Das Forstamt Schlemmin beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer je Teillos zur Erbringung von Leistungen der Holzernte für den Zeitraum 1.1.2017 bis 31.12.2017. Die Arbeiten finden ausnahmslos im Wald der Landesforst MV Anstalt des öffentlichen Rechts statt. Die Leistung ist in folgenden Holzerntetechnologien zu erbringen: — Rückung nach Holzeinschlag durch Forstamtspersonal von ca. 7 250 fm; — Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca. 5 189 fm; — Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca. 20 858 fm; — Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Tragrückung von ca. 4 540 fm; — Tragrückung nach Holzeinschlag durch Forstamtspersonal von ca 4 055 fm.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung
Kurze Beschreibung:
Das Forstamt Schlemmin beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer je Teillos zur Erbringung von Leistungen der Holzernte für den Zeitraum 1.1.2017 bis 31.12.2017. Die Arbeiten finden ausnahmslos im Wald der Landesforst MV Anstalt des öffentlichen Rechts statt.
Die Leistung ist in folgenden Holzerntetechnologien zu erbringen:
— Rückung nach Holzeinschlag durch Forstamtspersonal von ca. 7 250 fm;
— Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca. 5 189 fm;
— Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca. 20 858 fm;
— Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Tragrückung von ca. 4 540 fm;
— Tragrückung nach Holzeinschlag durch Forstamtspersonal von ca 4 055 fm.
Das Forstamt Schlemmin beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer je Teillos zur Erbringung von Leistungen der Holzernte für den Zeitraum 1.1.2017 bis 31.12.2017. Die Arbeiten finden ausnahmslos im Wald der Landesforst MV Anstalt des öffentlichen Rechts statt.
Die Leistung ist in folgenden Holzerntetechnologien zu erbringen:
— Rückung nach Holzeinschlag durch Forstamtspersonal von ca. 7 250 fm;
— Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca. 5 189 fm;
— Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca. 20 858 fm;
— Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Tragrückung von ca. 4 540 fm;
— Tragrückung nach Holzeinschlag durch Forstamtspersonal von ca 4 055 fm.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesforst Mecklenburg-Vorpommern – Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Fritz-Reuter-Platz 9
Postleitzahl: 17139
Postort: Malchin
Kontakt
Internetadresse: http://www.wald-mv.de🌏
E-Mail: rene.schlunze@lfoa-mv.de📧
Telefon: +49 3994235-154📞
Fax: +49 3994235-199 📠
URL der Dokumente: http://www.wald-mv.de/ausschreibungen/Vergabe-von-Dienstleistungen/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-10-24 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-29 📅
Datum des Beginns: 2017-01-02 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 210-381228
ABl. S-Ausgabe: 210
Zusätzliche Informationen
Die Angebotsöffnung erfolgt durch 2 Mitarbeiter des Auftraggebers, Bieter sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Forstamt Schlemmin beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer je Teillos zur Erbringung von Leistungen der Holzernte für den Zeitraum 1.1.2017 bis 31.12.2017. Die Arbeiten finden ausnahmslos im Wald der Landesforst MV Anstalt des öffentlichen Rechts statt.
Das Forstamt Schlemmin beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer je Teillos zur Erbringung von Leistungen der Holzernte für den Zeitraum 1.1.2017 bis 31.12.2017. Die Arbeiten finden ausnahmslos im Wald der Landesforst MV Anstalt des öffentlichen Rechts statt.
Die Leistung ist in folgenden Holzerntetechnologien zu erbringen:
— Rückung nach Holzeinschlag durch Forstamtspersonal von ca. 7 250 fm;
— Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca. 5 189 fm;
— Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca. 20 858 fm;
— Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Tragrückung von ca. 4 540 fm;
— Tragrückung nach Holzeinschlag durch Forstamtspersonal von ca 4 055 fm.
Informationen über Lose:
Der Auftraggeber behält sich für die Fachlose 1 und 3 eine Beschränkung der Vergabe von maximal 2 Teillosen je Bieter und für das Fachlos 2 von maximal einem Teillos je Bieter vor.
Bezeichnung des Loses: Los 1.1 Rückung nach manuellem Holzeinschlag durch Forstamtspersonal
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Rückung nach manuellem Holzeinschlag durch Forstamtspersonal von ca. 3 430 fm
Es sind forstliche Spezialmaschinen bzw. Maschinen mit Forstausrüstung einzusetzen. Es sind nur Öle und Schmierstoffe in biologisch abbaubarer Form zugelassen.
Es ist auf jeder Maschine ein Havarieset zum Auffangen ausgelaufener Flüssigkeiten in ausreichender Dimension (mind. 100 l) mit zuführen.
In Anlehnung an die im Regiebetrieb der Landesforst MV eingesetzten Maschinen gelten zur Orientierung der benötigten Leistungsklassen die folgenden Beschreibungen:
Seilschlepper
— Motorleistung mind. 60 kW;
— Reifenbreite mind. 550 mm;
— bodenschonendes offenes und sich gut selbst reinigendes Reifenprofil;
— Leistung der Seilwinde mind. 6 Tonnen einfacher Zug;
— Seillänge mind. 60 m.
Forwarder
Mit dem einzusetzenden Forwarder sind folgende Sortimente zu rücken:
Nadelholz und Laubholz
Industrieholz: < 3 m
IIndustrieholz: 3 m
Stammholzabschnitte: bis 6 m
Das Stückvolumen eines Holzstückes kann über einem Festmeter liegen, so dass auf eine ausreichende Dimensionierung des Krans zu achten ist
Fahrwerk / Bereifung:
— mind. 6 – Rad – Fahrwerk mit Tandemachsen;
— mindestens 600 mm breite Reifen;
— Bänder, greifend und / oder tragend, Bezeichnung
Kran / Hydraulik:
— Kranreichweite mind. 9 m.
Bezeichnung des Loses: Los 1.2 Rückung nach manuellem Holzeinschlag durch Forstamtspersonal
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Rückung nach manuellem Holzeinschlag durch Forstamtspersonal von ca. 1 290 fm
— Seillänge mind. 60 m
Bezeichnung des Loses: Los 1.3 Rückung nach manuellem Holzeinschlag durch Forstamtspersonal
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Rückung nach manuellem Holzeinschlag durch Forstamtspersonal von ca. 2 530 fm
Bezeichnung des Loses: 2.1 Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca. 2 704 fm
Die Mindestanzahl von Mitarbeitern für den manuellen Holzeinschlag beträgt 3 Personen mit ausreichender fachlicher Qualifikation (Forstwirt/ Forstfacharbeiterabschluss oder langjähriger einschlägiger Berufserfahrung).Davon sind regelmäßig drei, in Ausnahmen zwei Mitarbeiter parallel am Hiebsort einzusetzen. Alleinarbeit in der motormanuellen Holzernte ist untersagt.
Die Mindestanzahl von Mitarbeitern für den manuellen Holzeinschlag beträgt 3 Personen mit ausreichender fachlicher Qualifikation (Forstwirt/ Forstfacharbeiterabschluss oder langjähriger einschlägiger Berufserfahrung).Davon sind regelmäßig drei, in Ausnahmen zwei Mitarbeiter parallel am Hiebsort einzusetzen. Alleinarbeit in der motormanuellen Holzernte ist untersagt.
Nadelholz und Laubholz Industrieholz: < 3 m
Industrieholz: 3 m
Das Stückvolumen eines Holzstückes kann über einem Festmeter liegen, so dass auf eine ausreichende Dimensionierung des Krans zu achten ist.
Bezeichnung des Loses: 2.2 Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca. 2 485 fm
Bezeichnung des Loses: 3.1 Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca. 7 295 fm
— Kranreichweite mind. 7 m
Harvester
— mind. 6 – Radfahrwerk mit Tandemachsen;
Kran / Hydraulik und Aggregat:
— Kran mit mind. 10 m Reichweite;
— Arbeitsschwerpunkt 20 – 40 cm BHD ausscheidender Bestand;
— maximaler Fälldurchmesser 550 mm im Einfachschnitt, was nicht gegriffen wird, ist manuell zu fällen.
Bezeichnung des Loses: 3.2 Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung: Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca. 5 373 fm
Bezeichnung des Loses: 3.3 Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung: Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca. 4 260 fm
Bezeichnung des Loses: 3.4 Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung: Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca. 3 930 fm
Bezeichnung des Loses: Los 4 Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Tragrückung
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Tragrückung von ca. 4 540 fm
Die Mindestanzahl von Mitarbeitern für den manuellen Holzeinschlag beträgt 3 Personen mit ausreichender fachlicher Qualifikation (Forstwirt/ Forstfacharbeiterabschluss oder langjähriger einschlägiger Berufserfahrung). Davon sind regelmäßig drei, in Ausnahmen 2 Mitarbeiter parallel am Hiebsort einzusetzen. Alleinarbeit in der motormanuellen Holzernte ist untersagt.
