Paul-Gerhardt-Gymnasium Gräfenhainichen – Ersatzneubau eines Schulgebäudes Haus 4; Architekten- und Ingenieurleistungen
Landkreis Wittenberg
Der Standort des Paul-Gerhardt-Gymnasiums besteht aus drei räumlich getrennten Gebäudekomplexen. Haus 1, Haus 2 und Aula befinden sich in der Schulstraße 6, das Haus 3 mit 2 ausgebauten eingeschossigen Baracken und der Schulspeisung befinden sich in einer Entfernung von ca. 400 m im Hainmühlenweg 4. Ebenso gehört die Turnhalle in der Mescheider Straße auch dazu.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-15.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Dienstleistungen von Architekturbüros › Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-01-15 | Auftragsbekanntmachung |
| 2016-06-14 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2016-01-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Wittenberg
Postanschrift: Breitscheidstraße 3
Postleitzahl: 06886
Postort: Lutherstadt Wittenberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-wittenberg.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@landkreis-wittenberg.de 📧
Telefon: +49 3491479-687 📞
Fax: +49 3491479995-687 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-02-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 013-018852
ABl. S-Ausgabe: 13
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Optionen:
Referenznummer: V 05/16 F
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: ELER/EFRE (über STARK III).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 06773 Gräfenhainichen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fachdienst Bauordnung/Zentrale Vergabestelle
Frau Winter
Internetadresse: www.landkreis-wittenberg.de 🌏
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: V 05/16 F
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2016/S 013-018852 (2016-01-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Wittenberg
Postanschrift: Breitscheidstraße 3
Postleitzahl: 06886
Postort: Lutherstadt Wittenberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-wittenberg.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@landkreis-wittenberg.de 📧
Telefon: +49 3491479-687 📞
Fax: +49 3491479995-687 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-02-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 013-018852
ABl. S-Ausgabe: 13
Zusätzliche Informationen
1. Eine Teilnahme am Verfahren ist nur mit den beim Landkreis Wittenberg erhältlichen Bewerbungsunterlagen möglich. Diese können schriftlich per Nomalpost, per Fax oder per E-Mail bei der unter Ziffer I.1) benannten Kontaktstelle angefordert werden. Die Anforderung muss Namen, Anschrift sowie die E-Mail-Adresse des Anfordernden enthalten. Der Versand der Unterlagen erfolgt ausschließlich per E-Mail an die in der Anforderung angegebene E-Mail-Adresse.
2. Der Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen einschließlich aller bewerbungsrelevanten Unterlagen) ist in einem fest verschlossenem Umschlag und mit dem von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Kennzettel bis spätestens 16.2.2016, 12:00 Uhr bei der Vergabestelle (siehe I.1)) vorzulegen.
3. Teilnahmeanträge sind zu unterzeichnen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die unter III.2.1) bis III.2.3). geforderten Erklärungen und Nachweise von allen Mittgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben bzw. vorzulegen. Benannte Nachunternehmen bzw. verbundenen Unternehmen haben die Ziffern III.2.1) Nr. 7, III.2.2) Nr. 3 und III.2.3) Nr. 9 hinsichtlich der Vorlage geforderter Nachweise und Erklärungen zu beachten.
4. Der Teilnahmeantrag und der Schriftverkehr mit der Vergabestelle sind in deutscher Sprache abzufassen. Geforderte Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen; Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Der Auftraggeber kann, falls zur Überprüfung erforderlich, die Nachreichung des Originals verlangen. Gleichwertige Nachweise eines nichtdeutschen Herkunftslandes sind ausreichend, sofern beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache (Beglaubigung im Original) vorgelegt werden. Die Regelungen zur Beglaubigung von Urkunden sind zu beachten.
5. Der Teilnahmeantrag ist geordnet (Bewerbungsbogen und nachfolgend die im Bewerbungsbogen gekennzeichneten Anlagen) und geheftet vorzulegen. Die Anlagen sollten entsprechend der vom Bewerber im Bewerbungsbogen angeführten Reihenfolge gordnet sein. Die Nichtverwendung des Bewerbungsbogens oder inhaltliche Änderungen an den Basistexten des Bewerbungsbogens sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Sofern und soweit der Bewerber abweichende Angaben bzw. Nachweise bzw. textliche Änderungen an Erklärungen des Bewerbungsbogens für notwendig erachtet, hat dies auf einer gesonderten Anlage zu erfolgen.
6. Dem Teilnahmeantrag beigefügte „lose Blätter“ und allgemeines Referenzmaterial werden nicht gewertet. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt.
7. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht gewertet.
8. Mit dem Teilnahmeantrag eingereichte und sonstige im Verfahrensverlauf vorgelegte Unterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben. Kosten für die Erstellung der Teilnahmeanträge oder der Beteiligung am Verfahren werden nicht erstattet.
9. Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften oder eine Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers und der jeweiligen Bewerbergemeinschaft(en).
Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer, sofern deren Leistungsanteil (Anteil am voraussichtlichen Gesamthonorar) nicht mehr als 30 % an der vergabegegenständlichen Gesamtleistung (voraussichtliches Gesamthonorar) beträgt. Die Vergabestelle behält sich bei den Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese/n Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen innerhalb des Verhandlungsverfahrens auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
10. Bewerbergemeinschaften müssen bereits als solche einen Teilnahmeantrag stellen. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft (nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16.2.2016, 12:00 Uhr) oder der Wechsel von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder das Ausscheiden oder Hinzutreten eines Mitgliedes (z. B. nach Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren) ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Vergabestelle in außergewöhnlichen und begründeten Fällen möglich, sofern keinem anderen am Verfahren Beteiligten daraus ein Nachteil erwachsen könnte. Gleiches gilt für den Wechsel oder das Hinzutreten eines Nachunternehmers.
11. Zusätzliche Auskünfte sind frühestmöglich schriftlich, jedoch spätestens bis zum 8.2.2016, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Das Auskunftsersuchen muss neben Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse des Fragestellers die vom Fragesteller als klärungsbedürftig erachtete Einzelregelung bezeichnen oder/und die sich für den Fragesteller subjektiv darstellende Unklarheit erläutern und eine präzise Frage formulieren, deren Beantwortung von der Vergabestelle erwartet wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Standort des Paul-Gerhardt-Gymnasiums besteht aus drei räumlich getrennten Gebäudekomplexen. Haus 1, Haus 2 und Aula befinden sich in der Schulstraße 6, das Haus 3 mit 2 ausgebauten eingeschossigen Baracken und der Schulspeisung befinden sich in einer Entfernung von ca. 400 m im Hainmühlenweg 4. Ebenso gehört die Turnhalle in der Mescheider Straße auch dazu.
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Unter Betrachtung der allgemeinen geltenden bauordnungsrechtlichen und bautechnischen Regelungen, der Schulbaurichtlinien sowie auch unter Beachtung der notwendigen Fremdfinanzierung über Fördermittel soll ein Schulgebäude nach STARK III Förderrichtlinien errichtet werden.
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Es ist geplant das neues Schulgebäude als 2-geschossigen, behindertengerechten Baukörper ohne Unterkellerung in Verbindung mit dem bestehenden Gebäude (Haus 3) zu errichten. Für die Planung des neuen Gebäudes ist von einer Hauptnutzfläche von mind. 900 m
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Des Weiteren ist die Ausstattung der einzelnen Räume zu planen und die Erweiterung mit informationstechnischer Ausstattung.
Die formulierten Mindestanforderungen sollten möglichst übertroffen werden, da das Paul-Gerhardt-Gymnasium einen Raumfehlbedarf von mindestens 21 Unterrichtsräumen hat.
Die Freiflächen des Schulgrundstücks müssen mit den notwendigen Nebenanlagen wie Pausenhof, Stellplätzen und Zuwegungen ausgestattet und gestaltet werden.
Eine genaue Gebäudekonzeption soll gemeinsam mit dem Bauherrn und der Schulleitung erarbeitet und abgestimmt werden.
Für den zu errichtenden Neubau sollen die Kriterien für die Vorhabensauswahl 2014-2020 ELER „Sanierung von Schulen“ vollumfänglich und bestmöglich erfüllt werden, um bei der Vergabe der Fördermittel auf die ersten Plätzen der Rankingliste für die Gewährung von Zuwendungen von Fördermitteln zu gelangen. Es werden innovative Lösungen angestrebt, die Nutzung erneuerbarer Energien ist entsprechend der EEWärmeG vorgeschrieben. Die Gebäudetechnik muss sich an den Anforderungen der Nutzung erneuerbarer Energien und dem sparsamen und effektiven Energieeinsatz ausrichten. Dabei darf die Funktionalität jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Die vorhandene Fernwärme aus dem Netz der Stadt Gräfenhainichen könnte genutzt werden, allerdings bietet auch der relativ hohe Grundwasserstand eine Nutzung der Erdwärme an.
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Der Auftragnehmer soll die Leistungen der Leistungsphasen 2-3 einschließlich Kostenschätzung nach DIN 276 sowie optional die Leistungsphasen 4-9 erbringen.
Der Planungsauftrag beinhaltet sämtliche für die Realisierung der Bauaufgabe erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen. Hierzu gehören Gebäudeplanung, Tragwerksplanung, Planung der technischen Ausrüstung, Freianlagenplanung, Schallschutz-, Wärmeschutz- und Brandschutznachweise, Bauakustik, Sigeko, Ausstattungsplanung, Geotechnik- und Vermessungsleistungen. Die Gesamtbaukosten incl. Außenanlagen, Ausstattung, nichtöffentliche Erschließung und Baunebenkosten betragen 3 570 000 EUR (brutto).
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Im Zuge der Erhebung für das Förderprogramm STARK III, wurde bereits eine Grundlagenermittlung durchgeführt, welche unsererseits zur Verfügung gestellt werden kann.
Die Leistungsphasen 2 bis 3 einschließlich Kostenschätzung nach DIN 276, sowie sämtliche Unterlagen für die Beantragung von STARK III Fördermitteln sollen komplett bis Oktober 2016 erarbeitet werden, da der Abgabetermin für die STARK III – Anträge der 28.10.2016 ist.
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Mit der Planung ist unverzüglich nach Auftragserteilung zu beginnen.
Die Leistungsphasen 4 – 9 werden optional, d. h. vorbehaltlich der Bereitstellung der finanziellen Mittel, ausgeschrieben.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise; zunächst verbindlich die Leistungsphasen 2 und 3 einschließlich der Kostenschätzung nach DIN 276. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Hinsichtlich der beschriebenen, aber nicht genannten Leistungen steht dem Auftraggeber das Recht zu, diese Leistungen durch einseitig schriftlich abzugebende Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer einzeln nach Leistungsgruppen oder in Gruppen von Leistungsphasen oder insgesamt abzurufen.
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Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: ELER/EFRE (über STARK III).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 06773 Gräfenhainichen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sämtliche geforderten Erklärungen sind auf bzw. entsprechend dem Formular „Bewerbungsbogen“ der Zentralen Vergabestelle des Landkreises Wittenberg vorzulegen. Die Bewerbungsunterlagen können schriftlich per Normalpost, per Fax oder per E-Mail bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle angefordert werden. Die Anforderung muss Namen, Anschrift sowie E-Mail-Adresse des/der Anfordernden enthalten. Der Versand erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in seiner Anforderung angegebene E-Mail-Adresse.
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Als Teilnahmeantrag zum Verhandlungsverfahren ist der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Bewerbungsbogen, vervollständigt durch die Anlagen, bis spätestens 16.2.2016 12:00 Uhr bei der Zentralen Vergabestelle des Landkreises einzureichen. Die Nichtverwendung des Bewerbungsbogens bzw. eigenmächtige Änderungen führen zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren. Gleiches gilt für nicht unterzeichnete Teilnahmeanträge.
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Bei Bewerbergemeinschaften sind die unter III.2.1), III.2.2) und III.2.3). geforderten Nachweise und Erklärungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben und einzureichen.
— Geforderte Erklärungen und Nachweise:
1. Auskunft gemäß § 4 Abs. 2 VOF, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen des Bewerbers mit anderen Unternehmen bestehen;
2. Auskunft gemäß § 4 Abs. 2 VOF i. V. m. § 5 Abs. 5 h) VOF, ob und auf welche Art Bewerber auf den Auftrag bezogen mit Anderen zusammenarbeitet;
3. Auskünfte gemäß § 4 Abs. 3 VOF zu Personen (Namen und berufliche Qualifikation), die die Leistung(en) tatsächlich erbringen, namentlich und insbesondere die der verantwortlichen Personen unter Berücksichtigung von § 19 VOF (siehe Ziffer III.3.1);
4. Erklärung zur Rechtsform einer Bewerbergemeinschaft gemäß § 4 Abs. 4 VOF (siehe Ziffer III.1.3);
5. Erklärung/en, dass weder Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 lit. a) bis g) VOF noch mögliche Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 9 lit. a) bis d) VOF vorliegen.
— Die Vergabestelle behält sich zur Verifikation der Eigenerklärungen des Bewerbers ausdrücklich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens und unbeschadet der Eigenerklärung des Bewerbers zum Nachweis des Nichtvorliegens eines Ausschlussgrundes nach § 4 Abs. 6 VOF einen Nachweis gemäß § 4 Abs. 7 VOF (Auszug aus dem Bundeszentralregister oder gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes) zu verlangen und/oder Nachweise der maßgeblichen Behörden und Institutionen (Unbedenklichkeitbescheinigung des Finanzamtes nicht älter als 6 Monate im Original oder gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes) soweit Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 9 VOF auszuschließen sind. Diese Nachweise sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung durch die Vergabestelle. Werden die Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Bewerber vom weiteren Verfahren, unbeschadet des Verfahrensstandes, ausgeschlossen.
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6. Vorlage einer Verpflichtungserklärung des/der vorgesehenen und benannten Nachunternehmer gemäß § 5 Abs. 6 VOF. Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten im gleichen Maße für verbundene Unternehmen.
7. Die unter Nrn. 3 und 5 verlangten Nachweise und Erklärungen sind auch von den benannten Nachunternehmen der Leistungsbereiche abzugeben bzw. vorzulegen.
Teilnahmeanträge, denen die unter Nrn. 1 bis 7 geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig beigefügt sind, werden nicht gewertet. Die Vergabestelle behält sich jedoch gemäß § 5 Abs. 3 VOF vor, diese fehlenden Nachweise oder/und Erklärungen nachzufordern. Dabei werden alle Bewerber gleichbehandelt. Die Nachweise oder/und Erklärungen sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Vergabstelle. Werden die Nachweise oder/und Erklärungen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Bewerber ausgeschlossen.
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1. Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtversicherung; § 5 Abs. 4 lit. a VOF (entsprechend Anforderungen in III.1.4)).
— Bei fehlenden oder/und unvollständigen Nachweisen bzw. Erklärung zu Nr. 1 wird entsprechend III.2.1) verfahren.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende, mit den vergabegegenständlichen vergleichbaren, Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (2013-2015).
Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund (z. B. weniger als 3 Jahre Geschäftsdauer) den Nachweis nicht erbringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch geeignet erscheinende Belege nachweisen. Die Nachweispflicht der Berufshaftpflichtversicherung nach III.1.4) bleibt hiervon unberührt.
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— Von § 5 Abs. 3 VOF wird kein Gebrauch gemacht (Auswahlkriterium). Fehlende und/oder unvollständige Erklärungen zu Nr. 2, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, werden nicht nachgefordert. Dies führt jedoch nicht zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
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3. Sofern Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, sich im Auftragsfall bei der Leistungserfüllung der Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen (Nachunternehmen) zu bedienen, sind die unter Nr. 2 verlangten Erklärungen und Nachweise auch für bzw. vom Nachunternehmer für dessen vorgesehenen Leistungsbereich vorzulegen.
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Dies gilt auch für Leistungen von Unternehmen, die mit dem Bewerber zwar gesellschaftsrechtlich verbunden jedoch rechtlich nicht identisch sind.
Zum Nachweis der Verfügbarkeit sind entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen (Siehe III.2.1) Nr. 6).
1. Nachweis des Bewerbers und/oder der Führungskräfte eines sich bewerbenden Unternehmens (in der Rechtsform eine juristischen Person; § 19 Abs. 3 VOF) gemäß § 5 Abs. 5 lit. a) VOF, durch Vorlage der Diplomurkunde oder eines vergleichbaren Nachweises (siehe auch Ziffer III.3.1)).
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2. Vorstellung von drei Referenzobjekten – erbrachte vergleichbare Leistungen, wie Bildungsstätten, Schulen, Kindertagesstätten, Verwaltungsgebäude, die im Umfang und Komplexität der geforderten Aufgabe entsprechen – für die Leistungsbereiche Gebäudeplanung, Planung technische Ausrüstung, Bauphysik, Tragwerksplanung und Freianlagenplanung gesondert- , die in den letzten 8 Jahren (2008-2015) abgeschlossen wurden (ausgenommen Leistungsphase 9 HOAI) und deren Bearbeitungszeitraum zwischen Beginn der Leistungsphase 5 und Abschluss der baulichen Realisierung jeweils nicht mehr als 4 Jahre pro Projekt betragen hat, mit Angabe der vom Bewerber erbrachten wesentlichen Leistung (§ 5 Abs. 5 lit. b) VOF) in der Reihenfolge der Relevanz im Vergleich zu der vorliegenden Aufgabenstellung und den vergabegegenständlichen Leistungen aller Fachbereiche mit folgenden Angaben:
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Projektbezeichnung, Benennung des Auftraggebers einschl. Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Angaben zum jeweiligen Rechtsverhältnis zum Auftraggeber (z. B. Alleinauftragnehmer, Hauptauftragnehmer, Mitglied einer Planungsgemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Nachunternehmer, Angestellter), Vorlage einer Referenzbescheinigung gem. § 5 Abs. 5 b VOF, die auch Angaben zur Einhaltung der Termin- und Kostenziele macht (bei betr. Leistungen für private Auftraggeber ist ersatzweise eine Eigenerklärung mit Begründung – warum kein Referenzschreiben vorliegt – möglich), technische Angaben zum Projekt, Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Art und Umfang, Angabe der Leistungszeiten und Honorare.
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Die Leistungen zu den Referenzobjekten können auch im Rahmen eines angestellten oder freien Mitarbeiterverhältnisses erbracht worden sein.
Zusätzlich sind zu den o. g. Referenzen im Leistungsbild Techische Ausrüstung Projekte mit besonderen Anforderungen an energetische Maßnahmen zu benennen.
Neben den obligatorischen Angaben (siehe oben) können, zur Verdeutlichung der Aufgabenstellung des Referenzobjektes und des Leistungsbeitrags des Bewerbers, Präsentationsunterlagen – max. 2 Blatt im Format DIN A 3 oder 3 Blatt DIN A 4 (incl. Detailzeichnungen Planung und Detailfotos Realisierung) je Referenzobjekt beigefügt werden. Dabei muss die Zuordnung der ergänzenden Unterlagen zu den jeweiligen Referenzobjekten eindeutig sein.
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Eine allgemeine Firmenbroschüre ohne Bezug zu den Referenzobjekten wird bei der Wertung nicht berücksichtigt.
3. Namentliche Benennung der für die tatsächliche Erbringung der Leistungen vorgesehenen Personen gemäß § 4 Abs. 3 VOF einschließlich Befähigungsnachweis (z. B. durch Vorlage der Diplomurkunde oder eines vergleichbaren Nachweises).
Die namentlich zu benennenden Personen umfassen sowohl die mit der Projektleitung und deren Stellvertretung beauftragten Personen als auch die Fachkräfte, die besondere Kenntnisse und Erfahrungen bei der Realslierungsplanung für die einzelnen anzubietenden Leistungsbilder (Gebäude, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung usw.) nachweisen können. Die technische Leitung ist anzugeben (§5 Abs. 5 c VOF).
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4. Aussagen zur Gewährleistung angemessener Verfügbarkeit der Personen für die Projektleitung und der Mitglieder des Projektteams in der Planungs- und Ausführungsphase.
5. Mitteilung der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei Jahren, gegliedert nach Führungskräften, Ingenieuren und Architekten (mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung nach einer abgeschlossenen Hoch- oder Fachschulausbildung), fest angestellten sonstigen Beschäftigten, freiberuflich tätigen Mitarbeitern sowie Auszubildenden und Praktikanten (§ 5 Abs. 5 lit. d) VOF).
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6. Anzahl des für den Auftrag zur Verfügung stehenden Personals, gegliedert nach Fachpersonal eigenes Büro und Fachpersonal Nachunternehmen
7. Erklärung zur technischen Ausstattung gemäß § 5 Abs. 5 lit. e) VOF und sonstiger technischer Hilfsmittel, die der Bewerber für die Dienstleistungen zur Verfügung hat.
Zurzeit verwendet der Landkreis Wittenberg für die Erstellung und Erarbeitung von CAD-Daten AUTOCAD 2013. Um den reibungslosen CAD-Datenaustausch zwischen den Vertragspartnern für die Übernahme und Weiterverwendung der CAD-Daten in einem CAFM-Programm zu gewährleisten, ist das beigefügte „Pflichtenheft für den CAD- Datenaustausch“ Bestandteil für die abzuschließenden Planungsverträge gemäß HOAI.
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Das „Pflichtenheft für den CAD- Datenaustausch“ gilt ebenfalls für Bietergemeinschaften und/oder bei der Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer, die Kompatibilität der vorgesehenen Software ist nachzuweisen.
Die Vergabestelle behält sich deshalb zur Verifikation der Eigenerklärung des Bewerbers ausdrücklich vor, die Testphase B1 des Testprotokolls (Anlage A1) des Pflichtenheftes mit den Bewerbern sowie die Testphase B2 des Testprotokoll (Anlage A 1) des Pflichtenheftes ausschließlich mit den Bietern durchzuführen.
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Im Falle eines Nichtbestehens eines Tests wird der Bewerber/Bieter unbeachtlich seiner Eigenerklärungen und unbeschadet des Verfahrensstandes vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
8. Erklärung zu Erfahrungen mit Fördermitteln (Bund, Land, EU), welche in den letzten 8 Jahren (2008-2015) für vergleichbare Leistungen erbracht wurden.
9. Die unter Nrn. 1 bis 3, 5, 6 und 8 verlangten Nachweise bzw. Erklärungen sind auch von den Nachunternehmen bzw. verbundenen Unternehmen abzugeben und vorzulegen.
Bei fehlenden oder/und unvollständigen Nachweisen bzw. Erklärung zu Nr. 1, 3 und/oder 7 wird entsprechend III.2.1) verfahren.
Im Übrigen wird von § 5 Abs. 3 VOF wird kein Gebrauch gemacht (Auswahlkritrien). Fehlende und/oder unvollständige Erklärungen, die bis zum Ablauf der Bewerbungfrist nicht vorgelegt werden, werden nicht nachgefordert. Dies führt jedoch nicht zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Es ist eine von allen Mitgliedern (Partnern) der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung vorzulegen:
— in der alle Mitglieder mit Namen und Adresse benannt sind,
— in der jeweils den Mitgliedern zugewiesenen Fachleistungen aufgeführt sind,
— in der erklärt wird, dass im Auftragsfall von den Mitgliedern eine Arbeitsgemeinschaft begründet wird,
— die eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung – auch über den Zeitpunkt der Auflösung der Arbeitsgemeinschaft hinausgehend bis zum endgültigen Ausgleich sämtlicher gegenseitiger Forderungen aus dem Vertragsverhältnis – enthält,
— in der das die Bewerbergemeinschaft (später Arbeitsgemeinschaft) allein und uneingeschränkt vertretende Mitglied benannt wird,
— sowie die namentliche Benennung des mit rechtsgeschäftlicher Vertretungsmacht ausgestatteten Vertreters erfolgt.
Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen.
Das Fehlen einer der oben bezeichneten Erklärungen führt zum Ausschluss der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren.
Bei der Prüfung und Wertung der Eignung einer Bewerbergemeinschaft, wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften oder die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers und der jeweiligen Bewerbergemeinschaft(en).
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Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer, sofern deren Leistungsanteil (Anteil am voraussichtlichen Gesamthonorar) nicht mehr als 30 % an der vergabegegenständlichen Gesamtleistung (voraussichtliches Gesamthonorar) beträgt. Die Vergabestelle behält sich bei den Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese/n Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen innerhalb des Verhandlungsverfahrens auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
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Der Bewerber hat zum Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 5 Abs. 4 lit a) VOF) vorzulegen:
— Bestätigung einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) je Schadensereignis, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen muss.
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— Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht, ist die Vorlage der unwiderruflichen Erklärung eines Versicherers ausreichend, dass mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Mindestdeckungssummen sowie der Mindestmaximierung geschlossen wird. Dem gleichgesetzt wird die unwiderrufliche Zusage eines Versicherers gegenüber dem Bewerber über eine projektbezogene Höherversicherung mit den obigen Konditionen.
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— Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Deckungsnachweis oder eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung eines Versicherers vorzulegen.
— Ebenso ist eine Erklärung des Versicherers oder eine entsprechende Passage aus dem Versicherungsvertrag bzw. den Versicherungsbedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Bestätigung des Bewerbergemeinschaftsmitglieds als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft zu den o. g. Bedingungen eintritt.
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— Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied nicht erforderlich, wenn für die Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung besteht oder die unwiderrufliche Erklärung eines Versicherers vorgelegt wird, dass mit der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall (dann Arbeitsgemeinschaft) eine Berufshaftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestdeckungssummen sowie der Mindestmaximierung geschlossen wird.
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— Sofern der Nachweis des Bestehens einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung nicht mit der Bewerbung geführt wird, muss der gültige Versicherungsnachweis innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung vorgelegt werden.
— Gemäß VOF § 19 sind nur Bewerber zugelassen, die nach den Gesetzen der Bundesländer berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Beratender
Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen und die berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als „Architekt“ oder „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden
sowie natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnungen berechtigt sind. Ist in
dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnisse oder sonstige
Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
Architektenrichtlinie bzw. EG Hochschuldiplomrichtlinie), einschl. ändernder Rechtsakte,
gewährleistet ist.
— Juristische Personen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die Erbringung von Planungsleistungen der hier
vergabegegenständlichen Art gerichtet ist und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine Verantwortlichen benennen, der die oben angegebenen Zulassungsvoraussetzungen
für natürliche Personen erfüllt.
— Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied nach obigen Regelungen teilnahmeberechtigt sein.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Teilnahmeanträge werden zunächst auf Vollständigkeit und Vorliegen der formalen Kriterien gemäß Abschnitt III (III.2.1), III.2.2) Nrn.1 und 3 sowie III.2.3) Nrn. 1, 3 und 7) geprüft.
Die zugelassenen Teilnahmeanträge werden anhand der genannten Auswahlkriterien mit Punkten bewertet. Die abschließende Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktezahl. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach der objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 10 Abs. 3 VOF).
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Die Auswahlkriterien sind wie folgt gewichtet:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (10 %) davon:
1.1 Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren: 5 %
1.2 Umsatz der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbarer Leistungen: 5 %
2. Technische Leistungsfähigkeit (90 %) davon:
2.1 Referenzobjekte (51 %) davon:
2.1.1 Leistungsbild Gebäude: 21 %, je Referenz 7 %
2.1.2 Leistungsbild Technische Ausrüstung – Energetische Maßnhamen: 12 %, je Referenz 4 %
2.1.3 Leistungsbild Bauphysik: 9 %, je Referenz 3 %
2.1.4 Leistungsbild Tragwerksplanung: 6 %, je Referenz 2 %
2.1.5 Leistungsbild Freianlagenplanung: 3 %, je Referenz 1 %
2.2 Bearbeitung von Fördermittelvorhaben: 9 %
2.3 Personelle Ausstattung: 5 %
2.4. Anzahl der Mitarbeiter, die für den Auftrag zur Verfügung stehen: 7 %
2.5 Verfügbarkeit vor Ort (18 %) davon:
2.5.1 Verfügbarkeit während der Planungsphase bei Leistungsphasen 2 bis 7: 3 %
2.5.2 Verfügbarkeit während der Ausführungsphase bei Leistungsphase 8: 15 %
Die für jedes Einzelkriterium vorgelegten Erklärungen und Nachweise werden mit bis zu maximal 3 Punkten (je Einzelkriterium) bewertet. Die je Einzelkriterium erreichte Punktzahl wird mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert (gewichtete Punktzahl). Die wertungserhebliche Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition der gewichteten Punktzahlen der Einzelkriterien ermittelt. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 300 Punkte. Die für die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren maßgebliche Reihenfolge ergibt sich aus den Gesamtpunktzahlen der einzelnen Bewerber. Bei Punktgleichheit entscheidet das Losverfahren.
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Fehlende Angaben werden in der Regel mit 0 Punkten bewertet.
Die Bewertungssystematik wird den Interessenten mit den Bewerbungsunterlagen zugesandt.
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fachdienst Bauordnung/Zentrale Vergabestelle
Frau Winter
Internetadresse: www.landkreis-wittenberg.de 🌏
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: V 05/16 F
Zusätzliche Informationen
1. Eine Teilnahme am Verfahren ist nur mit den beim Landkreis Wittenberg erhältlichen Bewerbungsunterlagen möglich. Diese können schriftlich per Nomalpost, per Fax oder per E-Mail bei der unter Ziffer I.1) benannten Kontaktstelle angefordert werden. Die Anforderung muss Namen, Anschrift sowie die E-Mail-Adresse des Anfordernden enthalten. Der Versand der Unterlagen erfolgt ausschließlich per E-Mail an die in der Anforderung angegebene E-Mail-Adresse.
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2. Der Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen einschließlich aller bewerbungsrelevanten Unterlagen) ist in einem fest verschlossenem Umschlag und mit dem von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Kennzettel bis spätestens 16.2.2016, 12:00 Uhr bei der Vergabestelle (siehe I.1)) vorzulegen.
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3. Teilnahmeanträge sind zu unterzeichnen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die unter III.2.1) bis III.2.3). geforderten Erklärungen und Nachweise von allen Mittgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben bzw. vorzulegen. Benannte Nachunternehmen bzw. verbundenen Unternehmen haben die Ziffern III.2.1) Nr. 7, III.2.2) Nr. 3 und III.2.3) Nr. 9 hinsichtlich der Vorlage geforderter Nachweise und Erklärungen zu beachten.
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4. Der Teilnahmeantrag und der Schriftverkehr mit der Vergabestelle sind in deutscher Sprache abzufassen. Geforderte Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen; Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Der Auftraggeber kann, falls zur Überprüfung erforderlich, die Nachreichung des Originals verlangen. Gleichwertige Nachweise eines nichtdeutschen Herkunftslandes sind ausreichend, sofern beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache (Beglaubigung im Original) vorgelegt werden. Die Regelungen zur Beglaubigung von Urkunden sind zu beachten.
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5. Der Teilnahmeantrag ist geordnet (Bewerbungsbogen und nachfolgend die im Bewerbungsbogen gekennzeichneten Anlagen) und geheftet vorzulegen. Die Anlagen sollten entsprechend der vom Bewerber im Bewerbungsbogen angeführten Reihenfolge gordnet sein. Die Nichtverwendung des Bewerbungsbogens oder inhaltliche Änderungen an den Basistexten des Bewerbungsbogens sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Sofern und soweit der Bewerber abweichende Angaben bzw. Nachweise bzw. textliche Änderungen an Erklärungen des Bewerbungsbogens für notwendig erachtet, hat dies auf einer gesonderten Anlage zu erfolgen.
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6. Dem Teilnahmeantrag beigefügte „lose Blätter“ und allgemeines Referenzmaterial werden nicht gewertet. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt.
7. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht gewertet.
8. Mit dem Teilnahmeantrag eingereichte und sonstige im Verfahrensverlauf vorgelegte Unterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben. Kosten für die Erstellung der Teilnahmeanträge oder der Beteiligung am Verfahren werden nicht erstattet.
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9. Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften oder eine Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers und der jeweiligen Bewerbergemeinschaft(en).
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Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer, sofern deren Leistungsanteil (Anteil am voraussichtlichen Gesamthonorar) nicht mehr als 30 % an der vergabegegenständlichen Gesamtleistung (voraussichtliches Gesamthonorar) beträgt. Die Vergabestelle behält sich bei den Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese/n Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen innerhalb des Verhandlungsverfahrens auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
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10. Bewerbergemeinschaften müssen bereits als solche einen Teilnahmeantrag stellen. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft (nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16.2.2016, 12:00 Uhr) oder der Wechsel von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder das Ausscheiden oder Hinzutreten eines Mitgliedes (z. B. nach Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren) ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Vergabestelle in außergewöhnlichen und begründeten Fällen möglich, sofern keinem anderen am Verfahren Beteiligten daraus ein Nachteil erwachsen könnte. Gleiches gilt für den Wechsel oder das Hinzutreten eines Nachunternehmers.
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11. Zusätzliche Auskünfte sind frühestmöglich schriftlich, jedoch spätestens bis zum 8.2.2016, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Das Auskunftsersuchen muss neben Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse des Fragestellers die vom Fragesteller als klärungsbedürftig erachtete Einzelregelung bezeichnen oder/und die sich für den Fragesteller subjektiv darstellende Unklarheit erläutern und eine präzise Frage formulieren, deren Beantwortung von der Vergabestelle erwartet wird.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, sind bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB) zu rügen. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei den oben aufgeführten Vergabekammernschriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 116-207069
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 013-018852
ABl. S-Ausgabe: 116
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität und Erfahrung (50)
2. Honorar (20)
3. Gesamteindruck der Präsentation (20)
4. Methoden der Termin- und Kostenverfolgung (10)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-13 📅
Name: Hyder Consulting GmbH Deutschland
Postanschrift: Seebener Straße 22
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06114
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2016/S 116-207069 (2016-06-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 116-207069
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 013-018852
ABl. S-Ausgabe: 116
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität und Erfahrung (50)
2. Honorar (20)
3. Gesamteindruck der Präsentation (20)
4. Methoden der Termin- und Kostenverfolgung (10)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-13 📅
Name: Hyder Consulting GmbH Deutschland
Postanschrift: Seebener Straße 22
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06114
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2016/S 116-207069 (2016-06-14)
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