Die BAB A 6 zwischen AS Wiesloch/Rauenberg und Autobahnkreuz Weinsberg wird sechsstreifig ausgebaut. Dieses erfolgt über einen privaten Investor in einem ÖPP-Projekt. Die Projektleitung obliegt dem RP Stuttgart. Im Rahmen des Ausbaus werden in den Bauabschnitten BA 2, BA 5, BA 6.1a1 und BA 6.1c eine Vielzahl von Ingenieurbauwerken (u.a. Brücken, Stützwände, Regenrückhalte-/ Regenklärbecken, Lärmschutzanlagen) neugebaut bzw. angepasst. In bereits ausgebauten Erhaltungsabchnitten werden Brücken erneuert. Die ausgeschriebene Dienstleistung umfasst die Planprüfung und Zusammenarbeit mit dem AN-ÖPP und deren Beauftragten in Vertretung des RPS: Prüfung und Genehmigung der RAB-ING-Entwürfe, Prüfung der Ausführungsplanung auch hinsichtlich Planfeststellungsunterlagen, Betreuung der Nachführung und Erstellung von Bestandsunterlagen,Betreuung der Bauausführung (ohne Bauüberwachung) in Bauherrenfunktion für Ingenieurbauwerke. Ausgenommen ist der Bereich des Neckartalübergangs.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Kurze Beschreibung:
Die BAB A 6 zwischen AS Wiesloch/Rauenberg und Autobahnkreuz Weinsberg wird sechsstreifig ausgebaut. Dieses erfolgt über einen privaten Investor in einem ÖPP-Projekt. Die Projektleitung obliegt dem RP Stuttgart. Im Rahmen des Ausbaus werden in den Bauabschnitten BA 2, BA 5, BA 6.1a1 und BA 6.1c eine Vielzahl von Ingenieurbauwerken (u.a. Brücken, Stützwände, Regenrückhalte-/ Regenklärbecken, Lärmschutzanlagen) neugebaut bzw. angepasst. In bereits ausgebauten Erhaltungsabchnitten werden Brücken erneuert. Die ausgeschriebene Dienstleistung umfasst die Planprüfung und Zusammenarbeit mit dem AN-ÖPP und deren Beauftragten in Vertretung des RPS: Prüfung und Genehmigung der RAB-ING-Entwürfe, Prüfung der Ausführungsplanung auch hinsichtlich Planfeststellungsunterlagen, Betreuung der Nachführung und Erstellung von Bestandsunterlagen,Betreuung der Bauausführung (ohne Bauüberwachung) in Bauherrenfunktion für Ingenieurbauwerke. Ausgenommen ist der Bereich des Neckartalübergangs.
Die BAB A 6 zwischen AS Wiesloch/Rauenberg und Autobahnkreuz Weinsberg wird sechsstreifig ausgebaut. Dieses erfolgt über einen privaten Investor in einem ÖPP-Projekt. Die Projektleitung obliegt dem RP Stuttgart. Im Rahmen des Ausbaus werden in den Bauabschnitten BA 2, BA 5, BA 6.1a1 und BA 6.1c eine Vielzahl von Ingenieurbauwerken (u.a. Brücken, Stützwände, Regenrückhalte-/ Regenklärbecken, Lärmschutzanlagen) neugebaut bzw. angepasst. In bereits ausgebauten Erhaltungsabchnitten werden Brücken erneuert. Die ausgeschriebene Dienstleistung umfasst die Planprüfung und Zusammenarbeit mit dem AN-ÖPP und deren Beauftragten in Vertretung des RPS: Prüfung und Genehmigung der RAB-ING-Entwürfe, Prüfung der Ausführungsplanung auch hinsichtlich Planfeststellungsunterlagen, Betreuung der Nachführung und Erstellung von Bestandsunterlagen,Betreuung der Bauausführung (ohne Bauüberwachung) in Bauherrenfunktion für Ingenieurbauwerke. Ausgenommen ist der Bereich des Neckartalübergangs.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen für Brücken📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 47.5 – Großprojekte
Postanschrift: Industriestraße 5
Postleitzahl: 70565
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.rp-stuttgart.de🌏
E-Mail: tim.weirich@rps.bwl.de📧
Telefon: +49 711904-14309📞
Fax: +49 711904-14090 📠
URL der Dokumente: http://www.vof.istw.de🌏
A) Der Auftraggeber wird für den Bieter dessen Angebot beauftragt werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern;
B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Nach dem Schlusstermin eingehende Bewerbungen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
C) Bewerber werden gebeten ihren Teilnahmeantrag in Form des ausgefüllten Musterantrags samt der notwendigen Anlagen (siehe www.vof.istw.de) vorzulegen. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden;
D) Der Teilnahmeantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich – siehe III.1.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person);
E) Alle Angaben des Antragstellers haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
F) Unterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinaus gehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
G) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 und auf dem Postweg einzureichen;
H) Die Antragsunterlagen sind mit der vorbereiteten Kennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen;
I) Die Antragsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
J) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interssenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.
A) Der Auftraggeber wird für den Bieter dessen Angebot beauftragt werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern;
B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Nach dem Schlusstermin eingehende Bewerbungen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
C) Bewerber werden gebeten ihren Teilnahmeantrag in Form des ausgefüllten Musterantrags samt der notwendigen Anlagen (siehe www.vof.istw.de) vorzulegen. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden;
D) Der Teilnahmeantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich – siehe III.1.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person);
E) Alle Angaben des Antragstellers haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
F) Unterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinaus gehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
G) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 und auf dem Postweg einzureichen;
H) Die Antragsunterlagen sind mit der vorbereiteten Kennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen;
I) Die Antragsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
J) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interssenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 492 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Sechsstreifiger Ausbau der BAB A 6 zwischen AS Wiesloch/Rauenberg und Autobahnkreuz Weinsberg durch ÖPP-Projekt. Die ausgeschriebene Dienstleistung für die SBV besteht zu einem großen Teil aus der Prüfung und Zusammenarbeit mit dem AN-ÖPP und deren Beauftragten. Es gilt also die Interessen der SBV gegenüber der AN-ÖPP durchzusetzen und deren Planungen kritisch zu prüfen.
Sechsstreifiger Ausbau der BAB A 6 zwischen AS Wiesloch/Rauenberg und Autobahnkreuz Weinsberg durch ÖPP-Projekt. Die ausgeschriebene Dienstleistung für die SBV besteht zu einem großen Teil aus der Prüfung und Zusammenarbeit mit dem AN-ÖPP und deren Beauftragten. Es gilt also die Interessen der SBV gegenüber der AN-ÖPP durchzusetzen und deren Planungen kritisch zu prüfen.
— Prüfung und Genehmigung der RAB-ING-Entwürfe des AN-ÖPP, soweit nicht bereits ein vom AG im Vorfeld erstellter, aktueller Entwurf vorliegt
— Prüfung der Ausführungsplanung des AN-ÖPP in Hinblick auf Berührungspunkte und mögliche Konflikte mit den Planfeststellungsunterlagen
— Prüfung und Genehmigung der Ausführungspläne des AN-ÖPP
— Betreuung der Nachführung und Erstellung von Bestandsunterlagen durch den AN-ÖPP
— Betreuung der Bauausführung (ohne Bauüberwachung) in Bauherrenfunktion für Ingenieurbauwerke (Teilnahme an Planungsbesprechung, Vorortterminen, usw.)
Im Rahmen des sechsstreifigen Ausbau der BAB A 6 werden in den Bauabschnitten BA 2, BA 5, BA 6.1a1 und BA 6.1c eine Vielzahl von Ingenieurbauwerken (u.a. Brücken, Stützwände, Regenrückhalte-/ Regenklärbecken, Lärmschutzanlagen) neugebaut bzw. angepasst. Darüber hinaus müssen auch in den bereits ausgebauten Erhaltungsabschnitten (EA) weitere Brücken erneuert werden.
Im Rahmen des sechsstreifigen Ausbau der BAB A 6 werden in den Bauabschnitten BA 2, BA 5, BA 6.1a1 und BA 6.1c eine Vielzahl von Ingenieurbauwerken (u.a. Brücken, Stützwände, Regenrückhalte-/ Regenklärbecken, Lärmschutzanlagen) neugebaut bzw. angepasst. Darüber hinaus müssen auch in den bereits ausgebauten Erhaltungsabschnitten (EA) weitere Brücken erneuert werden.
Während des gesamten Projektes müssen zwei Personen als Ansprechpartner vor Ort für die Baumaßnahme zur Verfügung stehen. Deshalb sollen die Leistungen direkt beim RP Stuttgart im entsprechenden Baubüro im Bereich Heilbronn/ Neckarsulm erbracht werden. Es werden zwei vollständig eingerichtete Arbeitsplätze im Baubüro des AG dafür zur Verfügung gestellt. Zeitweise ist eine gegenseitige Urlaubsvertretung möglich. Es wird weiter davon ausgegangen, dass die zwei Personen vor Ort den Großteil der anstehenden Arbeiten koordinieren und vor allem in Spitzenzeiten durch weitere Mitarbeiter im Ingenieurbüro unterstützt werden, welche zur Erledigung der anstehenden Aufgaben geeignet sind. Insbesondere zu Beginn der Baumaßnahme (ab Ende 2016) muss mit einem höheren Prüfungsaufwand gerechnet werden, der die Personalzeit der beiden Personen vor Ort um ein mehrfaches übersteigt. Diese Situation muss mit einem erhöhten Personaleinsatz ausgeglichen werden.
Während des gesamten Projektes müssen zwei Personen als Ansprechpartner vor Ort für die Baumaßnahme zur Verfügung stehen. Deshalb sollen die Leistungen direkt beim RP Stuttgart im entsprechenden Baubüro im Bereich Heilbronn/ Neckarsulm erbracht werden. Es werden zwei vollständig eingerichtete Arbeitsplätze im Baubüro des AG dafür zur Verfügung gestellt. Zeitweise ist eine gegenseitige Urlaubsvertretung möglich. Es wird weiter davon ausgegangen, dass die zwei Personen vor Ort den Großteil der anstehenden Arbeiten koordinieren und vor allem in Spitzenzeiten durch weitere Mitarbeiter im Ingenieurbüro unterstützt werden, welche zur Erledigung der anstehenden Aufgaben geeignet sind. Insbesondere zu Beginn der Baumaßnahme (ab Ende 2016) muss mit einem höheren Prüfungsaufwand gerechnet werden, der die Personalzeit der beiden Personen vor Ort um ein mehrfaches übersteigt. Diese Situation muss mit einem erhöhten Personaleinsatz ausgeglichen werden.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Bereiche von der AS Wiesloch/Rauenberg bis zur AS Heilbronn/Untereiseseheim (EA 1, BA 2, EA 3, EA 4, BA 5, EA 5 a, BA 6.1a1) und von der AS Heilbronn/Neckarsulm bis zum AK Weinsberg (BA 6.1c und EA 6.2). Der Bereich des Neckatalübergangs mit Vorlandbrücke und Neckarbrücke (NA 6.1b) und der drei bestehenden Bauwerke bei der AS Heilbronn/Untereisesheim (EA 6.1.a2) ist davon ausgenommen.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Bereiche von der AS Wiesloch/Rauenberg bis zur AS Heilbronn/Untereiseseheim (EA 1, BA 2, EA 3, EA 4, BA 5, EA 5 a, BA 6.1a1) und von der AS Heilbronn/Neckarsulm bis zum AK Weinsberg (BA 6.1c und EA 6.2). Der Bereich des Neckatalübergangs mit Vorlandbrücke und Neckarbrücke (NA 6.1b) und der drei bestehenden Bauwerke bei der AS Heilbronn/Untereisesheim (EA 6.1.a2) ist davon ausgenommen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 492 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Optionen:
Der hier ausgeschriebene Vertrag endet nach 4 Jahren, voraussichtlich also im November 2020. Die wesentliche Bautätigkeit und damit die wesentliche Zeit der Planprüfung endet gemäß Gesamtzeitplan 2022. Das RPS wird daher mit dem AN des Erstauftrags ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb im Sinne von § 14 VgV (4) Ziffer 9 durchführen. Ziel ist die Vergabe eines gleichartigen Auftrags bis zum Ende der ersten Bauphase gemäß Gesamtzeitplans des ÖPP-Projektes. Dieses Verfahren wird voraussichtich (und spätestens) im November 2019 durchgeführt. Dabei kann eine Verhandlung auch immer zu dem Ergebnis führen, dass keine Einigung erzielt wird. Deshalb besteht für das RP Stuttgart keine Verpflichtung den Folgeauftrag an den Auftragnehmer des Erstauftrags vergeben zu müssen. Das RP Stuttgart wird den Folgeauftrag nur vergeben wenn die Verhandlungen ein für den Auftraggeber zufriedenstellendes Ergebnis erbracht haben. Sollte der AG mit Art und / oder Qualität der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer der ersten Beauftragung nicht zufrieden sein, werden die Verhandlungen zu keiner Einigkeit führen und die Folgebeauftragung wird nicht zustande kommen.
Der hier ausgeschriebene Vertrag endet nach 4 Jahren, voraussichtlich also im November 2020. Die wesentliche Bautätigkeit und damit die wesentliche Zeit der Planprüfung endet gemäß Gesamtzeitplan 2022. Das RPS wird daher mit dem AN des Erstauftrags ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb im Sinne von § 14 VgV (4) Ziffer 9 durchführen. Ziel ist die Vergabe eines gleichartigen Auftrags bis zum Ende der ersten Bauphase gemäß Gesamtzeitplans des ÖPP-Projektes. Dieses Verfahren wird voraussichtich (und spätestens) im November 2019 durchgeführt. Dabei kann eine Verhandlung auch immer zu dem Ergebnis führen, dass keine Einigung erzielt wird. Deshalb besteht für das RP Stuttgart keine Verpflichtung den Folgeauftrag an den Auftragnehmer des Erstauftrags vergeben zu müssen. Das RP Stuttgart wird den Folgeauftrag nur vergeben wenn die Verhandlungen ein für den Auftraggeber zufriedenstellendes Ergebnis erbracht haben. Sollte der AG mit Art und / oder Qualität der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer der ersten Beauftragung nicht zufrieden sein, werden die Verhandlungen zu keiner Einigkeit führen und die Folgebeauftragung wird nicht zustande kommen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 01.01.2016) über die Rechtsform und die Unterschriftsberechtigung des Antragstellers – bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o.ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung).
Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 01.01.2016) über die Rechtsform und die Unterschriftsberechtigung des Antragstellers – bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o.ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung).
Aus dem Nachweis muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Person / die Personen welche den Antrag / die Erklärungen abgegeben haben berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.
Mindeststandards:
A) Als Mindestanforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung sind aus dem Zeitraum der letzen 5 Jahre nachzuweisen:
Aa) Planung der Leistungsphase 5, Objektplanung gemäß § 41 ff HOAI eines Neubaus für eine Straßenbrücke nach RAB-ING mit mehr als 10 m Länge in den letzten 5 Jahren
Ab) Planung der Leistungsphase 5, Objektplanung gemäß § 41 ff HOAI einer Instandsetzung für eine Straßenbrücke nach RAB-ING mit mehr als 10 m Länge in den letzten 5 Jahren
Ac) Planung der Leistungsphase 5, Objektplanung gemäß § 41 ff HOAI eines Neubaus einer Lärmschutzwand nach RAB-ING mit mehr als 3,00 m sichtbare Höhe in Betonbauweise in den letzten 5 Jahren
Ad) Planung der Leistungsphase 5, Objektplanung gemäß § 41 ff HOAI eines Neubaus einer Lärmschutzwand nach RAB-ING mit mehr als 3,00 m sichtbare Höhe in Gabionenbauweise
Ae) Planung der Leistungsphase 5, Objektplanung gemäß § 41 ff HOAI eines Neubaus einer Lärmschutzwand nach RAB-ING mit mehr als 3,00 m sichtbare Höhe in Aluprofilbauweise
Af) Planung der Leistungsphase 5, Objektplanung gemäß § 41 ff HOAI eines Neubaus einer Stützwand nach RAB-ING mit mehr als 3,00 m sichtbare Höhe in den letzten 5 Jahren
B1) Nachweis der Mindestanzahl von Fachkräften im Leistungsbereich der Ausschreibung mit mindestens 2 Bauingenieuren jeweils mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung.
B2) Nachweis von mindestens 1 Ingenieur mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung für den Bereich als Führungskraft für die technische Leitung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
A) Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau – AVB F-StB – Ausgabe 2016 – HVA F-StB
B) Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke – HVA F-StB – TVB-Ingenieurbauwerke 2014
C) Zusätzliche Vertragsbedingungen zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW)
D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen.
E) Ein Bieter muss im Verhandlungsverfahren nachweisen und sich verpflichten, dass er nicht in die Erstellung von Planungs- oder Antragsunterlagen eingebunden ist, welche der Prüfung oder Freigabe durch die SBV, also dem Inhalt dieser Beauftragung, im Zuge dieses Projekts bedürfen. Dies gilt für alle Leistungen, die vom AN-ÖPP und deren Beauftragten veranlasst sind, aber auch für alle Dienstleistungen Dritter (wie z.B. die Erstellung der Ausführungsplanung im Dienste von beauftragten Baufirmen).
E) Ein Bieter muss im Verhandlungsverfahren nachweisen und sich verpflichten, dass er nicht in die Erstellung von Planungs- oder Antragsunterlagen eingebunden ist, welche der Prüfung oder Freigabe durch die SBV, also dem Inhalt dieser Beauftragung, im Zuge dieses Projekts bedürfen. Dies gilt für alle Leistungen, die vom AN-ÖPP und deren Beauftragten veranlasst sind, aber auch für alle Dienstleistungen Dritter (wie z.B. die Erstellung der Ausführungsplanung im Dienste von beauftragten Baufirmen).
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Kriterium 1: Einhaltung der formellen Anforderungen
Kriterium 2: Einhaltung der Mindestanforderungen (siehe III.1 ff.)
Kriterium 3: Fachliche Eignung über die Nennung von vergleichbaren Projekten aus den vergangenen 5 Jahren in folgenden Bereichen
A) Planung von Straßenbrücken – Neubau, jeweils in den Leistungsphasen 3 (40 %) und 5 (30 %) sowie der örtlichen Bauüberwachung (30 %) mit einem Anteil von 35 % an der Gesamtwertung.
B) Planung von Straßenbrücken – Instandsetzung, jeweils in den Leistungsphasen 3 (40 %) und 5 (30 %) sowie der örtlichen Bauüberwachung (30 %) mit einem Anteil von 25 % an der Gesamtwertung.
C) Planung von Lärmschutzwänden – Neubau, jeweils in den Leistungsphasen 3 (40 %) und 5 (30 %) sowie der örtlichen Bauüberwachung (30 %) mit einem Anteil von 20 % an der Gesamtwertung.
D) Planung von Stützwänden – Neubau, jeweils in den Leistungsphasen 3 (40 %) und 5 (30 %) sowie der örtlichen Bauüberwachung (30 %) mit einem Anteil von 20 % an der Gesamtwertung.
Die detaillierte Wertung kann dem Prüf- und Bewertungsbogen auf der zugehörigen Internetseite entnommen werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-10-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung des Projektteams – Teil: Projektkoordination – hinsichtlich einer optimalen Leistungserfüllung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung des Projektteams – Teil: Brücken – hinsichtlich einer optimalen Leistungser-füllung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung des Projektteams – Teil: Lärmschutzwände – hinsichtlich einer optimalen Leistungserfüllung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck
Gewichtung des Preises: 30
A) Der Auftraggeber wird für den Bieter dessen Angebot beauftragt werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern;
A) Der Auftraggeber wird für den Bieter dessen Angebot beauftragt werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern;
B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Nach dem Schlusstermin eingehende Bewerbungen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Nach dem Schlusstermin eingehende Bewerbungen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
C) Bewerber werden gebeten ihren Teilnahmeantrag in Form des ausgefüllten Musterantrags samt der notwendigen Anlagen (siehe www.vof.istw.de) vorzulegen. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden;
D) Der Teilnahmeantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich – siehe III.1.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person);
D) Der Teilnahmeantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich – siehe III.1.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person);
E) Alle Angaben des Antragstellers haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
E) Alle Angaben des Antragstellers haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
F) Unterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinaus gehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
G) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 und auf dem Postweg einzureichen;
H) Die Antragsunterlagen sind mit der vorbereiteten Kennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen;
I) Die Antragsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
J) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interssenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.
J) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interssenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs.1 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 162-292453 (2016-08-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BAB A 6 zwischen AS Wiesloch/Rauenberg und Autobahnkreuz Weinsberg wird sechsstreifig ausgebaut. Dieses erfolgt über einen privaten Investor in einem ÖPP-Projekt. Die Projektleitung obliegt dem RP Stuttgart. Im Rahmen des Ausbaus werden in den Bauabschnitten BA 2, BA 5, BA 6.1a1 und BA 6.1c eine Vielzahl von Ingenieurbauwerken (u. a. Brücken, Stützwände, Regenrückhalte-/ Regenklärbecken, Lärmschutzanlagen) neugebaut bzw. angepasst. In bereits ausgebauten Erhaltungsabchnitten werden Brücken erneuert. Die ausgeschriebene Dienstleistung umfasst die Planprüfung und Zusammenarbeit mit dem AN-ÖPP und deren Beauftragten in Vertretung des RPS: Prüfung und Genehmigung der RAB-ING-Entwürfe, Prüfung der Ausführungsplanung auch hinsichtlich Planfeststellungsunterlagen, Betreuung der Nachführung und Erstellung von Bestandsunterlagen,Betreuung der Bauausführung (ohne Bauüberwachung) in Bauherrenfunktion für Ingenieurbauwerke. Ausgenommen ist der Bereich des Neckartalübergangs.
Die BAB A 6 zwischen AS Wiesloch/Rauenberg und Autobahnkreuz Weinsberg wird sechsstreifig ausgebaut. Dieses erfolgt über einen privaten Investor in einem ÖPP-Projekt. Die Projektleitung obliegt dem RP Stuttgart. Im Rahmen des Ausbaus werden in den Bauabschnitten BA 2, BA 5, BA 6.1a1 und BA 6.1c eine Vielzahl von Ingenieurbauwerken (u. a. Brücken, Stützwände, Regenrückhalte-/ Regenklärbecken, Lärmschutzanlagen) neugebaut bzw. angepasst. In bereits ausgebauten Erhaltungsabchnitten werden Brücken erneuert. Die ausgeschriebene Dienstleistung umfasst die Planprüfung und Zusammenarbeit mit dem AN-ÖPP und deren Beauftragten in Vertretung des RPS: Prüfung und Genehmigung der RAB-ING-Entwürfe, Prüfung der Ausführungsplanung auch hinsichtlich Planfeststellungsunterlagen, Betreuung der Nachführung und Erstellung von Bestandsunterlagen,Betreuung der Bauausführung (ohne Bauüberwachung) in Bauherrenfunktion für Ingenieurbauwerke. Ausgenommen ist der Bereich des Neckartalübergangs.
Gesamtwert des Auftrags: 2 056 320 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Sechsstreifiger Ausbau BAB A 6 zwischen AS Wiesloch/Rauenberg und Autobahnkreuz Weinsberg durch ÖPP-Projekt. Die Dienstleistung für die SBV besteht zu einem großen Teil aus der Prüfung und Zusammenarbeit mit dem AN-ÖPP und deren Beauftragten
— Prüfung und Genehmigung der RAB-ING-Entwürfe,
— Prüfung der Ausführungsplanung in Hinblick auf Berührungspunkte und mögliche Konflikte mit den Planfeststellungsunterlagen,
— Prüfung und Genehmigung der Ausführungspläne,
— Betreuung der Nachführung und Erstellung von Bestandsunterlagen,
— Betreuung der Bauausführung (ohne Bauüberwachung) in Bauherrenfunktion für Ingenieurbauwerke.
Die Leistungen umfassen die Bereiche von der AS Wiesloch/Rauenberg bis zur AS Heilbronn/Untereiseseheim (EA 1, BA 2, EA 3, EA 4, BA 5, EA 5 a, BA 6.1a1) und von der AS Heilbronn/Neckarsulm bis zum AK Weinsberg (BA 6.1c und EA 6.2).
Beschreibung der Optionen:
Der hier ausgeschriebene Vertrag endet nach 4 Jahren, voraussichtlich also im November 2020. Die wesentliche Bautätigkeit und damit die wesentliche Zeit der Planprüfung endet gemäß Gesamtzeitplan 2022. Das RPS wird daher mit dem AN des Erstauftrags ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb im Sinne von § 14 VgV (4) Ziffer 9 durchführen.
Der hier ausgeschriebene Vertrag endet nach 4 Jahren, voraussichtlich also im November 2020. Die wesentliche Bautätigkeit und damit die wesentliche Zeit der Planprüfung endet gemäß Gesamtzeitplan 2022. Das RPS wird daher mit dem AN des Erstauftrags ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb im Sinne von § 14 VgV (4) Ziffer 9 durchführen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-05 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 13.6.2016: „Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 13.6.2016: „Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs.1 GWB)“.