SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u. a. für über 50 Schulbelegenheiten im Süden Hamburgs die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt. Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die Durchführung von Pflegearbeiten an Tennendecken (wassergebundener Wegebelag) an den Belegenheiten (WE) der staatlichen Schulen (ca. 128 bei SBH und ca. 8 bei GMH) in Hamburg, für den Zeitraum ab Beauftragung bis 31.10.2017 mit der Option, dass der Vertrag zweimalig schriftlich seitens des AG jeweils um 12 Monate bis maximal zum 31.10.2019 verlängert werden kann. Der Gesamtauftrag wird in acht regionale Lose unterteilt (7 SBH und 1 GMH). Die Angebotsabgabe ist möglich für ein bis alle Lose. Der Auftrag kann für maximal fünf Lose erteilt werden. Die AG behalten sich vor, die Zahl der an einen Auftragnehmer (AN) zu beauftragenden Lose auf Grundlage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu begrenzen. Als Mindestvoraussetzung für den Erhalt von zwei Losen sind neben den weiteren Eignungsnachweisen folgende Bedingungen nachzuweisen: Mindestens ein/e geprüfte/r Gärtner/in in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau sowie vier Facharbeiter/innen in Vollzeit. Eine weitere Mindestanforderung für die Teilnahme am Wettbewerb ist der Nachweis über mindestens einen Kommunalschlepper mit Kommunalbereifung und eine entsprechende Gerätekombination zur Pflege von wassergebundenen Wegedecken (z. B. Tennendecken). Die Pflege der Tennendecke wird in drei bis vier Pflegegängen je Standort ausgeführt. Zusätzlich zur Pflege wird in ein bis 2 Durchgängen Unkraut mechanisch entfernt (Stiegern). Der Einzelbedarf ermittelt sich aus dem Zustand der örtlichen Gegebenheiten (Tennenfläche), den Nutzungsbedingungen und der Nutzungsintensität. Die Leistung ist vom AN eigenständig zu planen und auszuführen, eine Abstimmung der Planung mit den Regionen ist vom AN vorzunehmen. In der Regel findet ein erster Pflegedurchgang, je nach Frostperiode, im März/April statt. Die weiteren verteilen sich danach in einem regelmäßigen Turnus auf das Jahr bis Ende Oktober. Wenn mehr als 3 Pflegegänge notwendig werden, ist dieses dem AG (Regionen) mitzuteilen und mit ihm abzustimmen. Zusätzliche Durchgänge werden über die gleichen Positionen berechnet. Die Arbeiten sind bis zum 31.10. eines Jahres an allen Standorten abzuschließen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-02-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Pflegearbeiten für Sportplätze
Menge oder Umfang:
Gemäß Kostenschätzung beträgt der Auftragswert über den Gesamtzeitraum für alle Lose ca. 460 500 EUR (netto).460 500
Gesamtwert des Auftrags: 460 500 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Pflegearbeiten für Sportplätze📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg, FB SBH | Schulbau Hamburg
Postanschrift: Einkauf / Vergabe Ausschreibungsmanagement VOB U 42, An der Stadthausbrücke 1
Postleitzahl: 20355
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg.de/schulbau/🌏
E-Mail: vergabestellesbh@sbh.fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428236355📞
Fax: +49 40427310143 📠
Anfragen von Bietern werden in anonymisierter Form nebst Beantwortung auf der folgenden Homepage veröffentlicht: http://www.hamburg.de/fb/sbh-ausschreibungen/
Informationen werden per Post, Telefax oder elektronisch übermittelt.
Die zu schließenden Verträge unterliegen dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen werden sie nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung können die Verträge Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Informationen werden per Post, Telefax oder elektronisch übermittelt.
Die zu schließenden Verträge unterliegen dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen werden sie nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung können die Verträge Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u. a. für über 50 Schulbelegenheiten im Süden Hamburgs die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die Durchführung von Pflegearbeiten an Tennendecken (wassergebundener Wegebelag) an den Belegenheiten (WE) der staatlichen Schulen (ca. 128 bei SBH und ca. 8 bei GMH) in Hamburg, für den Zeitraum ab Beauftragung bis 31.10.2017 mit der Option, dass der Vertrag zweimalig schriftlich seitens des AG jeweils um 12 Monate bis maximal zum 31.10.2019 verlängert werden kann.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die Durchführung von Pflegearbeiten an Tennendecken (wassergebundener Wegebelag) an den Belegenheiten (WE) der staatlichen Schulen (ca. 128 bei SBH und ca. 8 bei GMH) in Hamburg, für den Zeitraum ab Beauftragung bis 31.10.2017 mit der Option, dass der Vertrag zweimalig schriftlich seitens des AG jeweils um 12 Monate bis maximal zum 31.10.2019 verlängert werden kann.
Der Gesamtauftrag wird in acht regionale Lose unterteilt (7 SBH und 1 GMH). Die Angebotsabgabe ist möglich für ein bis alle Lose. Der Auftrag kann für maximal fünf Lose erteilt werden. Die AG behalten sich vor, die Zahl der an einen Auftragnehmer (AN) zu beauftragenden Lose auf Grundlage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu begrenzen. Als Mindestvoraussetzung für den Erhalt von zwei Losen sind neben den weiteren Eignungsnachweisen folgende Bedingungen nachzuweisen: Mindestens ein/e geprüfte/r Gärtner/in in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau sowie vier Facharbeiter/innen in Vollzeit.
Der Gesamtauftrag wird in acht regionale Lose unterteilt (7 SBH und 1 GMH). Die Angebotsabgabe ist möglich für ein bis alle Lose. Der Auftrag kann für maximal fünf Lose erteilt werden. Die AG behalten sich vor, die Zahl der an einen Auftragnehmer (AN) zu beauftragenden Lose auf Grundlage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu begrenzen. Als Mindestvoraussetzung für den Erhalt von zwei Losen sind neben den weiteren Eignungsnachweisen folgende Bedingungen nachzuweisen: Mindestens ein/e geprüfte/r Gärtner/in in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau sowie vier Facharbeiter/innen in Vollzeit.
Eine weitere Mindestanforderung für die Teilnahme am Wettbewerb ist der Nachweis über mindestens einen Kommunalschlepper mit Kommunalbereifung und eine entsprechende Gerätekombination zur Pflege von wassergebundenen Wegedecken (z. B. Tennendecken).
Die Pflege der Tennendecke wird in drei bis vier Pflegegängen je Standort ausgeführt. Zusätzlich zur Pflege wird in ein bis 2 Durchgängen Unkraut mechanisch entfernt (Stiegern). Der Einzelbedarf ermittelt sich aus dem Zustand der örtlichen Gegebenheiten (Tennenfläche), den Nutzungsbedingungen und der Nutzungsintensität.
Die Pflege der Tennendecke wird in drei bis vier Pflegegängen je Standort ausgeführt. Zusätzlich zur Pflege wird in ein bis 2 Durchgängen Unkraut mechanisch entfernt (Stiegern). Der Einzelbedarf ermittelt sich aus dem Zustand der örtlichen Gegebenheiten (Tennenfläche), den Nutzungsbedingungen und der Nutzungsintensität.
Die Leistung ist vom AN eigenständig zu planen und auszuführen, eine Abstimmung der Planung mit den Regionen ist vom AN vorzunehmen. In der Regel findet ein erster Pflegedurchgang, je nach Frostperiode, im März/April statt. Die weiteren verteilen sich danach in einem regelmäßigen Turnus auf das Jahr bis Ende Oktober. Wenn mehr als 3 Pflegegänge notwendig werden, ist dieses dem AG (Regionen) mitzuteilen und mit ihm abzustimmen. Zusätzliche Durchgänge werden über die gleichen Positionen berechnet.
Die Leistung ist vom AN eigenständig zu planen und auszuführen, eine Abstimmung der Planung mit den Regionen ist vom AN vorzunehmen. In der Regel findet ein erster Pflegedurchgang, je nach Frostperiode, im März/April statt. Die weiteren verteilen sich danach in einem regelmäßigen Turnus auf das Jahr bis Ende Oktober. Wenn mehr als 3 Pflegegänge notwendig werden, ist dieses dem AG (Regionen) mitzuteilen und mit ihm abzustimmen. Zusätzliche Durchgänge werden über die gleichen Positionen berechnet.
Die Arbeiten sind bis zum 31.10. eines Jahres an allen Standorten abzuschließen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Region M 1 – Mitte
Kurze Beschreibung:
Pflege von Tennendecken an den Belegenheiten der staatlichen Schulen in…
… Hamburg;Bereich Mitte – Region M 1 – Mitte (ca. 20 Standorte).
… Hamburg;
Bereich Mitte – Region M 1 – Mitte (ca. 20 Standorte).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Region M 2 – Altona
Kurze Beschreibung:
Pflege von Tennendecken an den Belegenheiten der staatlichen Schulen in Hamburg;Bereich Mitte – Region M 2 – Altona (ca. 16 Standorte).
Bereich Mitte – Region M 2 – Altona (ca. 16 Standorte).
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Region M 3 – Eimsbüttel
Kurze Beschreibung:
Pflege von Tennendecken an den Belegenheiten der staatlichen Schulen in Hamburg;Bereich Mitte – Region M 3 – Eimsbüttel (ca. 18 Standorte inkl. 1 Standort HIBB (Berufliche Schulen) – N4).
Bereich Mitte – Region M 3 – Eimsbüttel (ca. 18 Standorte inkl. 1 Standort HIBB (Berufliche Schulen) – N4).
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Region M 4 – Bergedorf
Kurze Beschreibung:
Pflege von Tennendecken an den Belegenheiten der staatlichen Schulen in Hamburg;Bereich Mitte – Region M 4 – Bergedorf (ca. 9 Standorte).
Bereich Mitte – Region M 4 – Bergedorf (ca. 9 Standorte).
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Region N 1 – Wandsbek-Nord
Kurze Beschreibung:
Pflege von Tennendecken an den Belegenheiten der staatlichen Schulen in Hamburg;Bereich Nord – Region N 1 – Wandsbek-Nord (ca. 20 Standorte).
Bereich Nord – Region N 1 – Wandsbek-Nord (ca. 20 Standorte).
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Region N 2 – Wandsbek-Süd
Kurze Beschreibung:
Pflege von Tennendecken an den Belegenheiten der staatlichen Schulen in Hamburg;Bereich Nord – Region N 2 – Wandsbek-Süd (ca. 27 Standorte).
Bereich Nord – Region N 2 – Wandsbek-Süd (ca. 27 Standorte).
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Region N 3 – Nord
Kurze Beschreibung:
Pflege von Tennendecken an den Belegenheiten der staatlichen Schulen in Hamburg;Bereich Nord – Region N 3 – Nord (ca. 18 Standorte).
Bereich Nord – Region N 3 – Nord (ca. 18 Standorte).
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Bereich Süd – GMH
Kurze Beschreibung:
Pflege von Tennendecken an den Belegenheiten der staatlichen Schulen in Hamburg;Bereich Süd – GMH (ca. 8 Standorte).
Bereich Süd – GMH (ca. 8 Standorte).
Menge oder Umfang:
Gemäß Kostenschätzung beträgt der Auftragswert über den Gesamtzeitraum für alle Lose ca. 460 500 EUR (netto).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 42 Monate
Referenznummer: SBH VOL EU 002-16 CS
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis über den Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift bzw. Nachweis des Eintrags in der Handwerkerrolle zum Nachweis der Fachkunde (gültig und den aktuellen Stand abbildend);
— Nachweis über die geleisteten Sozialabgaben (Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen KV oder BG, gültig und nicht älter als 12 Monate);
— Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem zuständigen Finanzamt, gültig und nicht älter als 12 Monate und/oder gültige Freistellungsbescheinigung);
— Unterzeichnete Betriebsanweisung „Vorbeugender Unfall- und Gefahrenschutz“ (Formblatt beiliegend).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Aufstellung der geprüften Landschaftsgärtner/innen und weiteren Mitarbeiter/innen unter Angabe der Qualifikation für die Jahre 2013, 2014 und 2015.
— Ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung Mindestlohn (Formblatt beiliegend).
— Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1 500 000 EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 200 000 EUR (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bieters/der Bieterin, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer auftragsbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1 500 000 EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 200 000 EUR (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bieters/der Bieterin, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer auftragsbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.).
Mindeststandards:
— Als Mindestvoraussetzung für den Erhalt von zwei Losen sind mindestens ein/e geprüfte/r Gärtner/in in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung im GaLaBau, sowie vier Facharbeiter/innen, mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung im GaLaBau, in Vollzeit nachzuweisen (Wechsel der vor Ort leitenden Mitarbeiter während des laufenden Vertrages sind dem AG unverzüglich mitzuteilen). (Formblatt beiliegend).
— Als Mindestvoraussetzung für den Erhalt von zwei Losen sind mindestens ein/e geprüfte/r Gärtner/in in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung im GaLaBau, sowie vier Facharbeiter/innen, mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung im GaLaBau, in Vollzeit nachzuweisen (Wechsel der vor Ort leitenden Mitarbeiter während des laufenden Vertrages sind dem AG unverzüglich mitzuteilen). (Formblatt beiliegend).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Aufstellung (Angabe zu Anzahl, Hersteller und Typ) der für die Ausführung geplanten Geräte und Maschinen.
— 2 Referenzen, die nicht älter sind als 5 Jahre sind, über vergleichbare Leistungen im öffentlichen Raum, mit Angabe der jeweils zuständigen AG sowie deren vollständigen Kontaktdaten, der eingereichten Referenz. (Formblatt beiliegend)
— Unterzeichnete und ausgefüllte Eigenerklärung „Ordnungsgemäße Entsorgung von Grüngut“.
Mindeststandards:
— Als Mindestanforderung sind folgende Geräte nachzuweisen: mindestens ein selbstfahrender Kommunaltraktor mit Kommunal- oder Sportplatzbereifung (Fahrzeugbreite 1,60 m) mit einer Pflegekombination für Tennendecken / wassergebundenen Wegedecken, welche in einem Arbeitsgang bis zu 6 cm mechanisch mit Reisstiften lockert, egalisiert, walzt (Gewicht der Walze 0,30 t/m²), und bürstet, Mindestarbeitsbreite von 1,10 m, sowie eine der geplanten Kolonnen entsprechende Anzahl an Handgeräten und Transportmaschinen, wenn der Schlepper keine Straßenzulassung hat. Für die Pflegekombination ist ein entsprechendes Typenblatt (des Gerätes / Herstellers) einzureichen. (Formblatt beiliegend).
— Als Mindestanforderung sind folgende Geräte nachzuweisen: mindestens ein selbstfahrender Kommunaltraktor mit Kommunal- oder Sportplatzbereifung (Fahrzeugbreite 1,60 m) mit einer Pflegekombination für Tennendecken / wassergebundenen Wegedecken, welche in einem Arbeitsgang bis zu 6 cm mechanisch mit Reisstiften lockert, egalisiert, walzt (Gewicht der Walze 0,30 t/m²), und bürstet, Mindestarbeitsbreite von 1,10 m, sowie eine der geplanten Kolonnen entsprechende Anzahl an Handgeräten und Transportmaschinen, wenn der Schlepper keine Straßenzulassung hat. Für die Pflegekombination ist ein entsprechendes Typenblatt (des Gerätes / Herstellers) einzureichen. (Formblatt beiliegend).
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind unter folgenden Bedingungen zugelassen:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-03-21 📅
Öffnungsort: An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg.
Ort des Eröffnungstermins: An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Einkauf / Vergabe
Christian Schultz
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: SBH VOL EU 002-16 CS
Zusätzliche Informationen
Informationen werden per Post, Telefax oder elektronisch übermittelt.
Die zu schließenden Verträge unterliegen dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen werden sie nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung können die Verträge Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Die zu schließenden Verträge unterliegen dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen werden sie nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung können die Verträge Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß §107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: SBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung U 1
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Postleitzahl: 20355
Fax: +49 40427310143 📠 Wiederkehrender Auftrag
Sommer 2019.
Quelle: OJS 2016/S 029-047091 (2016-02-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Einkauf / Vergabe, An der Stadthausbrücke 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: SBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung (U 1)
Quelle: OJS 2016/S 090-161862 (2016-05-06)