Der Einsatz von Subunternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss einen bedeutenden Anteil der Leistung selbst erbringen. Auf Art. 4 Abs. 7 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates wird verwiesen.