Offenes Verfahren nach VOL/A-EG: Behältergestellung, Transport und Entsorgung (Verwertung / Beseitigung) von Abfällen aus den Recyclinghöfen der Stadt Ulm
Die Behältergestellung, Transport und Entsorgung (Verwertung/ Beseitigung) von Abfällen aus den Recyclinghöfen ist von der Stadt Ulm als entsorgungspflichtige Körperschaft auf die die Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm (kurz EBU) übertragen worden. Der Auftraggeber (EBU) beabsichtigt die Vergabe folgender Leistungen: Los 1: Altholz: — Containergestellung an 7 Recyclinghöfen; — Abholung und Transport; — Verwertung des gemischt erfassten Altholzes. Los 2: Fe-Schrott, gemischte Buntmetalle, Bleibatterien: — Container- und Behältergestellung für Fe-Schrott, gemischte Buntmetalle, Bleibatterien an 7 Recyclinghöfen, sowie Fe-Schrott bei der Fuhrpark-Werkstatt; — Abholung und Transport; — Verwertung des erfassten Fe-Schrotts, der gemischten Buntmetalle und der Bleibatterien. Los 3: Haushaltsgroßgeräte (Gruppe 4 ElektroG): — Containergestellung für Haushaltsgroßgeräte (Gerätegruppe 4 nach ElektroG) am Recyclinghof Grimmelfingen; — Verwertung der erfassten Haushaltsgroßgeräte mit Nachweisführung gemäß § 26 ElektroG. Los 4: Haushaltskleingeräte (Gruppe 5 ElektroG): — Container- und Behältergestellung für Haushaltskleingeräte (Gerätegruppe 5 nach ElektroG) an 7 Recyclinghöfen; — Verwertung der erfassten Haushaltskleingeräte mit Nachweisführung gemäß § 26 ElektroG. Weitere Ausführungen in den Vertragsunterlagen unter Ziffer 2, Leistungsbeschreibung. Vertragsbeginn ist der 1.5.2016. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Der Vertrag kann in beiderseitigem Einvernehmen um 1 Jahr verlängert werden. Die Frist zur schriftlichen Erklärung der Zustimmung zu einer Verlängerung ist der 30.11.2017. Die Zustimmung muss losweise erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Ulm, Zentrale Dienste/Beschaffung
Postanschrift: Frauenstraße 138
Postleitzahl: 89073
Postort: Ulm
Kontakt
Internetadresse: http://www.ulm.de/ulm🌏
E-Mail: y.ruopp@ulm.de📧
Telefon: +49 731161-1133📞
Fax: +49 731161-801133 📠
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Abgabe des Angebots nicht beiliegende bzw. den Anforderungen nicht genügende Nachweise und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird sein Angebot gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a) VOL/A ausgeschlossen.
Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, zum Nachweis der Eigenerklärungen folgende Nachweise nachzufordern: Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge, Versicherungsschein zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, Handelsregisterauszug, Bestätigung der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Bescheinigung über keine Steuerrückstände, Genehmigungen der Entsorgungseinrichtungen. Die Nachweise sind innerhalb von 5 Arbeitstagen bei der Vergabestelle vorzulegen.
Kann ein geforderter Nachweis aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage einer geeigneten Erklärung erbracht werden.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form einer gültigen Präqualifizierung vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Es muss in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem es beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A).
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Abgabe des Angebots nicht beiliegende bzw. den Anforderungen nicht genügende Nachweise und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird sein Angebot gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a) VOL/A ausgeschlossen.
Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, zum Nachweis der Eigenerklärungen folgende Nachweise nachzufordern: Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge, Versicherungsschein zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, Handelsregisterauszug, Bestätigung der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Bescheinigung über keine Steuerrückstände, Genehmigungen der Entsorgungseinrichtungen. Die Nachweise sind innerhalb von 5 Arbeitstagen bei der Vergabestelle vorzulegen.
Kann ein geforderter Nachweis aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage einer geeigneten Erklärung erbracht werden.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form einer gültigen Präqualifizierung vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Es muss in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem es beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Behältergestellung, Transport und Entsorgung (Verwertung/ Beseitigung) von Abfällen aus den Recyclinghöfen ist von der Stadt Ulm als entsorgungspflichtige Körperschaft auf die die Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm (kurz EBU) übertragen worden.
Der Auftraggeber (EBU) beabsichtigt die Vergabe folgender Leistungen:
Los 1: Altholz:
— Containergestellung an 7 Recyclinghöfen;
— Abholung und Transport;
— Verwertung des gemischt erfassten Altholzes.
Los 2: Fe-Schrott, gemischte Buntmetalle, Bleibatterien:
— Container- und Behältergestellung für Fe-Schrott, gemischte Buntmetalle, Bleibatterien an 7 Recyclinghöfen, sowie Fe-Schrott bei der Fuhrpark-Werkstatt;
— Verwertung des erfassten Fe-Schrotts, der gemischten Buntmetalle und der Bleibatterien.
Los 3: Haushaltsgroßgeräte (Gruppe 4 ElektroG):
— Containergestellung für Haushaltsgroßgeräte (Gerätegruppe 4 nach ElektroG) am Recyclinghof Grimmelfingen;
— Verwertung der erfassten Haushaltsgroßgeräte mit Nachweisführung gemäß § 26 ElektroG.
Los 4: Haushaltskleingeräte (Gruppe 5 ElektroG):
— Container- und Behältergestellung für Haushaltskleingeräte (Gerätegruppe 5 nach ElektroG) an 7 Recyclinghöfen;
— Verwertung der erfassten Haushaltskleingeräte mit Nachweisführung gemäß § 26 ElektroG.
Weitere Ausführungen in den Vertragsunterlagen unter Ziffer 2, Leistungsbeschreibung.
Vertragsbeginn ist der 1.5.2016. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Der Vertrag kann in beiderseitigem Einvernehmen um 1 Jahr verlängert werden. Die Frist zur schriftlichen Erklärung der Zustimmung zu einer Verlängerung ist der 30.11.2017. Die Zustimmung muss losweise erfolgen.
Vertragsbeginn ist der 1.5.2016. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Der Vertrag kann in beiderseitigem Einvernehmen um 1 Jahr verlängert werden. Die Frist zur schriftlichen Erklärung der Zustimmung zu einer Verlängerung ist der 30.11.2017. Die Zustimmung muss losweise erfolgen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Altholz
Kurze Beschreibung:
— Containergestellung an 7 Recyclinghöfen;— Abholung und Transport;— Verwertung des gemischt erfassten Altholzes.
Menge oder Umfang: 11 Container á 38 m3, 1.341 Abfuhren/Jahr;Menge: ca. 5 035 to. (erfasste Abfallmenge 2015).
11 Container á 38 m
Menge: ca. 5 035 to. (erfasste Abfallmenge 2015).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: : Fe-Schrott, gemischte Buntmetalle, Bleibatterien
Kurze Beschreibung:
— Container- und Behältergestellung für Fe-Schrott, gemischte Buntmetalle, Bleibatterien an 7 Recyclinghöfen, sowie Fe-Schrott bei der Fuhrpark-Werkstatt;— Abholung und Transport;— Verwertung des erfassten Fe-Schrotts, der gemischten Buntmetalle und der Bleibatterien.
— Container- und Behältergestellung für Fe-Schrott, gemischte Buntmetalle, Bleibatterien an 7 Recyclinghöfen, sowie Fe-Schrott bei der Fuhrpark-Werkstatt;— Abholung und Transport;— Verwertung des erfassten Fe-Schrotts, der gemischten Buntmetalle und der Bleibatterien.
Menge oder Umfang: — Fe-Schrott:6 Container á 10 m3 / 1 Container á 18 m3 / 2 Container á 38 m3, 745 Abfuhren/Jahr.Menge: ca. 1 126 to. (erfasste Abfallmenge 2015).— Buntmetalle: 6 Container á 10 m3, 85 Abfuhren/Jahr;— Bleibatterien: 8 Container à 1,5 m3, 19 Abfuhren/Jahr.
— Fe-Schrott:
6 Container á 10 m
Menge: ca. 1 126 to. (erfasste Abfallmenge 2015).
— Buntmetalle: 6 Container á 10 m
— Bleibatterien: 8 Container à 1,5 m
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Haushaltsgroßgeräte (Gruppe 4 ElektroG)
Kurze Beschreibung:
— Containergestellung für Haushaltsgroßgeräte (Gerätegruppe 4 nach ElektroG) am Recyclinghof Grimmelfingen;— Verwertung der erfassten Haushaltsgroßgeräte mit Nachweisführung gemäß § 26 ElektroG.
Menge oder Umfang: 1 Container à 38 m3, 85 Abfuhren/Jahr;Menge: ca. 372 to. (erfasste Abfallmenge 2015).
1 Container à 38 m
Menge: ca. 372 to. (erfasste Abfallmenge 2015).
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Haushaltskleingeräte (Gruppe 5 ElektroG)
Kurze Beschreibung:
— Container- und Behältergestellung für Haushaltskleingeräte (Gerätegruppe 5 nach ElektroG) an 7 Recyclinghöfen;— Verwertung der erfassten Haushaltskleingeräte mit Nachweisführung gemäß § 26 ElektroG.
Menge oder Umfang: 5 Container à 38 m3 + 25 Gitterboxen mit Inliner, 262 Abfuhren/Jahr + 26 Sammeltouren;Menge: ca. 656 to. (erfasste Abfallmenge 2015).
5 Container à 38 m
Menge: ca. 656 to. (erfasste Abfallmenge 2015).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: EBU_Abfall Recyclinghof_2016/1
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A sowie § 6 EG Abs. 4 (bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied):
Der Bieter erklärt, dass:
o über das Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt noch dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
o sich die Firma nicht in Liquidation befindet.
o nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, insbesondere in den letzten zwei Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist (§ 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz).
o nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, insbesondere in den letzten zwei Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist (§ 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz).
o die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
o im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben wurden.
o Personen, deren Verhalten der Firma zuzurechnen ist, nicht aufgrund eines rechtsgültigen Urteils wegen Verstoßes gegen eine der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Vorschrift verurteilt worden ist.
o er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt.
— Eigenerklärung zum Gewerbezentralregister nach § 150a GewO (bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied)
— Eigenerklärung über die Eintragung im Handels- oder Berufsregister bzw. zur Gewerbeanmeldung (sofern hierzu eine Eintragungspflicht besteht) (bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angabe des Gesamtumsatzes sowie des Teilumsatzes im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied);
— Erklärung über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherung und der tatsächlichen Deckungssumme bzw. deren Abschluss im Auftragsfall.
Die Deckungssumme muss mindestens 1 500 000 EUR für Personen,- Sach- und Umweltschäden sowie sonstigen Schäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG (Vorgängerregelung: § 52 KrW-/AbfG) oder gleichwertige Nachweise
Der Bieter erklärt, dass:
o er über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt und,
o dieses Personal für die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen eingesetzt wird,
o er eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt und diese entsprechend geführt werden,
o bei Bedarf ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers / Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes vorgelegt wird.
— Vorlage von Referenzen:
Liste der Referenzen auf dem Gebiet der ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen aus den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), der Leistungszeit sowie der Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Dies gilt auch für ggf. zu beteiligende Nachunternehmer für den zu übernehmenden Leistungsteil.
Liste der Referenzen auf dem Gebiet der ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen aus den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), der Leistungszeit sowie der Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Dies gilt auch für ggf. zu beteiligende Nachunternehmer für den zu übernehmenden Leistungsteil.
— Nachweis der Genehmigung(en) der Anlagen und Einrichtungen zur Erbringung der Leistung:
Als Nachweis der Genehmigung(en) kann z. B. das EfbV-Zertifikat mit Liste der Tätigkeiten und Abfallarten oder ein Auszug aus dem Genehmigungsbescheid mit Abfallart und Menge vorgelegt werden oder vergleichbare Nachweise.
— Beschreibung der Betriebsstandorte und deren Einrichtungen, von dem aus die Leistungserbringung erfolgt.
— Anzahl und Beschreibung der Fahrzeuge:
Anzahl der verfügbaren bzw. ggf. zu beschaffenden Fahrzeuge sowie deren Baujahr mit Nachweis / Erklärung der Emissionen aus den Antriebsmotoren der Fahrzeuge (Euro-Norm). Diese müssen mindestens dem Stand der Technik entsprechen.
— Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität der zu erbringenden Dienstleistung.
Insbesondere kann dies z. B. durch ein Zertifikat der DIN ISO 9001 oder vergleichbar nachgewiesen werden.
— Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zum Schutz der Umwelt im Rahmen der zu erbringenden Dienstleistung.
Insbesondere kann dies z. B. durch ein Zertifikat der DIN ISO 14001 oder vergleichbar nachgewiesen werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Die Bürgschaftssumme beträgt 5 % der voraussichtlichen Auftragssumme über die Vertragslaufzeit. (vgl. Vertragsunterlagen).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig. (vgl. Vertragsunterlagen).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Geben mehrere Unternehmen gemeinschaftlich ein Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall zugesichert werden. Des Weiteren sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Darüber hinaus ist zur erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Geben mehrere Unternehmen gemeinschaftlich ein Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall zugesichert werden. Des Weiteren sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Darüber hinaus ist zur erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Mit Ausnahme der bei Angebotsabgabe angegebenen Subunternehmerleistungen darf der Auftragnehmer ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers die Verpflichtungen aus diesem Vertrag weder ganz noch teilweise auf Unterauftragnehmer übertragen. Die Zustimmung ist auch erforderlich bei einer Weitervergabe von unwesentlichen Teilleistungen oder von Teilleistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet sein sollte. Stimmt der Auftraggeber der Übertragung nicht zu oder lehnt er einen vorgeschlagenen Unterauftragnehmer ab, bedarf es hierfür keiner Begründung.
Mit Ausnahme der bei Angebotsabgabe angegebenen Subunternehmerleistungen darf der Auftragnehmer ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers die Verpflichtungen aus diesem Vertrag weder ganz noch teilweise auf Unterauftragnehmer übertragen. Die Zustimmung ist auch erforderlich bei einer Weitervergabe von unwesentlichen Teilleistungen oder von Teilleistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet sein sollte. Stimmt der Auftraggeber der Übertragung nicht zu oder lehnt er einen vorgeschlagenen Unterauftragnehmer ab, bedarf es hierfür keiner Begründung.
Unterauftragnehmer können nur mit Zustimmung des Auftraggebers gewechselt werden. Ein Unterauftragnehmer ist nicht berechtigt, Verpflichtungen aus seiner Beauftragung ganz oder teilweise an weitere Unterauftragnehmer zu übertragen.
Auch im Fall der Zustimmung durch den Auftraggeber haftet der Auftragnehmer in vollem Umfang für die Leistung und Tätigkeit des Unterauftragnehmers und hält den Auftraggeber insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.
Überträgt der Auftragnehmer ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers Leistungen ganz oder teilweise auf Unterauftragnehmer, kann der Auftraggeber ihm eine angemessene Frist zur Aufnahme der Leistungen im eigenen Betrieb setzen und erklären, dass er ihm nach ergebnislosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehe.
Überträgt der Auftragnehmer ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers Leistungen ganz oder teilweise auf Unterauftragnehmer, kann der Auftraggeber ihm eine angemessene Frist zur Aufnahme der Leistungen im eigenen Betrieb setzen und erklären, dass er ihm nach ergebnislosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehe.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Bei Abholung 15 EUR,
Bei Zusendung 18 EUR.
Die Gebühr ist als Banküberweisung an Stadt Ulm, IBAN: DE27 6305 0000 0000 1000 72, BIC (SWIFT-Code): SOLADES1ULM zu zahlen.
Verwendungszweck: 330060 EBU Ausschr. Abfall.
Die Gebühr wird nicht zurückerstattet. Kein Bargeld.
Die Versendung der Unterlagen erfolgt nach Vorlage eines Nachweises (Kopie der Überweisung) über die Zahlung der Kosten für die Vervielfältigung.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-04-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Yvonne Ruopp
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Abgabe des Angebots nicht beiliegende bzw. den Anforderungen nicht genügende Nachweise und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird sein Angebot gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a) VOL/A ausgeschlossen.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Abgabe des Angebots nicht beiliegende bzw. den Anforderungen nicht genügende Nachweise und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird sein Angebot gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a) VOL/A ausgeschlossen.
Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, zum Nachweis der Eigenerklärungen folgende Nachweise nachzufordern: Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge, Versicherungsschein zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, Handelsregisterauszug, Bestätigung der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Bescheinigung über keine Steuerrückstände, Genehmigungen der Entsorgungseinrichtungen. Die Nachweise sind innerhalb von 5 Arbeitstagen bei der Vergabestelle vorzulegen.
Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, zum Nachweis der Eigenerklärungen folgende Nachweise nachzufordern: Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge, Versicherungsschein zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, Handelsregisterauszug, Bestätigung der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Bescheinigung über keine Steuerrückstände, Genehmigungen der Entsorgungseinrichtungen. Die Nachweise sind innerhalb von 5 Arbeitstagen bei der Vergabestelle vorzulegen.
Kann ein geforderter Nachweis aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage einer geeigneten Erklärung erbracht werden.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form einer gültigen Präqualifizierung vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Es muss in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem es beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A).
Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Es muss in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem es beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721/926-4049📞
Fax: +49 721/926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren unverzüglich nach erkennen gegenüber der Vergabestelle gerügt werden müssen. Verstöße die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle zu rügen (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren unverzüglich nach erkennen gegenüber der Vergabestelle gerügt werden müssen. Verstöße die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle zu rügen (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).
Hilft der Auftraggeber der Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht ab, so kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von maximal 15 Kalendertage nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragen (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft der Auftraggeber der Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht ab, so kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von maximal 15 Kalendertage nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragen (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2016/S 005-005279 (2016-01-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
4️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren unverzüglich nach erkennen gegenüber der Vergabestelle gerügt werden müssen. Verstöße die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle zu rügen (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren unverzüglich nach erkennen gegenüber der Vergabestelle gerügt werden müssen. Verstöße die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle zu rügen (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 3 GWB).