Der Auftraggeber beabsichtigt, in den Gemeinden Ellerhoop, Klein Nordende, Kölln- Reisiek, Seester, Raa- Besenbek, Seestermühe, Seeth- Ekholt, Appen, Groß Nordende, Haselau, Haseldorf, Heidgraben, Heist, Holm, Moorrege und Neuendeich flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit einem Netz der nächsten Generation (NGA-Netz) zu realisieren. Dieses soll anschließend an einen privaten Betreiber verpachtet werden. Für die Errichtung des passiven Netzes wird eine Genehmigungs- und Ausführungsplanung benötigt, außerdem soll das Planungsbüro die spätere Bauausführung überwachen. Der unter Ziff. II.1.5) bezeichnete Wert entspricht den laut der Strukturplanung geschätzten Baukosten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-02.
Auftragsbekanntmachung (2016-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, in den Gemeinden Ellerhoop, Klein Nordende, Kölln- Reisiek, Seester, Raa- Besenbek, Seestermühe, Seeth- Ekholt, Appen, Groß Nordende, Haselau, Haseldorf, Heidgraben, Heist, Holm, Moorrege und Neuendeich flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit einem Netz der nächsten Generation (NGA-Netz) zu realisieren. Dieses soll anschließend an einen privaten Betreiber verpachtet werden. Für die Errichtung des passiven Netzes wird eine Genehmigungs- und Ausführungsplanung benötigt, außerdem soll das Planungsbüro die spätere Bauausführung überwachen.
Der unter Ziff. II.1.5) bezeichnete Wert entspricht den laut der Strukturplanung geschätzten Baukosten.
Der Auftraggeber beabsichtigt, in den Gemeinden Ellerhoop, Klein Nordende, Kölln- Reisiek, Seester, Raa- Besenbek, Seestermühe, Seeth- Ekholt, Appen, Groß Nordende, Haselau, Haseldorf, Heidgraben, Heist, Holm, Moorrege und Neuendeich flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit einem Netz der nächsten Generation (NGA-Netz) zu realisieren. Dieses soll anschließend an einen privaten Betreiber verpachtet werden. Für die Errichtung des passiven Netzes wird eine Genehmigungs- und Ausführungsplanung benötigt, außerdem soll das Planungsbüro die spätere Bauausführung überwachen.
Der unter Ziff. II.1.5) bezeichnete Wert entspricht den laut der Strukturplanung geschätzten Baukosten.
Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Zweckverband Breitband Marsch und Geest: Teilnahmeantrag ‚Planungsleistungen‘ – Nicht vor dem 10.1.2017, 12:00 Uhr zu öffnen“ an die unter Ziff. I.3) bezeichnete Kontaktstelle zu richten.
Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Zweckverband Breitband Marsch und Geest: Teilnahmeantrag ‚Planungsleistungen‘ – Nicht vor dem 10.1.2017, 12:00 Uhr zu öffnen“ an die unter Ziff. I.3) bezeichnete Kontaktstelle zu richten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, in den Gemeinden Ellerhoop, Klein Nordende, Kölln- Reisiek, Seester, Raa- Besenbek, Seestermühe, Seeth- Ekholt, Appen, Groß Nordende, Haselau, Haseldorf, Heidgraben, Heist, Holm, Moorrege und Neuendeich flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit einem Netz der nächsten Generation (NGA-Netz) zu realisieren. Dieses soll anschließend an einen privaten Betreiber verpachtet werden. Für die Errichtung des passiven Netzes wird eine Genehmigungs- und Ausführungsplanung benötigt, außerdem soll das Planungsbüro die spätere Bauausführung überwachen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, in den Gemeinden Ellerhoop, Klein Nordende, Kölln- Reisiek, Seester, Raa- Besenbek, Seestermühe, Seeth- Ekholt, Appen, Groß Nordende, Haselau, Haseldorf, Heidgraben, Heist, Holm, Moorrege und Neuendeich flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit einem Netz der nächsten Generation (NGA-Netz) zu realisieren. Dieses soll anschließend an einen privaten Betreiber verpachtet werden. Für die Errichtung des passiven Netzes wird eine Genehmigungs- und Ausführungsplanung benötigt, außerdem soll das Planungsbüro die spätere Bauausführung überwachen.
Der unter Ziff. II.1.5) bezeichnete Wert entspricht den laut der Strukturplanung geschätzten Baukosten.
Der Zweckverband Breitband Marsch und Geest beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, in dem Zweckverband zusammengeschlossenen Gemeinden mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige Internet-Infrastruktur mit erschwinglichen Breitbandanschlüssen und entsprechenden Dienstleistungen unter Beachtung der Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Schließung von Versorgungslücken zu realisieren. Der Auftragnehmer soll hierzu für die betroffenen Gemeinden ein passives Leerrohr- und Glasfasernetz planen und die Ausschreibung der Bauleistungen für den Auftraggeber überwachen. Hierfür sollen die Genehmigungs- und Ausführungsplanung, die Vorbereitung und die Begleitung/Ausgestaltung der Vergabe der Bauleistungen entsprechend den Leistungsphasen 3-7 des § 43 HOAI 2013 für Tiefbauleistungen und des § 55 HOAI 2013 für technische Anlagen erbracht werden. Die Überwachung der späteren Bauausführung (Leistungsphase 8 – 9) ist alternativ als Bedarfsposition mit anzubieten, der Bauherr entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt über die Auftragsvergabe. Es ist deshalb von einer stufenweise Vergabe auszugehen.
Der Zweckverband Breitband Marsch und Geest beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, in dem Zweckverband zusammengeschlossenen Gemeinden mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige Internet-Infrastruktur mit erschwinglichen Breitbandanschlüssen und entsprechenden Dienstleistungen unter Beachtung der Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Schließung von Versorgungslücken zu realisieren. Der Auftragnehmer soll hierzu für die betroffenen Gemeinden ein passives Leerrohr- und Glasfasernetz planen und die Ausschreibung der Bauleistungen für den Auftraggeber überwachen. Hierfür sollen die Genehmigungs- und Ausführungsplanung, die Vorbereitung und die Begleitung/Ausgestaltung der Vergabe der Bauleistungen entsprechend den Leistungsphasen 3-7 des § 43 HOAI 2013 für Tiefbauleistungen und des § 55 HOAI 2013 für technische Anlagen erbracht werden. Die Überwachung der späteren Bauausführung (Leistungsphase 8 – 9) ist alternativ als Bedarfsposition mit anzubieten, der Bauherr entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt über die Auftragsvergabe. Es ist deshalb von einer stufenweise Vergabe auszugehen.
Die Herstellungskosten für das passive Netz (Netto-Investitionskosten, ohne Planungsleistungen) liegen gemäß Strukturplanung bei ca. 8 500 000 EUR netto. Aus der vorliegenden Strukturplanung wurden folgende Mengen ermittelt:
— Ortstrassen 96 940 m,
— Ferntrassen 30 131 m,
— Hausanschlüsse 2 261 Stück.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Die Netzkonzeption und der Materialeinsatz werden sich an der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 nach dem im Zeitpunkt der Planung geltenden Stand orientieren. Der Auftraggeber beabsichtigt, die hiernach gegebenen Möglichkeiten zur Förderung sowie ggf. auch das Zinssubventionierungsprogramm der Landesregierung Schleswig-Holstein (IB.SH Breit-band-Förderdarlehen Kommunen) in Anspruch zu nehmen.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Die Netzkonzeption und der Materialeinsatz werden sich an der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 nach dem im Zeitpunkt der Planung geltenden Stand orientieren. Der Auftraggeber beabsichtigt, die hiernach gegebenen Möglichkeiten zur Förderung sowie ggf. auch das Zinssubventionierungsprogramm der Landesregierung Schleswig-Holstein (IB.SH Breit-band-Förderdarlehen Kommunen) in Anspruch zu nehmen.
Der unter Ziff. II.2.6) bezeichnete „geschätzte Wert“ betrifft die geschätzten Baukosten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 8 500 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemeinden Ellerhoop, Klein Nordende, Kölln- Reisiek, Seester, Raa- Besenbek, Seestermühe, Seeth- Ekholt, Appen, Groß Nordende, Haselau, Haseldorf, Heidgraben, Heist, Holm, Moorrege und Neuendeich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWG bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage einer entsprechenden Bankauskunft / Bankerklärung, die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,
— Vorlage eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses des Unternehmens für das Jahr 2015, sofern bereits vorliegend; andernfalls für das Jahr 2014, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht,
— Erklärung über den Umsatz bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit Bestehen des Unternehmens.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Umsatz bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit Bestehen des Unternehmens.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten von bereits durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung und Bauüberwachung für Endkunden mit Angabe des Leistungszeitraums, des ungefähren Auftragswertes und der Art der Leistung; sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechender Referenzen seit Bestehen des Unternehmens,
— Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten von bereits durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung und Bauüberwachung für Endkunden mit Angabe des Leistungszeitraums, des ungefähren Auftragswertes und der Art der Leistung; sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechender Referenzen seit Bestehen des Unternehmens,
— Vorlage der Beschreibung der technischen Ausrüstung (Betriebsausstattung) sowie fachliche Qualifikation der für das Projekt verantwortlichen und handelnden Personen,
— Vorlage der Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität,
— Auflistung, welche Leistungen mit eigenem Personal, im eigenem Hause und welche Leistungen mit Hilfe von Nachunternehmern ausgeführt werden.
Mindeststandards:
Mindestanforderung ist, dass die Leistungen im Wesentlichen mit eigenem Personal ausgeführt werden.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausführungsfristen ab dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamtkonzept für die Planung
Überzeugungskraft der Angebotspräsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium: Niedrigster Preis
Gewichtung der Kosten: 50
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband
Kontakt
Kontaktperson: Herr Frank Wulff
Dokumente URL: https://www.wr-recht.de🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftsrat Recht – BHVSM Bremer Heller Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Ständehausstraße 10/11
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Kontaktperson: Frau Meike Austen
Telefon: +49 511856149-0📞
E-Mail: m.austen@wr-recht.de📧
Fax: +49 511856149-22 📠
Land: Region Hannover
🏙️
Internetadresse: https://www.wr-recht.de🌏
Kontaktperson: Meike Austen
Internetadresse: www.wr-recht.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431988-4702 📠
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 236-429943 (2016-12-02)
Ergänzende Angaben (2016-12-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben