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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Liste der wesentl. in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art u. Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Lieferumfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen o. priv. Auftraggeber (Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung der Kontaktdaten zu den genannten Referenzen vor.); Nachweis über bestehendes unternehmenseigenes Qualitätsmanagementsystem (Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder ausführliche Darstellung des unternehmenseigenen Qualitätsmanagements in Anlehnung an DIN EN ISO 9001 z. B. in Form eines unternehmenseigenen Qualitätsmanagementhandbuches). Sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Nachunternehmern erbracht werden sollen, sind diese Teile im Angebot konkret zu benennen. Darüber hinaus ist auch die Beschreibung des unternehmenseigenen Qualitätsmanagements des Nachunternehmers mit dem Angebot vorzulegen.
Die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Angebots. Die LHBw kann im Rahmen der Angebotsprüfung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von den Bietern nicht oder nicht vollständig eingereichte Eignungsnachweise unter Setzung einer Ausschlussfrist nachfordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Vergabestelle.