Papier für die Justizbehörden im OLG-Bezirk München mit Ausnahme der Behörden in München und Augsburg

Der Präsident des Oberlandesgerichts München

Der jährliche Bedarf an Papier für die Justizbehörden im OLG-Bezirk München mit Ausnahme der Behörden in München und Augsburg betrug in der Vergangenheit ca. 55 000 000 Blatt. Auf der Grundlage eines Rahmenvertrags sollen künftig die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu feststehenden Bedingungen Papier abrufen können.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-11.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-04-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Druckpapier
Menge oder Umfang:
“Der jährliche Bedarf an Papier (DIN A4 weiß) der Justizbehörden im Bezirk des Oberlandes-gerichts München (mit Ausnahme derer in München und Augsburg)...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Druckpapier 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Präsident des Oberlandesgerichts München
Postanschrift: Herzogspitalstraße 12
Postleitzahl: 80331
Postort: München
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@olg-m.bayern.de 📧
Telefon: +49 8955971648 📞
Fax: +49 8955971650 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-11 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 075-131147
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen

“Falls innerhalb dieser Vergabeunterlagen Auslegungsprobleme durch widersprüchliche, zu interpretierende oder fehlende Aussagen bestehen, so sind die Bieter...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2016/S 075-131147 (2016-04-11)