Ökologisch-bautechnische Beratung bei der Errichtung des Endlagers Konrad
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist gemäß § 23 Atomgesetz u. a. zuständig für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle. Für die Schachtanlage Konrad liegt seit Mai 2002 der Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung eines Endlagers vor. Mit Erlass vom 30.5.2007 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit das BfS beauftragt, die Umrüstung der Schachtanlage Konrad zu einem Endlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung durchzuführen. Im Zusammenhang mit der Errichtung der übertägigen Gebäude (Umbau, Sanierung oder Neubau) der Tagesanlagen Konrad 1 und 2 sind die Anforderungen aus dem Leitfaden zum nachhaltigen Bauen (Anlage zur RBBau), der Energieeinsparverordnung sowie den sog. Meseberger Beschlüssen der Bundesregierung vom 5.12.2007 zu berücksichtigen. Zur Beratung und Überprüfung bei der Umsetzung dieser Anforderungen benötigt das BfS fachkompetente Unterstützung durch externen Sachverstand. Die Gesamtaufgabe gliedert sich für die Tagesanlagen Konrad 1 und Konrad 2 gebäudespezifisch auf. Im Rahmen der Bearbeitung sind folgende Tätigkeiten/Leistungen zu erbringen: – Beratung bei der Umsetzung der ökologisch bautechnischen Anforderungen bei der Ausführungsplanung einschl. Teilnahme an Sitzungen – Prüfung von Ausführungsunterlagen und Ausschreibungsunterlagen (Vorbemerkungen, Leistungsbeschreibung, Leistungsverzeichnis) – Abgabe von Empfehlungen zu Produkten (Produktprüfung) und Erstellung von Deklarationslisten für die einzelnen Gewerke – Baustellenkontrolle.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-26.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-07-26
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Auftragsbekanntmachung
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