Open-house Verfahren zum Abschluss von Verträgen nach § 140a SGB V zur qualitätsgesicherten Behandlungsplanung bei Patientinnen mit platinsensitivem Rezidiv eines Ovarial-, Eileiter- oder Peritonealkarzinoms
Der Eierstockkrebs (Ovarialkarzinom) ist nach Brustkrebs und Gebärmutterkrebs die dritt-häufigste bösartige Erkrankung der weiblichen Geschlechtsorgane. Es ist eine Erkrankung, deren Auftreten mit steigendem Alter zunimmt. In ca. 60 % der Fälle wird die Erkrankung erst in einem fortgeschrittenen Stadium entdeckt, da lange Zeit zunächst keine Symptome auftreten. Deutliche Beschwerden zeigen sich häufig erst im Spätstadium.
Aufgrund der Ähnlichkeit in der Tumorentstehung und des gemeinsamen tumorbiologischen Verhaltens werden der Eierstockkrebs, Eileiterkrebs und Bauchfellkrebs zusammengefasst und nach den identischen operativen und medikamentösen Behandlungskonzepten versorgt. Im Jahr 2010 wurden in Deutschland bei etwa 7.790 Frauen erstmals eine bösartige Veränderung des Eierstocks und Adnexe festgestellt.
Wegen der sowohl chirurgischen als auch onkologischen hohen Komplexität der Behandlung ist für die Überlebenschance der betroffenen Patientinnen eine von Beginn an optimale Behandlung essentiell. Für betreute Patientinnen in Studienzentren ist eine höhere Überlebenschance nachgewiesen. Mit dem Wirkstoff Olaparib steht für die medikamentöse Therapie des Ovarialkarzinoms eine weitere Therapie zur Verfügung, die allerdings nur bei platinsensitiven Rezidiven mit einer Mutation im BRCA 1 bzw. BRCA 2-Gen wirksam ist und nur für diese Indikation eine Zulassung besitzt.
Der Gesetzgeber räumt den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen des § 140a SGB V die Möglichkeit ein, zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung ihrer Versicherten mit zugelassenen Leistungserbringern Verträge zur Besonderen Versorgung zu vereinbaren.
Der vorliegende Vertrag bildet mit dem „Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V zum Gentest auf Mutationen der Gene BRCA 1 und BRCA 2 im Rahmen der qualitätsgesicherten Behandlungsplanung bei Patientinnen mit platinsensitivem Rezidiv eines Ovarial-, Eileiter- oder Peritonealkarzinoms“ auf der Grundlage des § 140a SGB V ein Versorgungskonzept, das sowohl eine interdisziplinär fachübergreifende als auch eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende Leistungserbringung vorsieht. Das Versorgungskonzept beinhaltet insbesondere auch die Koordinierung und Durchführung einer gentechnischen Diagnostik in der notwendigen hohen Qualität und Wirtschaftlichkeit sowie eine Therapieempfehlung durch ein interdisziplinär agierendes Team von spezialisierten Ärzten im stationären und ambulanten Bereich. Diese neuartige integrative Behandlungsform geht über die Regelversorgung hinaus und ist auf die Erhöhung der Versorgungs- und Lebensqualität für die betroffenen Patientinnen gerichtet.
Der ausgeschriebene Vertrag wird in einem sogenannten „Open-House-Verfahren“ abgeschlossen, d.h. weitere Leistungserbringer, die die in diesem Vertrag aufgeführten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, können mit der Krankenkasse einen gleichartigen Vertrag abschließen. Die AOK strebt eine bevölkerungsbezogene Flächendeckung der Versorgung an.
Zugleich wird mit vorliegendem Vertrag die regelhafte Zusammenarbeit zwischen der vertragsschließenden „besonders qualifizierten Einrichtung“ und einem vertraglich gleichzeitig in die Versorgung einbezogenen und entsprechend spezialisierten und hinsichtlich der Qualitätsanforderungen geeigneten „Labor“ geregelt. Die Krankenkasse schließt als einen weiteren Bestandteil der integrierten Versorgung daher zugleich einen Vertrag über die Durchführung des notwendigen Gentests auf Mutationen der Gene BRCA 1 bzw. BRCA 2. Der Vertrag zur Erbringung der spezialisierten Laborleistung wird europaweit ausgeschrieben. Beide Verträge stellen die Grundlagen für die die Besondere Versorgung nach § 140a SGB V zur qualitätsgesicherten Behandlungsplanung bei Patientinnen mit platinsensitivem Rezidiv eines Ovarial-, Eileiter oder Peritonealkarzinoms dar.
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Auftraggeberinnen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 2 Jahre und beginnt frühestens mit dem 1.7.2016, jedoch frühestens mit Wirksamwerden des Vertrages mit dem Labor zur Durchführung des Gentests auf Mutation der Gene BRCA und BRCA 2 (Ausschreibung erfolgte gesondert in einem europaweiten Offenen Verfahren). Der Vertrag endet spätestens am 30.6.2018, unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Ein Vertragsschluss zu diesem Open-House Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten Unternehmen erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung „Offenes Verfahren“ (Ziffer IV.1.1)) ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft oder aufgrund des Gesetzes nicht verpflichtend vorgegeben ist.
Näheres ergibt sich aus den über die oben angegebene Kontaktstelle abrufbaren Unterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-13.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-04-13
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Auftragsbekanntmachung
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2016-07-25
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Ergänzende Angaben
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