Planungs- und Bauleistungen für das Bauvorhaben Usedomer Straße

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) – Anstalt des öffentlichen Rechts

Die Berliner Verkehrsbetriebe („BVG“ oder „Auftraggeber“) beabsichtigen das bisher als Omnibusbetriebshof genutzte Areal Usedomer Str. 24 in Berlin zum neuen Verwaltungsstandort für den Bereich Informations- und Vertriebstechnologie (FI) auszubauen. Dafür sind denkmalgeschützte Bestandsgebäude umzubauen und Neubauten zu errichten. Die künftige Bruttogrundfläche (BGF) beträgt ca. 18.621m, die Nutzfläche ca. 10 380 m. Der an dem neuen Verwaltungsstandtort unterzubringenden Abteilung Fl gehören derzeitig 400 Mitarbeiter an. Die Baumaßnahmen sollen bis Mitte 2018 abgeschlossen sein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Menge oder Umfang: Vgl. Ziffer II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) – Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bvg.de 🌏
E-Mail: einkauf.3@bvg.de 📧
Telefon: +49 3025620268 📞
Fax: +49 3025620286 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 077-137881
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt. Interessierte Bewerber/Bewerbergemeinschaften sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle das Informationsmemorandum abzurufen, das nähere Informationen zu der geplanten Baumaßnahme sowie die Formblätter für die Eignungsnachweise und die Eignungsmatrix enthält. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern. 2. Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 18. Mai 2016, 14:00 Uhr in deutscher Sprache, schriftlich und unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Teilnahmeantrag zum Verhandlungsverfahren Planungs- und Bauleistungen Usedomer Straße, Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Die Teilnahmeanträge sind einfach im Original sowie zusätzlich als Kopiervorlage und als Fassung auf einem handelsüblichen, virengeprüften Datenträger (CD-Rom, DVD, USB-Stick) einzureichen. Die Kopiervorlage ist einseitig im DIN A4-Format, paginiert und ungebunden einzureichen. Im Fall von Abweichungen, Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen dem Original und der Kopiervorlage oder der digitalen Version ist das Original maßgeblich. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. 3. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die entsprechenden Erklärungen und Nachweise von dem betreffenden Bieter innerhalb einer für alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften einheitlichen Nachfrist anfordern (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber / jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. 4. Die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge ergibt sich aus den geforderten Angaben in Abschnitt III., Ziffer 2.1) bis 2.3). Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt in drei Schritten: a) Summarische Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen und ggf. Nachforderung. b) Vorliegen von Ausschlussgründen und Erfüllung der Mindeststandards und Mindestanforderungen: Die BVG wird anschließend prüfen, ob Ausschlussgründe vorliegen und die Mindeststandards und Mindestanforderungen erfüllt sind, die sich aus Abschnitt III., Ziffer 1.3) sowie 2.1) bis 2.3) ergeben. Als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben, bei denen keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 SektVO vorliegen und deren Erklärung über das Vorliegen von weiteren Ausschlussgründen, insbesondere nach § 21 Abs. 4 SektVO und zu Einträgen in das Gewerbezentralregister, nicht auf Unzuverlässigkeit schließen lässt, die die erforderlichen Mindestumsätze nachweisen und die mindestens die geforderten wertungsfähigen Referenzen nachweisen. Die BVG behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft bei der Bewertung zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird die BVG im Rahmen der Prüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen prüfen, ob die Teilnahmeanträge die erforderlichen Unterschriften enthalten und etwaige Änderungen zweifelsfrei gekennzeichnet sind. Eine Erklärung zur Richtigkeit der gemachten Angaben ist abzugeben. Bewerber, deren Teilnahmeanträge nicht alle Mindeststandards und Mindestanforderungen erfüllen, werden ausgeschlossen. c) Bewertung Eignungsmatrix Sollten mehr als drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Mindeststandards und Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften anhand einer Eignungsmatrix hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung sind die von dem Bewerber genannten Referenzen maßgeblich. Die Referenzen werden nach ihrer Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen bewertet. Dazu dienen einerseits die abgefragten Angaben, für die sich die Bewertung unmittelbar aus der beim