Planmäßige Instandhaltung (ZI) MzB (klein) Mittelgrund

Marinearsenal

Planmäßige Instandhaltung (ZI) MzB (klein) Mittelgrund.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-09-22 Auftragsbekanntmachung
2017-01-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-09-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Instandsetzung von Schiffen oder Booten
Menge oder Umfang:
Planmäßige Instandhaltung (ZI) des MzB (klein) Klasse 745 Mittelgrund einschl. inhaltlich passender Produktänderungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Instandsetzung von Schiffen oder Booten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Marinearsenal
Postanschrift: Kasinostraße Tor 7
Postleitzahl: 26382
Postort: Wilhelmshaven
Kontakt
Internetadresse: http://www.baainbw.de/ 🌏
E-Mail: mars911@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 4421492143 📞
Fax: +49 4421493574 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-22 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 186-334740
ABl. S-Ausgabe: 186
Zusätzliche Informationen
Vergabekammer: Bundeskartellamt -Vergabekammer des Bundes-, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn. Deutschland Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit ?Anwendungen? bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Planmäßige Instandhaltung (ZI) MzB (klein) Mittelgrund.
Referenznummer: 74502/02017/HA020
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Am Standort der Werft.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Abgabe einer Eigenerklärung gemäß Formblatt BAAINBw – B-V034 (http://www.baainbw.de; Menüpunkt: Vergabe > Unterlagen zur Angebotsabgabe).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Geschäftsbereich Instandsetzung von Schiffen, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Auflistung der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen auf dem Gebiet der Instandsetzung von (Marine-) Schiffen / Booten mit Angabe der durchgeführten Arbeiten, des Rechnungswertes, der Leistungszeit, der fachgerechten und ordnungsgemäßen Ausführung sowie der (öffentlichen) Auftraggeber mit Benennung von Referenzpersonen.
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2. Erfahrung in der Durchführung von mindestens zwei Instandsetzungsvorhaben auf vergleichbaren Schiffen/Booten, mit einem Leistungsumfang welcher in Größe und Komplexität vergleichbar ist.
3. Darstellung der Infrastruktur der Werft mit Angaben zu den Abmessungen und Tragfähigkeiten der Docks, der Ausstattung mit Dock- und Kaikränen und deren Tragfähigkeiten, der Länge der Kaianlagen, der an den Docks und Kaianlagen vorhandenen Anschlüsse für Strom, Wasser, Luft, Beheizung und Belüftung, Feuerlöscheinrichtungen und Abwasser, des Maschinenparks, der Lagerflächen und der Büro-, Besprechungs- und Aufenthaltsräume für Personal des MArs und des Bordkommandos. (Darstellung als Anlage beifügen).
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4. Darstellung der navigatorischen Gegebenheiten der Werft mit Angaben zur Tiefe und Breite von Fahrwasser, Hafenbecken und Pier, ggf. Tidenhub sowie zu beachtenden Strömungs- und Windverhältnissen.
* Bestätigung, dass es die navigatorischen, geografischen und klimatischen Gegebenheiten erlauben, die Einheit sicher anzuliefern jederzeit zu verlegen
5. Angaben zur Aufbau- und Ablauforganisation der mit der Durchführung des Auftrages zu betrauenden Abteilung.
6. Angaben zum Qualitätsmanagementsystem:
? Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar;
? Organigramm, in dem Aufbau und Ablauforganisation der fertigungsunabhängigen Qualitätssicherungsorganisation ersichtlich ist;
? Benennung des Qualitätsmanagementbeauftragten (Beauftragter der obersten Leitung).
7. Eigenerklärung, dass ein nach EMAS oder ISO 14001 oder ein vergleichbares Umweltschutzmanagement eingerichtet ist bzw. dass das Unternehmen nach diesen Grundsätzen arbeitet.
8. Benennung des für Geheimschutzangelegenheiten zuständigen Sicherheitsbeauftragten.
9. Darstellung der Organisation der Brandbekämpfung und Unfallersthilfe vor Ort.
10. Bescheinigung der zuständigen Feuerwehr, dass diese innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung mit den Brandbekämpfungsmaßnahmen vor Ort beginnen kann.
11. Bestätigung, dass die Wache maximal 500 m von der Einheit untergebracht werden kann (Schlaf, Aufenthalts- und Sanitärbereiche). Eine Containerlösung ist zulässig.
12. Eigenerklärung, dass das Unternehmen den anerkannten Regeln der Technik genügt, die sich in den aktuellen Anforderungen der „Bauvorschriften und Richtlinien des Germanischen Lloyd“ (http://www.dnv-gl.com) und den Bauvorschriften der Bundeswehr (BV-Hefte, VG-Normen) widerspiegeln.
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13. Eigenerklärung der Verfügbarkeit des Docks, mit dem die Einheit gedockt werden würde.
14. Eigenerklärung, dass der Dockplan (kann bei ausschreibender Stelle angefordert werden) für die Einheit eingehalten werden kann oder bei Abweichungen vom Dockplan ein durch eine Klassifikationsgesellschaft geprüfter rechnerischer Nachweis, dass die Einheit auf diese Weise sicher gedockt werden kann.
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Hinweis: Sollte vom Dockplan abgewichen werden, muss der geprüfte geforderte rechnerische Nachweis dem MArs vor Eindocken vorgelegt werden.
15. Eigenerklärung, dass der rechnerische Mindestabstand zwischen der tiefsten Stelle des Schiffs und Oberkante Pallung beim Eindocken mindestens 400 mm beträgt. Der zu berücksichtigende Tiefgang der Einheit liegt bei 3 100 mm.
16. Eigenerklärung, dass das Dock eine selbsttragende, vollständige Einhausung der Einheit zulässt (Keine Berührung der Einhausung mit Einheit).
17. Eigenerklärung, dass eine Pallungshöhe von mindestens 1,3 m herstellbar ist.
18. Eigenerklärung, dass eine Wellenziehvorrichtung sowie eine freie Fläche von mindestens 10m Länge hinter dem Heckspiegel der Einheit zur Verfügung steht.
19. Eigenerklärung zu folgenden Eigenschaften der Instandsetzungspier:
? Länge der Pier mindestens 150 m (dazu eine maßstäbliche Skizze des Liegeplatzes mit Pollern);
? Möglichkeit zur Durchführung einer Standprobe an der Pier;
? Mindestwassertiefe an der Pier: 5,0 m;
? Ein Aufsetzen (Grundberührung) der Einheit am Pierliegeplatz ist auch bei ungünstigen Tide- und Wetterverhältnissen ausgeschlossen.
20. Eigenerklärung, dass an Dock und Pier Krankapazitäten für dieses Vorhaben zu Verfügung stehen, die es erlauben jederzeit die gesamte (ggf. eingezeltete) Schiffssilhouette mit einem Kran zu erreichen und hierbei Lasten von bis zu 25 t zu transportieren.
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21. Eigenerklärung, dass am jeweiligen Liegeplatz der Einheit (Dock/Halle/Pier) folgende Ver- und Entsorgungsanschlüsse zur Verfügung stehen:
? 2 Anschlüsse für 3AC, 440V, 60 Hz, 400A mit eigenem (geeichten) Zähler nach Vorgaben der VDE 0100 und DGUV Vorschrift 3;
? 3 Feuerlöschanschlüsse für C-Rohre mit einem Wasserdruck von mindesten 9 bar;
? Anschlüsse zum Beheizen und Belüften der Einheit;
? Anschluss für getrocknete Steuer- und Arbeitsluft mit einem Luftdruck von 6 – 8 bar;
? Frischwasseranschluss mit Keimfreiheitszertifikat für das Bordsystem.
22. Bestätigung, dass ein zentraler Ansprechpartner Vorort als Projektleiter mit Qualifikation als Hochschul- oder Fachhochschulingenieur oder vergleichbar (bspw. Staatlich geprüfter Techniker oder Handwerks-/Industriemeister) vorhanden ist, der:
* Erfahrungen im Bereich der Projektleitung von Instandsetzungsvorhaben von mindestens zwei Marine-Einheiten vergleichbarer Größe und Komplexität nachweisen kann,
* die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
23. Eigenerklärung, dass neben dem Projektleiter mindestens ein Betriebsingenieur mit vergleichbarer Qualifikation zur Verfügung steht.
24. Bestätigung, dass an Bord eingesetztes Werkerpersonal von einem Vorarbeiter geführt wird, der die deutsche Sprache versteht.
25. Eigenerklärung, dass das an Bord eingesetzte Personal über eine Sicherheitsüberprüfung „Ü2-Sab“ (Sabotageschutz) verfügt oder diese beantragt ist.
26. Bestätigung, dass das für Schweißarbeiten eingesetzte Personal über die notwendige Qualifikation gemäß DIN 18800-7 oder ISO 1090 oder einer vergleichbaren Norm verfügt.
27. Bestätigung, dass das eigene oder Unterauftragnehmerpersonal in der Lage ist, Oberflächenvorbereitungs- und Beschichtungsarbeiten nach DIN EN ISO 12944 oder vergleichbar durchzuführen.
28. Bestätigung, dass das eigene oder Unterauftragnehmerpersonal über Erfahrungen, in der Instandsetzung von Pumpen, Schiebern, Absperrklappen und Ventilen verfügt und somit in der Lage ist diese Arbeiten sachgerecht durchzuführen.
29. Bestätigung, dass zur Koordination der Restpunktabwicklung sowie der Abarbeitung von Gewährleistungspunkten auch nach Abschluss der Werftliegezeit (WLZ) ein bevollmächtigter Vertreter des AN am Liegeplatz der Einheit in Eckernförde ständig vor Ort sein wird, der in Qualifikation und (Entscheidungs-)Kompetenz dem Projektleiter entspricht.
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30. Erklärung, dass im Auftragsfalle deutsches Recht, einschließlich der Regelungen des deutschen Preisrechtes, hier insbesondere die Rechte zur Prüfung von Angeboten und Rechnungen durch den Auftraggeber bzw. die zuständigen Preisüberwachungsstellen, zur Anwendung kommt und das dies vom Auftragnehmer anerkannt wird.
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31. Erklärung, dass sämtliche eigene oder von Unterauftragnehmern herrührenden Unterlagen, Dokumentationen, Nachweise und Belege in deutscher Sprache verfasst sein werden oder dass jeweils eine von einem amtlich anerkannten bzw. bestellten Übersetzer gefertigte und beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden wird.
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32. Erklärung, dass bei Auftragsdurchführung im Ausland oder durch einen ausländischen Generalunternehmer mindestens zwei Dolmetscher gestellt werden, die jederzeit für alle Fragen des Auftraggebers ansprechbar und ausschließlich für dieses Instandsetzungsvorhaben tätig sind und dass die Projektsprache Deutsch ist.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-01-31 📅
Öffnungsort: Entfällt.
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Marinearsenal AF 911
Rolf Bender
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
Name: Marinearsenal
Kontaktperson: Frau Hesse-Nowak
Telefon: +49 4421492020 📞
Fax: +49 4421492037 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe-online.de/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-02-08 📅
Datum des Endes: 2017-04-19 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 74502/02017/HA020
Zusätzliche Informationen
Vergabekammer: Bundeskartellamt -Vergabekammer des Bundes-, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn.
Deutschland Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit ?Anwendungen? bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
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Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
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Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2016/S 186-334740 (2016-09-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 007-011208
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 186-334740
ABl. S-Ausgabe: 7
Zusätzliche Informationen
1.Gesamtauftragswert: Der hier genannte Gesamtauftragswert beinhaltet auch die geschätzten Nachtragsleistungen, die bei Bedarf erst im Laufe des Instandsetzungsvorhabens beauftragt werden und die zugrunde gelegten Verholkosten, die nicht beauftragt werden. 2. Zuschlagskriterien: wirtschaftlichstes Angebot in Bezug auf: — Gesamtangebotspreis; — Preisnachlässe; — Nachtragsleistungen (Stundensatz für Arbeitsstunden und Zuschlagssatz für Fremdleistungen jeweils multipliziert mit den als Kalkulationsgrundlage genannten Mengen); — Verholkosten (11.02 EUR/sm). 3. Gewichtung: jeweils 100 %.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-20 📅
Name: Elsflether Werft AG
Postanschrift: Am Tidehafen 3
Postort: Elsfleth
Postleitzahl: 26931
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: theresa.wiesensee@ew-ag.com 📧
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2017/S 007-011208 (2017-01-10)