Gegenstand des Vorhabens ist die energet. Sanierung und Beseitigung der baulichen Mängel innerhalb der Gebäudesubstanz der Grundschule Weferlingen (Haupt- und Nebengebäude) als Zwei-Haus-Variante bzw. die energetische Sanierung, die Beseitigung der baulichen Mängel und die Erweiterung des Hauptgebäudes der Grundschule Weferlingen als Ein-Haus-Variante. Grundlage des Auftrages ist die Ein-Haus-Variante. Eine endgültige Entscheidung erfolgt im Rahmen der Planung. Die Grundschule wird derzeit zweizügig in 2 Geb.betrieben. Im Rahmen einer Variantenuntersuchung soll die wirtschaftliche und förderrechtliche Betrachtung durchgeführt werden, ob die Sanierung der beiden Gebäude (Zwei-Haus-Variante) oder die Sanierung des Schulhauptgebäudes mit einem Erweiterungsbau (Ein-Haus-Variante) umgesetzt werden kann. Das Schulhauptgebäude befindet sich in der Sophienstraße 1 a in 39356 OT Weferlingen und befindet sich im Ortskern sowie im Geltungsbereich des Sanierungsgebietes „Ortskern Weferlingen“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-09.
Auftragsbekanntmachung (2016-12-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vorhabens ist die energet. Sanierung und Beseitigung der baulichen Mängel innerhalb der Gebäudesubstanz der Grundschule Weferlingen (Haupt- und Nebengebäude) als Zwei-Haus-Variante bzw. die energetische Sanierung, die Beseitigung der baulichen Mängel und die Erweiterung des Hauptgebäudes der Grundschule Weferlingen als Ein-Haus-Variante. Grundlage des Auftrages ist die Ein-Haus-Variante. Eine endgültige Entscheidung erfolgt im Rahmen der Planung. Die Grundschule wird derzeit zweizügig in 2 Geb.betrieben. Im Rahmen einer Variantenuntersuchung soll die wirtschaftliche und förderrechtliche Betrachtung durchgeführt werden, ob die Sanierung der beiden Gebäude (Zwei-Haus-Variante) oder die Sanierung des Schulhauptgebäudes mit einem Erweiterungsbau (Ein-Haus-Variante) umgesetzt werden kann.
Das Schulhauptgebäude befindet sich in der Sophienstraße 1 a in 39356 OT Weferlingen und befindet sich im Ortskern sowie im Geltungsbereich des Sanierungsgebietes „Ortskern Weferlingen“.
Gegenstand des Vorhabens ist die energet. Sanierung und Beseitigung der baulichen Mängel innerhalb der Gebäudesubstanz der Grundschule Weferlingen (Haupt- und Nebengebäude) als Zwei-Haus-Variante bzw. die energetische Sanierung, die Beseitigung der baulichen Mängel und die Erweiterung des Hauptgebäudes der Grundschule Weferlingen als Ein-Haus-Variante. Grundlage des Auftrages ist die Ein-Haus-Variante. Eine endgültige Entscheidung erfolgt im Rahmen der Planung. Die Grundschule wird derzeit zweizügig in 2 Geb.betrieben. Im Rahmen einer Variantenuntersuchung soll die wirtschaftliche und förderrechtliche Betrachtung durchgeführt werden, ob die Sanierung der beiden Gebäude (Zwei-Haus-Variante) oder die Sanierung des Schulhauptgebäudes mit einem Erweiterungsbau (Ein-Haus-Variante) umgesetzt werden kann.
Das Schulhauptgebäude befindet sich in der Sophienstraße 1 a in 39356 OT Weferlingen und befindet sich im Ortskern sowie im Geltungsbereich des Sanierungsgebietes „Ortskern Weferlingen“.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Oebisfelde-Weferlingen
Postanschrift: Lange Straße 12
Postleitzahl: 39646
Postort: Oebisfelde-Weferlingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-oebisfelde-weferlingen.de/🌏
E-Mail: info@stadt-oebisfelde-weferlingen.de📧
Telefon: +49 39002831100📞
Fax: +49 39002831219 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-12-09 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-14 📅
Datum des Beginns: 2017-05-01 📅
Datum des Endes: 2024-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 241-439410
ABl. S-Ausgabe: 241
Zusätzliche Informationen
A.Bewerber/Bieterfrage erfolgen ausschließlich per E-Mail an den Auftraggeber.Antworten erfolgen über https://www.evergabe.de/ (ID: L-037/2016).
B. Fortset. von „II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Teilnahme aufgefordert werden.
III. Krit. techn und berufli. Leistungsfähigkeit (64 %).Hinsichtlich dieses Auswahlkriteriums erfolgt eine Konkret. durch Unterkriterien. Geeignete Ref. über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchst 3 Jahren erbrachten vergl. Planungsleistungen Der AG berücksichtigt auch solche, die bis zu 5 Jahre zurückliegen.Bei diesem Krit. werden zur Konkretisierung 4 Unterkriterien gebildet:
Objektplanungsleist. Geb. für abgeschl. Bauvorhaben (Bauv.) Neubau o. Erweiterung (32 von 64 %); Planungsleistungen TGA für abgeschl. Bauv. (18 von 64 %); Planungsl. Tragwerk für abgeschl. Bauv. (10 von 64 %); Planungsleistungen Freianlagen für ein abgeschl. Bauv. (4 von 64 %).Diese werden wiederum durch weiter Auswahlkriterien (Unter-Unterkriterien) konkretisiert, welche der Bewertungsmatrix (Anlage 4, dort 3.1.1 bis 3.4.5) zu entnehmen sind. Insgesamt lassen sich hier maximal 192 von 300 mögl. Punkten erreichen. Bei jeder eingereichten Ref. hat der Bewerber/die Bewerbergem. auf dem Musterformular anzukreuzen, auf welchen Leistungsbereich sich die Ref. bezieht.
Eine Kumulierung der Leistungsbereiche (Mehrfachankreuzung) ist zudem möglich. Der Bewerber/die Bewerbergem. ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Ref. nicht beschränkt. Je Leistungsbereich ist jedoch eine Maximalpunktzahl vorgesehen. Ist diese Maximalpunktzahl erreicht, führen weitere beigebrachte Ref. nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung.
Abhängig von der Qualität der Ref. kann es rechn. dazu kommen, dass die Maximalpunktzahl mit den eingereichten Ref. nicht genau getroffen, sondern überschritten wird. Auch in diesem Fall erfolgt keine die Maximalpunktzahl überschreitende Bepunktung.Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat seine/ihre Ref. zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Ref.anzahl einher. Es wird dem AG lediglich aufgezeigt, mit welchen Ref. der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft meint, besonders hohe Punkzahlen erreichen zu können. Auch jede weitere (nicht hoch priorisierte) Ref. wird bewertet und fließt, sofern die Maximalpunktzahl nicht bereits erreicht sein sollte, in die Bepunktung ein. Zu beachten sind hierbei insbesondere 3.1.8, 3.2.6, 3.3.4 und 3.4.5. Diese werden erfüllt, wenn alle Parameter, die in der Abb.1 von Anlage 4 (Eignungsmatrix) genannt sind, kumulativ (gleichzeitig)mind. mit den genannten Werten bei einer der eingereichten Ref. vorliegen:
3.1.8: Objektplanungsleistungen Erweiterung und Schulbau min. Lph 2–8, >1 000 000 EUR, mind. Hz III, geförderter Maßnahme ja und mind. Unterschreitung um 25 % (EnEV).
3.2.6: Planungsleistungen TGA für abgeschl. Bauv. alle AG min. Lph 2–8, > 130 000 EUR, mind. Hz III, Sanierung Vollbau ja, mind. energiespar. Bauen für eine der AG 1-6.
3.3.4: Planungsleistungen Tragwerk für abgeschl. Bauv. min. Lph 2-6, >1 000 000 EUR, mind. Hz III.
3.4.5.: Planungsleistungen Freianlagen für ein abgeschl. Bauv. haben Funktion Begleitgrün, Spielplatz,
Freiflächen (kumulativ) geplant, mind. Lph 2–8, >50 000 EUR, mind. Hz III.
Zu 3.1.7: Aufgrund der Tatsache, dass die gegenständliche Leistung mit öffentlichen Mitteln gefördert wird, legt die Vergabestelle besonderen Wert auf den Umgang mit Fördermaßnahmen.
IV. Nachweis über Qualifik. aus dem Bereich ‚Nachhaltiges Bauen‘ oder glw. und/oder ‚Ökolog. Bauen‘ oder glw. (10 %).
Hinsichtlich dieses Krit erfolgt keine Aufgliederung in weitere Unterkriterien.
Nachweis über abgeschl. Fort-/Weiterbildung in diesem Bereich (EG 1,5); Nachw. der Qualifik.‚ Sachv. für nachhaltiges Bauen‘ oder glw. oder “Sachv. für ökolog. Bau oder glw. (EG 3).
Sofern kein solcher Nachw. vorliegt, erreicht der Bew. diesbzgl. den EG 0. Hier lassen sich max. 30 von 300 insgesamt möglichen Pkt. erreichen.
A.Bewerber/Bieterfrage erfolgen ausschließlich per E-Mail an den Auftraggeber.Antworten erfolgen über https://www.evergabe.de/ (ID: L-037/2016).
B. Fortset. von „II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Teilnahme aufgefordert werden.
III. Krit. techn und berufli. Leistungsfähigkeit (64 %).Hinsichtlich dieses Auswahlkriteriums erfolgt eine Konkret. durch Unterkriterien. Geeignete Ref. über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchst 3 Jahren erbrachten vergl. Planungsleistungen Der AG berücksichtigt auch solche, die bis zu 5 Jahre zurückliegen.Bei diesem Krit. werden zur Konkretisierung 4 Unterkriterien gebildet:
Objektplanungsleist. Geb. für abgeschl. Bauvorhaben (Bauv.) Neubau o. Erweiterung (32 von 64 %); Planungsleistungen TGA für abgeschl. Bauv. (18 von 64 %); Planungsl. Tragwerk für abgeschl. Bauv. (10 von 64 %); Planungsleistungen Freianlagen für ein abgeschl. Bauv. (4 von 64 %).Diese werden wiederum durch weiter Auswahlkriterien (Unter-Unterkriterien) konkretisiert, welche der Bewertungsmatrix (Anlage 4, dort 3.1.1 bis 3.4.5) zu entnehmen sind. Insgesamt lassen sich hier maximal 192 von 300 mögl. Punkten erreichen. Bei jeder eingereichten Ref. hat der Bewerber/die Bewerbergem. auf dem Musterformular anzukreuzen, auf welchen Leistungsbereich sich die Ref. bezieht.
Eine Kumulierung der Leistungsbereiche (Mehrfachankreuzung) ist zudem möglich. Der Bewerber/die Bewerbergem. ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Ref. nicht beschränkt. Je Leistungsbereich ist jedoch eine Maximalpunktzahl vorgesehen. Ist diese Maximalpunktzahl erreicht, führen weitere beigebrachte Ref. nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung.
Abhängig von der Qualität der Ref. kann es rechn. dazu kommen, dass die Maximalpunktzahl mit den eingereichten Ref. nicht genau getroffen, sondern überschritten wird. Auch in diesem Fall erfolgt keine die Maximalpunktzahl überschreitende Bepunktung.Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat seine/ihre Ref. zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Ref.anzahl einher. Es wird dem AG lediglich aufgezeigt, mit welchen Ref. der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft meint, besonders hohe Punkzahlen erreichen zu können. Auch jede weitere (nicht hoch priorisierte) Ref. wird bewertet und fließt, sofern die Maximalpunktzahl nicht bereits erreicht sein sollte, in die Bepunktung ein. Zu beachten sind hierbei insbesondere 3.1.8, 3.2.6, 3.3.4 und 3.4.5. Diese werden erfüllt, wenn alle Parameter, die in der Abb.1 von Anlage 4 (Eignungsmatrix) genannt sind, kumulativ (gleichzeitig)mind. mit den genannten Werten bei einer der eingereichten Ref. vorliegen:
3.1.8: Objektplanungsleistungen Erweiterung und Schulbau min. Lph 2–8, >1 000 000 EUR, mind. Hz III, geförderter Maßnahme ja und mind. Unterschreitung um 25 % (EnEV).
3.2.6: Planungsleistungen TGA für abgeschl. Bauv. alle AG min. Lph 2–8, > 130 000 EUR, mind. Hz III, Sanierung Vollbau ja, mind. energiespar. Bauen für eine der AG 1-6.
3.3.4: Planungsleistungen Tragwerk für abgeschl. Bauv. min. Lph 2-6, >1 000 000 EUR, mind. Hz III.
3.4.5.: Planungsleistungen Freianlagen für ein abgeschl. Bauv. haben Funktion Begleitgrün, Spielplatz,
Zu 3.1.7: Aufgrund der Tatsache, dass die gegenständliche Leistung mit öffentlichen Mitteln gefördert wird, legt die Vergabestelle besonderen Wert auf den Umgang mit Fördermaßnahmen.
IV. Nachweis über Qualifik. aus dem Bereich ‚Nachhaltiges Bauen‘ oder glw. und/oder ‚Ökolog. Bauen‘ oder glw. (10 %).
Hinsichtlich dieses Krit erfolgt keine Aufgliederung in weitere Unterkriterien.
Nachweis über abgeschl. Fort-/Weiterbildung in diesem Bereich (EG 1,5); Nachw. der Qualifik.‚ Sachv. für nachhaltiges Bauen‘ oder glw. oder “Sachv. für ökolog. Bau oder glw. (EG 3).
Sofern kein solcher Nachw. vorliegt, erreicht der Bew. diesbzgl. den EG 0. Hier lassen sich max. 30 von 300 insgesamt möglichen Pkt. erreichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vorhabens ist die energet. Sanierung und Beseitigung der baulichen Mängel innerhalb der Gebäudesubstanz der Grundschule Weferlingen (Haupt- und Nebengebäude) als Zwei-Haus-Variante bzw. die energetische Sanierung, die Beseitigung der baulichen Mängel und die Erweiterung des Hauptgebäudes der Grundschule Weferlingen als Ein-Haus-Variante. Grundlage des Auftrages ist die Ein-Haus-Variante. Eine endgültige Entscheidung erfolgt im Rahmen der Planung. Die Grundschule wird derzeit zweizügig in 2 Geb.betrieben. Im Rahmen einer Variantenuntersuchung soll die wirtschaftliche und förderrechtliche Betrachtung durchgeführt werden, ob die Sanierung der beiden Gebäude (Zwei-Haus-Variante) oder die Sanierung des Schulhauptgebäudes mit einem Erweiterungsbau (Ein-Haus-Variante) umgesetzt werden kann.
Gegenstand des Vorhabens ist die energet. Sanierung und Beseitigung der baulichen Mängel innerhalb der Gebäudesubstanz der Grundschule Weferlingen (Haupt- und Nebengebäude) als Zwei-Haus-Variante bzw. die energetische Sanierung, die Beseitigung der baulichen Mängel und die Erweiterung des Hauptgebäudes der Grundschule Weferlingen als Ein-Haus-Variante. Grundlage des Auftrages ist die Ein-Haus-Variante. Eine endgültige Entscheidung erfolgt im Rahmen der Planung. Die Grundschule wird derzeit zweizügig in 2 Geb.betrieben. Im Rahmen einer Variantenuntersuchung soll die wirtschaftliche und förderrechtliche Betrachtung durchgeführt werden, ob die Sanierung der beiden Gebäude (Zwei-Haus-Variante) oder die Sanierung des Schulhauptgebäudes mit einem Erweiterungsbau (Ein-Haus-Variante) umgesetzt werden kann.
Das Schulhauptgebäude befindet sich in der Sophienstraße 1 a in 39356 OT Weferlingen und befindet sich im Ortskern sowie im Geltungsbereich des Sanierungsgebietes „Ortskern Weferlingen“.
Der Beginn der Leistungen ist für Mai 2017 vorgesehen, Fertigstellungstermin des Schulbaus (Ende LPH 8) ist im Februar 2020. Voraussichtliches Leistungsende (Ende LPH 9) ist demnach im April 2024.
Es ist beabsichtigt, folgende Grundleistungen zu vergeben:
Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 33 ff, HOAI 2013, Leistungsphasen 1 – 9, stufenweise);
Außerdem ist beabsichtigt, nachfolgende Beratungsleistungen gem. HOAI 2013 (im Sinne einer Option) zu vergeben: Energiekonzept/Wärmeschutzberechnung; Bodengutachten; Beauftragung zur Erstellung des Fördermittelantrags bzw. Verwendungsnachweis der Fördermittel.
Außerdem ist beabsichtigt, nachfolgende Beratungsleistungen gem. HOAI 2013 (im Sinne einer Option) zu vergeben: Energiekonzept/Wärmeschutzberechnung; Bodengutachten; Beauftragung zur Erstellung des Fördermittelantrags bzw. Verwendungsnachweis der Fördermittel.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistung besteht allerdings nicht.
Erstellung eines Brandschutzkonzeptes ist als besondere Leistung anzubieten (als Option angefragt).
Es ist beabsichtigt (im Sinne von Optionen), bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungsstufen einzeln oder im Ganzen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht.
Welches Modell realisiert werden soll, ist noch offen:
1. Modell: Das Hauptgebäude wird barrierefrei (maximale Punkte nach ELER-Auswahlkriterien) saniert und erweitert. Die Planschule wird mit Fertigstellung des Hauptgebäudes außer Betrieb gesetzt. Zu erörtern wird im Wettbewerb sein, ob eine effektive Einsparung erfolgen kann, wenn durch die Erweiterung ein neuer Istwert entstehen sollte. Diese Variante wird politisch bevorzugt.
1. Modell: Das Hauptgebäude wird barrierefrei (maximale Punkte nach ELER-Auswahlkriterien) saniert und erweitert. Die Planschule wird mit Fertigstellung des Hauptgebäudes außer Betrieb gesetzt. Zu erörtern wird im Wettbewerb sein, ob eine effektive Einsparung erfolgen kann, wenn durch die Erweiterung ein neuer Istwert entstehen sollte. Diese Variante wird politisch bevorzugt.
2. Modell: Beide Gebäude werden barrierefrei (maximalen Punkte nach ELER-Auswahlkriterien) saniert, keine Erweiterung erfolgt, eine weitere Inbetriebnahme beider Gebäude erfolgt.
Grundlage des Vergabeverfahrens ist das Modell 1. Das Modell 2 kommt zur Anwendung, wenn dieses im Rahmen der Auswertung durch den Fördermittelgeber mehr Stark 3 Punkte erzielt und die Förderung nach Stark 3 bewilligt wird. Sollte die Förderung durch Stark 3 nicht erfolgen, wird das Modell 1 gewählt. Bzgl. der Wahl der Modelle hat der AN keinen Anspruch; die Auswahlentscheidung erfolgt im Rahmen der Ausführung der Planung.
Grundlage des Vergabeverfahrens ist das Modell 1. Das Modell 2 kommt zur Anwendung, wenn dieses im Rahmen der Auswertung durch den Fördermittelgeber mehr Stark 3 Punkte erzielt und die Förderung nach Stark 3 bewilligt wird. Sollte die Förderung durch Stark 3 nicht erfolgen, wird das Modell 1 gewählt. Bzgl. der Wahl der Modelle hat der AN keinen Anspruch; die Auswahlentscheidung erfolgt im Rahmen der Ausführung der Planung.
Beschreibung der Optionen: Stufennweise Beauftragung der Leistungsphasen. Sieh zuvor.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Grundschule Weferlingen, Sopienstraße 1a, 39356 Weferlingen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1)Sofern nicht anders angegeben, sind sämtliche Erklärungen/Nachweise als Eigenerklärungen ausreichend.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten, die am Tag der Auslobung in einem EWR-Mitgliedstaat ansässig sind. Voraussetzung ist, dass sie entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Stadtplaner oder Landschaftsarchitekt berechtigt sind. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bei Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeitern. Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten, die am Tag der Auslobung in einem EWR-Mitgliedstaat ansässig sind. Voraussetzung ist, dass sie entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Stadtplaner oder Landschaftsarchitekt berechtigt sind. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bei Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeitern. Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des § 3 ArchtG-LSA bzw. § 2 IngG LSA erfüllt sind.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des § 3 ArchtG-LSA bzw. § 2 IngG LSA erfüllt sind.
2) Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB, 48 VgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Sofern nicht anders angegeben, sind sämtliche Erklärungen/Nachweise als Eigenerklärungen ausreichend.
Eigenerklärung des Bewerbers über den Umsatz betreffend Planungsdienstleistungen bzgl. Schulbau für die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (auf gesonderte Anforderung Bilanzen oder ähnliche Nachweise) (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung des Bewerbers über den Umsatz betreffend Planungsdienstleistungen bzgl. Schulbau für die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (auf gesonderte Anforderung Bilanzen oder ähnliche Nachweise) (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mindestens 2 000 000 EUR je Verstoß
für Personenschäden sowie mindestens 2 000 000 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und
Vermögensschäden) (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV).
Mindeststandards:
Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mindestens 2 000 000 EUR je Verstoß für Personenschäden sowie mindestens 2 000 000 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und
Vermögensschäden) (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Sofern nicht anders angegeben, sind sämtliche Erklärungen/Nachweise als Eigenerklärungen ausreichend.
Soweit keine Formulare zur Verfügung gestellt werden, können die Angaben/Nachweise mittels eigener Formulare eingereicht werden.
(Nachfolgend wird sich auf die HOAI 2013 bezogen; vorliegende Nachweise bzgl. entsprechender Leistungen der HOAI 2009 werden ebenso berücksichtigt.)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht bezogen auf die Leistungsbilder:
o Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff.,HOAI 2013);
o Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (§§ 53ff., HOAI 2013);
o Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff., HOAI 2013);
o Objektplanung Freianlagen (§ 38 ff, HOAI 2013);
(§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Geeignete Referenzen des Bewerbers über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer
Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers und Kontaktdaten des Referenzgebers; wir weisen darauf hin, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigen werden, die mehr als 3 und max. 5 Jahre zurückliegen berücksichtigt werden, (§ 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 VgV), Vergleichbare Leistungen sind den Leistungsbildern zuzuordnen mit folgenden mindestens erbrachte Leistungsphasen
Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers und Kontaktdaten des Referenzgebers; wir weisen darauf hin, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigen werden, die mehr als 3 und max. 5 Jahre zurückliegen berücksichtigt werden, (§ 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 VgV), Vergleichbare Leistungen sind den Leistungsbildern zuzuordnen mit folgenden mindestens erbrachte Leistungsphasen
o Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff., HOAI 2013, Leistungsphasen 2 – 4);
Energiekonzept/Wärmeschutzberechnung; Bodengutachten; Beauftragung zur Erstellung des Fördermittelantrags bzw. Verwendungsnachweises der Fördermittel.
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV); weiter ist den Vorgaben nach § 47 VgV nachzukommen, Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Siehe III.1.1.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Folgende Nachweise nach dem Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt vom 19.11.2012, GVBl LSA Nr. 23/2012 (LVG LSA) (in der aktuellen Fassung) sind mit der Bewerbung einzureichen. (soweit zutreffend). Die entsprechenden Nachweise sind auch für den jeweiligen Nachunternehmer auf Anforderung einzureichen.
Folgende Nachweise nach dem Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt vom 19.11.2012, GVBl LSA Nr. 23/2012 (LVG LSA) (in der aktuellen Fassung) sind mit der Bewerbung einzureichen. (soweit zutreffend). Die entsprechenden Nachweise sind auch für den jeweiligen Nachunternehmer auf Anforderung einzureichen.
— Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm (§ 12 LVG LSA),
— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 LVG LSA),
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA),
— Bestätigung, dass die Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17 und 18 des LVG LSA zur Kenntnis genommen wurden.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
I. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (10 %) Hinsichtlich dieses Kriteriums erfolgt keine
Aufgliederung in weitere Unterkriterien.
Der AG bewertet dieses Auswahlkriterium anhand des jährlichen Umsatzes des Bewerbers/der
Bewerbergemeinschaft bei Planungsleistungen im Bereich Hochbau in den letzten 3 Geschäftsj. Es handelt sich um den jährlichen Umsatz, der mit entsprechenden Leistungen im Hochbau erzielt wurde. Es erfolgt zunächst eine Bepunktung des Umsatzes je Jahr.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bewerbergemeinschaft bei Planungsleistungen im Bereich Hochbau in den letzten 3 Geschäftsj. Es handelt sich um den jährlichen Umsatz, der mit entsprechenden Leistungen im Hochbau erzielt wurde. Es erfolgt zunächst eine Bepunktung des Umsatzes je Jahr.
Als entsprechende Leistungen werden jeweils Leistungen betreffend Objektplanung Gebäude und
Maßgeblich sind die Umsatzzahlen in den letzten drei Geschäftsj.. Sofern für das Jahr 2015 noch keine Zahlen vorliegen sollten, so weist der Bewerber darauf hin und gibt anstelle der Jahre 2013, 2014 und 2015 die Jahre 2012, 2013, 2014 an. Es wird keine Mindestanforderung an den Umsatz gestellt, jedoch wird ein Umsatz unter 200 000 EUR nicht bepunktet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Maßgeblich sind die Umsatzzahlen in den letzten drei Geschäftsj.. Sofern für das Jahr 2015 noch keine Zahlen vorliegen sollten, so weist der Bewerber darauf hin und gibt anstelle der Jahre 2013, 2014 und 2015 die Jahre 2012, 2013, 2014 an. Es wird keine Mindestanforderung an den Umsatz gestellt, jedoch wird ein Umsatz unter 200 000 EUR nicht bepunktet.
Umsatzzahlen von Bewerbergemeinschaftsmitgliedern und Nachunternehmern werden addiert.
Die Jahreswerte werden jeweils anhand der Erfüllungsgrade der Bewertungsmatrix (Anlage 4) bewertet. Die Punkte pro Jahr werden addiert und durch drei (Anzahl Jahre) geteilt. Abschließend erfolgt eine Multiplikation mit dem Gewichtungsfaktor. Krumme Werte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Jahreswerte werden jeweils anhand der Erfüllungsgrade der Bewertungsmatrix (Anlage 4) bewertet. Die Punkte pro Jahr werden addiert und durch drei (Anzahl Jahre) geteilt. Abschließend erfolgt eine Multiplikation mit dem Gewichtungsfaktor. Krumme Werte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet.
Hier lassen sich maximal 30 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
II. Personelle Kapazität: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (16 %). Hinsichtlich dieses
Auswahlkriteriums erfolgt eine Konkretisierung durch Unterkriterien.
Der AG bewertet jeweils anhand von Angaben zu der Anzahl der Fachkräfte oder der technischen Stellen (Die Angaben verstehen sich zudem ohne Anteile eines ggf. beabsichtigt einzusetzenden Nachunternehmers und ohne Praktikanten und Hilfskräfte jedoch einschließlich Büroinhaber/in im Bereich der einzelnen Leistungsbilder (Unterkriterien): Objektplaner, TGA, Tragwerk und Freianlagen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der AG bewertet jeweils anhand von Angaben zu der Anzahl der Fachkräfte oder der technischen Stellen (Die Angaben verstehen sich zudem ohne Anteile eines ggf. beabsichtigt einzusetzenden Nachunternehmers und ohne Praktikanten und Hilfskräfte jedoch einschließlich Büroinhaber/in im Bereich der einzelnen Leistungsbilder (Unterkriterien): Objektplaner, TGA, Tragwerk und Freianlagen.