Auftraggeber erhältlichen Eignungsmatrix ergibt. Die BVG wird andererseits im Rahmen des eigenen Beurteilungsspielraums bewerten, inwieweit zu erwarten ist, dass der Bewerber aufgrund der jeweiligen Referenz Erfahrungen gewonnen hat, die für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen von besonderer Bedeutung sind. Die BVG behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen. Eine detaillierte Eignungsmatrix ist bei der oben genannten Kontaktstelle erhältlich. Der Auftraggeber fordert mindestens drei Bewerber zur Angebotsabgabe auf. Sollten weniger als drei Bewerber nach der Eignungsprüfung geeignet sein, so kann der Auftraggeber auch weniger als drei Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Sind nach der Eignungsprüfung des Auftraggebers mehr als drei Bewerber geeignet, so können vom Auftraggeber nach eigenem Ermessen auch mehr als drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Auswahl der Bewerber erfolgt in diesem Fall auf der Grundlage der Rangfolge, die sich aus der differenzierenden Wertung gemäß der Eignungsmatrix ergibt. 5. Bewerbergemeinschaften dürfen im Rahmen des kartellrechtlich Zulässigen gebildet werden. Sie müssen mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung zum wettbewerbskonformen Verhalten abgeben, vgl. Ziffer III.2.1) 6. dieser Bekanntmachung. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss des / der betreffenden Bewerber / Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Teilnahmeanträge/Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert werden/wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des(Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht. 6. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. 7. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens bis zum 9. Mai 2016 zu stellen. 8. Enthalten die Bekanntmachung oder die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Dies gilt insbesondere für die Organisation des Projektes, nach der ein Abschluss dieses Vergabeverfahrens unter dem Vorbehalt steht, dass die BVG von der Möglichkeit Gebrauch macht, den aufgrund des vorangegangenen europaweiten Vergabeverfahren (ABl. EU 2015/S 169-308827) geschlossenen Vertrag zu beenden und dem im vorangegangenen europaweiten Vergabeverfahren (ABl. EU 2015/S 169-308827) bezuschlagten Partner nicht die dort vorgesehenen Leistungen der Phase 2 zu übertragen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen. 9. Vertraulichkeit: Die übersandten Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden. 10. § 10 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) findet Anwendung. Danach erhalten bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 BerlAVG entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den Unternehmen eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen. 12. Die in Ziff. II.3) angegebene Vertragslaufzeit bezieht sich auf die Bauleistungen und basiert auf der derzeitigen Terminplanung. 13. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Der Auftraggeber behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen oder aufgrund des weiteren Projektverlaufs vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann. 14. Soweit in dieser Bekanntmachung auf Vergabevorschriften Bezug genommen wird, gelten jeweils die Fassungen der Vorschriften, die für Vergabeverfahren gelten, die vor dem 18. April 2016 begonnen haben (insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203) geändert worden ist).
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Berliner Verkehrsbetriebe („BVG“ oder „Auftraggeber“) beabsichtigen das bisher als Omnibusbetriebshof genutzte Areal Usedomer Str. 24 in Berlin zum neuen Verwaltungsstandort für den Bereich Informations- und Vertriebstechnologie (FI) auszubauen. Dafür sind denkmalgeschützte Bestandsgebäude umzubauen und Neubauten zu errichten. Die künftige Bruttogrundfläche (BGF) beträgt ca. 18.621m
Mehr anzeigen
Die BVG hat zunächst nach Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens (ABl. EU 2015/S 049-086208) einen Generalplaner mit der Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und der Erstellung einer Funktionalen Leistungsbeschreibung beauftragt. Im Anschluss hat die BVG ein weiteres europaweites Vergabeverfahren (ABl. EU 2015/S 169-308827) durchgeführt, mit dem sie einen Partner gesucht hat, der sie in zwei Phasen zunächst im Zuge der Planung durch den Generalplaner beratend unterstützt (Phase 1) und im Anschluss an die Genehmigungsplanung die weitere Planung sowie die Bauausführung der Baumaßnahme übernimmt (Phase 2). Dieses Vergabeverfahren wurde mit Auftragserteilung an die BAM Deutschland AG am 20.03.2016 erfolgreich abgeschlossen (Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag wurde am 14.04.2016 versendet).
Mehr anzeigen
Der mit Abschluss des zuletzt genannten Vergabeverfahrens (ABl. EU 2015/S 169-308827) erteilte Auftrag befindet sich derzeit planmäßig in der Ausführung der Phase 1. Wie in diesem Vergabeverfahren bereits angekündigt, sieht die vertragliche Gestaltung des 2-Phasen-Modells Möglichkeiten für die BVG vor, den Vertrag zu beenden und dem Partner nicht die Leistungen der Phase 2 zu übertragen. Diese Möglichkeit besteht insbesondere dann, wenn zum Ende der Phase 1 erkennbar ist, dass der im vorherigen Wettbewerb benannte Zielpreis nicht gehalten werden kann. In diesem Fall steht es der BVG frei, ein anderes Unternehmen mit den weiteren Planungs- und Bauleistungen zu beauftragen.
Mehr anzeigen
Derzeit bestehen zwar keine konkreten Anhaltspunkte, dass die BVG den abgeschlossenen, derzeit in der Durchführung befindlichen Vertrag beenden und dem ausgewählten Partner nicht die Leistungen der Phase 2 übertragen wird. Da die Baumaßnahmen aber bis Mitte 2018 abgeschlossen sein sollen, besteht für die BVG aufgrund des sehr engen Terminplans die Notwendigkeit, bereits jetzt ein Vergabeverfahren einzuleiten, mit dem im Fall einer Vertragsbeendigung durch die BVG die weiteren für eine erfolgreiche Projektdurchführung erforderlichen Leistungen vergeben werden.
Mehr anzeigen
Vor diesem Hintergrund sucht die BVG mit diesem Vergabeverfahren einen Generalunternehmer, der im Falle einer Vertragsbeendigung durch die BVG die weitere Planung (ab Leistungsphase 5 gemäß HOAI) und die Bauausführung für die Baumaßnahme erbringt. Für den Fall, dass sie von der Möglichkeit der Vertragsbeendigung im 2-Phasen-Modell keinen Gebrauch macht, behält sich die BVG ausdrücklich vor, das mit der vorliegenden Bekanntmachung eingeleitete Vergabeverfahren einzustellen.
Mehr anzeigen
Mit der Bündelung der Leistungen weicht die BVG zulässig von dem in § 97 Abs. 3 GWB enthaltenen Grundsatz der losweisen Vergabe ab. Hierfür gibt es wirtschaftliche und technische Gründe. Wirtschaftlich kann nur durch die Bündelung gesichert werden, dass der Zeit- und Kostenrahmen eingehalten wird. Technisch kann hierdurch am Besten auf die technische Komplexität der Gebäude reagiert werden. Die BVG hat bereits vor Durchführung des europaweiten Vergabeverfahrens zur Suche des Partners (ABl. EU 2015/S 169-308827) ein Markterkundungsverfahren durchgeführt (ABl. EU 2015/S 062-107255) und gutachterlich die Zulässigkeit der Gesamtlosvergabe geprüft. Die Interessen des Mittelstands werden durch die Zulassung von Bietergemeinschaften und Vorgaben zur Einbindung von Nachunternehmern geschützt, so dass die BVG nach Abwägung zu der Einschätzung gelangt ist, dass die Vorteile im speziellen Fall die Losbündelung rechtfertigen.
Mehr anzeigen
Der Auftraggeber behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen oder aufgrund des weiteren Projektverlaufs vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann.
Mehr anzeigen
Nähere Informationen zum Projekt können einem Informationsmemorandum entnommen werden, das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältlich ist. Das Informationsmemorandum enthält auch Formblätter für die Eignungsnachweise, die für den Teilnahmeantrag zu nutzen sind, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Mehr anzeigen
Es werden Varianten akzeptiert
Beschreibung der Optionen: Voraussichtlich Wartungsleistungen.
Referenznummer: FEM-E3/6419/16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 13355 Berlin, Usedomer Straße24.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vom Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert – sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen vorzulegen:
1. Angaben zum Bewerber/ den Unternehmen der Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform,
Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail Adresse, Ansprechpartner) und zu den geschäftsführenden Personen.
Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsame rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.
Mehr anzeigen
2. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z.B. durch Kopie des
Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft);
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 SektVO und nach § 21 Abs. 4 SektVO;
4. Eigenerklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen (zusätzlich wird die BVG vor Zuschlagserteilung gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG und gemäß § 6 Abs. 1 KorrRegG eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO einholen);
Mehr anzeigen
5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs.1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes,§ 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz nicht vorliegen;
6. Eigenerklärung zum wettbewerbskonformen Verhalten;
7. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 bis 6 auch zu ihrer persönlichen Lage erklären.
Mehr anzeigen
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, ggf. zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vom Bewerber / von der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers/ der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Bauleistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt für den Auftrag nur als geeignet, wenn der durchschnittliche jährliche Umsatz mit vergleichbaren Bauleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens EUR 30.000.000 netto erreichte.
Mehr anzeigen
2. Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers/ der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Planungsleistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt für den Auftrag nur als geeignet, wenn der durchschnittliche jährliche Umsatz mit vergleichbaren Planungsleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens EUR 500.000 netto erreichte.
Mehr anzeigen
3. Geprüfte und bestätigte Jahresabschlüsse der letzen 3 Geschäftsjahre (sofern für das letzte
Geschäftsjahr noch kein bestätigter Jahresabschluss vorliegt, kann ein vorläufiger Jahresabschluss eingereicht werden), aus denen sich ergibt, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft über die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt. Bei
Mehr anzeigen
Bewerbergemeinschaften sind diese Dokumente für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
4. Schriftlicher Nachweis einer bestehenden Bauleistungs- und Betriebshaftpflichtversicherung
(Allgefahrenversicherung) unter Einschluss des Feuerrisikos sowie der Planungsleistungen
mit einer pro Jahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme je Schadensereignis für
Personenschäden in Höhe EUR 3.000.000, für Sachschäden in Höhe von EUR 5.000.000, für
Vermögensschäden in Höhe von 5.000.000 EUR und für Bearbeitungsschäden in Höhe von EUR 3.000.000, beispielsweise durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann der Bieter eine schriftliche Erklärung seiner Versicherung beibringen, dass eine entsprechende Erhöhung auf die geforderten Deckungssummen im Zuschlagsfall zugesichert wird.
Mehr anzeigen
Soweit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Dritte beruft, wird dies nur gewertet, wenn dieser Dritte eine Verpflichtungserklärung entsprechend Ziff. III.2.1) 7. abgibt und durch Vorlage der Nachweise nach Ziffer III.2.2) seine eigene wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweist.
Mehr anzeigen
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffer 1 bis 2
geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, ggf. zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert
Mehr anzeigen
werden.
Die Mindeststandards (Anforderungen an die Eignung, die mindestens vom Bewerber erfüllt sein müssen) sind in den Anforderungen an die Eignungsnachweise unter Ziffer 1 bis 4 ausdrücklich genannt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
Vorlage der unter 1 bis 5 genannten Referenzen unter jeweiliger Nennung der folgenden Angaben:
— Gebäudeart/Typologie (mit Angabe dazu, ob Verwaltungsbauten und/oder denkmalgeschützte Gebäude betroffen sind)
— Brutto-Grundfläche (BGF) des beplanten Gebäudes
— Höhe der Gesamtbaukosten (KG 200 bis 600 nach DIN 276-1: 2008-12) zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (Entwurfsplanung bzw. LP 3 gemäß HOAI) und nach der Abrechnung sowie – für den Fall einer Abweichung – Angaben zu den wesentlichen Gründen für die Abweichung
Mehr anzeigen
— Leistungszeitraum
— Zeitpunkt der Fertigstellung (= Nutzerübergabe)
— Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB / gemischtwirtschaftliches Unternehmen / privates Unternehmen)
— Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer). Mit Einreichung des Teilnahmeantrags stimmt der Bewerber einer Auskunftseinholung beim Referenzgeber zu.
— Referenzschreiben des Auftraggebers, soweit vorhanden
— Erläuterung, weshalb das Referenzprojekt nach Ansicht des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft für die ausgeschriebenen Leistungen bedeutend ist.
