Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-11-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-11-24 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-29 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 230-418972
ABl. S-Ausgabe: 230
Zusätzliche Informationen
Indikation: Zur Zusatztherapie von partiellen epileptischen Anfällen mit und ohne sekundäre Generalisierung im Erwachsenenalter/ Zur Behandlung von generalisierten Angststörungen bei Erwachsenen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Sildenafil, Darreichungsform Filmtablette, Indikation: pulmonale arterielle Hypertonie
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff Sildenafil (Darreichungsform: Filmtablette, Indikation: pulmonale arterielle Hypertonie) mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer IV.1.3) ist ebenfalls der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen (vgl. Ziffer III.1.1)) sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff Sildenafil (Darreichungsform: Filmtablette, Indikation: pulmonale arterielle Hypertonie) mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer IV.1.3) ist ebenfalls der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen (vgl. Ziffer III.1.1)) sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Frühester Vertragsbeginn ist der 1.1.2017, sofern der unterschriebene Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 5.12.2016 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
Frühester Vertragsbeginn ist der 1.1.2017, sofern der unterschriebene Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 5.12.2016 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 5.11.2018.
Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 5.11.2018.
In jedem Fall enden die Verträge am 31.12.2018.
Bezeichnung des Loses: Pregabalin, Darreichungsform Hartkapsel
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff Pregabalin (Darreichungsform: Hartkapsel, Indikation: Zur Zusatztherapie von partiellen epileptischen Anfällen mit und ohne sekundäre Generalisierung im Erwachsenenalter/ Zur Behandlung von generalisierten Angststörungen bei Erwachsenen) mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer IV.1.3) ist ebenfalls der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen (vgl. Ziffer III.1.1) sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff Pregabalin (Darreichungsform: Hartkapsel, Indikation: Zur Zusatztherapie von partiellen epileptischen Anfällen mit und ohne sekundäre Generalisierung im Erwachsenenalter/ Zur Behandlung von generalisierten Angststörungen bei Erwachsenen) mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer IV.1.3) ist ebenfalls der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen (vgl. Ziffer III.1.1) sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Zusätzliche Informationen:
Indikation: Zur Zusatztherapie von partiellen epileptischen Anfällen mit und ohne sekundäre Generalisierung im Erwachsenenalter/ Zur Behandlung von generalisierten Angststörungen bei Erwachsenen.
Bezeichnung des Loses: Sultamicillin, Darreichungsform Filmtablette
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff Sultamicillin (Darreichungsform: Filmtabeltte) mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer IV.1.3) ist ebenfalls der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen (vgl Ziffer III.1.1)) sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff Sultamicillin (Darreichungsform: Filmtabeltte) mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer IV.1.3) ist ebenfalls der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen (vgl Ziffer III.1.1)) sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Ein einfacher Auszug aus dem Handelsregister (für nicht deutsche EU-Mitglieder vergleichbarer Nachweis) nicht älter als 1.1.2016,
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ist in den Auftragsunterlagen enthalten),
c) Eigenerklärung zur Zulassung nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Arzneimittelgesetz (ist in den Auftragsunterlagen enthalten).
Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 999
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 00:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Ort des Eröffnungstermins: Die Angaben unter Punkt IV.2.2) und IV.2.7) sind der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Der Termin zum letztmöglichen Beitritt ist dem Punkt II.2.4) der einzelnen Lose zu entnehmen.
Die Auftragsunterlagen werden Interessenten nach Abforderung mit formloser E-Mail unter der Adresse openhouse.rabattvertrag2017-1@kbs.de übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, weist die Vergabestelle bezüglich der Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin:
Es gelten die Regelungen von § 134, § 135 und 160 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften lauten wie folgt:
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 kann aufgrund des Formulars nicht dargestellt werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesversicherungsamt
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 2286190📞
E-Mail: poststelle@bva.de📧
Fax: +49 2286191870 📠
Internetadresse: http://www.bundesversicherungsamt.de🌏
Quelle: OJS 2016/S 230-418972 (2016-11-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016-151504
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.1.2017. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.1.2017. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
Postanschrift: Verwaltungsgebäude Trimontepark 2/3, Wasserstr. 215
Ergänzend zu Ziffer II.1.4) wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 29.11.2016 unter der oben genannten Referenznummer hingewiesen. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.12.2018. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
Ergänzend zu Ziffer II.1.4) wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 29.11.2016 unter der oben genannten Referenznummer hingewiesen. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.12.2018. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 29.11.2016 unter der oben genannten Referenznummer verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-05 📅
Quelle: OJS 2016/S 242-441136 (2016-12-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.2.2017. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.2.2017. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Vertragsbeginn 1.2.2017.
Ergänzend zu Ziffer II.1.4) wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 29.11.2016 unter der oben genannten Referenznummer hingewiesen. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.12.2018. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
Ergänzend zu Ziffer II.1.4) wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 29.11.2016 unter der oben genannten Referenznummer hingewiesen. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.12.2018. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 29.11.2016 unter der oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2017 vom 15.12.2016 unter der Nummer 2016/S 242-441136 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 29.11.2016 unter der oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2017 vom 15.12.2016 unter der Nummer 2016/S 242-441136 verwiesen.
Bezeichnung des Loses: Pregabalin, Darreichungsform Hartkapsel, Indikation s. Punkt II.2.4
Kurze Beschreibung:
Indikation: Zur Zusatztherapie von partiellen epileptischen Anfällen mit und ohne sekundäre Generalisierung im Erwachsenenalter / Zur Behandlung von generalisierten Angststörungen bei Erwachsenen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-01-05 📅
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.3.2017. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.3.2017. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Vertragsbeginn 1.3.2017.
Ergänzend zu Ziffer II.1.4) wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 29.11.2016 unter der oben genannten Referenznummer hingewiesen. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.12.2018. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
Ergänzend zu Ziffer II.1.4) wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 29.11.2016 unter der oben genannten Referenznummer hingewiesen. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.12.2018. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 29.11.2016 unter der oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2017 vom 15.12.2016 unter der Nummer 2016/S 242-441136 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2017…
… vom 11.1.2017 unter der Nummer 2017/S 007-009977 verwiesen.
… unter der Nummer 2017/S 007-009977 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-02-05 📅
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.5.2017. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.5.2017. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Vertragsbeginn 1.5.2017.
Ergänzend zu Ziffer II.1.4) wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 29.11.2016 unter der oben genannten Referenznummer hingewiesen. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.12.2018. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
Ergänzend zu Ziffer II.1.4) wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 29.11.2016 unter der oben genannten Referenznummer hingewiesen. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.12.2018. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 29.11.2016 unter der oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2017 vom 15.12.2016 unter der Nummer 2016/S 242-441136, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2017 vom 11.1.2017 unter der Nummer 2017/S 007-009977 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2017 vom 15.2.2017 unter der Nummer 2017/S 032-057669 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 29.11.2016 unter der oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2017 vom 15.12.2016 unter der Nummer 2016/S 242-441136, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2017 vom 11.1.2017 unter der Nummer 2017/S 007-009977 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2017 vom 15.2.2017 unter der Nummer 2017/S 032-057669 verwiesen.
Bezeichnung des Loses: Pregabalin, Darreichungsform Hartkapsel, Indikation s. Punktt II.2.4
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-05 📅
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.7.2017. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.7.2017. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Vertragsbeginn 1.7.2017.
Ergänzend zu Ziffer II.1.4) wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 29.11.2016 unter der oben genannten Referenznummer hingewiesen. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.12.2018. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
Ergänzend zu Ziffer II.1.4) wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 29.11.2016 unter der oben genannten Referenznummer hingewiesen. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.12.2018. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 29.11.2016 unter der oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2017 vom 15.12.2016 unter der Nummer 2016/S 242-441136, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2017 vom 11.1.2017 unter der Nummer 2017/S 007-009977, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2017 vom 15.2.2017 unter der Nummer 2017/S 032-057669 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2017 vom 11.4.2017 unter der Nummer 2017/S 071-134649 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 29.11.2016 unter der oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2017 vom 15.12.2016 unter der Nummer 2016/S 242-441136, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2017 vom 11.1.2017 unter der Nummer 2017/S 007-009977, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2017 vom 15.2.2017 unter der Nummer 2017/S 032-057669 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2017 vom 11.4.2017 unter der Nummer 2017/S 071-134649 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-05 📅
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.9.2017. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.9.2017. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Vertragsbeginn 1.9.2017.
Ergänzend zu Ziffer II.1.4) wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 29.11.2016 unter der oben genannten Referenznummer hingewiesen. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.12.2018. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
Ergänzend zu Ziffer II.1.4) wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 29.11.2016 unter der oben genannten Referenznummer hingewiesen. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.12.2018. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 29.11.2016 unter der oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2017 vom 15.12.2016 unter der Nummer 2016/S 242-441136, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2017 vom 11.1.2017 unter der Nummer 2017/S 007-009977, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2017 vom 15.2.2017 unter der Nummer 2017/S 032-057669, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2017 vom 11.4.2017 unter der Nummer 2017/S 071-134649 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2017 vom 22.6.2017 unter der Nummer 2017/S 118-236804 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 29.11.2016 unter der oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2017 vom 15.12.2016 unter der Nummer 2016/S 242-441136, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2017 vom 11.1.2017 unter der Nummer 2017/S 007-009977, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2017 vom 15.2.2017 unter der Nummer 2017/S 032-057669, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2017 vom 11.4.2017 unter der Nummer 2017/S 071-134649 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2017 vom 22.6.2017 unter der Nummer 2017/S 118-236804 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-05 📅
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.7.2018. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.7.2018. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Vertragsbeginn 1.7.2018.
Ergänzend zu Ziffer II.1.4) wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 29.11.2016 unter der oben genannten Referenznummer hingewiesen. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.12.2018. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
Ergänzend zu Ziffer II.1.4) wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 29.11.2016 unter der oben genannten Referenznummer hingewiesen. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.12.2018. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 29.11.2016 unter der oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2017 vom 15.12.2016 unter der Nummer 2016/S 242-441136, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2017 vom 11.1.2017 unter der Nummer 2017/S 007-009977, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2017 vom 15.2.2017 unter der Nummer 2017/S 032-057669, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2017 vom 11.4.2017 unter der Nummer 2017/S 071-134649, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2017 vom 22.6.2017 unter der Nummer 2017/S 118-236804 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2017 vom…
… 11.08.2017 unter der Nummer 2017/S 153-316954 verwiesen.
… 11.8.2017 unter der Nummer 2017/S 153-316954 verwiesen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-05 📅
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 01.08.2018. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 01.08.2018. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Vertragsbeginn 01.08.2018.
Ergänzend zu Ziffer II.1.4) wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 29.11.2016 unter der oben genannten Referenznummer hingewiesen. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.12.2018. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
Ergänzend zu Ziffer II.1.4) wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 29.11.2016 unter der oben genannten Referenznummer hingewiesen. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.12.2018. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 29.11.2016 unter der oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2017 vom 15.12.2016 unter der Nummer 2016/S 242-441136, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2017 vom 11.1.2017 unter der Nummer 2017/S 007-009977, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2017 vom 15.2.2017 unter der Nummer 2017/S 032-057669, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2017 vom 11.4.2017 unter der Nummer 2017/S 071-134649, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2017 vom…
… 22.06.2017 unter der Nummer 2017/S 118-236804, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2017 vom 11.8.2017 unter der Nummer 2017/S 153-316954 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248008 verwiesen.
… 22.6.2017 unter der Nummer 2017/S 118-236804, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2017 vom 11.8.2017 unter der Nummer 2017/S 153-316954 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248008 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-05 📅
Name: PUREN Pharma GmbH & Co. KG
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1