Die Vergabeunterlagen müssen schriftlich und unter Angabe der Vergabenummer VOEK 142-16 bis zum 28.11.2016 bei der Verdingungsstelle in Münster angefordert werden. Die Angebote können per Post bzw. durch einen privaten Zustelldienst, aber auch unmittelbar durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder Abgabe in der Poststelle des Dienstgebäudes zugestellt werden. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der Eingangsstempel der Dienststelle maßgebend. Die Verantwortung für den rechtzeitigen Eingang der Angebote liegt beim Absender. Zudem besteht die Möglichkeit, bis zum 28.11.2016 an der elektronischen Vergabe über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (
www.evergabe-online.de) teilzunehmen. Vergabeunterlagen können dort bis zum vorgenannten Termin heruntergeladen und Angebote bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abgegeben werden. Unter der Rubrik „Registrierung für Bieter“ finden Sie zudem Informationen zur vereinfachten Anforderung von Vergabeunterlagen. Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf
www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf
https://www.evergabe-online.info bereit. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen. Frist zur Anforderung zusätzlicher Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben: 21.11.2016, 12:00 Uhr Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot.