Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Paket Husum 2017.
16FEI23965
Produkte/Dienstleistungen: Gleisbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Paket Husum 2017.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 222-404849
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.1)
Ort des zu ändernden Textes: Referenznummer der Bekanntmachung:
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text: 16FEI23965
Quelle: OJS 2016/S 228-415778 (2016-11-22)
Ergänzende Angaben (2016-12-19)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2016-12-20 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2016-12-22 📅
Zeit: 11:00
Quelle: OJS 2016/S 248-455263 (2016-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-02-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Paket Husum 2017.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gleisbauarbeiten📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gleis und Weichenerneuerung Husum-Hattstedt km 159,3-164,4 u GGR km 160,6-159,3 u. Husum Gl. 100-102; GA, Husum W 45; WA, Husum W 9 WE + W 10 Rb+Ls Niebüll...”
Beschreibung der Beschaffung
Gleis und Weichenerneuerung Husum-Hattstedt km 159,3-164,4 u GGR km 160,6-159,3 u. Husum Gl. 100-102; GA, Husum W 45; WA, Husum W 9 WE + W 10 Rb+Ls Niebüll W 3, 5-8, 11,12; WE; Lindholm W 9, W 10; WA; Struckum-Bredstedt u Hattstedt-Struckum, SE2, Strecke 1210 BÜ km 184,1.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 228-415778
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Paket Husum 2017
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-02-08 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren 2016/S 228-415778.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2017/S 030-054554 (2017-02-08)