OOWV Brake - Gründung einer Klärschlammentsorgungsgesellschaft für die Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb einer Monoverbrennungsanlage für Klärschlämme

OOWV Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband

Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (im Folgenden OOWV genannt) versorgt als Wasser- und Bodenverband in seinem 7 860 Quadratkilometer großen Verbandsgebiet, vor allem im Weser-Ems-Gebiet, etwa 1 000 000 Kunden − Privatkunden, Unternehmen und kommunale Einrichtungen − mit Trinkwasser.
Seit einigen Jahren ist der OOWV auch für die Entsorgung und Reinigung des Abwassers in Teilen der Region für etwa 490 000 Kunden zuständig. Die Abwasserentsorgung wird vom OOWV im Entsorgungsgebiet (3 720 Quadratkilometer) für 38 Kommunen und einen Zweckverband sichergestellt. Für rund 564 000 Einwohner und zahlreiche Gewerbebetriebe gewährleistet der OOWV durch seine insgesamt 46 Kläranlagen die Reinigung von jährlich rund 34 500 000 Kubikmetern Abwasser und die dezentral anfallende Fäkalschlammentsorgung. Insgesamt fallen auf dem Gebiet des OOWV Klärschlammmengen von rund 10 000 t TR pro Jahr an. Weitere Informationen können auf der Internetseite des OOWV abgerufen werden (www.oowv.de).
Die Stadtwerke Osnabrück AG ist ein Unternehmen der Stadt Osnabrück und ist in der Stadt sowie in der Region Osnabrück im Bereich der Versorgung mit Strom, Gas, Fernwärme, Trinkwasser, dem Busverkehr, der Osnabrücker Bäder sowie der Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet von Osnabrück tätig. Die Stadtwerke Osnabrück reinigen jährlich rund 17 500 000 Kubikmeter Abwasser. Insgesamt fallen auf dem Stadtgebiet Osnabrück Klärschlammmengen von rund 5 000 t TR pro Jahr an. Weitere Informationen können auf der Internetseite der Stadtwerke Osnabrück abgerufen werden (www.stadtwerke-osnabrueck.de).
Die Klärschlammentsorgung in Norddeutschland steht mittelfristig durch die veränderten gesetzlichen Vorgaben und die Anforderungen einer intensiveren Nährstoffnutzung vor einer Neuausrichtung. Die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung wird mittel- und langfristig nur in eingeschränktem Maß möglich sein. Hintergrund sind einerseits weitreichende Änderungen der gesetzlichen Vorgaben zur Düngung und Klärschlammverwertung sowie der gegenwärtige Nährstoffüberschuss in der Region Nord-Westdeutschland. Die Anforderungen machen es notwendig, die bestehenden Entsorgungskonzepte zu überarbeiten und neue Verfahrenstechniken zu nutzen, um die notwendige Entsorgungssicherheit zu gewährleisten.
Der OOWV und die Stadtwerke Osnabrück AG beabsichtigen zur Gewährleistung einer langfristigen Entsorgungssicherheit die Gründung einer Klärschlammentsorgungsgesellschaft mit einem privaten Partner, die sich für die Planung und Finanzierung sowie den Bau und Betrieb einer Klärschlammmonoverbrennungsanlage verantwortlich zeigt. Der OOWV und die Stadtwerke Osnabrück AG werden ihre Klärschlämme der gemeinsamen Klärschlammentsorgungsgesellschaft zur thermischen Behandlung überlassen.
Um eine wirtschaftlich optimale thermische Behandlung der Klärschlämme der Partner zu erreichen, soll der Degressionsvorteil bei steigender Anlagengröße ausgeschöpft werden. Gemäß dem aktuellen Stand der Technik kann erst ab einer Anlagengröße von mindestens 35 000 t TR pro Jahr mit einer gleichmäßigen Zunahme von Anlageninvestition und Verbrennungsmenge ausgegangen werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bewerber spätestens bei Abgabe eines Angebots folgende Anforderungen erfüllen muss:
1. Der private Partner muss zur Nutzung des Degressionsvorteiles ebenfalls Klärschlämme in die Klärschlammentsorgungsgesellschaft zur thermischen Behandlung überlassen. Hierbei muss es sich um Klärschlämme gemäß Referentenentwurf AbfKlärV aus der Reinigung häuslicher und kommunaler Abwässer nach Anhang 1 AbwV oder aus der Reinigung von betriebseigenen Abwasser welches in seiner stofflichen Zusammensetzung mit dem häuslichen und kommunalen Abwasser vergleichbar ist, von mindestens 20 000 t TR pro Jahr handeln. Im Rahmen der Angebotsabgabe muss sich der Bewerber unter Angabe der Schlammmenge hierzu verpflichten und die Verfügbarkeit der Schlammmenge nachweisen.
2. Der private Partner muss über ein geeignetes Grundstück verfügen, auf dem die gemeinsame Klärschlammentsorgungsgesellschaft die Monoverbrennungsanlage für Klärschlämme errichten kann. Das Grundstück ist in die gemeinsame Gesellschaft einzubringen. Das Grundstück muss von der Lage, der Größe, der inneren und äußeren Erschließung, der Verkehrsanbindung sowie nach den bauplanerischen Festsetzungen als Standort für die thermische Behandlung von Klärschlämmen aus der Region Nord- Westdeutschland geeignet sein. Im Rahmen der Angebotsabgabe muss der Bewerber die Verfügbarkeit des Grundstücks (Eigentum oder eigentumsähnliche Rechte) und die Genehmigungsfähigkeit der Anlage nachweisen. Lage, Größe, innere und äußere Erschließung, Verkehrsanbindung sowie die bauplanerische Umsetzbarkeit der Klärschlammmonoverbrennungsanlage auf dem Grundstück werden bei der Bewertung der Angebote wesentliche Zuschlagskriterien sein.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-08.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-08 Auftragsbekanntmachung
2018-04-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge