1. Eine Teilnahme am Verfahren ist nur mit den beim Landkreis Wittenberg erhältlichen Bewerbungsunterlagen möglich. Diese können schriftlich per Normalpost, per Fax oder per E-Mail bei der unter Ziffer I.1. benannten Kontaktstelle angefordert werden. Die Anforderung muss Namen, Anschrift sowie die E-Mail-Adresse des Anfordernden enthalten. Der Versand der Unterlagen erfolgt ausschließlich per E-Mail an die in der Anforderung angegebene E-Mail-Adresse. 2. Der Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen einschließlich aller bewerbungsrelevanten Unterlagen) ist in einem fest verschlossenen Umschlag und mit dem von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Kennzettel bis spätestens 19.2.2016, 10:00 Uhr bei der Vergabestelle (siehe I.1)) vorzulegen. 3. Teilnahmeanträge sind zu unterzeichnen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von allen Mittgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben bzw. vorzulegen. Benannte Nachunternehmen bzw. verbundenen Unternehmen haben die Ziffern III.2.1) Nr.7, III.2.2) Nr.3 und III.2.3) Nr. 9 hinsichtlich der Vorlage geforderter Nachweise und Erklärungen zu beachten. 4. Der Teilnahmeantrag und der Schriftverkehr mit der Vergabestelle sind in deutscher Sprache abzufassen. Geforderte Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen; Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Der Auftraggeber kann, falls zur Überprüfung erforderlich, die Nachreichung des Originals verlangen. Gleichwertige Nachweise eines nichtdeutschen Herkunftslandes sind ausreichend, sofern beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache (Beglaubigung im Original) vorgelegt werden. Die Regelungen zur Beglaubigung von Urkunden sind zu beachten. 5. Der Teilnahmeantrag ist geordnet (Bewerbungsbogen und nachfolgend die im Bewerbungsbogen gekennzeichneten Anlagen) und geheftet vorzulegen. Die Anlagen sollten entsprechend der vom Bewerber im Bewerbungsbogen angeführten Reihenfolge geordnet sein. Die Nichtverwendung des Bewerbungsbogens oder inhaltliche Änderungen an den Basistexten des Bewerbungsbogens sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Sofern und soweit der Bewerber abweichende Angaben bzw. Nachweise bzw. textliche Änderungen an Erklärungen des Bewerbungsbogens für notwendig erachtet, hat dies auf einer gesonderten Anlage zu erfolgen. 6. Dem Teilnahmeantrag beigefügte „lose Blätter“ und allgemeines Referenzmaterial werden nicht gewertet. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. 7. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht gewertet. 8. Mit dem Teilnahmeantrag eingereichte und sonstige im Verfahrensverlauf vorgelegte Unterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben. Kosten für die Erstellung der Teilnahmeanträge oder der Beteiligung am Verfahren werden nicht erstattet. 9. Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften oder eine Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers und der jeweiligen Bewerbergemeinschaft(en). Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer, sofern deren Leistungsanteil (Anteil am voraussichtlichen Gesamthonorar) nicht mehr als 30 % an der vergabegegenständlichen Gesamtleistung (voraussichtliches Gesamthonorar) beträgt. Die Vergabestelle behält sich bei den Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese/n Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen innerhalb des Verhandlungsverfahrens auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden. 10. Bewerbergemeinschaften müssen bereits als solche einen Teilnahmeantrag stellen. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft (nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge: 19.2.2016, 10:00 Uhr) oder der Wechsel von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder das Ausscheiden oder Hinzutreten eines Mitgliedes (z. B. nach Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren) ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Vergabestelle in außergewöhnlichen und begründeten Fällen möglich, sofern keinem anderen am Verfahren Beteiligten daraus ein Nachteil erwachsen könnte. Gleiches gilt für den Wechsel oder das Hinzutreten eines Nachunternehmers. 11. Zusätzliche Auskünfte sind frühestmöglich schriftlich, jedoch spätestens bis zum 10.2.2016, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Das Auskunftsersuchen muss neben Namen, Anschrift, E- Mail-Adresse des Fragestellers die vom Fragesteller als klärungsbedürftig erachtete Einzelregelung bezeichnen oder/und die sich für den Fragesteller subjektiv darstellende Unklarheit erläutern und eine präzise Frage formulieren, deren Beantwortung von der Vergabestelle erwartet wird.