Planung der Instandsetzung des BImA-eigenen Deichs „Schwarzer Deich“ sowie Instandsetzung der Flutschutzmauer
1) Bauvorhaben: Bundeseigene Liegenschaft auf Borkum, Planung der Instandsetzung des BImA-eigenen Deichs „Schwarzer Deich“ (Asphaltdeckwerk) sowie Instandsetzung der Flutschutzmauer.
2) Standort: Der Standort ist im Bereich der ehem. Marineanlage Borkum. Der „Schwarze Deich“ begrenzt das Areal zum Wattenmeer. Die Hochwasserschutzwand verläuft entlang der Reedestraße und bildet mit dem „Schwarzen Deich ein in sich geschlossenes System. Die Hochwasserschutzanlagen erstrecken sich über 3 Bereiche, 1. Privater Bereich 2. Deutsche Jugendherberge Borkum und 3. Marineflugplatz SAR Borkum. Für die Bundeswehrliegenschaft erfolgt der Zutritt im Passwechselverfahren/Sonderausweisverfahren. Der Einsatz von Personen aus Staaten mit besonderem Sicherheitsrisiko, ‚Staatenliste‘ ist untersagt. Belange, die sich aus dem Betrieb der 3.Bereiche (besonders des Marineflugplatz SAR Borkum) während der Planungs- und Bauphase ergeben, sind zu berücksichtigen.
3) Beschreibung: Die geplante Übergabe der Hochwasserschutzanlagen von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben an die die Stadt Borkum und der aktuelle Zustand der Anlage stellen die Ausgangssituation für die Maßnahme dar.
Das Hauptziel der Instandsetzungsmaßnahme liegt in der Wiederherstellung bzw. Instandsetzung der notwendigen technischen Hochwasserschutzes. Dabei müssen die Nutzungsansprüche der Anlieger und des Unterhaltungspflichtigen in das Instandsetzungs- Konzept integriert werden. Es ist zu beachten, dass es sich um eine reine Instandsetzungsmaßnahme handelt und nicht um eine Erhöhungsmaßnahme.
Die HWS- Anlagen bestehen aus zwei Abschnitten:
— Aus einem rund 1 400 m langen Deich mit einer Asphaltoberflächenabdichtung. In diesem Deichbereich befinden sich 4 bzw. 8 Auslaufbauwerke inkl. zugehörigem Leitungssystem.
— Einer rund 1 100 m langen Winkelstützwand, welche fünf Durchlässe in Form von vier Deichscharten und einer Zufahrtsrampe aufweist.
Im Bereich des Deiches ist zum einen eine Schadensbeseitigung der Risse und Hohlräume durchzuführen. Zum anderen ist nach entsprechenden Vorbereitungsmaßnahmen eine neue Asphaltdeckschicht aufzutragen.
Hinsichtlich der Auslassbauwerke und dem zugehörigen Leitungssystem sind vor der Bauausführung die vier bisher nicht erfassten Auslässe aufzunehmen, um geeignete Maßnahmen im Zuge der weiteren Planung konkretisieren zu können. Die Instandsetzungsarbeiten bei den bereits erfassten Auslassbauwerken, beschränken sich auf partielle Ausbesserungsarbeiten.
Bei der HWS- Wand sind Vertikalrisse instand zu setzen. Bei den größer ausgeprägten Rissen ist zunächst eine Ursachenermittlung notwendig. Die Überprüfung der Erfordernisse und ggf. Durchführung der Ursachenermittlung ist im Zuge der Planung zu bearbeiten. Die Absicherung des augenscheinlich guten Zustandes der HWS- Wand sollte mittels Probenentnahme bestätigt werden. Durch diese Probennahme sollte bestenfalls bestätigt werden, dass kein kritischer Carbonatisierungsfortschritt und eine ausreichende Betonüberdeckung vorliegt.
Bei den Deichscharten ist ein Neubau unter Berücksichtigung einer doppelten Verschlusssicherheit vorzusehen.
Des Weiteren grenzt der Deichfuß an die Zwischenzone des Nationalparks Wattenmeer. Auflagen, die aufgrund von Naturschutzgebieten vorliegen, sind zu überprüfen und für die Bauausführung zu beachten. Am Deichfuß haben sich Pflanzengesellschaften angesiedelt, die die Kriterien des Naturschutzgesetzes (§30 BNatGSchG) erfüllen und per Gesetzt geschützt sind. Eine Überprüfung der Ausgleichpflicht bei der Instandsetzung der Asphaltdeckschicht ist im Zuge der Maßnahmenplanung erforderlich.
Es handelt sich um die federführende Planung und Projektabwicklung der Instandsetzung des BImA- eigenen Deichs sowie Instandsetzung der Flutschutzmauer im Einvernehmen und unter Koordination aller beteiligten FBT's und Firmen.
Die geschätzten Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca. 4 360 000 EUR.
4) Zu vergebende Leistungen:
— Objektplanung für Ingenieurbauwerke, Lph 2 – 4, optional Lph 5 – 8 und 9 gemäß § 43 HOAI i. V.
m. Anlage 12, Ziffer 12.1;
— Besondere/Zusätzliche Leistungen: Baugrunderkundung, Altlasten, Naturschutzbelange.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-07.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-07-07
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Auftragsbekanntmachung
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