Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die folgenden Aufgaben: — Support für Client-Programme (Office- und PDF-Lösungen); — Erstellung von MPG-Vorlagen und Implementierung in VBA und Java; — Excel-Archivierungstool (Eigenentwicklung). Ziel der Ausschreibung ist es, einen Berater für den homogenen, qualifizierten Third Level IT –Support und für den Support komplexer und umfangreiche Office-Lösungen inkl. VBA und Java zu finden. Wesentlicher Bestandteil des Supports, ist der Support für die bestehenden MPG-Vorlagen und das eingesetzte Excel-Archivierungs-Tool. Für diese beiden Themen sollen die Lösungen zusätzlich kontinuierlich weiterentwickelt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Menge oder Umfang:
Es kann von einem geschätzten Leistungsvolumen von mindestens 24 und maximal 50 Personentagen pro Jahr ausgegangen werden.Die MPG verpflichtet sich zur Abnahme in der Basis-Vertragslaufzeit der genannten Mindestanzahl von 24 Personentagen pro Jahr.Sollte die Option zur Verlängerung genutzt werden, kann ebenfalls von einem Beratungsvolumen von mindestens 24 und maximal 50 Personentagen pro Jahr ausgegangen werden.
Es kann von einem geschätzten Leistungsvolumen von mindestens 24 und maximal 50 Personentagen pro Jahr ausgegangen werden.Die MPG verpflichtet sich zur Abnahme in der Basis-Vertragslaufzeit der genannten Mindestanzahl von 24 Personentagen pro Jahr.Sollte die Option zur Verlängerung genutzt werden, kann ebenfalls von einem Beratungsvolumen von mindestens 24 und maximal 50 Personentagen pro Jahr ausgegangen werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung – Referat Einkauf und Versicherungen, Sachgebiet VIII d 2
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpg.de🌏
E-Mail: it-vergabe@gv.mpg.de📧
Fax: +49 8921081367 📠
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die folgenden Aufgaben:
— Support für Client-Programme (Office- und PDF-Lösungen);
— Erstellung von MPG-Vorlagen und Implementierung in VBA und Java;
— Excel-Archivierungstool (Eigenentwicklung).
Ziel der Ausschreibung ist es, einen Berater für den homogenen, qualifizierten Third Level IT –Support und für den Support komplexer und umfangreiche Office-Lösungen inkl. VBA und Java zu finden. Wesentlicher Bestandteil des Supports, ist der Support für die bestehenden MPG-Vorlagen und das eingesetzte Excel-Archivierungs-Tool. Für diese beiden Themen sollen die Lösungen zusätzlich kontinuierlich weiterentwickelt werden.
Ziel der Ausschreibung ist es, einen Berater für den homogenen, qualifizierten Third Level IT –Support und für den Support komplexer und umfangreiche Office-Lösungen inkl. VBA und Java zu finden. Wesentlicher Bestandteil des Supports, ist der Support für die bestehenden MPG-Vorlagen und das eingesetzte Excel-Archivierungs-Tool. Für diese beiden Themen sollen die Lösungen zusätzlich kontinuierlich weiterentwickelt werden.
Menge oder Umfang:
Es kann von einem geschätzten Leistungsvolumen von mindestens 24 und maximal 50 Personentagen pro Jahr ausgegangen werden.
Die MPG verpflichtet sich zur Abnahme in der Basis-Vertragslaufzeit der genannten Mindestanzahl von 24 Personentagen pro Jahr.
Sollte die Option zur Verlängerung genutzt werden, kann ebenfalls von einem Beratungsvolumen von mindestens 24 und maximal 50 Personentagen pro Jahr ausgegangen werden.
Beschreibung der Optionen:
Vertragsverlängerungsoption für 2 Mal jeweils ein weiteres Jahr (2 x 1 Jahr) mit einem Mindestauftragsvolumen von mindestens 24 und max. 50 Personentagen pro Jahr.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 24 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Referenznummer: 8407 0804 0347
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., Generalverwaltung, Hofgartenstr. 8, 80539 München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage.
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig sowie gesetzestreu und zuverlässig sind. Als Nachweise hierfür hat der Bieter die genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Zur Nummerierung/Bezeichnung der Nachweise siehe Kapitel 1.12 „Abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise.
Auf die Kapitel 1.9 (Bietergemeinschaften) und 1.10 (Einsatz anderer Unternehmen) wird ausdrücklich hingewiesen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind nicht gemäß § 7 EG Abs. 4 VOL/A zugelassen.
Hinweise für Bieter aus EU-Mitgliedstaaten
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, um berücksichtigt werden zu können.
Unternehmensdarstellung (A-04)
Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur (Angaben zu: Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der personellen Kapazitäten, ca. 2 DIN A4 Seiten. (A-04)
Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur (Angaben zu: Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der personellen Kapazitäten, ca. 2 DIN A4 Seiten. (A-04)
Erklärung zum Berufs- oder Handelsregister (A-05)
Erklärung zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU-Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder Erklärung zum Gewerbebetrieb, sofern der Bieter nicht im Handelsregister eingetragen ist. Bitte verwenden Sie hierzu Anlage 5 (A-05).
Erklärung zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU-Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder Erklärung zum Gewerbebetrieb, sofern der Bieter nicht im Handelsregister eingetragen ist. Bitte verwenden Sie hierzu Anlage 5 (A-05).
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (A-06)
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 VOL/A-EG (siehe Formblatt Erklärung zu § 6 VOL/A-EG als Anlage 6) (A-06).
Der Auftraggeber behält sich vor, ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der vorgenannten Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anzufordern.
Der Auftraggeber behält sich vor, ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der vorgenannten Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage.
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind grundsätzlich von denjenigen Unternehmen einzureichen, mit denen der Bieter seine Eignung nachweisen will:
Mindeststandards:
Betriebshaftpflichtversicherung (A-07)
Erklärung des Bieters, dass er
— über eine Betriebshaftpflichtversicherung (mit mindestens der unten aufgeführten Versicherungssummen) verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden
bzw.
— eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen sechs (6) Wochen nach Zuschlagserteilung abschließen
und über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhalten wird (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflicht in Anlage 7) (A-07).
Die Versicherungssumme muss dabei für
— Personen- und Sachschäden mindestens eine (1) Mio. EUR (2-fach maximiert pro Jahr)
sowie für
— Vermögensschäden mindestens 50 000 EUR (2-fach maximiert pro Jahr)
je Schadensereignis betragen (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflicht, Anlage 7 (A-07).
1.11.2.2 Berufsgenossenschaft (A-08)
Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bieters seinen Sitz hat (siehe Formblatt Erklärung zur Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft in Anlage 8) (A-08).
1.11.2.3 Umsatzdarstellung (A-15)
Angabe jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt Umsatzdarstellung in Anlage 15) (A-15) des Gesamtumsatzes des Unternehmens sowie des Umsatzes bezogen auf die besondere Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist gemäß § 7 EG Abs. 2 lit. d) VOL/A.
Angabe jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt Umsatzdarstellung in Anlage 15) (A-15) des Gesamtumsatzes des Unternehmens sowie des Umsatzes bezogen auf die besondere Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist gemäß § 7 EG Abs. 2 lit. d) VOL/A.
Achtung:
Bietergemeinschaften (BG) haben die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Berufsgenossenschaft sowie die Umsatzangaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen.
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bieter und das/die andere(n) Unternehmen die Umsatzangaben getrennt zu nennen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage!
Die Eignung der Bieter hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit beurteilt sich nach den nachzuweisenden Qualifikationen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Person anhand von Projektreferenzen, die in einem Beraterprofil nachzuweisen sind.
Die Eignung der Bieter hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit beurteilt sich nach den nachzuweisenden Qualifikationen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Person anhand von Projektreferenzen, die in einem Beraterprofil nachzuweisen sind.
Der Bieter hat für die Leistungserbringung nur fachkundige und qualifizierte Berater einzusetzen. Die Leistung ist dabei von Beratern der jeweiligen der Qualifikationsstufe zu erbringen. Zum Nachweis der Fachkunde des vom Bieter vorgesehenen und für die Leistungserbringung einzusetzenden Beraters, hat der Bieter mit dem Angebot genau ein Beraterprofil für diesen Berater (A-12) vorzulegen, anhand dessen die MPG die hinreichende Fachkunde des Beraters und dessen Projektreferenzen beurteilen kann (siehe Kap. 1.11.3.3). Sämtliche Anforderungen sind von dem insgesamt einem Beraterprofil zu erfüllen.
Der Bieter hat für die Leistungserbringung nur fachkundige und qualifizierte Berater einzusetzen. Die Leistung ist dabei von Beratern der jeweiligen der Qualifikationsstufe zu erbringen. Zum Nachweis der Fachkunde des vom Bieter vorgesehenen und für die Leistungserbringung einzusetzenden Beraters, hat der Bieter mit dem Angebot genau ein Beraterprofil für diesen Berater (A-12) vorzulegen, anhand dessen die MPG die hinreichende Fachkunde des Beraters und dessen Projektreferenzen beurteilen kann (siehe Kap. 1.11.3.3). Sämtliche Anforderungen sind von dem insgesamt einem Beraterprofil zu erfüllen.
Mindeststandards:
Anforderungen an die fachliche Qualifikation (A-13)
Der Bieter hat den für die Leistungserbringung vorgesehenen Berater in dem Formblatt Anlage 13 „Anforderung an die fachliche Qualifikation (A-13)“ einzutragen und Angaben in Spalte „E-F“ vorzunehmen. Bereits die Nichterfüllung eines Kriteriums führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren, der Berater hat also alle geforderten Kriterien zu erfüllen. Die Anforderungen an die Qualifikation des Beraters werden folgendermaßen festgelegt.
Der Bieter hat den für die Leistungserbringung vorgesehenen Berater in dem Formblatt Anlage 13 „Anforderung an die fachliche Qualifikation (A-13)“ einzutragen und Angaben in Spalte „E-F“ vorzunehmen. Bereits die Nichterfüllung eines Kriteriums führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren, der Berater hat also alle geforderten Kriterien zu erfüllen. Die Anforderungen an die Qualifikation des Beraters werden folgendermaßen festgelegt.
Qualifikationsprofil des Beraters:
Generelle Qualifikationsanforderungen (A-13):
Objektorientierte VBA-Entwicklung
Nachweis von mind. 5 Jahren Erfahrung in Erstellung und Weiterentwicklung von objektorientierter Software-Anwendung auf VBA-Basis, insbesondere:
— Modellierung und Implementierung fachlicher Funktionalität in Klassen und Methoden (nicht nur Module und Prozeduren);
— Erfahrung im objektorientierten Refactoring von bestehenden prozeduralen Anwendungen;
— Erstellung von lesbarem, robustem und wiederverwendbarem Programmcode;
— Evidente und logische Sourcecode-Dokumentation.
Ribbon- und AddIn-Programmierung
Nachweis von mind. 5 Jahren Erfahrung in Ribbon- und AddIn-Programmierung, insbesondere:
— Auslagerung bestehender Funktionalität in allgemein verfügbare AddIn’s;
— Erstellung neuer und Erweiterung bestehender Ribbons;
— Zusammenspiel einzelner Vorlagen mit firmenweit verfügbarer Funktionalität.
Office-Entwicklung in VBA
Nachweis von mind. 5 Jahre Erfahrung in Umgang mit und Programmierung der gängigen Office-Anwendungen Excel, Word, Access, PowerPoint und Outlook, insbesondere:
— Programmierte Zusammenarbeit zwischen Office-Anwendungen;
— Programmierter Zugriff (Erstellung, Validierung) auf ContentControls, Bookmarks, BuildingBlocks;
— Erstellung und Weiterentwicklung von Benutzer-Formularen;
— Programmierung von automatischer und halbautomatischer Dateneingabe mit fachlicher Validierung der Benutzereingaben;
— Einbindung von Umgebungsvariablen und AD, automatisches Befüllen von Vorlagen;
— Automatisierung Serienbrief und Serien-Mail in Outlook;
— Programmierte Nutzung der Excel-internen Tables (Klasse ListControl);
— Programmierung und Einbindung von Pivot-Auswertungen;
— Erfahrung in Datenbank- und SQL-Programmierung.
Java-Programmierung
Nachweis von mind. 5 Jahren Erfahrung in Erstellung und Weiterentwicklung von Software-Anwendung auf Java-Basis, insbesondere:
— Modellierung und Implementierung fachlicher Funktionalität in Klassen und Methoden (nicht nur Module und Prozeduren)
— Erfahrung im objektorientierten Refactoring von bestehenden prozeduralen Anwendungen
— Erstellung von lesbarem, robustem und wiederverwendbarem Programmcode
— Evidente und logische Sourcecode-Dokumentation
Spezielle Anforderungen – Ergänzung zum Beraterprofil (A-12)
Mindestens zwei (2) Arbeitsreferenzen sind beizufügen, in denen fachliche Anforderungsermittlungen in Nicht-IT-Abteilungen durchgeführt, aufbereitet und ausgeführt wurden. Die Darstellung der Referenzen muss im Beraterprofil (Anlage 12, A-12) eingetragen werden. Nachweis unter Verwendung des beigefügten Musters in Anlage 12 (A-12).
Mindestens zwei (2) Arbeitsreferenzen sind beizufügen, in denen fachliche Anforderungsermittlungen in Nicht-IT-Abteilungen durchgeführt, aufbereitet und ausgeführt wurden. Die Darstellung der Referenzen muss im Beraterprofil (Anlage 12, A-12) eingetragen werden. Nachweis unter Verwendung des beigefügten Musters in Anlage 12 (A-12).
1.11.3.2 Weitere Anforderungen an den Berater (A-09)
Der Berater muss die deutsche Sprache sehr gut (verhandlungssicher) beherrschen. Im Falle der Zuschlagserteilung wird für die Kommunikation mit dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit ausschließlich Personal mit sehr guten (verhandlungssicheren) Kenntnissen der deutschen Sprache eingesetzt; siehe Formblatt Anlage 9 „Kommunikation mit dem Auftraggeber (A-09).
Der Berater muss die deutsche Sprache sehr gut (verhandlungssicher) beherrschen. Im Falle der Zuschlagserteilung wird für die Kommunikation mit dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit ausschließlich Personal mit sehr guten (verhandlungssicheren) Kenntnissen der deutschen Sprache eingesetzt; siehe Formblatt Anlage 9 „Kommunikation mit dem Auftraggeber (A-09).
1.11.3.3 Formelle Vorgaben an das Beraterprofil (A-12)
Die Qualifikationen sind durch ein geeignetes Beraterprofil nachzuweisen und dem Angebot beizufügen. Die geforderten Zertifizierungen sind in Kopie dem Angebot beizulegen.
Für das Beraterprofil ist die Gliederung gemäß der Anlage 12 Muster Beraterprofil (A-12) zu verwenden.
Die Angaben aus dem Beraterprofil (A-12) und den Anforderungen an die fachlichen Qualifikation (A-13) müssen inhaltlich übereinstimmen.
Die MPG behält sich das Recht vor, die Angaben im Beraterprofil stichprobenartig bei den angegebenen Ansprechpartnern zu überprüfen.
Aus Gründen der Nachprüfbarkeit ist grundsätzlich die namentliche Benennung des Beraters gefordert.
Sollten aber datenschutzrechtliche Bedenken bestehen, kann der Name (personenbezogene Daten) des vorgesehenen Beraters in der Anlage 12 und 13 geschwärzt werden wie auch die personenbezogenen Daten in den dazugehörigen Nachweisen (Zertifikate u. Ä.). In einem verschlossenen Umschlag müssen allerdings die identischen Unterlagen ungeschwärzt mit dem Angebot eingereicht werden. Diese verschlossenen Umschläge werden nur dann geöffnet, wenn das Angebot des betreffenden Bieters für die Zuschlagserteilung in Frage kommt. Sollte das Angebot für eine Zuschlagserteilung nicht in Frage kommen, wird dieser verschlossene Umschlag auf Wunsch des Bieters an diesen zurückgesandt oder samt Inhalt vernichtet.
