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Der Auftraggeber fordert von den Bietern als Mindestanforderung ein Referenzobjekt, das folgende Anforderungen erfüllt:
— Sanierung eines Gebäudes zur Wohnnutzung, das unter Denkmalschutz steht;
— Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 1.1.2010;
— mindestens Leistungsphasen 5 – 8 der Gebäudeplanung erbracht;
— anrechenbare Kosten mindestens 3 000 000 EUR netto.
Da es sich bei dem Objekt um 2 Gebäude handelt, die dem Anwendungsbereich des § 11 Abs. 2 HOAI unterfallen, müssen die anrechenbaren Kosten von mindestens 3 000 000 EUR netto nicht durch ein einzelnes Gebäude nachgewiesen werden. Zulässig sind auch mehrere Gebäude, sofern es sich um Objekte im Sinne des § 11 Abs. 2 HOAI handelt und die anrechenbaren Kosten insgesamt mindestens 3 000 000 EUR netto betragen.
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