In den Leistungsbildern ist für die Anzahl der technische Fachkräfte oder technische Stellen folgender
Berechnungsschlüssel vorgesehen:
Für Objektplanung und TGA gilt:
1-2 technische Fachkräfte oder der technischen Stellen = Erfüllungsgrad 1; 3-4 technische Fachkräfte
oder der technischen Stellen = Erfüllungsgrad 2; > 4 technische Fachkräfte oder der technischen Stellen = Erfüllungsgrad 3.
Für Tragwerk und Freianlagen gilt:
1 technische Fachkraft oder der technischen Stelle = Erfüllungsgrad 1; 2-3 technische Fachkräfte
oder der technischen Stellen = Erfüllungsgrad 2; > 3 technische Fachkräfte oder der technischen Stellen = Erfüllungsgrad 3.
Der jeweilige Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 4 multipliziert und die Produkte
zu einem Punkteergebnis addiert. Hier lassen sich maximal 48 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Fotzsetzung unter VI.3., B. Zusätzliche Angaben.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-02-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
A.Bewerber/Bieterfrage erfolgen ausschließlich per E-Mail an den Auftraggeber.Antworten erfolgen über https://www.evergabe.de/ (ID: L-037/2016).
B. Fortset. von „II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Teilnahme aufgefordert werden.
III. Krit. techn und berufli. Leistungsfähigkeit (64 %).Hinsichtlich dieses Auswahlkriteriums erfolgt eine Konkret. durch Unterkriterien. Geeignete Ref. über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchst 3 Jahren erbrachten vergl. Planungsleistungen Der AG berücksichtigt auch solche, die bis zu 5 Jahre zurückliegen.Bei diesem Krit. werden zur Konkretisierung 4 Unterkriterien gebildet:
III. Krit. techn und berufli. Leistungsfähigkeit (64 %).Hinsichtlich dieses Auswahlkriteriums erfolgt eine Konkret. durch Unterkriterien. Geeignete Ref. über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchst 3 Jahren erbrachten vergl. Planungsleistungen Der AG berücksichtigt auch solche, die bis zu 5 Jahre zurückliegen.Bei diesem Krit. werden zur Konkretisierung 4 Unterkriterien gebildet:
Objektplanungsleist. Geb. für abgeschl. Bauvorhaben (Bauv.) Neubau o. Erweiterung (32 von 64 %); Planungsleistungen TGA für abgeschl. Bauv. (18 von 64 %); Planungsl. Tragwerk für abgeschl. Bauv. (10 von 64 %); Planungsleistungen Freianlagen für ein abgeschl. Bauv. (4 von 64 %).Diese werden wiederum durch weiter Auswahlkriterien (Unter-Unterkriterien) konkretisiert, welche der Bewertungsmatrix (Anlage 4, dort 3.1.1 bis 3.4.5) zu entnehmen sind. Insgesamt lassen sich hier maximal 192 von 300 mögl. Punkten erreichen. Bei jeder eingereichten Ref. hat der Bewerber/die Bewerbergem. auf dem Musterformular anzukreuzen, auf welchen Leistungsbereich sich die Ref. bezieht.
Objektplanungsleist. Geb. für abgeschl. Bauvorhaben (Bauv.) Neubau o. Erweiterung (32 von 64 %); Planungsleistungen TGA für abgeschl. Bauv. (18 von 64 %); Planungsl. Tragwerk für abgeschl. Bauv. (10 von 64 %); Planungsleistungen Freianlagen für ein abgeschl. Bauv. (4 von 64 %).Diese werden wiederum durch weiter Auswahlkriterien (Unter-Unterkriterien) konkretisiert, welche der Bewertungsmatrix (Anlage 4, dort 3.1.1 bis 3.4.5) zu entnehmen sind. Insgesamt lassen sich hier maximal 192 von 300 mögl. Punkten erreichen. Bei jeder eingereichten Ref. hat der Bewerber/die Bewerbergem. auf dem Musterformular anzukreuzen, auf welchen Leistungsbereich sich die Ref. bezieht.
Eine Kumulierung der Leistungsbereiche (Mehrfachankreuzung) ist zudem möglich. Der Bewerber/die Bewerbergem. ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Ref. nicht beschränkt. Je Leistungsbereich ist jedoch eine Maximalpunktzahl vorgesehen. Ist diese Maximalpunktzahl erreicht, führen weitere beigebrachte Ref. nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung.
Eine Kumulierung der Leistungsbereiche (Mehrfachankreuzung) ist zudem möglich. Der Bewerber/die Bewerbergem. ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Ref. nicht beschränkt. Je Leistungsbereich ist jedoch eine Maximalpunktzahl vorgesehen. Ist diese Maximalpunktzahl erreicht, führen weitere beigebrachte Ref. nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung.
Abhängig von der Qualität der Ref. kann es rechn. dazu kommen, dass die Maximalpunktzahl mit den eingereichten Ref. nicht genau getroffen, sondern überschritten wird. Auch in diesem Fall erfolgt keine die Maximalpunktzahl überschreitende Bepunktung.Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat seine/ihre Ref. zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Ref.anzahl einher. Es wird dem AG lediglich aufgezeigt, mit welchen Ref. der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft meint, besonders hohe Punkzahlen erreichen zu können. Auch jede weitere (nicht hoch priorisierte) Ref. wird bewertet und fließt, sofern die Maximalpunktzahl nicht bereits erreicht sein sollte, in die Bepunktung ein. Zu beachten sind hierbei insbesondere 3.1.8, 3.2.6, 3.3.4 und 3.4.5. Diese werden erfüllt, wenn alle Parameter, die in der Abb.1 von Anlage 4 (Eignungsmatrix) genannt sind, kumulativ (gleichzeitig)mind. mit den genannten Werten bei einer der eingereichten Ref. vorliegen:
Abhängig von der Qualität der Ref. kann es rechn. dazu kommen, dass die Maximalpunktzahl mit den eingereichten Ref. nicht genau getroffen, sondern überschritten wird. Auch in diesem Fall erfolgt keine die Maximalpunktzahl überschreitende Bepunktung.Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat seine/ihre Ref. zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Ref.anzahl einher. Es wird dem AG lediglich aufgezeigt, mit welchen Ref. der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft meint, besonders hohe Punkzahlen erreichen zu können. Auch jede weitere (nicht hoch priorisierte) Ref. wird bewertet und fließt, sofern die Maximalpunktzahl nicht bereits erreicht sein sollte, in die Bepunktung ein. Zu beachten sind hierbei insbesondere 3.1.8, 3.2.6, 3.3.4 und 3.4.5. Diese werden erfüllt, wenn alle Parameter, die in der Abb.1 von Anlage 4 (Eignungsmatrix) genannt sind, kumulativ (gleichzeitig)mind. mit den genannten Werten bei einer der eingereichten Ref. vorliegen:
3.1.8: Objektplanungsleistungen Erweiterung und Schulbau min. Lph 2–8, >1 000 000 EUR, mind. Hz III, geförderter Maßnahme ja und mind. Unterschreitung um 25 % (EnEV).
3.2.6: Planungsleistungen TGA für abgeschl. Bauv. alle AG min. Lph 2–8, > 130 000 EUR, mind. Hz III, Sanierung Vollbau ja, mind. energiespar. Bauen für eine der AG 1-6.
3.3.4: Planungsleistungen Tragwerk für abgeschl. Bauv. min. Lph 2-6, >1 000 000 EUR, mind. Hz III.
3.4.5.: Planungsleistungen Freianlagen für ein abgeschl. Bauv. haben Funktion Begleitgrün, Spielplatz,
Zu 3.1.7: Aufgrund der Tatsache, dass die gegenständliche Leistung mit öffentlichen Mitteln gefördert wird, legt die Vergabestelle besonderen Wert auf den Umgang mit Fördermaßnahmen.
IV. Nachweis über Qualifik. aus dem Bereich ‚Nachhaltiges Bauen‘ oder glw. und/oder ‚Ökolog. Bauen‘ oder glw. (10 %).
Hinsichtlich dieses Krit erfolgt keine Aufgliederung in weitere Unterkriterien.
Nachweis über abgeschl. Fort-/Weiterbildung in diesem Bereich (EG 1,5); Nachw. der Qualifik.‚ Sachv. für nachhaltiges Bauen‘ oder glw. oder “Sachv. für ökolog. Bau oder glw. (EG 3).
Sofern kein solcher Nachw. vorliegt, erreicht der Bew. diesbzgl. den EG 0. Hier lassen sich max. 30 von 300 insgesamt möglichen Pkt. erreichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst – Kamieth – Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529📞
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 3455141115 📠
Internetadresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe unter Punkt VI.4.1)
Quelle: OJS 2016/S 241-439410 (2016-12-09)