Offenes Verfahren nach § 3 EG Abs. 1 VOL/A – Gebäudereinigungsarbeiten und Glas- und Rahmenreinigungsarbeiten Rathaus, Schulen, Mehrzweckhallen, Volksturnhalle in Grafenau
Stadt Grafenau
Die Stadt Grafenau vergibt Gebäudereinigungsarbeiten und Glas- und Rahmenreinigungsarbeiten für die Gebäude: Grund-und Musikschule Grafenau, Grundschule Haus i. Wald mit Mehrzweckhalle Haus i. Wald, Mehrzweckhalle Grafenau, Propst-Seyberer-Mittelschule, Rathaus, Volksturnhalle.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-27.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-01-27 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2016-01-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung von Unterkünften
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigung von Unterkünften 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Grafenau
Postanschrift: Rathausgasse 1
Postleitzahl: 94481
Postort: Grafenau
Kontakt
Internetadresse: http://www.grafenau.de 🌏
E-Mail: pertler.gabriele@grafenau.de 📧
Telefon: +49 8552962317 📞
Fax: +49 85529623712 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-27 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 020-031782
ABl. S-Ausgabe: 20
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: LOS Nr 1-6 Gebäudereinigung von insgesamt 6 Gebäuden der Stadt Grafenau (Grund-und Musikschule Grafenau, Grundschule Haus i. Wald mit Mehrzweckhalle Haus i. Wald, Mehrzweckhalle Grafenau, Propst-Seyberer-Mittelschule, Rathaus, Volksturnhalle)
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: LOS Nr. 7 Glas- und Rahmenreinigung von insgesamt 6 Gebäuden der Stadt Grafenau (Grund-und Musikschule Grafenau, Grundschule Haus i. Wald mit Mehrzweckhalle Haus i. Wald, Mehrzweckhalle Grafenau, Propst-Seyberer-Mittelschule, Rathaus, Volksturnhalle)
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: Glas- und Rahmenreinigung von insgesamt 6 Gebäuden der Stadt Grafenau.
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 94481 Grafenau.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-05-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-04-05 📅
Öffnungsort: Rathaus Grafenau.
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Grafenau.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (60)
2. Jahresarbeitsstunden (20)
3. Qualitätsmanagement (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Grafenau
Frau Gabriele Pertler
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-09-01 📅
Datum des Endes: 2020-08-31 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2016/S 020-031782 (2016-01-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung von Unterkünften
Menge oder Umfang:
Gebäude- und Glas- und Rahmenreinigung für insgesamt 6 Gebäude (Grund-und Musikschule Grafenau, Grundschule Haus i. Wald mit Mehrzweckhalle Haus i. Wald, Mehrzweckhalle Grafenau, Propst-Seyberer-Mittelschule, Rathaus, Volksturnhalle).698 000
Gesamtwert des Auftrags: 660 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigung von Unterkünften 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Grafenau
Postanschrift: Rathausgasse 1
Postleitzahl: 94481
Postort: Grafenau
Kontakt
Internetadresse: http://www.grafenau.de 🌏
E-Mail: pertler.gabriele@grafenau.de 📧
Telefon: +49 8552962317 📞
Fax: +49 85529623712 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-27 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 020-031782
ABl. S-Ausgabe: 20
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Grafenau vergibt Gebäudereinigungsarbeiten und Glas- und Rahmenreinigungsarbeiten für die Gebäude: Grund-und Musikschule Grafenau, Grundschule Haus i. Wald mit Mehrzweckhalle Haus i. Wald, Mehrzweckhalle Grafenau, Propst-Seyberer-Mittelschule, Rathaus, Volksturnhalle.
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Bezeichnung des Loses: LOS Nr 1-6 Gebäudereinigung von insgesamt 6 Gebäuden der Stadt Grafenau (Grund-und Musikschule Grafenau, Grundschule Haus i. Wald mit Mehrzweckhalle Haus i. Wald, Mehrzweckhalle Grafenau, Propst-Seyberer-Mittelschule, Rathaus, Volksturnhalle)
Kurze Beschreibung:
LOS Nr 1-6 Gebäudereinigung von insgesamt 6 Gebäuden der Stadt Grafenau (Grund-und Musikschule Grafenau, Grundschule Haus i. Wald mit Mehrzweckhalle Haus i. Wald, Mehrzweckhalle Grafenau, Propst-Seyberer-Mittelschule, Rathaus, Volksturnhalle).
Menge oder Umfang: Gebäudereinigung von insgesamt 6 Gebäuden der Stadt Grafenau.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: LOS Nr. 7 Glas- und Rahmenreinigung von insgesamt 6 Gebäuden der Stadt Grafenau (Grund-und Musikschule Grafenau, Grundschule Haus i. Wald mit Mehrzweckhalle Haus i. Wald, Mehrzweckhalle Grafenau, Propst-Seyberer-Mittelschule, Rathaus, Volksturnhalle)
Kurze Beschreibung:
LOS Nr. 7 Glas- und Rahmenreinigung von insgesamt 6 Gebäuden der Stadt Grafenau (Grund-und Musikschule Grafenau, Grundschule Haus i. Wald mit Mehrzweckhalle Haus i. Wald, Mehrzweckhalle Grafenau, Propst-Seyberer-Mittelschule, Rathaus, Volksturnhalle).
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Gebäude- und Glas- und Rahmenreinigung für insgesamt 6 Gebäude (Grund-und Musikschule Grafenau, Grundschule Haus i. Wald mit Mehrzweckhalle Haus i. Wald, Mehrzweckhalle Grafenau, Propst-Seyberer-Mittelschule, Rathaus, Volksturnhalle).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 94481 Grafenau.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist (Anlage L124).
2) Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (Anlage L124).
1) Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht.
2) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Anlage L124).
3) Eigenerklärung zu Arbeitskräften (Anlage L124).
4) Erklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit der Umsatz Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (Anlage L124).
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Nachweis von drei vergleichbaren Referenzprojekten der letzten 3 Jahre (Anlage L124).
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen:
Vertragsentwurf Reinigungsleistungen
Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
zusätzliche Vertragsbedingungen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-05-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-04-05 📅
Öffnungsort: Rathaus Grafenau.
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Grafenau.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (60)
2. Jahresarbeitsstunden (20)
3. Qualitätsmanagement (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Grafenau
Frau Gabriele Pertler
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-09-01 📅
Datum des Endes: 2020-08-31 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichen Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs bei dem betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (...). § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. gegen § 101a GWB verstoßen hat (...) (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (...). § 114 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. Ergänzender Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Rechtsprechung im Regelfall nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist sowohl nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung als auch nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 S. 1 BGB nicht mehr "unverzüglich".
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