Planungsleistungen für das Prokjekt „Wiederanbindung des historischen Hafens an die Weser“

Stadt Bad Karlshafen

Die Kurstadt Bad Karlshafen liegt im äußersten Norden Hessens im Landkreis Kassel im Dreiländereck Hessen – Niedersachsen – Nordrhein-Westfalen. Mittelpunkt der Kurstadt Bad Karlshafen ist der Hafen. Dieser wurde vor über 300 Jahren mit dem Ziel geschaffen, die Infrastruktur der Region zu verbessern. Durch die Schließung der Schleuse zur Weser im Jahr 1930 hat der Hafen im barocken Zentrum der Stadt indes an Bedeutung verloren.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Stadt Bad Karlshafen, im Rahmen des Landesprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ und des Bundesprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ das historische Hafenbecken zu reaktivieren und als touristischen Magnet sowohl für den Wassertourismus als auch für den Tages- und Ferientourismus attraktiver zu gestalten. Hierfür ist es erforderlich, den historischen Hafen wieder an die Weser anzubinden. Die Erreichbarkeit des Hafenbeckens und damit der Hafenanlage in Bad Karlshafen soll durch die Sanierung der vorhandenen Schleusenanlage und einem konstruktiven Umbau des Brückenbauwerks in der Weserstraße (B 80) gewährleistet werden. Die Weserstraße (B 80) verläuft unmittelbar an der Hafenanlage entlang und ist daher bei den Planungsleistungen mit zu berücksichtigen.
Die Baumaßnahmen umfassen im Einzelnen folgende Leistungen: Sanierung der vorhandenen Schleuse, Bau eines Regenrückhaltebeckens einschließlich Herstellung eines Pumpwerkes, Herstellung eines Rahmendurchlasses und Herstellung einer Vorkammerschleuse. Die Baukosten für die vorgesehenen Maßnahmen werden nach der vorläufigen Kostenannahme auf 6 010 000 EUR brutto geschätzt. Die Wiederanbindung des historischen Hafens an die Weser muss bis zum 31. Dezember 2018 erfolgen.
Die zu vergebenen Planungsleistungen umfassen:
— Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI),
— Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI),
— Tragwerksplanung (§ 51 HOAI),
— Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI).
Der Auftraggeber behält sich vor, den Planer optional und stufenweise mit den Leistungsphasen 1 bis 4 (Stufe 1), 5 bis 7 (Stufe 2) und 8 bis 9 (Stufe 3) zu beauftragen.
Nähere Informationen werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bieter übermittelt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-04-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
— Ingenieurleistungen Lph. 1-4 (Stufe 1), optional: Lph. 5-7 (Stufe 2) und Lph. 8-9 (Stufe3),— Verkehrsanlagen Lph. 1-4 (Stufe 1), optional: Lph. 5-7 (Stufe 2) und Lph. 8-9 (Stufe 3),— Tragwerksplanung LPG 1-4 (Stufe 1), optional: Lph. 5-6 (Stufe 2),— Technische Ausrüstung Lph. 1-4 (Stufe 1), optional: Lph. 5-7 (Stufe 2) und Lph. 8-9 (Stufe 3).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bad Karlshafen
Postanschrift: Hafenplatz 8
Postleitzahl: 34385
Postort: Bad Karlshafen
Kontakt
Internetadresse: http://www.bad-karlshafen.de 🌏
E-Mail: detlev.schminke@bad-karlshafen.de 📧
Telefon: +49 5672-999932 📞
Fax: +49 5672-999913 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-07 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 071-124397
ABl. S-Ausgabe: 71
Zusätzliche Informationen
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Nachweise sind bis Donnerstag, 12. Mai 2016, 12:00 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Planungsleistungen für das Projekt Wiederanbindung des historischen Hafens an die Weser, Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Die Teilnahmeanträge sind einfach im Original sowie zusätzlich als Kopiervorlage und als Fassung auf einem handelsüblichen Datenträger (CD-Rom, DVD, USB-Stick) einzureichen. Die Kopiervorlage ist einseitig im DIN A4-Format, paginiert und ungebunden einzureichen. Im Fall von Abweichungen, Widerspüchen oder Unklarheiten zwischen Original und der Kopiervorlage oder der digitalen Version ist das Original maßgeblich. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständiggkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, kann der Auftraggeber nach eigenem Ermessen die betreffenden Bewerber auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, wird der Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kurstadt Bad Karlshafen liegt im äußersten Norden Hessens im Landkreis Kassel im Dreiländereck Hessen – Niedersachsen – Nordrhein-Westfalen. Mittelpunkt der Kurstadt Bad Karlshafen ist der Hafen. Dieser wurde vor über 300 Jahren mit dem Ziel geschaffen, die Infrastruktur der Region zu verbessern. Durch die Schließung der Schleuse zur Weser im Jahr 1930 hat der Hafen im barocken Zentrum der Stadt indes an Bedeutung verloren.
