Öffentlicher Personennahverkehr in den Linienbündeln 4 (Region Nordwest) und 6 (Oberes Pegnitztal)
Der Landkreis Nürnberger Land beabsichtigt als zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste in den Linienbündeln 4 und 6 nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007. Von der beabsichtigten Vergabe sind folgende Verkehrsleistungen der heutigen Linienbündel 4 (Region Nordwest) und 6 (Oberes Pegnitztal) erfasst jeweils als Gesamtleistung i. S. v. § 8a Abs. 2 Satz 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
Das Linienbündel 4 (Region Nordwest) mit den nachfolgend benannten heutigen Linien:
VGN-Linie 344
VGN-Linie 345
Das Linienbündel 6 (Oberes Pegnitztal) mit den nachfolgend benannten heutigen Linien:
VGN-Linien 440
VGN-Linien 446
Der Landkreis Nürnberger Land kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-10-28
|
Auftragsbekanntmachung
|
2018-02-16
|
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
|
Neue Beschaffungen in verwandten Kategorien 🆕