Die BAB A 6 zwischen AS Wiesloch/Rauenberg und Autobahnkreuz Weinsberg wird sechsstreifig ausgebaut. Dieses erfolgt über einen privaten Investor in einem ÖPP-Projekt. Die Projektleitung obliegt dem RP Stuttgart. Die ausgeschriebene Dienstleistung umfasst die Planprüfung und Zusammenarbeit mit dem AN-ÖPP und deren Beauftragten in Vertretung des RPS: Prüfung und Genehmigung der RAB-ING-Entwürfe, Prüfung der Ausführungsplanung auch hinsichtlich Planfeststellungsunterlagen, Betreuung der Nachführung und Erstellung von Bestandsunterlagen, Betreuung der Bauausführung (ohne Bauüberwachung) in Bauherrenfunktion für Ingenieurbauwerke. Hier ausgeschrieben sind die Leistungen im Bereich des Neckartalübergangs. Der Ersatzneubau setzt sich zusammen aus einer Vorlandbrücke (ca. 822 m Länge, 2-stegiger Plattenbalken aus Spannbeton) und einer Neckarbrücke (ca. 511 m Länge, Stahlverbundkonstruktion mit obenliegendem Tragwerk), sowie Ersatzneubauten für weitere drei bestehende Bauwerke.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Kurze Beschreibung:
Die BAB A 6 zwischen AS Wiesloch/Rauenberg und Autobahnkreuz Weinsberg wird sechsstreifig ausgebaut. Dieses erfolgt über einen privaten Investor in einem ÖPP-Projekt. Die Projektleitung obliegt dem RP Stuttgart. Die ausgeschriebene Dienstleistung umfasst die Planprüfung und Zusammenarbeit mit dem AN-ÖPP und deren Beauftragten in Vertretung des RPS: Prüfung und Genehmigung der RAB-ING-Entwürfe, Prüfung der Ausführungsplanung auch hinsichtlich Planfeststellungsunterlagen, Betreuung der Nachführung und Erstellung von Bestandsunterlagen, Betreuung der Bauausführung (ohne Bauüberwachung) in Bauherrenfunktion für Ingenieurbauwerke. Hier ausgeschrieben sind die Leistungen im Bereich des Neckartalübergangs. Der Ersatzneubau setzt sich zusammen aus einer Vorlandbrücke (ca. 822 m Länge, 2-stegiger Plattenbalken aus Spannbeton) und einer Neckarbrücke (ca. 511 m Länge, Stahlverbundkonstruktion mit obenliegendem Tragwerk), sowie Ersatzneubauten für weitere drei bestehende Bauwerke.
Die BAB A 6 zwischen AS Wiesloch/Rauenberg und Autobahnkreuz Weinsberg wird sechsstreifig ausgebaut. Dieses erfolgt über einen privaten Investor in einem ÖPP-Projekt. Die Projektleitung obliegt dem RP Stuttgart. Die ausgeschriebene Dienstleistung umfasst die Planprüfung und Zusammenarbeit mit dem AN-ÖPP und deren Beauftragten in Vertretung des RPS: Prüfung und Genehmigung der RAB-ING-Entwürfe, Prüfung der Ausführungsplanung auch hinsichtlich Planfeststellungsunterlagen, Betreuung der Nachführung und Erstellung von Bestandsunterlagen, Betreuung der Bauausführung (ohne Bauüberwachung) in Bauherrenfunktion für Ingenieurbauwerke. Hier ausgeschrieben sind die Leistungen im Bereich des Neckartalübergangs. Der Ersatzneubau setzt sich zusammen aus einer Vorlandbrücke (ca. 822 m Länge, 2-stegiger Plattenbalken aus Spannbeton) und einer Neckarbrücke (ca. 511 m Länge, Stahlverbundkonstruktion mit obenliegendem Tragwerk), sowie Ersatzneubauten für weitere drei bestehende Bauwerke.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen für Brücken📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 47.5 – Großprojekte
Postanschrift: Industriestraße 5
Postleitzahl: 70565
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.rp-stuttgart.de🌏
E-Mail: tim.weirich@rps.bwl.de📧
Telefon: +49 711904-14309📞
Fax: +49 711904-14090 📠
URL der Dokumente: http://www.vof.istw.de🌏
A) Der Auftraggeber wird für den Bieter dessen Angebot beauftragt werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern;
B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Nach dem Schlusstermin eingehende Bewerbungen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
C) Bewerber werden gebeten ihren Teilnahmeantrag in Form des ausgefüllten Musterantrags samt der notwendigen Anlagen (siehe www.vof.istw.de) vorzulegen. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden;
D) Der Teilnahmeantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich – siehe III.1.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person);
E) Alle Angaben des Antragstellers haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
F) Unterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinaus gehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
G) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 und auf dem Postweg einzureichen;
H) Die Antragsunterlagen sind mit der vorbereiteten Kennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen;
I) Die Antragsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
J) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interssenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.
A) Der Auftraggeber wird für den Bieter dessen Angebot beauftragt werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern;
B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Nach dem Schlusstermin eingehende Bewerbungen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
C) Bewerber werden gebeten ihren Teilnahmeantrag in Form des ausgefüllten Musterantrags samt der notwendigen Anlagen (siehe www.vof.istw.de) vorzulegen. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden;
D) Der Teilnahmeantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich – siehe III.1.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person);
E) Alle Angaben des Antragstellers haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
F) Unterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinaus gehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
G) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 und auf dem Postweg einzureichen;
H) Die Antragsunterlagen sind mit der vorbereiteten Kennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen;
I) Die Antragsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
J) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interssenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 995 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des sechsstreifigen Ausbaus der A6 wird eine Vielzahl von Ingenieurbauwerken neugebaut, angepasst oder erneuert werden. Die Leistungen im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Bauwerken sind in einer eigenen Ausschreibung erfasst. In dieser Ausschreibung geht es um die Leistungen im Bereich des sogenannten Neckartalübergangs. Dieser wird im Bauabschnitt BA 6.1b zwischen AS Heilbronn/Untereisesheim und der AS Heilbronn/Neckarsulm neugebaut. Der Ersatzneubau besteht aus einer Vorlandbrücke (ca. 822 m Länge, 2-stegiger Plattenbalken aus Spannbeton) und Neckarbrücke (ca. 511 m Länge, Stahlverbundkonstruktion mit obenliegendem Tragwerk). Zudem werden für drei bestehenden Bauwerke (EA 6.1.a2) Ersatzneubauten erforderlich.
Im Rahmen des sechsstreifigen Ausbaus der A6 wird eine Vielzahl von Ingenieurbauwerken neugebaut, angepasst oder erneuert werden. Die Leistungen im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Bauwerken sind in einer eigenen Ausschreibung erfasst. In dieser Ausschreibung geht es um die Leistungen im Bereich des sogenannten Neckartalübergangs. Dieser wird im Bauabschnitt BA 6.1b zwischen AS Heilbronn/Untereisesheim und der AS Heilbronn/Neckarsulm neugebaut. Der Ersatzneubau besteht aus einer Vorlandbrücke (ca. 822 m Länge, 2-stegiger Plattenbalken aus Spannbeton) und Neckarbrücke (ca. 511 m Länge, Stahlverbundkonstruktion mit obenliegendem Tragwerk). Zudem werden für drei bestehenden Bauwerke (EA 6.1.a2) Ersatzneubauten erforderlich.
Die ausgeschriebene Dienstleistung umfasst insbesondere die vertragsrechtliche Prüfung folgender Unterlagen:
— Prüfung und Genehmigung der Bauwerksentwurfspläne mit Erläuterungsbericht für jedes Ingenieurbauwerk: Für alle Ingenieurbauwerke sind vom AN-ÖPP Bauwerksentwurfspläne und Erläuterungsberichte gemäß RAB-ING, jedoch mindestens in der Planungstiefe der vorgegebenen Planungen zu fertigen. Hierzu ist das Pflichtenheft „Planungsleistungen“ zu berücksichtigen. Vergabe der Bauwerksnummern gemäß Pflichtenheft „Bestandsdokumentation“. Weiterhin legt der AN-ÖPP im Zuge der Entwurfsplanung für jedes Ingenieurbauwerk einen Baustelleneinrichtungsplan sowie einen vernetzten Detailterminplan vor. Die Detailterminpläne sind in die entsprechenden Zeitfenster des vernetzten Rahmenterminplans der Gesamtmaßnahme zu integrieren. Die Entwurfsplanungen der Ingenieurbauwerke werden dem AG mit dem zur Anwendung kommenden internetbasierten Planmanagement- und Dokumentensystems (IPMS) für jedes Bauwerk in einem geschlossenen Planwerk vorgelegt.
— Prüfung und Genehmigung der Bauwerksentwurfspläne mit Erläuterungsbericht für jedes Ingenieurbauwerk: Für alle Ingenieurbauwerke sind vom AN-ÖPP Bauwerksentwurfspläne und Erläuterungsberichte gemäß RAB-ING, jedoch mindestens in der Planungstiefe der vorgegebenen Planungen zu fertigen. Hierzu ist das Pflichtenheft „Planungsleistungen“ zu berücksichtigen. Vergabe der Bauwerksnummern gemäß Pflichtenheft „Bestandsdokumentation“. Weiterhin legt der AN-ÖPP im Zuge der Entwurfsplanung für jedes Ingenieurbauwerk einen Baustelleneinrichtungsplan sowie einen vernetzten Detailterminplan vor. Die Detailterminpläne sind in die entsprechenden Zeitfenster des vernetzten Rahmenterminplans der Gesamtmaßnahme zu integrieren. Die Entwurfsplanungen der Ingenieurbauwerke werden dem AG mit dem zur Anwendung kommenden internetbasierten Planmanagement- und Dokumentensystems (IPMS) für jedes Bauwerk in einem geschlossenen Planwerk vorgelegt.
— Prüfung und Genehmigung der Ausführungsunterlagen: Die Ausführungsunterlagen werden vom AN-ÖPP auf der Grundlage des genehmigten Bauwerksentwurfs und im Rahmen der Vorgaben der ZTV-ING, Teil 1, Abschnitt 2 aufgestellt. Das Pflichtenheft „Planungsleistungen“ ist zu berücksichtigen. Die statisch-konstruktive Prüfung erfolgt für die Ingenieurbauwerke und die Baubehelfe, die die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs beeinträchtigen durch den vom AG beauftragten Prüfingenieur. Bei Verkehrszeichenbrücken und sonstigen Baubehelfen sind die Ausführungsunterlagen von einem vom AN-ÖPP beauftragten Prüfingenieur für Baustatik in statischer und konstruktiver Hinsicht zu prüfen. Sämtliche Ausführungsunterlagen werden dem AG mit dem zur Anwendung kommenden internetbasierten Planmanagement- und Dokumentensystems (IPMS) für jedes Bauwerk vorgelegt. Ferner schreibt der AN-ÖPP im Zuge der Ausführung die vernetzten Detailterminpläne für alle Ingenieurbauwerke fort (alle 3 bis 4 Wochen) und übergibt dem AG unmittelbar eine aktuelle Datei der Fortschreibung.
— Prüfung und Genehmigung der Ausführungsunterlagen: Die Ausführungsunterlagen werden vom AN-ÖPP auf der Grundlage des genehmigten Bauwerksentwurfs und im Rahmen der Vorgaben der ZTV-ING, Teil 1, Abschnitt 2 aufgestellt. Das Pflichtenheft „Planungsleistungen“ ist zu berücksichtigen. Die statisch-konstruktive Prüfung erfolgt für die Ingenieurbauwerke und die Baubehelfe, die die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs beeinträchtigen durch den vom AG beauftragten Prüfingenieur. Bei Verkehrszeichenbrücken und sonstigen Baubehelfen sind die Ausführungsunterlagen von einem vom AN-ÖPP beauftragten Prüfingenieur für Baustatik in statischer und konstruktiver Hinsicht zu prüfen. Sämtliche Ausführungsunterlagen werden dem AG mit dem zur Anwendung kommenden internetbasierten Planmanagement- und Dokumentensystems (IPMS) für jedes Bauwerk vorgelegt. Ferner schreibt der AN-ÖPP im Zuge der Ausführung die vernetzten Detailterminpläne für alle Ingenieurbauwerke fort (alle 3 bis 4 Wochen) und übergibt dem AG unmittelbar eine aktuelle Datei der Fortschreibung.
— Prüfung der Abbruchplanung: Beim Abbruch des bestehenden Neckartalübergangs sind Vorgaben gemäß dem Erläuterungsbericht bzw. der Planfeststellung verbindlich einzuhalten. Die in den Bestandsunterlagen genannten Betonfestigkeiten können vor Ort erheblich überschritten werden. Die Baustoffe der abzubrechenden Bauwerke können zudem mit Schadstoffen belastet sein. Weitergehende Untersuchungen wurden vom AG nicht durchgeführt. Es steht dem AN-ÖPP jedoch gem. Kapitel 2 Ziffer 3 frei, Untersuchungen durchzuführen, um die Schadstoffbelastung zu konkretisieren.
— Prüfung der Abbruchplanung: Beim Abbruch des bestehenden Neckartalübergangs sind Vorgaben gemäß dem Erläuterungsbericht bzw. der Planfeststellung verbindlich einzuhalten. Die in den Bestandsunterlagen genannten Betonfestigkeiten können vor Ort erheblich überschritten werden. Die Baustoffe der abzubrechenden Bauwerke können zudem mit Schadstoffen belastet sein. Weitergehende Untersuchungen wurden vom AG nicht durchgeführt. Es steht dem AN-ÖPP jedoch gem. Kapitel 2 Ziffer 3 frei, Untersuchungen durchzuführen, um die Schadstoffbelastung zu konkretisieren.
— Prüfung der Bestandsunterlagen: Spätestens mit der Anzeige der Fertigstellung einer Bauleistung sind durch den AN-ÖPP jeweils der letzte Stand der gleichgestellten Ausführungspläne bzw. falls schon vorhanden Bestandsunterlagen (in Papierform sowie digital) vorzulegen. Die Bestandsunterlagen sind spätestens 6 Monate nach der jeweiligen Übergabeinspektion unaufgefordert dem AG zu übergeben. Das Pflichtenheft „Bestandsdokumentation“ ist zu berücksichtigen
— Prüfung der Bestandsunterlagen: Spätestens mit der Anzeige der Fertigstellung einer Bauleistung sind durch den AN-ÖPP jeweils der letzte Stand der gleichgestellten Ausführungspläne bzw. falls schon vorhanden Bestandsunterlagen (in Papierform sowie digital) vorzulegen. Die Bestandsunterlagen sind spätestens 6 Monate nach der jeweiligen Übergabeinspektion unaufgefordert dem AG zu übergeben. Das Pflichtenheft „Bestandsdokumentation“ ist zu berücksichtigen
— Prüfung der Überarbeitung von Bestandsunterlagen im Nachgang der Übergabeinspektionen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 995 000 EUR 💰
Dauer: 48 Tage
Beschreibung der Optionen:
Der hier ausgeschriebene Vertrag endet nach 4 Jahren, voraussichtlich also im Dezember 2020. Die wesentliche Bautätigkeit und damit die wesentliche Zeit der Planprüfung endet gemäß Gesamtzeitplan 2022. Das RPS wird daher mit dem AN des Erstauftrags ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb im Sinne von § 14 VgV (4) Ziffer 9 durchführen. Ziel ist die Vergabe eines gleichartigen Auftrags bis zum Ende der ersten Bauphase gemäß Gesamtzeitplans des ÖPP-Projektes. Dieses Verfahren wird voraussichtich (und spätestens) im November 2019 durchgeführt. Dabei kann eine Verhandlung auch immer zu dem Ergebnis führen, dass keine Einigung erzielt wird. Deshalb besteht für das RP Stuttgart keine Verpflichtung den Folgeauftrag an den Auftragnehmer des Erstauftrags vergeben zu müssen. Das RP Stuttgart wird den Folgeauftrag nur vergeben wenn die Verhandlungen ein für den Auftraggeber zufriedenstellendes Ergebnis erbracht haben. Sollte der AG mit Art und / oder Qualität der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer der ersten Beauftragung nicht zufrieden sein, werden die Verhandlungen zu keiner Einigkeit führen und die Folgebeauftragung wird nicht zustande kommen.
Der hier ausgeschriebene Vertrag endet nach 4 Jahren, voraussichtlich also im Dezember 2020. Die wesentliche Bautätigkeit und damit die wesentliche Zeit der Planprüfung endet gemäß Gesamtzeitplan 2022. Das RPS wird daher mit dem AN des Erstauftrags ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb im Sinne von § 14 VgV (4) Ziffer 9 durchführen. Ziel ist die Vergabe eines gleichartigen Auftrags bis zum Ende der ersten Bauphase gemäß Gesamtzeitplans des ÖPP-Projektes. Dieses Verfahren wird voraussichtich (und spätestens) im November 2019 durchgeführt. Dabei kann eine Verhandlung auch immer zu dem Ergebnis führen, dass keine Einigung erzielt wird. Deshalb besteht für das RP Stuttgart keine Verpflichtung den Folgeauftrag an den Auftragnehmer des Erstauftrags vergeben zu müssen. Das RP Stuttgart wird den Folgeauftrag nur vergeben wenn die Verhandlungen ein für den Auftraggeber zufriedenstellendes Ergebnis erbracht haben. Sollte der AG mit Art und / oder Qualität der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer der ersten Beauftragung nicht zufrieden sein, werden die Verhandlungen zu keiner Einigkeit führen und die Folgebeauftragung wird nicht zustande kommen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Baubüro des RP Stuttgart im Bereich Heilbronn / Neckarsulm.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2016) über die Rechtsform und die Unterschriftsberechtigung des Antragstellers – bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung).
Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2016) über die Rechtsform und die Unterschriftsberechtigung des Antragstellers – bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung).
Aus dem Nachweis muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Person / die Personen welche den Antrag / die Erklärungen abgegeben haben berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.
Mindeststandards:
A) Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2016) einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 3 000 000 EUR bei Personenschäden und einer Deckung von 5,0 Mio. Euro bei Sach- und Vermögensschäden gefordert, jeweils mindestens zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
A) Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2016) einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 3 000 000 EUR bei Personenschäden und einer Deckung von 5,0 Mio. Euro bei Sach- und Vermögensschäden gefordert, jeweils mindestens zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Antragstellers, die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.
Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Antragstellers, die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Deckungssumme bzw. vorgenannte Bestätigung eines Mitglieds aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung ausreichend.
B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft ist nicht zugelassen.
Für eine solche Erklärungen wird ein entsprechendes Formular (HVA 10106) zur Verfügung gestellt.
C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber mit anderen Unternehmen den Auftrag erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt
Für eine solche Erklärungen wird ein entsprechendes Formular (HVA 10005) zur Verfügung gestellt.
Spätestens vor Auftragserteilung ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen
D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber über die dritten Unternehmen die auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe).
Für eine solche Erklärungen wird ein entsprechendes Formular (HVA 10005a) zur Verfügung gestellt.
Durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen ist nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen
Eignungsleihe mithaften.
E) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung enthalten, für öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden.
F) Erklärung über den Umsatz (brutto) des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre. Gefordert sind mindestens 592.000 EUR
G) Erklärung über die jährliche durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre. Gefordert sind mindestens 4 Beschäftigte.
A) Als Mindestanforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung sind aus dem Zeitraum der letzen 5 Jahre nachzuweisen:
Aa) Planung der Leistungsphase 5, Objektplanung gemäß § 41 ff HOAI eines Neubaus für eine Straßenbrücke mit mehr als 100 m Länge in Stahl- / Stahlverbundbauweise nach RAB-ING
Ab) Planung der Leistungsphase 5, Objektplanung gemäß § 41 ff HOAI eines Neubaus für eine Straßenbrücke mit mehr als 100 m Länge in Spannbetonbauweise nach RAB-ING
B1) Nachweis der Mindestanzahl von Fachkräften im Leistungsbereich der Ausschreibung mit mindestens 2 Bauingenieuren jeweils mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich der Planung von Großbrücken (> 100 m).
B2) Nachweis von mindestens 1 Ingenieur mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung für den Bereich als Führungskraft für die technische Leitung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
A) Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau – AVB F-StB – Ausgabe 2016 – HVA F-StB
B) Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke – HVA F-StB – TVB-Ingenieurbauwerke 2014
C) Zusätzliche Vertragsbedingungen zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW)
D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen.
E) Ein Bieter muss im Verhandlungsverfahren nachweisen und sich verpflichten, dass er nicht in die Erstellung von Planungs- oder Antragsunterlagen eingebunden ist, welche der Prüfung oder Freigabe durch die Straßenbauverwaltung, also dem Inhalt dieser Beauftragung, im Zuge dieses Projekts bedürfen. Dies gilt für alle Leistungen, die vom AN-ÖPP und deren Beauftragten veranlasst sind, aber auch für alle Dienstleistungen Dritter (wie z.B. die Erstellung der Ausführungsplanung im Dienste von beauftragten Baufirmen).
E) Ein Bieter muss im Verhandlungsverfahren nachweisen und sich verpflichten, dass er nicht in die Erstellung von Planungs- oder Antragsunterlagen eingebunden ist, welche der Prüfung oder Freigabe durch die Straßenbauverwaltung, also dem Inhalt dieser Beauftragung, im Zuge dieses Projekts bedürfen. Dies gilt für alle Leistungen, die vom AN-ÖPP und deren Beauftragten veranlasst sind, aber auch für alle Dienstleistungen Dritter (wie z.B. die Erstellung der Ausführungsplanung im Dienste von beauftragten Baufirmen).
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Kriterium 1: Einhaltung der formellen Anforderungen
Kriterium 2: Einhaltung der Mindestanforderungen (siehe III.1 ff.)
Kriterium 3: Fachliche Eignung über die Nennung von vergleichbaren Projekten aus den vergangenen 5 Jahren in folgenden Bereichen
A) Planung von Straßenbrücken – Neubau in Stahl- / Stahlverbundbauweise, jeweils in den Leistungsphasen 3 (40 %) und 5 (30 %) gemäß § 41 ff HOAI sowie der örtlichen Bauüberwachung (30 %) mit einem Anteil von 60 % an der Gesamtwertung
B) Planung von Straßenbrücken – Neubau in Spannbetonbauweise, jeweils in den Leistungsphasen 3 (40 %) und 5 (30 %) gemäß § 41 ff HOAI sowie der örtlichen Bauüberwachung (30 %) mit einem Anteil von 40 % an der Gesamtwertung.
Die detaillierte Wertung kann dem Prüf- und Bewertungsbogen auf der zugehörigen Internetseite entnommen werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-10-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung des Projektteams – Teil: Projektkoordination – hinsichtlich einer optimalen Leistungserfüllung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung des Projektteams – Teil: Brücken in Stahl- / Stahlverbundbauweise – hinsichtlich einer optimalen Leistungserfüllung
Bewertung des Projektteams – Teil: Brücken in Spannbetonbauweise – hinsichtlich einer optimalen Leistungserfüllung
Gesamteindruck
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Gewichtung des Preises: 30
A) Der Auftraggeber wird für den Bieter dessen Angebot beauftragt werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern;
A) Der Auftraggeber wird für den Bieter dessen Angebot beauftragt werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern;
B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Nach dem Schlusstermin eingehende Bewerbungen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Nach dem Schlusstermin eingehende Bewerbungen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
C) Bewerber werden gebeten ihren Teilnahmeantrag in Form des ausgefüllten Musterantrags samt der notwendigen Anlagen (siehe www.vof.istw.de) vorzulegen. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden;
D) Der Teilnahmeantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich – siehe III.1.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person);
D) Der Teilnahmeantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich – siehe III.1.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person);
E) Alle Angaben des Antragstellers haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
E) Alle Angaben des Antragstellers haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
F) Unterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinaus gehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
G) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 und auf dem Postweg einzureichen;
H) Die Antragsunterlagen sind mit der vorbereiteten Kennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen;
I) Die Antragsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
J) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interssenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.
J) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interssenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs.1 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 177-317630 (2016-09-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BAB A 6 zwischen AS Wiesloch/Rauenberg und Autobahnkreuz Weinsberg wird sechsstreifig ausgebaut. Dieses erfolgt über einen privaten Investor in einem ÖPP-Projekt. Die Projektleitung obliegt dem RP Stuttgart. Die ausgeschriebene Dienstleistung umfasst die Planprüfung und Zusammenarbeit mit dem AN-ÖPP und deren Beauftragten in Vertretung des RPS: Prüfung und Genehmigung der RAB-ING-Entwürfe, Prüfung der Ausführungsplanung auch hinsichtlich Planfeststellungsunterlagen, Betreuung der Nachführung und Erstellung von Bestandsunterlagen, Betreuung der Bauausführung (ohne Bauüberwachung) in Bauherrenfunktion für Ingenieurbauwerke. Hier ausgeschrieben sind die Leistungen im Bereich des Neckartalübergangs. Der Ersatzneubau setzt sich zusammen aus einer Vorlandbrücke (ca. 822 m Länge, 2-stegiger Plattenbalken aus Spannbeton) und einer Neckarbrücke (ca. 511 m Länge, Stahlverbundkonstruktion mit obenliegendem Tragwerk), sowie Ersatzneubauten für weitere 3 bestehende Bauwerke.
Die BAB A 6 zwischen AS Wiesloch/Rauenberg und Autobahnkreuz Weinsberg wird sechsstreifig ausgebaut. Dieses erfolgt über einen privaten Investor in einem ÖPP-Projekt. Die Projektleitung obliegt dem RP Stuttgart. Die ausgeschriebene Dienstleistung umfasst die Planprüfung und Zusammenarbeit mit dem AN-ÖPP und deren Beauftragten in Vertretung des RPS: Prüfung und Genehmigung der RAB-ING-Entwürfe, Prüfung der Ausführungsplanung auch hinsichtlich Planfeststellungsunterlagen, Betreuung der Nachführung und Erstellung von Bestandsunterlagen, Betreuung der Bauausführung (ohne Bauüberwachung) in Bauherrenfunktion für Ingenieurbauwerke. Hier ausgeschrieben sind die Leistungen im Bereich des Neckartalübergangs. Der Ersatzneubau setzt sich zusammen aus einer Vorlandbrücke (ca. 822 m Länge, 2-stegiger Plattenbalken aus Spannbeton) und einer Neckarbrücke (ca. 511 m Länge, Stahlverbundkonstruktion mit obenliegendem Tragwerk), sowie Ersatzneubauten für weitere 3 bestehende Bauwerke.
Gesamtwert des Auftrags: 1 082 016 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Im Rahmen des sechsstreifigen Ausbaus der A6 durch AN-ÖPP wird eine Vielzahl von Ingenieurbauwerken neugebaut, angepasst oder erneuert werden. Die Leistungen umfassen den Bereich des Neckartalübergangs. Dieser wird im Bauabschnitt BA 6.1b zwischen AS Heilbronn/Untereisesheim und der AS Heilbronn/Neckarsulm neugebaut. Zudem werden für drei bestehenden Bauwerke (EA 6.1.a2) Ersatzneubauten erforderlich.
Im Rahmen des sechsstreifigen Ausbaus der A6 durch AN-ÖPP wird eine Vielzahl von Ingenieurbauwerken neugebaut, angepasst oder erneuert werden. Die Leistungen umfassen den Bereich des Neckartalübergangs. Dieser wird im Bauabschnitt BA 6.1b zwischen AS Heilbronn/Untereisesheim und der AS Heilbronn/Neckarsulm neugebaut. Zudem werden für drei bestehenden Bauwerke (EA 6.1.a2) Ersatzneubauten erforderlich.
— Prüfung und Genehmigung der Bauwerksentwurfspläne mit Erläuterungsbericht für jedes Ingenieurbauwerk;
— Prüfung und Genehmigung der Ausführungsunterlagen;
— Prüfung der Abbruchplanung;
— Prüfung der Bestandsunterlagen;
Beschreibung der Optionen:
Der hier ausgeschriebene Vertrag endet nach 4 Jahren, voraussichtlich also im Dezember 2020. Die wesentliche Bautätigkeit und damit die wesentliche Zeit der Planprüfung endet gemäß Gesamtzeitplan 2022. Das RPS wird daher mit dem AN des Erstauftrags ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb im Sinne von § 14 VgV (4) Ziffer 9 durchführen.
Der hier ausgeschriebene Vertrag endet nach 4 Jahren, voraussichtlich also im Dezember 2020. Die wesentliche Bautätigkeit und damit die wesentliche Zeit der Planprüfung endet gemäß Gesamtzeitplan 2022. Das RPS wird daher mit dem AN des Erstauftrags ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb im Sinne von § 14 VgV (4) Ziffer 9 durchführen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-27 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 13.6.2016: „Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 13.6.2016: „Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs.1 GWB).“.