Sollten aber datenschutzrechtliche Bedenken bestehen, kann der Name (personenbezogene Daten) des vorgesehenen Beraters in der Anlage 12 und 13 geschwärzt werden wie auch die personenbezogenen Daten in den dazugehörigen Nachweisen (Zertifikate u. Ä.). In einem verschlossenen Umschlag müssen allerdings die identischen Unterlagen ungeschwärzt mit dem Angebot eingereicht werden. Diese verschlossenen Umschläge werden nur dann geöffnet, wenn das Angebot des betreffenden Bieters für die Zuschlagserteilung in Frage kommt. Sollte das Angebot für eine Zuschlagserteilung nicht in Frage kommen, wird dieser verschlossene Umschlag auf Wunsch des Bieters an diesen zurückgesandt oder samt Inhalt vernichtet.
Im Beraterprofil muss für den Berater die einschlägige Qualifikation, Kompetenz und Erfahrung für jeden Leistungsbereich, für den der Berater vorgesehen ist, dargestellt und nachgewiesen werden.
Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Bei Bietergemeinschaften ist die Erfüllung der Eignungsanforderungen an den Berater von der Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen.
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, ist die Erfüllung der Eignungsanforderungen an den Berater von dem Bieter und dem/den anderen Unternehmen insgesamt zu erbringen.
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, ist die Erfüllung der Eignungsanforderungen an den Berater von dem Bieter und dem/den anderen Unternehmen insgesamt zu erbringen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage!
Bietergemeinschaften (A-01)
Bietergemeinschaften (im Folgenden auch „BG“) sind zugelassen. Der Bieter hat zu erklären, ob er sein Angebot in Form einer BG oder als Einzelbieter abgibt (siehe Formblatt Erklärungen zur Bietergemeinschaft in Anlage 1). (A-01)
Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, die beinhaltet,
— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— das alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist (im Folgenden „geschäftsführendes Mitglied“),
— dass das geschäftsführende Mitglied alle Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, Zahlungen des Auftraggebers für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit befreiender Wirkung anzunehmen, und
— dass alle Mitglieder der späteren Arbeitsgemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften.
(siehe Formblatt Erklärung zur Bietergemeinschaft in Anlage 1) (A-01).
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist dem Angebot eine separate Eigenerklärung zur vergabe- und kartellrechtlichen Zulässigkeit von Bietergemeinschaften beizulegen, in der diese zu den Gründen des Zusammenschlusses Stellung nimmt. Insbesondere ist darzulegen, warum die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft alleine objektiv die zur Teilnahme an der Ausschreibung erforderliche Leistungsfähigkeit nicht aufweisen und worin die wirtschaftlichen Vorteile dieses Zusammenschlusses liegen (siehe Formblatt Erklärungen zur Bietergemeinschaft in Anlage 1) (A-01).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist dem Angebot eine separate Eigenerklärung zur vergabe- und kartellrechtlichen Zulässigkeit von Bietergemeinschaften beizulegen, in der diese zu den Gründen des Zusammenschlusses Stellung nimmt. Insbesondere ist darzulegen, warum die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft alleine objektiv die zur Teilnahme an der Ausschreibung erforderliche Leistungsfähigkeit nicht aufweisen und worin die wirtschaftlichen Vorteile dieses Zusammenschlusses liegen (siehe Formblatt Erklärungen zur Bietergemeinschaft in Anlage 1) (A-01).
Eine BG hat die nachfolgend unter Kapitel 1.11.1 geforderten Eignungsnachweise (Persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer – Zuverlässigkeit) von jedem einzelnen Mitglied der BG mit dem Angebot vorzulegen, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine BG hat die nachfolgend unter Kapitel 1.11.1 geforderten Eignungsnachweise (Persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer – Zuverlässigkeit) von jedem einzelnen Mitglied der BG mit dem Angebot vorzulegen, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 1.11.2 und 1.11.3 geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit / Fachkunde) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an, sofern in Kapitel 1.11 nicht etwas Abweichendes bestimmt ist. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit / Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 1.11.2 und 1.11.3 geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit / Fachkunde) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an, sofern in Kapitel 1.11 nicht etwas Abweichendes bestimmt ist. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit / Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Beteiligt sich ein Mitglied einer BG auch als Mitglied in einer weiteren BG, die ein konkurrierendes Angebot einreicht, oder auch als Einzelbieter mit einem konkurrierenden Angebot an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Angebote führen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Beteiligt sich ein Mitglied einer BG auch als Mitglied in einer weiteren BG, die ein konkurrierendes Angebot einreicht, oder auch als Einzelbieter mit einem konkurrierenden Angebot an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Angebote führen.
Im Angebot ist in einer detaillierten Übersicht (im Formblatt Erklärung zur Bietergemeinschaft Anlage 1) darzustellen, welches Mitglied der BG im Einzelnen für die Erbringung welcher Leistungen verantwortlich ist (A-01).
Einsatz anderer Unternehmen
Eignungsleihe (A-03)
Ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, Sub-Subunternehmer, konzernverbundene Unternehmen etc.) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe), § 7 EG Abs. 9 VOL/A.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, Sub-Subunternehmer, konzernverbundene Unternehmen etc.) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe), § 7 EG Abs. 9 VOL/A.
In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III.2.3) (technische Leistungsfähigkeit) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) (Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers…) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen Dritten mit dem Angebot beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III.2.3) (technische Leistungsfähigkeit) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) (Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers…) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen Dritten mit dem Angebot beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
Ferner ist in diesem Fall mit der Angebotsabgabe der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung, § 7 EG Abs. 9, S. 2 VOL/A (siehe Formblatt Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen, Anlage 3 (A-03)).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Ferner ist in diesem Fall mit der Angebotsabgabe der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung, § 7 EG Abs. 9, S. 2 VOL/A (siehe Formblatt Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen, Anlage 3 (A-03)).
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 1.11.2 und 1.11.3 (entsprechend Abschnitt III.2.2) und III.2.3) der EU-Bekanntmachung) geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit/ Fachkunde) kommt es auf die dem Bieter und den/m anderen Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit/ Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 1.11.2 und 1.11.3 (entsprechend Abschnitt III.2.2) und III.2.3) der EU-Bekanntmachung) geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit/ Fachkunde) kommt es auf die dem Bieter und den/m anderen Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit/ Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
1.10.2 Nachunternehmer (A-02)
Sofern ein Bieter die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ohne sich auf dessen Eignung zu berufen, behält der Auftraggeber sich ausdrücklich vor, von dem Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, die entsprechenden in Kapitel 1.11.1 (Abschnitt III.2.1 der EU-Bekanntmachung) geforderten Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen nach Angebotsabgabe, jedoch vor Zuschlagserteilung, nachzufordern.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sofern ein Bieter die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ohne sich auf dessen Eignung zu berufen, behält der Auftraggeber sich ausdrücklich vor, von dem Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, die entsprechenden in Kapitel 1.11.1 (Abschnitt III.2.1 der EU-Bekanntmachung) geforderten Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen nach Angebotsabgabe, jedoch vor Zuschlagserteilung, nachzufordern.
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, ob die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt ist und um welche Teilleistung(en) es sich voraussichtlich handeln wird (siehe Formblatt Angaben/ Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen, Anlage 2) (A-02).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, ob die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt ist und um welche Teilleistung(en) es sich voraussichtlich handeln wird (siehe Formblatt Angaben/ Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen, Anlage 2) (A-02).
Bis zur Vergabeentscheidung sind Erklärungen der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer zugreifen kann.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bis zur Vergabeentscheidung sind Erklärungen der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer zugreifen kann.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-03-22 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: IT-Vergabe
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-05-02 📅
Datum des Endes: 2018-05-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 8407 0804 0347
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt
wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tagen nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung (§ 101a GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße
unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3
GWB).
Quelle: OJS 2016/S 028-045431 (2016-02-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 8921081384 📠
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Max-Planck Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.,
Hofgartenstr. 8,
80539 München.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Die Kriterien, die in der Vergabeunterlage aufgeführt sind (100)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-04-12 📅
Name: PICA GmbH
Postanschrift: Fraunhoferstr. 22
Postort: Martinsried
Postleitzahl: 82152
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den