Die Mindestanzahl von Mitarbeitern für den manuellen Holzeinschlag beträgt 3 Personen mit ausreichender fachlicher Qualifikation (Forstwirt/ Forstfacharbeiterabschluss oder langjähriger einschlägiger Berufserfahrung). Davon sind regelmäßig drei, in Ausnahmen 2 Mitarbeiter parallel am Hiebsort einzusetzen. Alleinarbeit in der motormanuellen Holzernte ist untersagt.
— Bänder, greifend und / oder tragend
— Kranreichweite mind. 9 m;
— Hubmoment mind. 135 kNM.
Die Rückung erfolgt per Tragrückverfahren. Die dafür notwendigen Anforderungen an die Maschine sind vom Auftragnehmer einzuhalten bzw. zu erfüllen. Stämme von bis zu 5 Fm sind mittels Tragrückung zu heben und zu transportieren.
Bezeichnung des Loses: Los 5 Tragrückung nach manuellem Holzeinschlag durch Forstamtspersonal
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung:
Tragrückung nach manuellem Holzeinschlag durch Forstamtspersonal von ca. 4 055 fm
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Revier Rosenow im Forstamt Schlemmin der Landesforst MV.
Reviere Schlemmin und Qualitz im Forstamt Schlemmin der Landesforst MV.
Reviere Warin und Weiße Krug im Forstamt Schlemmin der Landesforst MV.
Reviere Tarnow und Rosenow im Forstamt Schlemmin.
Reviere Warin und Weiße Krug im Forstamt Schlemmin.
Reviere Tarnow und Oettelin im Forstamt Schlemmin.
Reviere Rosenow und Schlemmin im Forstamt Schlemmin.
Revier Qualitz im Forstamt Schlemmin.
Reviere Oettelin, Tarnow, Qualitz und Schlemmin im Forstamt Schlemmin.
Reviere Schlemmin, Weiße Krug und Warin im Forstamt Schlemmin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorlage einer Kopie der Gewerbeanmeldung oder der Kopie eines Auszugs aus dem Handelsregister oder einen vergleichbaren Nachweis des Herkunftslands (bei entsprechender Rechtsform).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der/Die Bieter/Bietergemeinschaft hat folgende Eigenerklärungen vorzulegen:
— das er/sie den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Versicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und weiterhin werde/n;
— das sich das Unternehmen weder in Insolvenz noch Liquidation befinde(n) oder ein entsprechendes Verfahren mangels Masse eingestellt wurde;
— das keine rechtskräftige Verurteilung in den in § 123 Absatz 1 GWB angeführten Tatbeständen vorliegt;
— dass das Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— dass das Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen;
— dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 SchwarzArbG wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR oder nach § 6 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze, sind nicht anhängig;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 SchwarzArbG wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR oder nach § 6 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze, sind nicht anhängig;
— über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung die auch die in einer Umwelthaftpflichtversicherung enthaltenen typischen Umweltrisiken abdeckt, mit einer Mindestdeckungssumme von 3 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sachschäden;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung die auch die in einer Umwelthaftpflichtversicherung enthaltenen typischen Umweltrisiken abdeckt, mit einer Mindestdeckungssumme von 3 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sachschäden;
— über Eintragung/Mitgliedschaft in das zuständige Berufsregister/Berufsgenossenschaft oder einen vergleichbaren Nachweis des Herkunftslands. (Bei entsprechender Rechtsform);
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§45und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§45und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen.
Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4).
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen.
Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage einer gültigen und nach PEFC anerkannte Zertifizierungsbescheinigung für die angebotenen Technologien;
— Mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen (losweise) aus den letzten zwei Jahren mit einem Volumen von insgesamt mindestens 500 fm. Hierbei muss eine angegebene Referenz einen Leistungsumfang von mindestens 300 fm haben. Die Referenzliste muss folgende Angaben enthalten: Leistung, Auftraggeber mit Benennung des Ansprechpartners des Auftraggebers mit Telefonnummer (§ 46VgV Abs. 3 Nr. 1);
— Mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen (losweise) aus den letzten zwei Jahren mit einem Volumen von insgesamt mindestens 500 fm. Hierbei muss eine angegebene Referenz einen Leistungsumfang von mindestens 300 fm haben. Die Referenzliste muss folgende Angaben enthalten: Leistung, Auftraggeber mit Benennung des Ansprechpartners des Auftraggebers mit Telefonnummer (§ 46VgV Abs. 3 Nr. 1);
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10); Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) undIII.1.3) aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern.
