Der Landkreis Fürth beabsichtigt als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadtbusverkehr Zirndorf – Oberasbach – Stein nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007. Von der beabsichtigten Vergabe sind folgende Verkehrsleistungen des heutigen Stadtbusverkehrs Zirndorf – Oberasbach – Stein als Gesamtleistung i.S.v. § 8a Abs. 2 Satz 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erfasst. VGN-Linie 150: Bronnamberg – Weiherhof – Zirndorf (– Oberasbach – Stein) VGN-Linie 151: Zirndorf – Oberasbach – Lind – (Rehdorf ) – Anwanden (– Weinzierlein) VGN-Linie 154: (Eckershof –) Stein – Oberasbach – Zirndorf VGN-Linie 155: (Anwanden –) Rehdorf – Oberasbach Rathaus – Unterasbach – Oberasbach Petershöhe Der Landkreis Fürth kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Fürth
Postanschrift: Im Pinderpark 2
Postleitzahl: 90513
Postort: Zirndorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-fuerth.de/🌏
E-Mail: t-alter@lra-fue.bayern.de📧
Telefon: +49 91197731368📞
Fax: +49 91197731012 📠
Eine Unterauftragsvergabe von Fahrleistungen ist in den Grenzen des Art. 4 Abs. 7 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 möglich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Personennahverkehr im Stadtbusverkehr Zirndorf – Oberasbach – Stein.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Fürth beabsichtigt als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadtbusverkehr Zirndorf – Oberasbach – Stein nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007. Von der beabsichtigten Vergabe sind folgende Verkehrsleistungen des heutigen Stadtbusverkehrs Zirndorf – Oberasbach – Stein als Gesamtleistung i.S.v. § 8a Abs. 2 Satz 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erfasst.
Der Landkreis Fürth beabsichtigt als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadtbusverkehr Zirndorf – Oberasbach – Stein nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007. Von der beabsichtigten Vergabe sind folgende Verkehrsleistungen des heutigen Stadtbusverkehrs Zirndorf – Oberasbach – Stein als Gesamtleistung i.S.v. § 8a Abs. 2 Satz 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erfasst.
Der Landkreis Fürth kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
Der Landkreis Fürth kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
Menge oder Umfang: Ca. 416 000 Fahrplankilometer pro Jahr.
Dauer: 120 Monate
Referenznummer: 34-150-AT
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Fürth.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Sachgebiet 34, ÖPNV Schülerbeförderung
A. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch vorliegende Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt II.1.3) ausgelöst. Der Betrieb der oben genannten Linien ist zum 9.12.2018 aufzunehmen.
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch vorliegende Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt II.1.3) ausgelöst. Der Betrieb der oben genannten Linien ist zum 9.12.2018 aufzunehmen.
B. Vergabe als Gesamtleistung
Die Vergabe der unter Abschnitt II.1.3 genannten Verkehre ist als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz). Eigenwirtschaftliche Anträge (siehe A), die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz zu versagen.
Die Vergabe der unter Abschnitt II.1.3 genannten Verkehre ist als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz). Eigenwirtschaftliche Anträge (siehe A), die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz zu versagen.
C. Anforderungen
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz werden Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gemäß § 8a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2a Personenbeförderungsgesetz“ (einschließlich Anlagen) zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3-5 PBefG. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz relevant für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge (siehe A). Das ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) steht als download unter folgendem Link zur Verfügung:
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz werden Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gemäß § 8a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2a Personenbeförderungsgesetz“ (einschließlich Anlagen) zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3-5 PBefG. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz relevant für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge (siehe A). Das ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) steht als download unter folgendem Link zur Verfügung:
Auf dieser Internetseite werden nach Notwendigkeit auch gegebenenfalls weitere ergänzende Informationen und Erläuterungen publiziert. Möglichen Interessenten an der Verkehrsleistung wird deshalb zur Vermeidung von Nachteilen empfohlen, sich regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse über das etwaige Vorliegen neuer Informationen zu unterrichten.
Auf dieser Internetseite werden nach Notwendigkeit auch gegebenenfalls weitere ergänzende Informationen und Erläuterungen publiziert. Möglichen Interessenten an der Verkehrsleistung wird deshalb zur Vermeidung von Nachteilen empfohlen, sich regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse über das etwaige Vorliegen neuer Informationen zu unterrichten.
D. Die Angabe des unter Ziffer IV.3.3) genannten Datums als „Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge“ ist alleine aus technischen Gründen erfolgt, da die TED-Eingabevorrichtung hier eine Eingabe verlangt. Eine verbindliche Angebotsfrist wird hierdurch nicht festgelegt; vielmehr wird die Festlegung eines verbindlichen Termins für die Angebotsabgabe erst in dem beabsichtigten Vergabeverfahren erfolgen.
D. Die Angabe des unter Ziffer IV.3.3) genannten Datums als „Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge“ ist alleine aus technischen Gründen erfolgt, da die TED-Eingabevorrichtung hier eine Eingabe verlangt. Eine verbindliche Angebotsfrist wird hierdurch nicht festgelegt; vielmehr wird die Festlegung eines verbindlichen Termins für die Angebotsabgabe erst in dem beabsichtigten Vergabeverfahren erfolgen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 249-459190 (2016-12-22)
Ergänzende Angaben (2017-07-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-09 📅
Name: Reck Busreisen und Touristik GmbH
Postanschrift: Gewerbering Nord 1
Postort: Rohr
Postleitzahl: 91189
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 138-284072
Quelle: OJS 2018/S 123-280964 (2018-06-26)