Der Landkreis Heilbronn als Aufgabenträger beabsichtigt, die Verkehrsleistung im Linienbündel 6 „Zabergäu“ mit Wirkung zum 1.7.2018 im offenen Verfahren europaweit auszuschreiben. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre. Es handelt sich um Personenbeförderung im Linienverkehr auf den HNV-Linien 660, 661, 662, 663, 664, 665, 666, 667, 668 und 669. Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-25.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Heilbronn
Postanschrift: Lerchenstraße 40
Postleitzahl: 74072
Postort: Heilbronn
Kontakt
Internetadresse: http://www.landratsamt-heilbronn.de🌏
E-Mail: linienbuendel.zabergaeu@landratsamt-heilbronn.de📧
Telefon: +49 7131994420📞
Fax: +49 713199483420 📠
Entsprechend Art. 4 Abs. 7 der VO (EG) 1370/2007 ist ein bedeutender Teil der öffentlichen Personenverkehrsdienste durch den Auftragnehmer selbst zu erbringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personenbeförderungsdienste auf der Straße im Linienbündel 6 „Zabergäu“.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Heilbronn als Aufgabenträger beabsichtigt, die Verkehrsleistung im Linienbündel 6 „Zabergäu“ mit Wirkung zum 1.7.2018 im offenen Verfahren europaweit auszuschreiben. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre. Es handelt sich um Personenbeförderung im Linienverkehr auf den HNV-Linien 660, 661, 662, 663, 664, 665, 666, 667, 668 und 669. Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
Der Landkreis Heilbronn als Aufgabenträger beabsichtigt, die Verkehrsleistung im Linienbündel 6 „Zabergäu“ mit Wirkung zum 1.7.2018 im offenen Verfahren europaweit auszuschreiben. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre. Es handelt sich um Personenbeförderung im Linienverkehr auf den HNV-Linien 660, 661, 662, 663, 664, 665, 666, 667, 668 und 669. Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
Menge oder Umfang:
10 Linien (HNV-Linien 660, 661, 662, 663, 664, 665, 666, 667, 668 und 669) im Linienbündel 6 „Zabergäu“.
Dauer: 120 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hauptort der Leistungserbringung: Landkreis Heilbronn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen:
A. Hinweis auf Frist für Genehmigungsanträge auf einen eigenwirtschaftlichen Verkehr
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde Regierungspräsidium Stuttgart zu stellen. Diese Frist wird durch vorliegende Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt II.1.3)) ausgelöst. Der Betrieb der oben genannten Linien ist zum 1.7.2018 aufzunehmen.
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde Regierungspräsidium Stuttgart zu stellen. Diese Frist wird durch vorliegende Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt II.1.3)) ausgelöst. Der Betrieb der oben genannten Linien ist zum 1.7.2018 aufzunehmen.
Bestehende Genehmigungen im Linienbündel 6 „Zabergäu“ laufen zu diesem Zeitpunkt aus.
B. Die Vergabe der unter Abschnitt II.1.3) genannten Verkehre ist als Gesamtleistung beabsichtigt
(vgl. § 8a Abs.2 Satz 4 i. V. m. § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz). Eigenwirtschaftliche Anträge (siehe A), die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz zu versagen.
C. Anforderungen
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz werden Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument (einschließlich Anlagen) zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3-5 PBefG. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz relevant für die Genehmigungsfähigkeit von Anträgen auf eigenwirtschaftliche Verkehre (siehe A). Das ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.landkreis-heilbronn.de/vorabbekanntmachungen
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz werden Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument (einschließlich Anlagen) zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3-5 PBefG. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz relevant für die Genehmigungsfähigkeit von Anträgen auf eigenwirtschaftliche Verkehre (siehe A). Das ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.landkreis-heilbronn.de/vorabbekanntmachungen
Quelle: OJS 2016/S 146-264197 (2016-07-25)
Ergänzende Angaben (2016-08-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben