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Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Das Angebot muss die Preise (Stundenverrechnungssätze) und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Wenn in einer Preisposition keine Eintragung vorgenommen wird, gilt dies als eine Eintragung der Zahl Null, d. h. die Leistung wird ohne gesonderte Vergütung angeboten. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (
http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Angebote können postalisch oder in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden.
Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf
www.evergabe-online.de zur (...)