Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie 452

Gemeinde Vaterstetten, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH

Vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung der zuständigen Gremien, beabsichtigt die Gemeinde Vaterstetten als Aufgabenträger, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, Thierschstraße 2, 80538 München, die Durchführung eines offenen Verfahrens gemäß §15 VgV; Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 452: Grub (S) Süd – Parsdorf, Posthalterring – Hergolding – Weißenfeld – Vaterstetten (S) und zurück als Gesamtleistung (Linie).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-22.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-04-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Vaterstetten, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
Postanschrift: Thierschstraße 2
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mvv-muenchen.de/ 🌏
E-Mail: denis.kirchner@mvv-muenchen.de 📧
Telefon: +49 8921033174 📞
Fax: +49 8921033298 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-22 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 082-145268
ABl. S-Ausgabe: 82
Zusätzliche Informationen

“Der Einsatz von Subunternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss einen bedeutenden Anteil der Leistung...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2016/S 082-145268 (2016-04-22)
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