Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG, Durchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im Linienbündel (11) „Verkehrsraum Weissacher Tal“
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Der Rems-Murr-Kreis als Aufgabenträger beabsichtigt, die Verkehrsleistungen des Linienbündels (11) „Verkehrsraum Weissacher Tal“ mit Wirkung zum 1.1.2019 im offenen Verfahren zu vergeben. Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-15.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-12-15 | Auftragsbekanntmachung |
| 2018-08-17 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2016-12-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Postanschrift: Alter Postplatz 10
Postleitzahl: 71332
Postort: Waiblingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.rems-murr-kreis.de 🌏
E-Mail: vorabbekanntmachung@rems-murr-kreis.de 📧
Telefon: +49 71515011284 📞
Fax: +49 71515011196 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-15 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 245-448214
ABl. S-Ausgabe: 245
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG, Durchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im Linienbündel (11) „Verkehrsraum Weissacher Tal“.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang:
Dauer: 96 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Gewährte ausschließliche Rechte:
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsbereich Verkehr
Herrn Jan Ackermann
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zusätzliche Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 245-448214 (2016-12-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Postanschrift: Alter Postplatz 10
Postleitzahl: 71332
Postort: Waiblingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.rems-murr-kreis.de 🌏
E-Mail: vorabbekanntmachung@rems-murr-kreis.de 📧
Telefon: +49 71515011284 📞
Fax: +49 71515011196 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-15 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 245-448214
ABl. S-Ausgabe: 245
Zusätzliche Informationen
Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus schriftlich mitgeteilt und von diesem genehmigt werden. Entsprechend Art. 4 Abs. 7 der VO (EG) 1370/2007 ist ein bedeutender Teil der öffentlichen Personenverkehrsdienste durch den Auftragnehmer zu erbringen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG, Durchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im Linienbündel (11) „Verkehrsraum Weissacher Tal“.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Der Rems-Murr-Kreis als Aufgabenträger beabsichtigt, die Verkehrsleistungen des Linienbündels (11) „Verkehrsraum Weissacher Tal“ mit Wirkung zum 1.1.2019 im offenen Verfahren zu vergeben. Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
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Das Linienbündel (11) „Verkehrsraum Weissacher Tal“ umfasst die unten dargestellten Buslinien/Lose:
365: Backnang Bf. – Unterweissach – Unterbrüden – Mittelbrüden – Oberbrüden Rosenstraße (-Mittelbrüden – Unterbrüden – Lippoldsweiler Raiffeisenbank
365A: Bildungszentrum Weissach i.T. – Oberbrüden (Schülerverkehr) und zurück
366: Backnang Bf. – Steinbach – Oberbrüden – Mittelbrüden – Unterbrüden – Lippoldsweiler Raiffeisenbank
381: Backnang Bf. – Allmersbach – Heutenbach – Cottenweiler – Unterweissach – Oberweissach – Lippoldsweiler – Unterbrüden – Oberbrüden – Sechselberg – Waldenweiler – Althütte – Bruch – Obewrweissach – Unterweissach – Backnang Bf.
382: Backnang Bf. – Unterweissach – Oberweissach – Lippoldsweiler – Sechselberg – Waldenweiler – Althütte Strohhof
383: Backnang Bf. – Allmersbach – Heutenbach – (- Rudersberg Bf. Oder Ruderbserg Nord) / – Cottenweiler Welzheimer Straße
384: Backnang Bf. – Unterweissach – Oberweissach – Bruch – Althütte – Strohhof (-Rudersberg Nord).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Rems-Murr-Kreis im Land Baden-Württemberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Gewährte ausschließliche Rechte:
Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind (II.1.3)). Geschützt sind alle Busverkehre, die zur Erfüllung des ÖDLA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsbereich Verkehr
Herrn Jan Ackermann
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 107 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 107 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
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„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist die Rüge, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Erkennen des angeblichen Verstoßes gegen Vergaberecht erhoben wird.
A) Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge:
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung zu stellen. Dieser Antrag muss die unter c) genannten Anforderungen erfüllen. Andernfalls ist die Genehmigung zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Diese Frist wird durch vorliegende Bekanntmachung für die Verkehrsleistungen (Buslinien) ausgelöst, die Gegenstand dieser Bekanntmachung sind. Die bestehenden Genehmigungen für diese Verkehrsleistungen laufen zum 31.12.2018 aus.
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b) Vergabe als Gesamtleistung:
Die Verkehrsleistung des Linienbündels soll als eine Gesamtleistung vergeben werden, vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 Personenbeförderungsgesetz.
c) Vorgaben:
Die von einem eigenwirtschaftlichen Antrag oder dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag erfassten Verkehrsleistungen haben die folgenden Vorgaben für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards zu beachten (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG) zu beachten:
(1) Anforderungen an das Fahrplanangebot:
Ausgangspunkt für die Konstruktion des Fahrplans ist der aktuelle Fahrplan (siehe Link: https://www.rems-murr-kreis.de/bauen-umwelt-verkehr/oepnv/vorabbekanntmachungen/). Dieser ist gemäß den unter bb) genannten Anforderungen weiterzuentwickeln. Im Übrigen gelten bei allen Veränderungen des Fahrplans die unter aa) genannten Anforderungen.
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aa) Allgemeine Anforderungen an Fahrplanänderungen:
Generell gilt:
— Der Angebotsstandard des aktuellen Fahrplans darf – sofern bei den einzelnen Linien nicht explizit aufgeführt – künftig nicht verschlechtert werden. Dies betrifft sowohl die Anzahl der angebotenen Fahrten als auch die Verteilung der Fahrten über die unterschiedlichen Tageszeiten und Wochentage.
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— Ein Verschieben von Fahrlagen ist dann möglich und erwünscht, wenn sich dadurch die Regelmäßigkeit der Fahrtabstände und damit die Merkbarkeit des Fahrplans verbessert (ohne die weiteren genannten Voraussetzungen zu verletzen).
— Bei einer eventuellen Verschiebung von Fahrlagen ist in jedem Fall darauf zu achten, dass sich die Zeitspanne zwischen Busankunft und Schulbeginn bzw. zwischen Schulende und Busabfahrt an den weiterführenden Schulen entlang des Linienwegs sowie die Übergangszeiten an die S- und Regionalbahnen in und aus Richtung Stuttgart nicht verschlechtert.
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— Zudem ist ein eventuelles Verschieben von Fahrlagen nur zulässig, wenn der Antragsteller dadurch erforderlich werdende zusätzliche Verstärkerbusse (beispielsweise im Schülerverkehr) ebenfalls eigenwirtschaftlich erbringt.
bb) Linienbezogene Anforderungen an die Weiterentwicklung des Fahrplans
Für die jeweiligen Linien sind die aktuellen Fahrpläne (https://www.rems-murr-kreis.de/bauen-umwelt-verkehr/oepnv/vorabbekanntmachungen/) folgendermaßen weiterzuentwickeln:
Linie 365:
Der Fahrplan der Linie 365 ist um folgende Fahrten zu ergänzen:
Sa 16:22 Backnang ZOB – 16:42 Oberbrüden Rosenstraße;
Sa 16:45 Oberbrüden Rosenstraße – 17:06 Backnang ZOB;
Sa 18:22 Backnang ZOB – 18:42 Oberbrüden Rosenstraße;
Sa 18:45 Oberbrüden Rosenstraße – 19:06 Backnang ZOB;
So 10:22 Backnang ZOB – 10:42 Oberbrüden Rosenstraße;
So 10:45 Oberbrüden Rosenstraße – 11:06 Backnang ZOB;
So 12:22 Backnang ZOB – 12:42 Oberbrüden Rosenstraße;
So 12:45 Oberbrüden Rosenstraße – 13:06 Backnang ZOB;
So 14:22 Backnang ZOB – 14:42 Oberbrüden Rosenstraße;
So 14:45 Oberbrüden Rosenstraße – 15:06 Backnang ZOB;
So 16:22 Backnang ZOB – 16:42 Oberbrüden Rosenstraße;
So 16:45 Oberbrüden Rosenstraße – 17:06 Backnang ZOB;
So 18:22 Backnang ZOB – 18:42 Oberbrüden Rosenstraße;
So 18:45 Oberbrüden Rosenstraße – 19:06 Backnang ZOB.
