Planungsleistung nach § 33 ff. HOAI zur Erstellung eines Ersatzneubaus der Grundschule in Bad Bederkesa
Am 1.1.2015 fusionierte die Stadt Langen mit der Samtgemeinde Bederkesa zu der neuen Stadt Geestland.
Die Stadt Geestland ist Bestandteil des Landkreises Cuxhaven mit ca. 30 589 Einwohner, verteilt auf 16 Ortschaften, auf einer primär ländlich geprägten Grundfläche von 356 km².
Anfang des Jahres 2015 wurde begonnen, die einzelnen Grundschulstandorte auf Auslastung und Zukunftsfähigkeit zu untersuchen. Aus diesem Grund wurde beschlossen, eine neue Grundschule in Bad Bederkesa zu bauen. Dabei soll der bestehende Gebäudekomplex zu einem großen Teil entfernt und auf dem Flurstück ein neues Gebäude erstellt werden.
Drei der vier Gebäudetrakte werden entfernt. Lediglich ein Gebäude soll als städtische Begegnungsstätte erhalten bleiben. Der Rückbau der Gebäude zur Baufeldfreimachung ist Planungsbestandteil; ein Schadstoffkataster wird beigestellt.
Ausweichquatiere sind für die Zeit der Baumaßnahme nicht geplant. Durch Um- und Auslagerung wird versucht die Kinder auf andere Liegenschaften zu verteilen.
Das Grundstück der Grundschule befindet sich auf einer Anhöhe, das für den Ersatzneubau vorgesehene Baufeld ist relativ abschüssig mit einer Geländekante. Die Gegebenheiten des Geländes sind im Entwurf einzuarbeiten.
Als neue Grundschule soll ein an den Anforderungen des modernen Schulalltags ausgerichtetes Gebäude für eine 3,5-zügige Ganztagsschule mit Mensabetrieb und den entsprechenden Aufenthalts- Fach und Nebenräumen in einem für Grundschüler ansprechenden Umfeld geschaffen werden. Die Grundsätze der Inklusion sind im Rahmen der baulichen Umsetzung des pädagogischen Konzeptes zu berücksichtigen.
Die Aufnahme des Schulbetriebs ist zum Beginn des Schuljahrs 2018/19 (Ende der Sommerferien am 8.8.2018) geplant. Diese Zielsetzung ist in der Bauablaufplanung zu beachten.
Die Gesamtbaukosten incl. Außenanlagen, nichtöffentliche Erschließung und Baunebenkosten (ohne Ausstattung) betragen 7 390 000 EUR (brutto).
Zur Bündelung der Anregungen und Informationen Seitens des Kollegium, der Eltern und Schüler der bestehenden Grundschule ist bereits ein Workshop mit allen Beteiligten seitens der Schule unter der Leitung eine Fachbüros für Schulplanung durchgeführt worden. Das hieraus entstehende pädagogische Raumkonzept ist in die Planung des Auftragnehmers zu integrieren. Die weitere Nutzerabstimmung ist im Rahmen der Grundlagenermittlung zu leisten.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen (Leitungsphasen 1-9). Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer mit Vertragsabschluss zunächst verbindlich die Leistungsphase 1 bis 3, ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Hinsichtlich der beschriebenen, aber nicht genannten Leistungen steht dem Auftraggeber das Recht zu, diese Leistungen durch einseitige schriftlich abzugebende Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer einzeln nach Leistungsphasen oder in Gruppen von Leistungsphasen oder insgesamt abzurufen. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Beauftragung bzw. Nutzung des Optionsrechts und einer damit zusammenhängenden Unterbrechung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstiger Ansprüche, insbesondere auf Entschädigung oder Schadensersatz geltend machen.
Planungsleistungen werden auf Grundlage der HOAI 2013 § 33 ff. und Beratungsleistungen auf Grundlage der HOAI 2013 Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) Punkt 1.2.3 und 1.2.5 im Rahmen eines EU- weiten Vergabeverfahrens nach VOF vergeben. Im ersten Teil erfolgt die Auswahl geeigneter Bieter durch einen Teilnahmewettbewerb.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-01-28
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Auftragsbekanntmachung
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2016-07-07
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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