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10); Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) undIII.1.3) aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern.
Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem.§47VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen.
Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen.
Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen.
Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4).
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen(§45und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen(§45und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen.
Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Die Leistungserbringung soll unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen erfolgen;
— Der Bieter/die Bietergemeinschaft verpflichtet sich im Rahmen der Maßgaben nach § 9 Absatz 4 bis 6 VgGM-V seinen/ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR (brutto) zu bezahlen.
— Der Bieter/die Bietergemeinschaft verpflichtet sich im Rahmen der Maßgaben nach § 9 Absatz 4 bis 6 VgGM-V seinen/ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR (brutto) zu bezahlen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-11-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:15
Ort des Eröffnungstermins: 17139 Malchin.
Zusätzliche Informationen:
Die Angebotsöffnung erfolgt durch 2 Mitarbeiter des Auftraggebers, Bieter sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen.
— Informationen durch den Auftraggeber werden auf dem Postweg, mittels Telekopie, direkt oder elektronisch übermittelt;
— Die Vergabestelle empfiehlt dem am Auftrag interessierten Unternehmen, sein Interesse am Vergabeverfahren per E-Mail (rene.schlunze@lfoa-mv.de ) beim Auftraggeber anzuzeigen. Nur so kann die Vergabestelle die potentiellen Bieter über ggf. nachträglich erfolgte Änderungen der Vergabeunterlagen informieren. Die eingehenden Interessensbekundungen werden mit Ablauf des Angebotsschlusstermins gelöscht, eine Verarbeitung oder Weitergabe der Daten erfolgt nicht.
— Die Vergabestelle empfiehlt dem am Auftrag interessierten Unternehmen, sein Interesse am Vergabeverfahren per E-Mail (rene.schlunze@lfoa-mv.de ) beim Auftraggeber anzuzeigen. Nur so kann die Vergabestelle die potentiellen Bieter über ggf. nachträglich erfolgte Änderungen der Vergabeunterlagen informieren. Die eingehenden Interessensbekundungen werden mit Ablauf des Angebotsschlusstermins gelöscht, eine Verarbeitung oder Weitergabe der Daten erfolgt nicht.
Alternativ empfiehlt die Vergabestelle dem interessierten Unternehmen sich regelmäßig über die Aktualität der von ihm bearbeiteten Unterlagen zu informieren. Die Vergabestelle wird die auf ihrer Homepage bereitgestellten Vergabeunterlagen hierzu mit einem Aktualitätsvermerk (Stand vom Datum) versehen.
Alternativ empfiehlt die Vergabestelle dem interessierten Unternehmen sich regelmäßig über die Aktualität der von ihm bearbeiteten Unterlagen zu informieren. Die Vergabestelle wird die auf ihrer Homepage bereitgestellten Vergabeunterlagen hierzu mit einem Aktualitätsvermerk (Stand vom Datum) versehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885814📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855885847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. §160 Absatz 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. §160 Absatz 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absenden der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absenden der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 210-381228 (2016-10-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Forstamt Schlemmin beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer je Teillos zur Erbringung von Leistungen der Holzernte für den Zeitraum 1.1.2017 bis 31.12.2017. Die Arbeiten finden ausnahmslos im Wald der Landesforst MV Anstalt des öffentlichen Rechts statt.
Die Leistung ist in folgenden Holzerntetechnologien zu erbringen:
— Rückung nach Holzeinschlag durch Forstamtspersonal von ca. 7 250 fm;
— Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca. 5 189 fm;
— Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca. 20 858 fm;
— Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Tragrückung von ca. 4 540 fm;
— Tragrückung nach Holzeinschlag durch Forstamtspersonal von ca. 4 055 fm.
Das Forstamt Schlemmin beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer je Teillos zur Erbringung von Leistungen der Holzernte für den Zeitraum 1.1.2017 bis 31.12.2017. Die Arbeiten finden ausnahmslos im Wald der Landesforst MV Anstalt des öffentlichen Rechts statt.
Die Leistung ist in folgenden Holzerntetechnologien zu erbringen:
— Rückung nach Holzeinschlag durch Forstamtspersonal von ca. 7 250 fm;
— Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca. 5 189 fm;
— Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca. 20 858 fm;
— Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Tragrückung von ca. 4 540 fm;
— Tragrückung nach Holzeinschlag durch Forstamtspersonal von ca. 4 055 fm.
Gesamtwert des Auftrags: 575210.20 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Informationen durch den Auftraggeber werden auf dem Postweg, mittels Telekopie, direkt oder elektronisch übermittelt;
— Die Vergabestelle empfiehlt dem am Auftrag interessierten Unternehmen, sein Interesse am Vergabeverfahren per E-Mail (rene.schlunze@lfoa-mv.de) beim Auftraggeber anzuzeigen. Nur so kann die Vergabestelle die potentiellen Bieter über ggf. nachträglich erfolgte Änderungen der Vergabeunterlagen informieren. Die eingehenden Interessensbekundungen werden mit Ablauf des Angebotsschlusstermins gelöscht, eine Verarbeitung oder Weitergabe der Daten erfolgt nicht.
Alternativ empfiehlt die Vergabestelle dem interessierten Unternehmen sich regelmäßig über die Aktualität der von ihm bearbeiteten Unterlagen zu informieren. Die Vergabestelle wird die auf ihrer Homepage bereitgestellten Vergabeunterlagen hierzu mit einem Aktualitätsvermerk (Stand vom Datum) versehen.
— Informationen durch den Auftraggeber werden auf dem Postweg, mittels Telekopie, direkt oder elektronisch übermittelt;
— Die Vergabestelle empfiehlt dem am Auftrag interessierten Unternehmen, sein Interesse am Vergabeverfahren per E-Mail (rene.schlunze@lfoa-mv.de) beim Auftraggeber anzuzeigen. Nur so kann die Vergabestelle die potentiellen Bieter über ggf. nachträglich erfolgte Änderungen der Vergabeunterlagen informieren. Die eingehenden Interessensbekundungen werden mit Ablauf des Angebotsschlusstermins gelöscht, eine Verarbeitung oder Weitergabe der Daten erfolgt nicht.
Alternativ empfiehlt die Vergabestelle dem interessierten Unternehmen sich regelmäßig über die Aktualität der von ihm bearbeiteten Unterlagen zu informieren. Die Vergabestelle wird die auf ihrer Homepage bereitgestellten Vergabeunterlagen hierzu mit einem Aktualitätsvermerk (Stand vom Datum) versehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: — Tragrückung nach Holzeinschlag durch Forstamtspersonal von ca. 4 055 fm.
Rückung nach manuellem Holzeinschlag durch Forstamtspersonal von ca.…
… 3 430 fm.
… 1 290 fm.
… 2 530 fm.
Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca. 2…
… 704 fm.
… 485 fm.
Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca.…
… 7 295 fm.
… 5 373 fm.
… 4 260 fm.
… 3 930 fm.
Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Tragrückung von ca. 4 540 fm.
Tragrückung nach manuellem Holzeinschlag durch Forstamtspersonal von ca. 4 055 fm.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Eingesetzte Technik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angewandte Technologie
Arbeitsorganisation
Gewichtung des Preises: 100
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-23 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
— Die Vergabestelle empfiehlt dem am Auftrag interessierten Unternehmen, sein Interesse am Vergabeverfahren per E-Mail (rene.schlunze@lfoa-mv.de) beim Auftraggeber anzuzeigen. Nur so kann die Vergabestelle die potentiellen Bieter über ggf. nachträglich erfolgte Änderungen der Vergabeunterlagen informieren. Die eingehenden Interessensbekundungen werden mit Ablauf des Angebotsschlusstermins gelöscht, eine Verarbeitung oder Weitergabe der Daten erfolgt nicht.
— Die Vergabestelle empfiehlt dem am Auftrag interessierten Unternehmen, sein Interesse am Vergabeverfahren per E-Mail (rene.schlunze@lfoa-mv.de) beim Auftraggeber anzuzeigen. Nur so kann die Vergabestelle die potentiellen Bieter über ggf. nachträglich erfolgte Änderungen der Vergabeunterlagen informieren. Die eingehenden Interessensbekundungen werden mit Ablauf des Angebotsschlusstermins gelöscht, eine Verarbeitung oder Weitergabe der Daten erfolgt nicht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.