ÖSPV-Busverkehrsleistungen (Bus und Rufbus) im Landkreis Stendal, zum Teil einschließlich Fahrradbeförderungsleistungen auf dem „Elberadweg“, mit 6 Stadtlinien und 34 Regionallinien. Bisher Freigestellte Schülerverkehre werden in das Fahrplanangebot integriert und als Sonderform des Linienverkehrs gemäß § 43 PBefG ausgestaltet. Die Leistung soll in 3 Losen vergeben werden: Linienbündel 1 (Nord-West) mit den Bereichen Seehausen und Osterburg, Linienbündel 2 (Süd-Ost): Umland Stadt Stendal, Tangermünde, Tangerhütte, rechtselbischer Landkreis sowie Linienbündel 3 (Stadt Stendal): Stadtgebiet Stendal. Die Angebotsabgabe kann auf ein Los, mehrere Lose oder alle Lose erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-30.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Stendal
Postanschrift: Hospitalstraße 1-2
Postleitzahl: 39576
Postort: Stendal
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-stendal.de🌏
E-Mail: kreisverwaltung@landkreis-stendal.de📧
Telefon: +49 3931607341📞
Fax: +49 3931213060 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ÖSPV-Leistungen im Landkreis Stendal.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
ÖSPV-Busverkehrsleistungen (Bus und Rufbus) im Landkreis Stendal, zum Teil einschließlich Fahrradbeförderungsleistungen auf dem „Elberadweg“, mit 6 Stadtlinien und 34 Regionallinien. Bisher Freigestellte Schülerverkehre werden in das Fahrplanangebot integriert und als Sonderform des Linienverkehrs gemäß § 43 PBefG ausgestaltet.
ÖSPV-Busverkehrsleistungen (Bus und Rufbus) im Landkreis Stendal, zum Teil einschließlich Fahrradbeförderungsleistungen auf dem „Elberadweg“, mit 6 Stadtlinien und 34 Regionallinien. Bisher Freigestellte Schülerverkehre werden in das Fahrplanangebot integriert und als Sonderform des Linienverkehrs gemäß § 43 PBefG ausgestaltet.
Die Leistung soll in 3 Losen vergeben werden: Linienbündel 1 (Nord-West) mit den Bereichen Seehausen und Osterburg, Linienbündel 2 (Süd-Ost): Umland Stadt Stendal, Tangermünde, Tangerhütte, rechtselbischer Landkreis sowie Linienbündel 3 (Stadt Stendal): Stadtgebiet Stendal. Die Angebotsabgabe kann auf ein Los, mehrere Lose oder alle Lose erfolgen.
Die Leistung soll in 3 Losen vergeben werden: Linienbündel 1 (Nord-West) mit den Bereichen Seehausen und Osterburg, Linienbündel 2 (Süd-Ost): Umland Stadt Stendal, Tangermünde, Tangerhütte, rechtselbischer Landkreis sowie Linienbündel 3 (Stadt Stendal): Stadtgebiet Stendal. Die Angebotsabgabe kann auf ein Los, mehrere Lose oder alle Lose erfolgen.
Menge oder Umfang:
Gesamtlinienlänge ca. 1 300 Kilometer, Jahresleistung ca. 6 000 000 Nkm, davon ca. 2 000 000 Nkm als Rufbus.
Kilometer Verkehrsdienste: 4000000
Dauer: 96 Monate
Referenznummer: 01.02.07
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Stendal.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes;
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Liste mit wesentlichen erbrachten Verkehrsleistungen (Referenzliste);
— Konzept zur Gewährleistung fahrplangemäßer Betriebsaufnahme;
— Bescheinigung über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4 PBZugV.
Mindeststandards: Gemäß § 13 PBefG und s. Ziffer VI.1).
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen:
Fahrscheinverkauf in der Mobilitätszentral im Bahnhof Stendal (nur Los Stendal), im Übrigen alle Lose gemäß Tarif in Struktur und Höhe des seit 1.8.2015 geltenden Tarifes im Landkreis Stendal (siehe http://www.stendalbus.de/tarif-ab-01082015.html)
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-07-20 📅
Öffnungsort: Stendal.
Ort des Eröffnungstermins: Stendal.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Name: IGDB GmbH
Postanschrift: Im Steingrund 3
Postort: Dreieich
Postleitzahl: 63303
Kontaktperson: Hrn. Lips
Telefon: +49 61035067-110📞
E-Mail: ausschreibung@igdb.de📧
Fax: +49 61035067-121 📠
URL für weitere Informationen: http://www.igdb.de🌏
URL der Dokumente: http://www.igdb.de🌏
— Mit der Vorabbekanntmachung gibt der ÖSPV-Aufgabeträger des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖSPV) im Landkreis Stendal in Abstimmung mit der ÖSPV-Genehmigungsbehörde des Landkreises Stendal jedem potentiellen Antragsteller Gelegenheit, einen Genehmigungsantrag zur eigenwirtschaftlichen Erbringung der Verkehrsleistung gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1, 2 PBefG i. V. m. § 12 Abs. 6 PBefG binnen einer Frist von 3 Monaten nach Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung zu stellen. Um dem Informationsanspruch vollumfänglich zu genügen gibt der Landkreis Stendal bekannt, dass nachfolgend genannte Linienverkehrsgenehmigungen zum 31.7.2018 auslaufen.
— Mit der Vorabbekanntmachung gibt der ÖSPV-Aufgabeträger des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖSPV) im Landkreis Stendal in Abstimmung mit der ÖSPV-Genehmigungsbehörde des Landkreises Stendal jedem potentiellen Antragsteller Gelegenheit, einen Genehmigungsantrag zur eigenwirtschaftlichen Erbringung der Verkehrsleistung gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1, 2 PBefG i. V. m. § 12 Abs. 6 PBefG binnen einer Frist von 3 Monaten nach Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung zu stellen. Um dem Informationsanspruch vollumfänglich zu genügen gibt der Landkreis Stendal bekannt, dass nachfolgend genannte Linienverkehrsgenehmigungen zum 31.7.2018 auslaufen.
— Der Landkreis Stendal beabsichtigt, die „Finanzierungssatzung für den Öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Stendal“ vom 23.4.2009/11.3.2014 sowie die „Satzung über die Mitfinanzierung der Kosten für die Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr auf dem Territorium des Landkreises Stendal“ vom 26.3.2012 voraussichtlich mit Wirkung zum 31.7.2018 aufzuheben. Die Finanzierung der Verkehrsleistungen soll ab dem 1.8.2018 über einen Verkehrsvertrag (Nettovertrag mit Einnahmerisiko beim Verkehrsunternehmen) erfolgen.
— Der Landkreis Stendal beabsichtigt, die „Finanzierungssatzung für den Öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Stendal“ vom 23.4.2009/11.3.2014 sowie die „Satzung über die Mitfinanzierung der Kosten für die Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr auf dem Territorium des Landkreises Stendal“ vom 26.3.2012 voraussichtlich mit Wirkung zum 31.7.2018 aufzuheben. Die Finanzierung der Verkehrsleistungen soll ab dem 1.8.2018 über einen Verkehrsvertrag (Nettovertrag mit Einnahmerisiko beim Verkehrsunternehmen) erfolgen.
— Ergänzung zu Ziffer II.3): Die Verkehrsverträge werden eine auftraggeberseitige Verlängerungsoption um 2 Jahre beinhalten.
Quelle: OJS 2016/S 107-190854 (2016-05-30)
Ergänzende Angaben (2016-06-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben