Die Stadt Bitburg beabsichtigt ein Gebäude zur Nutzung als Kindertagesstätte (KITA) in Bitburg anzumieten. Die für das vorgenannte Bauvorhaben erforderliche Gesamtnutzfläche zuzüglich Nebenflächen (= mindestens ca. 1 700 m), Außenspielfläche sowie zusätzliche Außenfläche für PKW-Stellplätze, Verkehrs- und Versorgungsflächen, Abstands- und Grünflache (= mindestens ca. 3 300 m) sollen insgesamt ca. 5 000 m (netto) betragen. Der Auftrag umfasst neben der vom Auftraggeber vorgegebenen Errichtung einer Kindertagesstätte (Planung und Bau) in Bitburg und der Überlassung der Kindertagesstätte auf der Grundlage eines Mietvertrages, auch die Ausstattung der zu errichtenden Räumlichkeiten. Des Weiteren sind ebenfalls die Außenanlagen einschließlich Spielgeräte zu errichten. Nähere Informationen und Details ergeben sich aus Ziffer „II.2.4) Beschreibung der Beschaffung“ dieser Bekanntmachung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-22.
Auftragsbekanntmachung (2016-08-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bitburg beabsichtigt ein Gebäude zur Nutzung als Kindertagesstätte (KITA) in Bitburg anzumieten. Die für das vorgenannte Bauvorhaben erforderliche Gesamtnutzfläche zuzüglich Nebenflächen (= mindestens ca. 1 700 m
VI.3.1) Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
VI.3.2) Im Falle einer Auftragsvergabe ist der Abschluss eines Projektvertrages vorgesehen, der die Planung, Errichtung/Sanierung/Umbau und Anmietung einer Kindertagesstätte des in Rede stehenden Projektes umfasst. Der Projektvertrag ist ebenfalls Bestandteil der Vergabeunterlagen.
VI.3.3) Die Bauleistung wird spätestens am 15.12.2017 abgenommen (spätester Abnahmetermin). Spätestens an diesem Tage hat auch die Übergabe der Mietsache an den Mieter zu erfolgen. Dieser Termin resultiert aus zwingenden Fristvorgaben der Fördermittelgeber. Der Auftraggeber bemüht sich zur Zeit um eine Verlängerung der Fristvorgaben der Fördermittelgeber. Sofern letztere dem zustimmen sollten, wird der Auftraggeber den spätesten Abnahme- und Übergabetermin entsprechend anpassen. Der Auftraggeber wird die Bieter im gegebenen Falle rechtzeitig hierüber informieren.
VI.3.4) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download auf der Homepage der Vergabestelle unter www.bitburg.de/ausschreibung-kita. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.
VI.3.5) Die Auflistung nach Ziffer III.2) „Bedingungen für den Auftrag“ ist nicht abschließend. Weitere Bedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
VI.3.6) Rückfragen von Bewerbern werden nur per E-Mail oder per Telefax bei der unter Ziffer I.1.) angegebenen Kontaktstelle entgegen genommen und von der Vergabestelle per E-Mail oder per Telefax beantwortet.
VI.3.7) Die eingereichte Bewerbung mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Die Kosten für die Bewerbung und die Bearbeitung werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen zum Auswahlverfahren müssen spätestens zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin bei der unter I.1) angegebenen Adresse im verschlossenen Umschlag vorliegen. Der Umschlag muss die Aufschrift „EU-Ausschreibung Errichtung und Anmietung einer Kindertagesstätte – nicht öffnen.“ tragen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung bei der Vergabestelle. Die Bewerbungsunterlagen sind 2-fach – einmal als Ausdruck unterschrieben und einmal in digitaler Form (im PDF-Format auf Datenträger) – abzugeben. Sollten die beiden Bewerbungsunterlagen, Papierform und digitale Form, unterschiedlichen Inhalts sein, wird die Vergabestelle die Papierform ihrer Bewertung zugrunde legen.
VI.3.1) Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
VI.3.2) Im Falle einer Auftragsvergabe ist der Abschluss eines Projektvertrages vorgesehen, der die Planung, Errichtung/Sanierung/Umbau und Anmietung einer Kindertagesstätte des in Rede stehenden Projektes umfasst. Der Projektvertrag ist ebenfalls Bestandteil der Vergabeunterlagen.
VI.3.3) Die Bauleistung wird spätestens am 15.12.2017 abgenommen (spätester Abnahmetermin). Spätestens an diesem Tage hat auch die Übergabe der Mietsache an den Mieter zu erfolgen. Dieser Termin resultiert aus zwingenden Fristvorgaben der Fördermittelgeber. Der Auftraggeber bemüht sich zur Zeit um eine Verlängerung der Fristvorgaben der Fördermittelgeber. Sofern letztere dem zustimmen sollten, wird der Auftraggeber den spätesten Abnahme- und Übergabetermin entsprechend anpassen. Der Auftraggeber wird die Bieter im gegebenen Falle rechtzeitig hierüber informieren.
VI.3.4) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download auf der Homepage der Vergabestelle unter www.bitburg.de/ausschreibung-kita. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.
VI.3.5) Die Auflistung nach Ziffer III.2) „Bedingungen für den Auftrag“ ist nicht abschließend. Weitere Bedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
VI.3.6) Rückfragen von Bewerbern werden nur per E-Mail oder per Telefax bei der unter Ziffer I.1.) angegebenen Kontaktstelle entgegen genommen und von der Vergabestelle per E-Mail oder per Telefax beantwortet.
VI.3.7) Die eingereichte Bewerbung mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Die Kosten für die Bewerbung und die Bearbeitung werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen zum Auswahlverfahren müssen spätestens zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin bei der unter I.1) angegebenen Adresse im verschlossenen Umschlag vorliegen. Der Umschlag muss die Aufschrift „EU-Ausschreibung Errichtung und Anmietung einer Kindertagesstätte – nicht öffnen.“ tragen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung bei der Vergabestelle. Die Bewerbungsunterlagen sind 2-fach – einmal als Ausdruck unterschrieben und einmal in digitaler Form (im PDF-Format auf Datenträger) – abzugeben. Sollten die beiden Bewerbungsunterlagen, Papierform und digitale Form, unterschiedlichen Inhalts sein, wird die Vergabestelle die Papierform ihrer Bewertung zugrunde legen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bitburg beabsichtigt ein Gebäude zur Nutzung als Kindertagesstätte (KITA) in Bitburg anzumieten. Das angebotene Grundstück bzw. die angebotene Immobilie muss sich innerhalb der auf der Karte eingezeichneten Fläche in Bitburg befinden (siehe Karte sowie kurzer Beschreibung in Vergabeunterlagen).
Die Stadt Bitburg beabsichtigt ein Gebäude zur Nutzung als Kindertagesstätte (KITA) in Bitburg anzumieten. Das angebotene Grundstück bzw. die angebotene Immobilie muss sich innerhalb der auf der Karte eingezeichneten Fläche in Bitburg befinden (siehe Karte sowie kurzer Beschreibung in Vergabeunterlagen).
Die Kindertagesstätte soll mit 9 KITA-Gruppen (davon 7 Krippengruppen und 2 Gruppen mit kleiner Altersmischung), den jeweiligen Neben-, Ruheräumen und einer Industrieküche für mindestens 135 Kinder entsprechend den Vorschriften des Landes Rheinland-Pfalz hinsichtlich „Raumkonzepte für Kindertagesstätten“ (siehe Vergabeunterlagen) des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung vom 21. Juni 2010 errichtet werden. Zudem sollen weitere Flächen für eine optionale Erweiterung um 3 zusätzliche Kita-Gruppen freigehalten werden; insofern sollte das Gebäude, wenn möglich, erweiterbar sein. Des Weiteren sind insgesamt 36 PKW-Plätze zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung von Parkplätzen sollte unentgeltlich erfolgen. Alternativ können die 36 PKW-Plätze auch auf einem angrenzenden Grundstück eingeplant werden. Die für das vorgenannte Bauvorhaben erforderliche Gesamtnutzfläche zuzüglich Nebenflächen, Außenspielfläche sowie zusätzliche Außenfläche für PKW-Stellplätze, Verkehrs- und Versorgungsflächen soll mindestens ca. 5 000 m
Die Kindertagesstätte soll mit 9 KITA-Gruppen (davon 7 Krippengruppen und 2 Gruppen mit kleiner Altersmischung), den jeweiligen Neben-, Ruheräumen und einer Industrieküche für mindestens 135 Kinder entsprechend den Vorschriften des Landes Rheinland-Pfalz hinsichtlich „Raumkonzepte für Kindertagesstätten“ (siehe Vergabeunterlagen) des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung vom 21. Juni 2010 errichtet werden. Zudem sollen weitere Flächen für eine optionale Erweiterung um 3 zusätzliche Kita-Gruppen freigehalten werden; insofern sollte das Gebäude, wenn möglich, erweiterbar sein. Des Weiteren sind insgesamt 36 PKW-Plätze zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung von Parkplätzen sollte unentgeltlich erfolgen. Alternativ können die 36 PKW-Plätze auch auf einem angrenzenden Grundstück eingeplant werden. Die für das vorgenannte Bauvorhaben erforderliche Gesamtnutzfläche zuzüglich Nebenflächen, Außenspielfläche sowie zusätzliche Außenfläche für PKW-Stellplätze, Verkehrs- und Versorgungsflächen soll mindestens ca. 5 000 m
Dauer: 300 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Mietvertrag wird eine Laufzeit von 25 Jahren (= 300 Monate) haben. In jedem Fall steht dem Auftraggeber das Recht zu, den Vertrag zweimal um jeweils 10 Jahre zu verlängern.
Beschreibung der Optionen:
Der Mietvertrag wird eine Laufzeit von 25 Jahren haben. In jedem Fall steht dem Auftraggeber das Recht zu,
den Vertrag zweimal um jeweils 10 Jahre zu verlängern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: D-54634 Bitburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.1.1.1) Eigenerklärung hinsichtlich der Eintragung in ein Handels- oder Berufsregisterauszug oder in einem vergleichbaren Register des jeweiligen Mitgliedstaates, § 6 a Nr. 1 EU VOB/A.
III.1.1.2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 e EU VOB/A.
III.1.1.3) Im Falle der Eignungsleihe nach § 6 d EU VOB/A ist eine Erklärung oder ein anderer geeigneter Verfügbarkeitsnachweis im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen vorzulegen.
III.1.1.4) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern III.1.1.1) bis III.1.1.3) geforderten Erklärungen vorzulegen.
III.1.1.5) Alle Erklärungen/Nachweise nach Ziffer III.1.1.1) bis III.1.1.4) sind in deutscher Sprache oder in Form einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen.
III.1.1.6) Werden die Angaben und Erklärungen unter Ziffer III.1.1.1) bis III.1.1.5) nicht bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2) vorgelegt, werden die Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft.
III.1.1.6) Werden die Angaben und Erklärungen unter Ziffer III.1.1.1) bis III.1.1.5) nicht bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2) vorgelegt, werden die Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft Folgendes vorlegen:
III.1.2.1) Jahresnettoumsatzerlöse des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014 und 2015) im Geschäftsbereich Kindertagesstätte, Kinderhort, Kinderkrippe.
III.1.2.2) Vorlage einer Bestätigung hinsichtlich einer zur Durchführung des geplanten Projekts ausreichenden Liquidität und Bonität (entsprechende Bankauskunft oder Finanzierungsnachweis eines innerhalb der EU zugelassenen Kreditinstituts).
III.1.2.3) Alle Erklärungen und Nachweise nach Ziffer III.1.2.1) bis III.1.2.2) sind in deutscher Sprache oder in Form einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen.
III.1.2.4) Werden die Angaben und Erklärungen unter Ziffer III.1.2.1) bis III.1.2.3) nicht bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2) vorgelegt, werden die Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.2.4) Werden die Angaben und Erklärungen unter Ziffer III.1.2.1) bis III.1.2.3) nicht bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2) vorgelegt, werden die Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.1.3.1) Referenzprojekt 1: Nachweis von mindestens einer Referenz aus dem Bereich Projektentwicklung für durchgeführte Bau- und Planungsleistungen bezüglich Umbau/Erweiterungsbau/Neubau/Modernisierung einer Kindertagesstätte oder eines Kinderhorts oder einer Kinderkrippe. Die Fertigstellung (= Abnahme) des Projekts muss nach dem 1.1.2011 erfolgt sein.
III.1.3.1) Referenzprojekt 1: Nachweis von mindestens einer Referenz aus dem Bereich Projektentwicklung für durchgeführte Bau- und Planungsleistungen bezüglich Umbau/Erweiterungsbau/Neubau/Modernisierung einer Kindertagesstätte oder eines Kinderhorts oder einer Kinderkrippe. Die Fertigstellung (= Abnahme) des Projekts muss nach dem 1.1.2011 erfolgt sein.
III.1.3.2) Vorlage einer schriftlichen Referenzauskunft des jeweiligen Auftraggebers zu dem oben genannten Referenzprojekt 1.
III.1.3.3) Referenzprojekt 2: Nachweis von mindestens einer Referenz aus dem Bereich Projektentwicklung bezüglich Umbau/Erweiterungsbau/Neubau/Modernisierung für durchgeführte Bau- und Planungsleistungen hinsichtlich eines Gebäudes mit einer Bruttogrundfläche von mindestens 2 000 m
III.1.3.3) Referenzprojekt 2: Nachweis von mindestens einer Referenz aus dem Bereich Projektentwicklung bezüglich Umbau/Erweiterungsbau/Neubau/Modernisierung für durchgeführte Bau- und Planungsleistungen hinsichtlich eines Gebäudes mit einer Bruttogrundfläche von mindestens 2 000 m
III.1.3.4) Vorlage einer schriftlichen Referenzauskunft des jeweiligen Auftraggebers zu dem oben genannten Referenzprojekt 2.
III.1.3.5) Referenzen des Bewerbers für durchgeführte Planungsprojekte im Bereich Bau und Einrichtung einer mindestens 4-gruppigen Kita-Einrichtung. Die Fertigstellung (= Abnahme) der Planungsprojekte muss nach dem 1.1.2009 erfolgt sein.
III.1.3.6) Referenzliste mit den von den Bewerbern durchgeführten Investitionsprojekten im Bereich Hochbau. Die Fertigstellung (= Abnahme) der Investitionsprojekte muss nach dem 1.1.2011 erfolgt sein.
III.1.3.7) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die abgefragten Referenzprojekte zu den Ziffern III.1.3.1 bis III.1.3.6) dieser Bekanntmachung entweder von der Bewerbergemeinschaft selbst oder von mindestens einem Mitglied der sich vorliegend bewerbenden Bewerbergemeinschaft erbracht worden sein. Die von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorgelegten Referenzprojekte werden addiert und in der Summe gewertet.
III.1.3.7) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die abgefragten Referenzprojekte zu den Ziffern III.1.3.1 bis III.1.3.6) dieser Bekanntmachung entweder von der Bewerbergemeinschaft selbst oder von mindestens einem Mitglied der sich vorliegend bewerbenden Bewerbergemeinschaft erbracht worden sein. Die von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorgelegten Referenzprojekte werden addiert und in der Summe gewertet.
III.1.3.8.) Alle Erklärungen und Nachweise nach Ziffer III.1.3.1) bis III.1.3.6) sind in deutscher Sprache oder in Form einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen.
III.1.3.9) Werden die Angaben und Erklärungen unter Ziffer III.1.3.1) bis III.1.3.8) nicht bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2) vorgelegt, werden die Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft.
III.1.3.9) Werden die Angaben und Erklärungen unter Ziffer III.1.3.1) bis III.1.3.8) nicht bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2) vorgelegt, werden die Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Im Auftragsfalle ist durch den Bieter eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von 2 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden und in gleicher Höhe für Personenschäden nachzuweisen;
— Im Falle der Beauftragung einer Bietergemeinschaft haftet diese gesamtschuldnerisch;
— Im Falle der Eignungsleihe (§ 6 d EU VOB/A) haften Bieter und Unternehmen für die Auftragsausführung gesamtschuldnerisch;
— Sonstige besondere Bedingungen: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teil B) in der Fassung vom 31.7.2009 (Ausgabe 2012).
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
II.2.9.1) Im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs werden die 3 bis 5 am besten geeigneten Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines ersten Angebotes aufgefordert. In Abhängigkeit von der geforderten Eignung der Bewerber können ausnahmsweise jedoch auch weniger als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sofern weniger als 3 Bewerber ihre Eignung nachweisen können.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
II.2.9.1) Im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs werden die 3 bis 5 am besten geeigneten Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines ersten Angebotes aufgefordert. In Abhängigkeit von der geforderten Eignung der Bewerber können ausnahmsweise jedoch auch weniger als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sofern weniger als 3 Bewerber ihre Eignung nachweisen können.
II.2.9.2) Eignungskriterien zur Abschichtung:
Die Bewertung der Eignungskriterien für eine Rangplatzierung wird unter Zugrundelegung der nachstehenden Kriterien durchgeführt:
II.2.9.2.1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu Ziffer III.1.2 dieser Bekanntmachung:
— Jahresnettoumsatzerlöse im Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2015 im Geschäftsbereich Kindertagesstätte, Kinderhort, Kinderkrippe gemäß Ziffer III.1.2.1) (erreichbare Höchstpunktzahl: 10. Gewichtungsfaktor: 10 %).
II.2.9.2.2) Technische Leistungsfähigkeit zu Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung:
Die Details zur Bewertung der vorgenannten Kriterien finden sich in den Vergabeunterlagen.
II.2.9.3) Angebotsabgabe:
Bewerber, die nach erfolgter Eignungsprüfung in die engere Wahl (Rang 1 bis max. 5) kommen, werden unter Fristsetzung zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die nach Angebotswertung verbliebenen erfolgreichen Bieter werden dann zur Verhandlungsrunde eingeladen. Die aufgeforderten Bieter haben mit ihrem Angebotsschreiben die in Formblatt 211 verlangten Nachweise/Erklärungen ausgefüllt vorzulegen. Hierbei sind auch die Anforderungen an die abzugebenden Angebote gemäß Formblatt 006 der Vergabeunterlagen unbedingt zu beachten.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bewerber, die nach erfolgter Eignungsprüfung in die engere Wahl (Rang 1 bis max. 5) kommen, werden unter Fristsetzung zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die nach Angebotswertung verbliebenen erfolgreichen Bieter werden dann zur Verhandlungsrunde eingeladen. Die aufgeforderten Bieter haben mit ihrem Angebotsschreiben die in Formblatt 211 verlangten Nachweise/Erklärungen ausgefüllt vorzulegen. Hierbei sind auch die Anforderungen an die abzugebenden Angebote gemäß Formblatt 006 der Vergabeunterlagen unbedingt zu beachten.
Bei der Angebotserstellung ist zudem Folgendes zwingend zu beachten:
— Diejenigen Bieter, deren Grundstück oder Bestandsimmobilie sich nicht innerhalb der gekennzeichneten Fläche befindet (vgl. Karte in Vergabeunterlagen), werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen;
— Eignet sich das angebotene Grundstück bzw. die angebotene Bestandsimmobilie des Bieters nicht für das in Rede stehende Bauvorhaben, wird der Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Das bedeutet vorliegend, dass der Nachweis hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des angebotenen Grundstücks bzw. der Immobilie vorzulegen ist (siehe Vergabeunterlagen);
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Eignet sich das angebotene Grundstück bzw. die angebotene Bestandsimmobilie des Bieters nicht für das in Rede stehende Bauvorhaben, wird der Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Das bedeutet vorliegend, dass der Nachweis hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des angebotenen Grundstücks bzw. der Immobilie vorzulegen ist (siehe Vergabeunterlagen);
— Ist das angebotene Grundstück bzw. die angebotene Bestandsimmobilie des Bieters nicht für das in Rede stehende Bauvorhaben verfügbar, wird der Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Hierfür ist der Nachweis zur Verfügbarkeit des Grundstücks bzw. der Immobilie nebst Lageplan und Planskizze vorzulegen (siehe Vergabeunterlagen);
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Ist das angebotene Grundstück bzw. die angebotene Bestandsimmobilie des Bieters nicht für das in Rede stehende Bauvorhaben verfügbar, wird der Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Hierfür ist der Nachweis zur Verfügbarkeit des Grundstücks bzw. der Immobilie nebst Lageplan und Planskizze vorzulegen (siehe Vergabeunterlagen);
— Angebote, die das Budget von 3 500 000 EUR brutto (= inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) für die Kostengruppen 200 bis 700 gemäß DIN 276 überschreiten, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
VI.3.1) Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
VI.3.2) Im Falle einer Auftragsvergabe ist der Abschluss eines Projektvertrages vorgesehen, der die Planung, Errichtung/Sanierung/Umbau und Anmietung einer Kindertagesstätte des in Rede stehenden Projektes umfasst. Der Projektvertrag ist ebenfalls Bestandteil der Vergabeunterlagen.
VI.3.2) Im Falle einer Auftragsvergabe ist der Abschluss eines Projektvertrages vorgesehen, der die Planung, Errichtung/Sanierung/Umbau und Anmietung einer Kindertagesstätte des in Rede stehenden Projektes umfasst. Der Projektvertrag ist ebenfalls Bestandteil der Vergabeunterlagen.
VI.3.3) Die Bauleistung wird spätestens am 15.12.2017 abgenommen (spätester Abnahmetermin). Spätestens an diesem Tage hat auch die Übergabe der Mietsache an den Mieter zu erfolgen. Dieser Termin resultiert aus zwingenden Fristvorgaben der Fördermittelgeber. Der Auftraggeber bemüht sich zur Zeit um eine Verlängerung der Fristvorgaben der Fördermittelgeber. Sofern letztere dem zustimmen sollten, wird der Auftraggeber den spätesten Abnahme- und Übergabetermin entsprechend anpassen. Der Auftraggeber wird die Bieter im gegebenen Falle rechtzeitig hierüber informieren.
VI.3.3) Die Bauleistung wird spätestens am 15.12.2017 abgenommen (spätester Abnahmetermin). Spätestens an diesem Tage hat auch die Übergabe der Mietsache an den Mieter zu erfolgen. Dieser Termin resultiert aus zwingenden Fristvorgaben der Fördermittelgeber. Der Auftraggeber bemüht sich zur Zeit um eine Verlängerung der Fristvorgaben der Fördermittelgeber. Sofern letztere dem zustimmen sollten, wird der Auftraggeber den spätesten Abnahme- und Übergabetermin entsprechend anpassen. Der Auftraggeber wird die Bieter im gegebenen Falle rechtzeitig hierüber informieren.
VI.3.4) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download auf der Homepage der Vergabestelle unter www.bitburg.de/ausschreibung-kita. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.
VI.3.5) Die Auflistung nach Ziffer III.2) „Bedingungen für den Auftrag“ ist nicht abschließend. Weitere Bedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
VI.3.6) Rückfragen von Bewerbern werden nur per E-Mail oder per Telefax bei der unter Ziffer I.1.) angegebenen Kontaktstelle entgegen genommen und von der Vergabestelle per E-Mail oder per Telefax beantwortet.
VI.3.7) Die eingereichte Bewerbung mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Die Kosten für die Bewerbung und die Bearbeitung werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen zum Auswahlverfahren müssen spätestens zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin bei der unter I.1) angegebenen Adresse im verschlossenen Umschlag vorliegen. Der Umschlag muss die Aufschrift „EU-Ausschreibung Errichtung und Anmietung einer Kindertagesstätte – nicht öffnen.“ tragen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung bei der Vergabestelle. Die Bewerbungsunterlagen sind 2-fach – einmal als Ausdruck unterschrieben und einmal in digitaler Form (im PDF-Format auf Datenträger) – abzugeben. Sollten die beiden Bewerbungsunterlagen, Papierform und digitale Form, unterschiedlichen Inhalts sein, wird die Vergabestelle die Papierform ihrer Bewertung zugrunde legen.
VI.3.7) Die eingereichte Bewerbung mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Die Kosten für die Bewerbung und die Bearbeitung werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen zum Auswahlverfahren müssen spätestens zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin bei der unter I.1) angegebenen Adresse im verschlossenen Umschlag vorliegen. Der Umschlag muss die Aufschrift „EU-Ausschreibung Errichtung und Anmietung einer Kindertagesstätte – nicht öffnen.“ tragen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung bei der Vergabestelle. Die Bewerbungsunterlagen sind 2-fach – einmal als Ausdruck unterschrieben und einmal in digitaler Form (im PDF-Format auf Datenträger) – abzugeben. Sollten die beiden Bewerbungsunterlagen, Papierform und digitale Form, unterschiedlichen Inhalts sein, wird die Vergabestelle die Papierform ihrer Bewertung zugrunde legen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131-162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 165-296674 (2016-08-22)