Personalüberlassung für den Flächenwinter-und Sommerdienst am Flughafen Frankfurt-Hahn

Flughafen Frankfurt-Hahn

Überlassung von Personal für den Flächendienst am Flughafen Frankfurt-Hahn, sowohl für den Sommer- als auch für den Winterdienst im nicht öffentlichen Bereich (Los 1) als auch auf der Landseite im öffentlichen Bereich (Los 2).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-04-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von kaufmännischen oder industriellen Arbeitskräften
Menge oder Umfang:
Pro Saison zwischen 12 000 und 20 000 Einsatzstunden ( geschätzt auf Basis von Erfahrungswerten).Über die gesamte Laufzeit zwischen 48 000 und 81 000 Einsatzstunden (Erfahrungswerte), je nach Stärke des Winters, über die gesamte Laufzeit jeweils von Oktober bis April.Die Mengenangaben basieren auf Erfahrungswerten der Vergangenheit und können daher nur eine grobe Information über den zu erwartenden Aufwand bieten. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die genannten Einsatzstunden. Geliefert und bezahlt werden die tatsächlich geleisteten Einsatzstunden entsprechend des sich tatsächlich ergebenden Bedarfs der Auftraggeberin.800 0001 000 000
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überlassung von kaufmännischen oder industriellen Arbeitskräften 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Frankfurt-Hahn
Postanschrift: Gebäude 667 B-C
Postleitzahl: 55483
Postort: Hahn-Flughafen
Kontakt
Internetadresse: http://www.hahn-airport.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@hahn-airport.de 📧
Telefon: +49 6543/509519 📞
Fax: +49 6543/509555 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-06 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 070-123228
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 074-124232
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
a) Zur Auftraggeberin: aa) Die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH wird nachfolgend aus Vereinfachungsgründen stets einheitlich als „die Auftraggeberin“ bezeichnet. bb) Die Auftraggeberin ist Betreiberin des Flughafens Frankfurt-Hahn. cc) Die Auftraggeberin ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: aa) Bewerbergemeinschaften: Die unter Ziffer III.2.1) bis Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. cc) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3) b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3) b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen. c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen. Etwaige schriftliche Bewerberfragen sind bis spätestens zum 2.5.2016, 12:00 Uhr zu stellen. d) Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren Arbeitnehmerüberlassung für den Flächenwinterdienst am Flughafen Frankfurt-Hahn – Nicht öffnen“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers bei der Auftraggeberin ist unzulässig. e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: Die Teilnahmeanträge werden geprüft und gewertet (Vgl. III.2)). Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Das Fehlen von Nachweisen und Erklärungen, deren Vorlage nach dem Inhalt der vorliegenden Bekanntmachung erforderlich ist (Vgl. III.2.1) III.2.2) und III.2.3)) kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist, ist der Posteingangsstempel der Auftraggeberin. Die Auftraggeberin wird bei Zweifeln an der Eignung wegen fehlender Nachweise oder Erklärungen nicht zu berücksichtigen. f) Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung. g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe aufzufordernde Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung. h) Die Teilnahmeunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz der Auftraggeberin. j) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. k) entfällt. l) Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Die Auftraggeberin behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. m) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Es wird ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durchgeführt. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Die Angebote sind schriftlich einzureichen. Sonstige Kommunikation (Bieterfragen o. ä.) hat in elektronischer Form, z. B. per Fax oder E-Mail zu erfolgen. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Die Auftraggeberin wird die geeigneten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Die Auftraggeberin wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Die Auftraggeberin wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich die Auftraggeberin einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Die Auftraggeberin wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. n) Die Zuschlagskriterien sind für beide Lose: Preis 60; Personaleinsatzkonzept 40. o) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig: 1) soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht unverzüglich gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1. Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 22
Geschätzter Wert ohne MwSt: 800 000 💰
1 000 000 💰
Kurze Beschreibung:
Überlassung von Personal für den Flächendienst am Flughafen Frankfurt-Hahn, sowohl für den Sommer- als auch für den Winterdienst im nicht öffentlichen Bereich (Los 1) als auch auf der Landseite im öffentlichen Bereich (Los 2).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Personalüberlassung für den Flächenwinter/Sommerdienst am Flughafen Frankfurt-Hahn im nicht öffentlichen Bereich
Kurze Beschreibung:
Überlassung von Arbeitnehmern für den Flächenwinterdienst, sowie auch für den Sommerdienst im Vertretungsfall im nicht öffentlichen Bereich des Flughafens Frankfurt-Hahn.
Menge oder Umfang:
Pro Saison zwischen 11 000 und 18 000 Einsatzstunden (geschätzt auf Basis von Erfahrungswerten).
Über die gesamte Laufzeit zwischen 44 000 und 73 000 Einsatzstunden (geschätzt auf Basis von Erfahrungswerten), je nach Stärke des Winters.
Die Mengenangaben basieren auf Erfahrungswerte der Vergangenheit und können daher nur eine grobe Information über den zu erwartenden Aufwand bieten. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die genannten Einsatzstunden. Geliefert und bezahlt werden die tatsächlich geleisteten Einsatzstunden entsprechend des sich tatsächlich ergebenden Bedarfs der Auftraggeberin.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 550 000 💰
700 000 💰
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Personalüberlassung für den Flächenwinter/Sommerdienst am Flughafen Frankfurt-Hahn im öffentlichen Bereich
Kurze Beschreibung:
Überlassung von Arbeitnehmern für den Flächenwinterdienst, sowie auch für den Sommerdienst im Vertretungsfall am Flughafen Frankfurt-Hahn im öffentlichen Bereich des Flughafens Frankfurt-Hahn.
Menge oder Umfang:
Pro Saison zwischen 1 000 und 2 000 Einsatzstunden (geschätzt auf Basis von Erfahrungswerten).
Über die gesamte Laufzeit zwischen 4 000 und 8 000 Einsatzstunden (geschätzt auf Basis von Erfahrungswerten), je nach Stärke des Winters.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 200 000 💰
350 000 💰
Menge oder Umfang:
Pro Saison zwischen 12 000 und 20 000 Einsatzstunden ( geschätzt auf Basis von Erfahrungswerten).
Über die gesamte Laufzeit zwischen 48 000 und 81 000 Einsatzstunden (Erfahrungswerte), je nach Stärke des Winters, über die gesamte Laufzeit jeweils von Oktober bis April.
Die Mengenangaben basieren auf Erfahrungswerten der Vergangenheit und können daher nur eine grobe Information über den zu erwartenden Aufwand bieten. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die genannten Einsatzstunden. Geliefert und bezahlt werden die tatsächlich geleisteten Einsatzstunden entsprechend des sich tatsächlich ergebenden Bedarfs der Auftraggeberin.
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Beschreibung der Optionen:
Im Rahmen des Verhandlungsverfahren kann der Vertrag optional 2 Mal 1 Jahr verlängert werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers (Anlage 3),
aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
bb) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
cc) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
dd) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
ee) dass keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO;
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b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate, Kopie ausreichend).
c) Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses des Unternehmens sowie bei juristischen Personen der gesetzlichen Vertreter.
Auf Ziffer VI.3) b) und Ziffer VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (Anlage 5) durch Vorlage der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers mit einer Deckungssumme von 10 000 000 EUR (Kopien ausreichend);
b) Erklärung über den Umsatz (Anlage 4), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteil, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Schriftliche Tariftreueerklärung gem. § 4 Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) und Milog ( Anlage 2). Soweit Tariftreue nicht gefordert werden kann, ist eine schriftliche Mindestentgelterklärung nach § 3 LTTG vorzulegen. Gegebenenfalls sind Mindestentgelt und Tariftreueerklärung der Nachunternehmen vorzulegen (§ 5 LTTG).
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Auf Ziffer VI.3) b) und Ziffer VI.3) e) der vorliegenden
Bekanntmachung wird verwiesen.
Hinweis: Bieter, die Ihren Sitz außerhalb der BRD
haben, müssen vergleichbare Nachweise
und Registerauszüge vorlegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (Kopie),
b) Nachweis über eine Referenz, wobei nachgewiesen werden muss, dass der Bieter mindestens 50 Mitarbeiter in einer Wintersaison eingesetzt hat. Die Referenz darf nicht älter als 4 Jahre sein.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. (Anlage 1).
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Sonstige besondere Bedingungen: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 2
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (60)
2. Personaleinsatzkonzept (40)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.hahn-airport.de 🌏
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-08-01 📅
Datum des Endes: 2018-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-04-16 📅
Kennungen
Art der früheren Veröffentlichung: Notice_buyer_profile
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 074-124232

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 613116-2234 📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de/zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer 🌏
Fax: +49 613116-2113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Wiederkehrender Auftrag
2020.
Quelle: OJS 2016/S 070-123228 (2016-04-06)