Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie 858

Landkreis Fürstenfeldbruck, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH

Der Landkreis Fürstenfeldbruck als Aufgabenträger, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, Thierschstr. 2, 80538 München, beabsichtigt, die Verkehrsleistung der MVV-Regionalbuslinie 858 mit Wirkung zum 10.12.2017 bis 11.12.2021 im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV europaweit auszuschreiben.
Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie:
858 Germering, An der Markung – Germering-Unterpfaffenhofen (S) – Germering, GEP
als Gesamtleistung.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-09.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-08-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-08-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Fürstenfeldbruck, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
Postanschrift: Thierschstraße 2
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mvv-muenchen.de 🌏
E-Mail: henning.hoffmann@mvv-muenchen.de 📧
Telefon: +49 8921033-170 📞
Fax: +49 8921033-298 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-09 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 156-283162
ABl. S-Ausgabe: 156
Zusätzliche Informationen

“Der Einsatz von Subunternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss einen bedeutenden Anteil der Leistung...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2016/S 156-283162 (2016-08-09)
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