Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für verschiedene Liegenschaften in Karlsruhe, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg – VOEK 20-16 -
Auftragsbekanntmachung (2016-08-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Menge oder Umfang:
“Unterhaltsreinigung – Grundfläche: 25 235,58 m² – Jahresreinigungsfläche: 1 828 886,02 m² Glasreinigung – Grundfläche: 5 346,65 m² – Jahresreinigungsfläche:...”
Menge oder Umfang
Unterhaltsreinigung – Grundfläche: 25 235,58 m² – Jahresreinigungsfläche: 1 828 886,02 m² Glasreinigung – Grundfläche: 5 346,65 m² – Jahresreinigungsfläche: 11 282,75 m².
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Hohenzollernring 48
Postleitzahl: 48145
Postort: Münster
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de🌏
E-Mail: verdingung.dortmund@bundesimmobilien.de📧
Telefon: +49 25198168-124📞
Fax: +49 25198168-139 📠
“Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen...”
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (im Vordruck Anhang II der Vergabeunterlagen enthalten) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (im Vordruck Anhang II der Vergabeunterlagen enthalten). Beim Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist diese verpflichtet alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen und eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben (im Vordruck Anhang II der Vergabeunterlagen enthalten). Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie ein zur Vertretung der Bietergemeinschaft berechtigtes Mitglied zu benennen sind und erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wird und für die Vertragserfüllung jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin als Gesamtschuldner haftet (im Vordruck Anhang IV der Vergabeunterlagen enthalten). Ferner sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die unter Ziffer III.1) genannten Eigenerklärungen (mit Ausnahme der Ziffern III.2.2 Nr. 2. sowie III.2.3 Nr. 1 und Nr. 5) abzugeben. Hierzu ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein eigener Vordruck „Bieterauskunft zum Vergabeverfahren“ (Vordruck Anhang II der Vergabeunterlagen – mit Ausnahme der Angaben zu Nachunternehmerleistungen, zum Umsatz und zu den Referenzen) auszufüllen und unterschrieben einzureichen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen ein vollumfänglich ausgefüllter und unterschriebener Vordruck Anhang II (einschließlich der Angaben zum Nachunternehmereinsatz, zum Umsatz sowie zu den Referenzen bezogen auf die gesamte Bietergemeinschaft) einzureichen. Hierzu ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein eigener Vordruck „Bieterauskunft zum Vergabeverfahren“ (Vordruck Anhang II – mit Ausnahme der Angaben zu Nachunternehmerleistungen, zum Umsatz und zu den Referenzen) auszufüllen und unterschrieben einzureichen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen ein vollumfänglich ausgefüllter und unterschriebener Vordruck Anhang II (einschließlich der Angaben zum Nachunternehmereinsatz, zum Umsatz sowie zu den Referenzen bezogen auf die gesamte Bietergemeinschaft) abzugeben. Das Angebot muss die Preise (für die Gebäudereinigung auch die jährlichen Reinigungsstunden, die Stundenrichtleistungen je Raumgruppe bzw. je Reinigungsbereich), die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Wenn in einer Preisposition keine Eintragung vorgenommen wird, gilt dies als eine Eintragung der Zahl Null, d.h. die Leistung wird ohne gesonderte Vergütung angeboten. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Angebote können postalisch oder in elektronischer Form über e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. Abweichend von § 9 Abs. 1 und Abs. 2 VgV behalten es sich die Verdingungs- und die Vergabestelle vor, während der Umsetzungsfrist zur (vollständig) elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren (e-Vergabe), in begründeten Ausnahmefällen mit den Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens auch auf einem nicht-elektronischen Weg zu kommunizieren (z.B. allgemeine Anfragen, Angebotsaufklärung). Die Objektbesichtigungen erfolgen nur nach Absprache. Die Termine für freiwillige Objektbesichtigungen sind vorab mit dem Ansprechpartner zu vereinbaren. Objektbesichtigungen können nur in dem Zeitraum vom 05.09.2016 bis 16.09.2016 durchgeführt werden. Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben ist der 23/09/2016.
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Quelle: OJS 2016/S 160-290305 (2016-08-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-02-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge