OOWV Brake - Gründung einer Klärschlammentsorgungsgesellschaft für die Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb einer Monoverbrennungsanlage für Klärschlämme

OOWV Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband

Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (im Folgenden OOWV genannt) versorgt als Wasser- und Bodenverband in seinem 7 860 Quadratkilometer großen Verbandsgebiet, vor allem im Weser-Ems-Gebiet, etwa 1 000 000 Kunden − Privatkunden, Unternehmen und kommunale Einrichtungen − mit Trinkwasser.
Seit einigen Jahren ist der OOWV auch für die Entsorgung und Reinigung des Abwassers in Teilen der Region für etwa 490 000 Kunden zuständig. Die Abwasserentsorgung wird vom OOWV im Entsorgungsgebiet (3 720 Quadratkilometer) für 38 Kommunen und einen Zweckverband sichergestellt. Für rund 564 000 Einwohner und zahlreiche Gewerbebetriebe gewährleistet der OOWV durch seine insgesamt 46 Kläranlagen die Reinigung von jährlich rund 34 500 000 Kubikmetern Abwasser und die dezentral anfallende Fäkalschlammentsorgung. Insgesamt fallen auf dem Gebiet des OOWV Klärschlammmengen von rund 10 000 t TR pro Jahr an. Weitere Informationen können auf der Internetseite des OOWV abgerufen werden (www.oowv.de).
Die Stadtwerke Osnabrück AG ist ein Unternehmen der Stadt Osnabrück und ist in der Stadt sowie in der Region Osnabrück im Bereich der Versorgung mit Strom, Gas, Fernwärme, Trinkwasser, dem Busverkehr, der Osnabrücker Bäder sowie der Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet von Osnabrück tätig. Die Stadtwerke Osnabrück reinigen jährlich rund 17 500 000 Kubikmeter Abwasser. Insgesamt fallen auf dem Stadtgebiet Osnabrück Klärschlammmengen von rund 5 000 t TR pro Jahr an. Weitere Informationen können auf der Internetseite der Stadtwerke Osnabrück abgerufen werden (www.stadtwerke-osnabrueck.de).
Die Klärschlammentsorgung in Norddeutschland steht mittelfristig durch die veränderten gesetzlichen Vorgaben und die Anforderungen einer intensiveren Nährstoffnutzung vor einer Neuausrichtung. Die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung wird mittel- und langfristig nur in eingeschränktem Maß möglich sein. Hintergrund sind einerseits weitreichende Änderungen der gesetzlichen Vorgaben zur Düngung und Klärschlammverwertung sowie der gegenwärtige Nährstoffüberschuss in der Region Nord-Westdeutschland. Die Anforderungen machen es notwendig, die bestehenden Entsorgungskonzepte zu überarbeiten und neue Verfahrenstechniken zu nutzen, um die notwendige Entsorgungssicherheit zu gewährleisten.
Der OOWV und die Stadtwerke Osnabrück AG beabsichtigen zur Gewährleistung einer langfristigen Entsorgungssicherheit die Gründung einer Klärschlammentsorgungsgesellschaft mit einem privaten Partner, die sich für die Planung und Finanzierung sowie den Bau und Betrieb einer Klärschlammmonoverbrennungsanlage verantwortlich zeigt. Der OOWV und die Stadtwerke Osnabrück AG werden ihre Klärschlämme der gemeinsamen Klärschlammentsorgungsgesellschaft zur thermischen Behandlung überlassen.
Um eine wirtschaftlich optimale thermische Behandlung der Klärschlämme der Partner zu erreichen, soll der Degressionsvorteil bei steigender Anlagengröße ausgeschöpft werden. Gemäß dem aktuellen Stand der Technik kann erst ab einer Anlagengröße von mindestens 35 000 t TR pro Jahr mit einer gleichmäßigen Zunahme von Anlageninvestition und Verbrennungsmenge ausgegangen werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bewerber spätestens bei Abgabe eines Angebots folgende Anforderungen erfüllen muss:
1. Der private Partner muss zur Nutzung des Degressionsvorteiles ebenfalls Klärschlämme in die Klärschlammentsorgungsgesellschaft zur thermischen Behandlung überlassen. Hierbei muss es sich um Klärschlämme gemäß Referentenentwurf AbfKlärV aus der Reinigung häuslicher und kommunaler Abwässer nach Anhang 1 AbwV oder aus der Reinigung von betriebseigenen Abwasser welches in seiner stofflichen Zusammensetzung mit dem häuslichen und kommunalen Abwasser vergleichbar ist, von mindestens 20 000 t TR pro Jahr handeln. Im Rahmen der Angebotsabgabe muss sich der Bewerber unter Angabe der Schlammmenge hierzu verpflichten und die Verfügbarkeit der Schlammmenge nachweisen.
2. Der private Partner muss über ein geeignetes Grundstück verfügen, auf dem die gemeinsame Klärschlammentsorgungsgesellschaft die Monoverbrennungsanlage für Klärschlämme errichten kann. Das Grundstück ist in die gemeinsame Gesellschaft einzubringen. Das Grundstück muss von der Lage, der Größe, der inneren und äußeren Erschließung, der Verkehrsanbindung sowie nach den bauplanerischen Festsetzungen als Standort für die thermische Behandlung von Klärschlämmen aus der Region Nord- Westdeutschland geeignet sein. Im Rahmen der Angebotsabgabe muss der Bewerber die Verfügbarkeit des Grundstücks (Eigentum oder eigentumsähnliche Rechte) und die Genehmigungsfähigkeit der Anlage nachweisen. Lage, Größe, innere und äußere Erschließung, Verkehrsanbindung sowie die bauplanerische Umsetzbarkeit der Klärschlammmonoverbrennungsanlage auf dem Grundstück werden bei der Bewertung der Angebote wesentliche Zuschlagskriterien sein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-08 Auftragsbekanntmachung
2018-04-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-04-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: OOWV Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband
Postanschrift: Georgstraße 4
Postleitzahl: 26919
Postort: Brake
Kontakt
Internetadresse: http://www.oowv.de 🌏
E-Mail: beschaffung@oowv.de 📧
Fax: +49 4401916176 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-08 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 072-126702
ABl. S-Ausgabe: 72
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen und der Teilnahmeantrag sind unter der unter I.1) genannten Stelle schriftlich (Brief, Telefax oder per E-Mail) vom Bewerber anzufordern. Bewerber haben die Angaben in der Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Bekanntmachung und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich und noch vor Abgabe des Teilnahmeantrags die unter I.1) benannte Stelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen per E-Mail oder per Fax zu übermitteln. Auskünfte werden nur schriftlich erteilt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Die Bestimmungen in § 107 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragssteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 16
Kurze Beschreibung:
Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (im Folgenden OOWV genannt) versorgt als Wasser- und Bodenverband in seinem 7 860 Quadratkilometer großen Verbandsgebiet, vor allem im Weser-Ems-Gebiet, etwa 1 000 000 Kunden − Privatkunden, Unternehmen und kommunale Einrichtungen − mit Trinkwasser.
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Seit einigen Jahren ist der OOWV auch für die Entsorgung und Reinigung des Abwassers in Teilen der Region für etwa 490 000 Kunden zuständig. Die Abwasserentsorgung wird vom OOWV im Entsorgungsgebiet (3 720 Quadratkilometer) für 38 Kommunen und einen Zweckverband sichergestellt. Für rund 564 000 Einwohner und zahlreiche Gewerbebetriebe gewährleistet der OOWV durch seine insgesamt 46 Kläranlagen die Reinigung von jährlich rund 34 500 000 Kubikmetern Abwasser und die dezentral anfallende Fäkalschlammentsorgung. Insgesamt fallen auf dem Gebiet des OOWV Klärschlammmengen von rund 10 000 t TR pro Jahr an. Weitere Informationen können auf der Internetseite des OOWV abgerufen werden (www.oowv.de).
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Die Stadtwerke Osnabrück AG ist ein Unternehmen der Stadt Osnabrück und ist in der Stadt sowie in der Region Osnabrück im Bereich der Versorgung mit Strom, Gas, Fernwärme, Trinkwasser, dem Busverkehr, der Osnabrücker Bäder sowie der Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet von Osnabrück tätig. Die Stadtwerke Osnabrück reinigen jährlich rund 17 500 000 Kubikmeter Abwasser. Insgesamt fallen auf dem Stadtgebiet Osnabrück Klärschlammmengen von rund 5 000 t TR pro Jahr an. Weitere Informationen können auf der Internetseite der Stadtwerke Osnabrück abgerufen werden (www.stadtwerke-osnabrueck.de).
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Die Klärschlammentsorgung in Norddeutschland steht mittelfristig durch die veränderten gesetzlichen Vorgaben und die Anforderungen einer intensiveren Nährstoffnutzung vor einer Neuausrichtung. Die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung wird mittel- und langfristig nur in eingeschränktem Maß möglich sein. Hintergrund sind einerseits weitreichende Änderungen der gesetzlichen Vorgaben zur Düngung und Klärschlammverwertung sowie der gegenwärtige Nährstoffüberschuss in der Region Nord-Westdeutschland. Die Anforderungen machen es notwendig, die bestehenden Entsorgungskonzepte zu überarbeiten und neue Verfahrenstechniken zu nutzen, um die notwendige Entsorgungssicherheit zu gewährleisten.
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Der OOWV und die Stadtwerke Osnabrück AG beabsichtigen zur Gewährleistung einer langfristigen Entsorgungssicherheit die Gründung einer Klärschlammentsorgungsgesellschaft mit einem privaten Partner, die sich für die Planung und Finanzierung sowie den Bau und Betrieb einer Klärschlammmonoverbrennungsanlage verantwortlich zeigt. Der OOWV und die Stadtwerke Osnabrück AG werden ihre Klärschlämme der gemeinsamen Klärschlammentsorgungsgesellschaft zur thermischen Behandlung überlassen.
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Um eine wirtschaftlich optimale thermische Behandlung der Klärschlämme der Partner zu erreichen, soll der Degressionsvorteil bei steigender Anlagengröße ausgeschöpft werden. Gemäß dem aktuellen Stand der Technik kann erst ab einer Anlagengröße von mindestens 35 000 t TR pro Jahr mit einer gleichmäßigen Zunahme von Anlageninvestition und Verbrennungsmenge ausgegangen werden.
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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bewerber spätestens bei Abgabe eines Angebots folgende Anforderungen erfüllen muss:
1. Der private Partner muss zur Nutzung des Degressionsvorteiles ebenfalls Klärschlämme in die Klärschlammentsorgungsgesellschaft zur thermischen Behandlung überlassen. Hierbei muss es sich um Klärschlämme gemäß Referentenentwurf AbfKlärV aus der Reinigung häuslicher und kommunaler Abwässer nach Anhang 1 AbwV oder aus der Reinigung von betriebseigenen Abwasser welches in seiner stofflichen Zusammensetzung mit dem häuslichen und kommunalen Abwasser vergleichbar ist, von mindestens 20 000 t TR pro Jahr handeln. Im Rahmen der Angebotsabgabe muss sich der Bewerber unter Angabe der Schlammmenge hierzu verpflichten und die Verfügbarkeit der Schlammmenge nachweisen.
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2. Der private Partner muss über ein geeignetes Grundstück verfügen, auf dem die gemeinsame Klärschlammentsorgungsgesellschaft die Monoverbrennungsanlage für Klärschlämme errichten kann. Das Grundstück ist in die gemeinsame Gesellschaft einzubringen. Das Grundstück muss von der Lage, der Größe, der inneren und äußeren Erschließung, der Verkehrsanbindung sowie nach den bauplanerischen Festsetzungen als Standort für die thermische Behandlung von Klärschlämmen aus der Region Nord- Westdeutschland geeignet sein. Im Rahmen der Angebotsabgabe muss der Bewerber die Verfügbarkeit des Grundstücks (Eigentum oder eigentumsähnliche Rechte) und die Genehmigungsfähigkeit der Anlage nachweisen. Lage, Größe, innere und äußere Erschließung, Verkehrsanbindung sowie die bauplanerische Umsetzbarkeit der Klärschlammmonoverbrennungsanlage auf dem Grundstück werden bei der Bewertung der Angebote wesentliche Zuschlagskriterien sein.
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Dauer: 360 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Brake.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der persönlichen Lage des Bewerbers folgende Erklärungen/ Unterlagen beizufügen:
1. Angabe zur Rechtsform des Bewerbers sowie Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen, Konzernstrukturen und Eigentumsverhältnisse.
2. Nachweis des Eintrags in das Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist.
3. Eigenerklärungen,
a) dass über das Vermögen des Bewerbers weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens durch den Bewerber beantragt wurde oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
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b) der Bewerber sich nicht in Liquidation befindet;
c) der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, stets ordnungsgemäß nachgekommen ist;
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d) der Bewerber keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt;
e) dass nachweislich keine schweren Verfehlungen vorliegen, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die nach § 21 Abs. 2 SektVO für den Bewerber verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen/Nachweise durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
1. Geschäftsberichte des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2013, 2014, 2015).
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015).
3. Nennung der D-U-N-S Nummer des Bewerbers (DU- N-S ist die Abkürzung für Data Universal Numbering System, einem Zahlensystem zur eindeutigen Identifikation von Unternehmen. 1962 von Dun & Bradstreet (D&B) eingeführt, hat es sich inzwischen als internationaler Standard etabliert. Der neunstellige D-U-N-S-Zahlencode wird von Dun & Bradstreet herausgegeben und dient als Identifikationsnummer für jedes in der Datenbank von D&B gespeicherte Unternehmen. Falls Sie die DUNS-Nummer nicht kennen, können Sie diese über www.upik.de finden.)
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Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen/Nachweise durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
1. Erklärung, aus der die Anzahl der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren (2013, 2014, 2015) beschäftigten Arbeitskräfte in dem Fachbereich/ Unternehmens-teil/Abteilung hervorgeht, welcher für Klärschlammverwertung, Klärschlammbehandlung bzw. -entsorgung verantwortlich ist, gegliedert in:
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— Führungskräfte;
— Ingenieure/innen;
— Fachkräfte/sonstige Mitarbeiter gegliedert nach Lohngruppen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden.
Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
2. Erklärung, aus der hervorgeht, dass der Bewerber über Klärschlämme gemäß Referentenentwurf AbfKlärV aus der Reinigung häuslicher und kommunaler Abwässer nach Anhang 1 AbwV oder der Reinigung von betriebseigenem Abwasser, welches in seiner stofflichen Zusammensetzung mit dem häuslichen und kommunalen Abwasser vergleichbar ist, von mindestens 20 000 t TR pro Jahr verfügt und der zu errichtenden gemeinsamen Klärschlammentsorgungsgesellschaft zur thermischen Behandlung überlässt.
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Hinweis: Es ist eine formlose Eigenerklärung ausreichend. Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag ist die entsprechende Eigenerklärung enthalten. Bei Bietergemeinschaften ist die entsprechende Erklärung durch den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft abzugeben.
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3. Erklärung, aus der hervorgeht, dass der Bewerber über ein geeignetes Grundstück verfügt, auf dem die zu errichtende gemeinsame Klärschlammentsorgungsgesellschaft die Monoverbrennungsanlage für Klärschlämme errichten kann. Das Grundstück muss von der Lage, der Größe, der inneren und äußeren Erschließung, der Verkehrsanbindung sowie nach den bauplanerischen Festsetzungen als Standort geeignet sein.
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Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der fachlichen Eignung des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
1. Benennung der/des Projektleiterin/s und der/des stellvertretenden Projektleiterin/s für den Auftragsfall, die Ansprechpartner für das vorliegende Projekt sind. Zu den benannten Personen ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation zu erbringen durch:
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a) Angaben zur beruflichen Qualifikation;
b) formloser Lebenslauf sowie;
c) Erfahrung mit Projekten vergleichbarer Komplexität.
2. Erfahrungsnachweis des Unternehmens in Form der Benennung von Referenzprojek-ten, im Zusammenhang mit der Klärschlammverwertung, Klärschlammbehandlung bzw. -entsorgung. Es werden nur Referenzprojekte berücksichtigt, bei denen eine Klärschlammmenge von mindestens 10 000 t TR pro Jahr behandelt oder verwertet werden. Im Rahmen der Benennung der vergleichbaren Referenzen sind folgende Angaben notwendig:
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a) Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail);
b) Kurze Beschreibung der Form der Klärschlammverwertung, Klärschlammbehandlung bzw. -entsorgung;
c) Klärschlammmenge in t TR.
Hinweis: Die Referenzprojekte sind auf dem vorgesehenen Referenzdatenblatt zu benennen.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Auswertung der Teilnahmeanträge die Referenzprojekte telefonisch überprüft werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Mitglieder in einer Bietergemeinschaft die Erfahrungsnachweise gegenseitig zurechnen lassen können.
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3. Erfahrungsnachweis des Unternehmens in Form der Benennung von Referenzprojekten, im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Kraftwerken/ Feststoffverbrennungsanlagen. Es werden nur Referenzprojekte berücksichtigt mit einer elektrischen Leistung von mindestens 25 MW. Im Rahmen der Benennung der vergleichbaren Referenzen sind folgende Angaben notwendig:
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b) Art der Anlage;
c) Elektrische Leistung in MW;
d) Erzeugte Energie in MWh pro Jahr.
Hinweis: Die Referenzprojekte sind auf dem vorgesehenen Referenzdatenblatt zu benennen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Auswertung der Teilnahmeanträge die Referenzprojekte telefonisch überprüft werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Mitglieder in einer Bietergemeinschaft die Erfahrungsnachweise gegenseitig zurechnen lassen können.
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4. Erfahrungsnachweis des Unternehmens in Form der Benennung von Referenzprojekten über die Gründung gemeinsamer Gesellschaften mit öffentlichen Auftraggebern zur Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb von Anlagen im Bereich Abwasser-/ Klärschlammbehandlung und/oder von Kraftwerken/ Feststoffverbrennungsanlagen. Im Rahmen der Benennung der vergleichbaren Referenzen sind folgende Angaben notwendig:
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b) Gegenstand der Zusammenarbeit;
c) Laufzeit der Zusammenarbeit.
5. Darlegung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung in den Bereichen:
a) Qualitätsmanagement;
b) Umweltmanagement;
c) Arbeitssicherheitsmanagement.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nähere Informationen können der Aufforderung zur Angebotsabgabe entnommen werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Nähere Informationen können der Aufforderung zur Angebotsabgabe entnommen werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Nähere Informationen können der Aufforderung zur Angebotsabgabe entnommen werden.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Osnabrück AG
Postanschrift: Alte Poststraße 9
Postort: Osnabrück
Postleitzahl: 49074
Kontakt
Name: OOWV Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband
URL für weitere Informationen: http://www.oowv.de 🌏
Telefon: +49 44019160 📞
URL der Dokumente: http://www.oowv.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.oowv.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151331 📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bewerber erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 072-126702 (2016-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 078-175596
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 072-126702
ABl. S-Ausgabe: 78
Zusätzliche Informationen
Es erfolgte eine Auftragsvergabe durch den Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband. Durch die Stadtwerke Osnabrück AG erfolgte keine Auftragsvergabe. Die Stadtwerke Osnabrück AG sind keine Beteiligung an der gegründeten Klärschlammentsorgungsgesellschaft eingegangen. Er erfolgte insofern eine Teilaufhebung des Vergabeverfahrens gemäß § 30 SektVO.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Brake
Quelle: OJS 2018/S 078-175596 (2018-04-19)