Soweit für die einzelnen Referenzen darüber hinaus besondere Angaben zu machen sind, ist dies nachfolgend explizit genannt:
1. Referenzen Generalunternehmerleistungen (Planung + Bau): Vorlage von mindestens zwei wertungsfähigen Referenzen über Generalunternehmerleistungen für ein Hochbauprojekt mit einer BGF von mindestens 5.000 m
2. Referenz Sanierung denkmalgeschützter Gebäude: Vorlage von mindestens einer wertungsfähigen Referenz über Bauleistungen im Rahmen der Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes mit einer BGF von mindestens 2.500 m
3. Referenz Neubau Verwaltungs- oder Bürogebäude: Vorlage von mindestens einer wertungsfähigen Referenz über Bauleistungen für den Neubau eines Verwaltungs- oder Bürogebäudes mit einer BGF von mindestens 5.000 m
4. Referenz Planung Verwaltungs- oder Bürogebäude: Vorlage von mindestens einer wertungsfähigen Referenz über Planungsleitungen für ein Verwaltungs- oder Bürogebäude mit einer BGF von mindestens 5.000 m
5. Referenz Planung Sanierung denkmalgeschütztes Gebäude: Vorlage von mindestens einer wertungsfähigen Referenz über Planungsleistungen für ein denkmalgeschütztes Gebäude. Die Planungsleistungen müssen mindestens die Ausführungsplanung in den Leistungsbildern Objektplanung und Technische Ausrüstung gem. HOAI umfassen. Das Referenzprojekt muss nach dem 31. Dezember 2007 fertiggestellt worden sein. In der Referenz ist anzugeben, ob und in welchem Umfang die Planungsleistungen von eigenen Mitarbeitern des Bewerbers erbracht wurden. Die Eigenleistung ist kein Mindeststandard, wird aber positiv in der Wertung berücksichtigt.
Mehr anzeigen
Werden von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft für die Ziffern 1 bis 5 mehr als jeweils 3 Referenzen eingereicht, werden nur die jeweils ersten 3 wertungsfähigen Referenzen (entsprechend der Reihenfolge im Original des Teilnahmeantrags) für die gewichtete Eignungswertung zur Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, berücksichtigt.
Mehr anzeigen
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind für die Darstellung der
Referenzen Formblätter zu verwenden, die als Teil des Informationsmemorandums bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden können. Die Mindeststandards (Anforderungen an die Eignung, die mindestens vom Bewerber erfüllt sein müssen) sind in den Anforderungen an die Eignungsnachweise ausdrücklich genannt. Die Qualifikation und die Erfahrung des vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft vorgesehenen Leitungspersonals und der daraus zu erwartende Einfluss auf die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung wird im Rahmen der Angebotswertung berücksichtigt (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 VgV, Art. 82 Abs. 2 lit. a RL 2014/25/EU).
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nähere Informationen werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bieter übermittelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Nähere Informationen werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bieter übermittelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsame rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.
Mehr anzeigen
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft darf keine Wettbewerbsbeschränkung i.S.d. § 1 GWB vorliegen. Für die Erklärung ist das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Formblatt zu verwenden.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Soweit Planungsleistungen betroffen sind, ist die Erbringung dieser Planungsleistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Dies sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu führen.
Mehr anzeigen
Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen zur Erbringung der Planungsleistungen und sind als Auftragnehmer zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne
Mehr anzeigen
benennen.
2. Es gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“. Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen einzureichen.
Mehr anzeigen
3. Es gelten die Verpflichtung des Auftragnehmers nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Auf die Sanktionen nach § 6 Abs. 1 und 2 BerlAVG wird verwiesen.
4. Es gelten die Verpflichtung des Auftragnehmers nach § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin i. V. m. der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung – FFV), insbesondere §§ 1 bis 4 FFV und zugehörige Sanktionen nach § 7 FFV. Es gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung“. Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 FFV einzureichen.
Mehr anzeigen

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Norman Nagel
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-10-11 📅
Datum des Endes: 2018-02-01 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Telefon: +49 3090138316 📞
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 101a, 101b und 107 GWB.
Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB:
Mehr anzeigen
§ 101a Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
Mehr anzeigen
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 077-137881 (2016-04-15)