Linie 365A:
Der heutige Fahrplan ist beizubehalten und bei Änderungen der Nachfrage bzw. der Schulanfangs- und –endzeiten am Bildungszentrum Weissach auf die geänderten Bedürfnisse anzupassen. Fahrten, die mit dem Verkehrshinweis H11 gekennzeichnet sind, müssen an allen Schultagen, an denen ein Bedarf für diese Fahrten besteht, angeboten werden.
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Linie 366:
Die Buslinie 366 ist in Backnang künftig konsequent auf die Regionalzüge der Linie R3 abzustimmen. Die Regionalzüge der Regionalbahnlinie R3 in und aus Richtung Stuttgart erhalten zeitgleich mit der Inbetriebnahme des Bündels 11 einen neuen Fahrplan, der unter folgendem Link „https://www.rems-murr-kreis.de/bauen-umwelt-verkehr/oepnv/vorabbekanntmachungen/“ abrufbar ist. Die Buslinie 366 ist vom Verkehrsunternehmen so anzupassen, dass sowohl zu den Regionalzügen der Linie R3 als auch zu den S-Bahnen der Linie S4 (beide in und aus Richtung Stuttgart) möglichst attraktive Umsteigezeiten entstehen.
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Linie 382 und 384:
Die Fahrpläne beider Linien für die Verkehrstage Samstag sowie Sonn- und Feiertag sind nach folgendem Prinzip neu zu gestalten:
— Ab Backnang ZOB ist auf der Strecke Backnang-Oberweissach samstags von 7 Uhr bis 19 Uhr sowie sonn- und feiertags von 9 Uhr bis 19 Uhr ein 60 Minuten-Takt anzubieten, auf den Strecken Oberweissach-Sechselberg-Althütte und Oberweissach-Bruch-Althütte jeweils ein Zwei-Stunden-Takt im selben Zeitraum. Dabei ist es zulässig, den Betriebsbeginn samstags und an Sonn- und Feiertagen im Gegensatz zum heutigen Fahrplan um bis zu einer halben Stunde nach hinten zu verschieben.
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— In Backnang sind attraktive Übergangszeiten auf die S-Bahnen der Linie S3 in und aus Richtung Stuttgart herzustellen.
Montags bis freitags kann die Fahrt um 15:54 Uhr ab Backnang nach Rudersberg bis nach Althütte eingekürzt werden – das heißt der Abschnitt Althütte-Rudersberg kann bei dieser Fahrt entfallen.
Linie 383:
Der Fahrplan der Linie 383 ist unter folgender Maßgabe weiterzuentwickeln:
— Auf dem Abschnitt Backnang-Allmersbach-Heutensbach ist montags bis freitags von 6 bis 19 Uhr mindestens ein Halbstunden-Takt, samstags von 7 bis 19 Uhr mindestens ein Stunden-Takt und sonn- und feiertags von 9 bis 19 Uhr ebenfalls mindestens ein Stunden-Takt anzubieten.
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— Montag bis Freitag sind mindestens 11 umsteigefreie Fahrten Backnang-Rudersberg vorzusehen.
— Für die Fahrten Backnang-Rudersberg ist eine eigenständige Liniennummer 393 einzuführen.
— „Im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes im Rems-Murr-Kreis wurde das Projekt Fahrrad2Go ins Leben gerufen um eine bessere Verknüpfung von Bus und Fahrradverkehr und damit eine Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs zu erreichen. Charakteristisch für Fahrrad2Go sind die Anbringungsmöglichkeiten für Fahrräder im Innenraum des Busses und auf einem Heckträger. Insgesamt werden so bis zu 10 Fahrräder im täglichen Linienverkehr transportiert, verteilt auf 5 Fahrräder im Innenraum und 5 Räder auf dem Heckträger. Der Heckträger ist absenkbar und ermöglicht eine zügige und einfache Be- und Entladung der Räder. Der Innenausbau ist so konzipiert, dass die Multifunktionsflächen des Innenraums und somit die Barrierefreiheit sowie der reguläre Fahrgastfluss bei einer Beladung mit Fahrrädern nicht eingeschränkt werden. Die hierzu nötige Erweiterung der Mehrzweckfläche wird durch den Wegfall von bis zu 3 Sitzplätzen erreicht. Der Umbau zu Fahrrad2Go erfolgt auf Basis eines Solobusses.
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— Montags bis freitags sind mindestens sechs Fahrtenpaare zwischen Backnang und Rudersberg mit einem mit Fahrrad2Go-Halterungen ausgestatteten Bus durchzuführen. Die Durchführung aller elf Fahrtenpaare zwischen Backnang und Rudersberg ist wünschenswert. Auch am Wochenende ist für mindestens acht Fahrtenpaare – auf welchen Linien und in welchen Zeitlagen ist vom Verkehrsunternehmen frei wählbar – ein Fahrrad2Go-Bus einzusetzen. Fahrten, bei denen ein Fahrrad2Go-Bus zum Einsatz kommt, sind im Fahrplan separat auszuweisen.
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— Weitere Informationen können folgenden Links entnommen werden:
Linie 381:
Der Fahrplan der Linie 381 kann unter folgenden Aspekten neu konstruiert werden:
— Für die Orte Unterweissach, Unterbrüden, Oberbrüden, Allmersbach, Heutensbach, Cottenweiler, Althütte, Sechselberg, Lippoldsweiler, Hohnweiler und Bruch sind mindestens stündliche Fahrmöglichkeiten ab Backnang im Zeitraum montags bis samstags von 20 bis 24 Uhr anzubieten.
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— In Backnang bestehen attraktive Übergangszeiten von den S-Bahnen der Linie S3 oder den Regionalzügen der Linie R3 (jeweils aus Richtung Stuttgart).
— Abfahrtszeiten ab Backnang ZOB müssen so gelegt werden, dass sich in Anschluss an die letzten Fahrten der Linien aus Richtung Ober-, Mittel- Unterbrüden (365 oder 366), Allmersbach, Heutensbach (383 oder 393) sowie Unterweissach, Oberweissach, Althütte (382 oder 384) eine Fortsetzung des Stunden-Takts (es ist maximal eine 75-minütiger Abstand zu den letzten Fahrten der o.g. Linien tolerierbar) ergibt.
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— Die Fahrzeiten ab Backnang in die genannten Orte dürfen maximal doppelt so lang sein, als die Fahrzeit mit den Tageslinien 365, 382, 383, 384 gem. dem aktuellen Jahresfahrplan (siehe Link: https://www.rems-murr-kreis.de/bauen-umwelt-verkehr/oepnv/vorabbekanntmachungen/). Lediglich die Relationen, bei denen die Fahrzeiten mit der derzeitigen Linie 381 im Vergleich mit den o.g. Tageslinien länger als doppelt so lange sind, dürfen auch künftig entsprechend lange Fahrzeiten verwendet werden. In diesen Fällen bildet die Fahrzeit der aktuellen Linie 381 die zulässige Fahrzeitobergrenze.
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— Die Fahrten, die aktuell in den Nächten vor Samstag sowie Sonn- und Feiertag nach 24 Uhr angeboten werden, können entfallen.
— Sollten sich für den künftigen Fahrplan der Linie 381 zwei feste Bedienungsmuster ergeben, soll die Einführung von zwei Liniennummern (381 und 391) erfolgen.
— Die im verlinkten Fahrplan-Buchsatz dargestellten Ruftaxi-Fahrten sind nicht Bestandteil des angestrebten Vergabeverfahrens für das Linienbündel 11 und demnach bei eigenwirtschaftlichen Anträgen für dieses Bündel ebenso nicht zu berücksichtigen.
Anrufverkehre: Bestandteil des vorgesehenen Vergabeverfahrens sind ausschließlich Linienbusverkehre. In den referenzierten aktuellen Fahrplanbuchseiten sind teilweise auch Anrufverkehre aufgeführt. Diese Anrufverkehre werden vom Rems-Murr-Kreis in einem gesonderten Verfahren vergeben und müssen an dieser Stelle nicht berücksichtigt werden.
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(2) Anforderungen an die Fahrzeuggröße:
Die Fahrzeuggröße muss so gewählt werden, dass diese für das Fahrgastaufkommen der jeweiligen Relation ausreichend ist.
(3) Anforderungen an das Beförderungsentgelt:
Anwendung des Gemeinschaftstarifs des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS) als Höchsttarif nach den Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift des Verbands Region Stuttgart „Allgemeinen Vorschrift über die Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen in der Verbundstufe II des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart“ in ihrer jeweils gültigen Fassung.
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(4) Anforderungen an die Qualitätsstandards/Mindestanforderungen:
Es sind die qualitativen und betrieblichen Vorgaben einzuhalten die sich aus den „Standards im Busverkehr der Verbundlandkreise“ in ihrer jeweils aktuellen Fassung ergeben. Dieses Dokument ist unter folgendem Link erhältlich:
https://www.rems-murr-kreis.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Geschaeftsbereiche/OEPNV/2016-10-07_Standards_im_Busverkehr_der_VBLK_Version_1.3.pdf Für dort nicht beschriebene Anforderungen gelten ergänzend die Vorgaben des Nahverkehrsplans des Rems-Murr-Kreises. Dieser kann unter folgendem Link eingesehen und abgerufen werden: https://www.rems-murr-kreis.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Geschaeftsbereiche/OEPNV/NVP_RMK_Gesamtwerk_2015_Stand_20.04.2015_gem._KT-Beschluss_web.pdf
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Fahrradmitnahme: Regelungen zur Fahrradmitnahme sind in dem Dokument des Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS) „Gemeinsame Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Fahrpreise 2017“ (Stand Januar 2017) unter folgendem Link abzurufen: http://www.vvs.de/download/VVS-Gemeinschaftstarif-2017.pdf
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Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 245-448214 (2016-12-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Verfahren
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rems-Murr-Kreis
Kontakt
Internetadresse: http://www.rems-murr-kreis.de/ 🌏
E-Mail: vergabe.oepnv@rems-murr-kreis.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 159-365909
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 245-448214
ABl. S-Ausgabe: 159
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rems-Murr-Kreis.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-29 📅
Name: Friedrich Müller Omnibusunternehmen GmbH
Postanschrift: Schmollerstraße 13
Postort: Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74523
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-27 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 040-088157
Quelle: OJS 2018/S 159-365909 (2018-08-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Verfahren
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rems-Murr-Kreis
Kontakt
Internetadresse: http://www.rems-murr-kreis.de/ 🌏
E-Mail: vergabe.oepnv@rems-murr-kreis.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 159-365909
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 245-448214
ABl. S-Ausgabe: 159
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rems-Murr-Kreis.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-29 📅
Name: Friedrich Müller Omnibusunternehmen GmbH
Postanschrift: Schmollerstraße 13
Postort: Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74523
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-27 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 040-088157
Quelle: OJS 2018/S 159-365909 (2018-08-17)
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