Planungsleistungen der Tragwerksplanung für den Erweiterungsbau des Zoologischen Forschungsmuseums Alexander Koenig zur Zusammenfassung und Erweiterung der verschiedenen Einrichtungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Ergänzende Angaben (2016-11-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere – Stiftung des öffentlichen Rechts”
Postanschrift: Adenauerallee 160
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Prof. Dr. Bernhard Misof
E-Mail: b.misof@zfmk.de📧
Fax: +49 2289122212 📠
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.zfmk.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Planungsleistungen der Tragwerksplanung für den Erweiterungsbau des Zoologischen Forschungsmuseums Alexander Koenig.”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistungen der Tragwerksplanung für den Erweiterungsbau des Zoologischen Forschungsmuseums Alexander Koenig zur Zusammenfassung und Erweiterung der...”
Kurze Beschreibung
Planungsleistungen der Tragwerksplanung für den Erweiterungsbau des Zoologischen Forschungsmuseums Alexander Koenig zur Zusammenfassung und Erweiterung der verschiedenen Einrichtungen.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 213-388169
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: Erster Punkt
Alter Wert
Text:
“(...)
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden und 5 000 000 EUR für sonstige Schäden.
(...)” Neuer Wert
Text:
“(...)
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 10 000 000 EUR für Personenschäden und 10 000 000 EUR für sonstige Schäden.
(...)”
Quelle: OJS 2016/S 214-390093 (2016-11-03)