Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vorhabens ist die energet. Sanierung und Beseitigung der baulichen Mängel innerhalb der Gebäudesubstanz der Grundschule Weferlingen (Haupt- und Nebengebäude) als Zwei-Haus-Variante bzw. die energetische Sanierung, die Beseitigung der baulichen Mängel und die Erweiterung des Hauptgebäudes der Grundschule Weferlingen als Ein-Haus-Variante. Grundlage des Auftrages ist die Ein-Haus-Variante. Eine endgültige Entscheidung erfolgt im Rahmen der Planung. Die Grundschule wird derzeit zweizügig in 2 Geb. betrieben. Im Rahmen einer Variantenuntersuchung soll die wirtschaftliche und förderrechtliche Betrachtung durchgeführt werden, ob die Sanierung der beiden Gebäude (Zwei-Haus-Variante) oder die Sanierung des Schulhauptgebäudes mit einem Erweiterungsbau (Ein-Haus-Variante) umgesetzt werden kann. Das Schulhauptgebäude befindet sich in der Sophienstraße 1 a in 39356 OT Weferlingen und befindet sich im Ortskern sowie im Geltungsbereich des Sanierungsgebietes „Ortskern Weferlingen“. Der Beginn der Leistungen ist für Mai 2017 vorgesehen, Fertigstellungstermin des Schulbaus (Ende LPH 8) ist im Februar 2020. Voraussichtliches Leistungsende (Ende LPH 9) ist demnach im April 2024. Es ist beabsichtigt, folgende Grundleistungen zu vergeben:
Objektplanung Gebäude und Innenräume
(§ 33 ff, HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9, stufenweise);
— Leistungsstufe 1 Lph 1-3 HOAI 01.05. – 25.06.2017,
— Leistungsstufe 2 Lph 4-7 HOAI 01. – 07.2018 als Option,
— Leistungsstufe 3 Lph 8-9 HOAI 08.2018 – 04.2024 als Option.
Fachplanung Technische Ausrüstung
(§ 53 ff, HOAI 2013, Anlagengruppen 1-8, Leistungsphasen 1-9, stufenweise);
— Leistungsstufe 1 Lph 1-3 HOAI 01.05. – 25.06.2017,
— Leistungsstufe 2 Lph 4-7 HOAI 01. – 07.2018 als Option,
— Leistungsstufe 3 Lph 8-9 HOAI 08.2018 – 04.2024 als Option.
Fachplanung Tragwerksplanung
(§ 49 ff, HOAI 2013, Leistungsphasen 1-6, stufenweise);
— Leistungsstufe 1 Lph 1-3 HOAI 01.05. – 25.06.2017,
— Leistungsstufe 2 Lph 4-6 HOAI 10.2017 – 03.2018 als Option.
Objektplanung Freianlagen
(§ 38 ff, HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9, stufenweise);
— Leistungsstufe 1 Lph 1-3 HOAI 04.05. – 25.06.2017,
— Leistungsstufe 2 Lph 4-7 HOAI 01.2018 – 07.2018 als Option,
— Leistungsstufe 3 Lph 8-9 HOAI 08.2018 – 04.2024 als Option.
Außerdem ist beabsichtigt, nachfolgende Beratungsleistungen gem. HOAI 2013 (im Sinne einer Option) zu vergeben: Energiekonzept/Wärmeschutzberechnung; Bodengutachten; Beauftragung zur Erstellung des Fördermittelantrags bzw. Verwendungsnachweis der Fördermittel.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistung besteht allerdings nicht. Erstellung eines Brandschutzkonzeptes ist als besondere Leistung anzubieten (als Option angefragt).Es ist beabsichtigt (im Sinne von Optionen), bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungsstufen einzeln oder im Ganzen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weitere Leistungsstufen besteht nicht.
Welches Modell realisiert werden soll, ist noch offen:
1. Modell: Das Hauptgebäude wird barrierefrei (maximale Punkte nach ELER-Auswahlkriterien) saniert und erweitert. Die Planschule wird mit Fertigstellung des Hauptgebäudes außer Betrieb gesetzt. Zu erörtern wird im Wettbewerb sein, ob eine effektive Einsparung erfolgen kann, wenn durch die Erweiterung ein neuer Istwert entstehen sollte. Diese Variante wird politisch bevorzugt.
2. Modell: Beide Gebäude werden barrierefrei (maximalen Punkte nach ELER-Auswahlkriterien) saniert, keine Erweiterung erfolgt, eine weitere Inbetriebnahme beider Gebäude erfolgt.
Grundlage des Vergabeverfahrens ist das Modell 1. Das Modell 2 kommt zur Anwendung, wenn dieses im Rahmen der Auswertung durch den Fördermittelgeber mehr Stark III Punkte erzielt und die Förderung nach Stark III bewilligt wird. Sollte die Förderung durch Stark 3 nicht erfolgen, wird das Modell 1 gewählt. Bzgl. der Wahl der Modelle hat der AN keinen Anspruch; die Auswahlentscheidung erfolgt im Rahmen der Ausführung der Planung.