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Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Stadt Bad Karlshafen, im Rahmen des Landesprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ und des Bundesprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ das historische Hafenbecken zu reaktivieren und als touristischen Magnet sowohl für den Wassertourismus als auch für den Tages- und Ferientourismus attraktiver zu gestalten. Hierfür ist es erforderlich, den historischen Hafen wieder an die Weser anzubinden. Die Erreichbarkeit des Hafenbeckens und damit der Hafenanlage in Bad Karlshafen soll durch die Sanierung der vorhandenen Schleusenanlage und einem konstruktiven Umbau des Brückenbauwerks in der Weserstraße (B 80) gewährleistet werden. Die Weserstraße (B 80) verläuft unmittelbar an der Hafenanlage entlang und ist daher bei den Planungsleistungen mit zu berücksichtigen.
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Die Baumaßnahmen umfassen im Einzelnen folgende Leistungen: Sanierung der vorhandenen Schleuse, Bau eines Regenrückhaltebeckens einschließlich Herstellung eines Pumpwerkes, Herstellung eines Rahmendurchlasses und Herstellung einer Vorkammerschleuse. Die Baukosten für die vorgesehenen Maßnahmen werden nach der vorläufigen Kostenannahme auf 6 010 000 EUR brutto geschätzt. Die Wiederanbindung des historischen Hafens an die Weser muss bis zum 31. Dezember 2018 erfolgen.
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Die zu vergebenen Planungsleistungen umfassen:
— Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI),
— Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI),
— Tragwerksplanung (§ 51 HOAI),
— Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI).
Der Auftraggeber behält sich vor, den Planer optional und stufenweise mit den Leistungsphasen 1 bis 4 (Stufe 1), 5 bis 7 (Stufe 2) und 8 bis 9 (Stufe 3) zu beauftragen.
Nähere Informationen werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bieter übermittelt.
Menge oder Umfang:
— Ingenieurleistungen Lph. 1-4 (Stufe 1), optional: Lph. 5-7 (Stufe 2) und Lph. 8-9 (Stufe3),
— Verkehrsanlagen Lph. 1-4 (Stufe 1), optional: Lph. 5-7 (Stufe 2) und Lph. 8-9 (Stufe 3),
— Tragwerksplanung LPG 1-4 (Stufe 1), optional: Lph. 5-6 (Stufe 2),
— Technische Ausrüstung Lph. 1-4 (Stufe 1), optional: Lph. 5-7 (Stufe 2) und Lph. 8-9 (Stufe 3).
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, den Planer optional und stufenweise mit den Leistungsphasen 1 bis 4 (Stufe 1), 5 bis 7 (Stufe 2) und 8 bis 9 (Stufe 3) zu beauftragen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Karlshafen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vom Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert – sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen und Nachweise in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Die Vorlage von Eigenerklärungen ist ausreichend. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
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1. Angaben zum Bewerber (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail Adresse, Ansprechpartner) und zu den geschäftsführenden Personen,
2. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z. B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft),
3. Erklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist und ob und auf welche Art der Bewerber bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet, sofern dem nicht berufsrechtliche Regelungen entgegenstehen,
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4. Erklärung, ob die in §§ 4 Abs. 6 und 9 VOF genannten Ausschlusskriterien vorliegen,
5. Verpflichtungserklärung zur Tariftreue nach § 4 und Zahlung des vergabespezifischen Mindestentgelts
nach § 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (siehe Ziffer III.1.4)
6. Erklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen; bei ausländischen Bewerbern sind Eintragungen in ein vergleichbares Register maßgeblich,
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7. Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes nicht vorliegen,
8. Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 bis 6 auch zu ihrer persönlichen Lage erklären.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vom Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert – sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Die Vorlage von Eigenerklärungen ist ausreichend.
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1. Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren. Soweit die Umsätze von dem Bewerber zusammen mit anderen (z. B. Ingenieurgemeinschaft) erbracht wurden, sind diese gesondert unter Angabe des prozentualen Anteils am Gesamtumsatz des betreffenden Projektes auszuweisen.
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2. Erklärung über den Umsatz (netto) für vergleichbare Leistungen im Stahlwasserbau gemäß der Leistungsbilder Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Verkehrsplanung und Technische Ausrüstung jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre.
3. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (siehe Ziffer III.1.1)).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vom Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert – sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Die Vorlage von Eigenerklärungen ist ausreichend.
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1. Berufliche Befähigung der für die Leistungen konkret verantwortlichen Personen (Nachweis nach § 5 Abs. 5 lit. a) VOF),
2. Vorlage von mindestens drei, mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Referenzen des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahre. Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit ist für die Referenzen das Formblatt F 1 zu verwenden, das als Teil des Informationsmemorandums bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden kann.
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Vergleichbar sind Referenzen, die insbesondere durch die nachfolgenden Kriterien gekennzeichnet sind:
— Planungsleistungen für Stahlwasserbauwerke (idealerweise Planungsleistungen für Schleusen, Rahmendurchlässe und/oder Flussbrücken, im innerörtlichen Bereich, Bauen im Bestand/unter Denkmalschutz und unter Aufrechterhaltung des Verkehrs)
Für jedes Referenzptojekt sind folgende Angaben zu machen:
— Kurzbeschreibung,
— Höhe der Gesamtbaukosten,
— Leistungszeitraum,
— Angabe, welche Leistungsphasen für welche Leistungsbilder nach HOAI erbracht wurden,
— Art des Auftraggebers (öffentliche Hand/gemischtwirtschaftliches Unternehmen/privates Unternehmen),
— Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefonnummer),
— Referenzschreiben des Auftraggebers, soweit vorhanden,
— Erläuterung, weshalb das Referenzprojekt nach Ansicht des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für die ausgeschriebenen Leistungen bedeutend ist (vergleichbare bauliche Leistung, Komplexität der Maßnahme, innerörtlicher Bereich etc.)
Gemeinsame von Bewerbergemeinschaften erbrachte Referenzen sind als solche anzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzangaben zu prüfen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden mit einer Deckungssumme von je mindestens 1 500 000 EUR. Der Nachweis ist durch die Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice zu erbringen. Alternativ kann der Bewerber eine schriftliche Erklärung seiner Versicherung vorlegen, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfallle abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen erfolgen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen HOAI.
Für den Fall, dass sich die HOAI während des Leistungszeitraumes ändert, gilt die jeweils aktuelle Fassung der HOAI.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in). Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen im Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsame rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigte Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft darf keine Wettbewerbsbeschränkung i. S. d. § 1 GWB vorliegen.
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Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Verpflichtungserklärung zur Tariftreue nach § 4 und Zahlung des vergabespezifischen Mindestentgelts nach § 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Gemäß § 19 VOF sind nur Bewerber zugelassen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“, „beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder berechtig sind, in der Bundesrepublik Deutschland als „Architekt“, „beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach dieser Maßgabe benennen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt in drei Schritten: 1. Summarische Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen und ggf. Nachforderung. 2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung: als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§ 4 Abs. 6, bei entsprechender Ermessensausübung auch des Abs. 9 VOF vorliegen und deren Erklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregistrer nicht auf Unzuverlässigkeit schließen lässt, die ihre finanzielle Leistungsfähigkeit plausibel dargelegt haben, den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen sowie die mindestens geforderten Referenzen nachweisen. 3. Sollten mehr als drei Bewerber oder Bewerbergemeinschaften sämtliche Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben und die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber anhand einer Eignungsmatrix hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung sind die von den Bewerbern genannten Referenzen (Anzahl und Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen) maßgeblich. Eine detaillierte Eignungsmatrix enthält das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Informationsmemorandum. Der Auftraggeber fordert mindestens drei geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe auf.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Magistrat der Stadt Bad Karlshafen
Herrn Detlev Schminke

Referenz
Zusätzliche Informationen
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Nachweise sind bis Donnerstag, 12. Mai 2016, 12:00 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Planungsleistungen für das Projekt Wiederanbindung des historischen Hafens an die Weser, Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
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Die Teilnahmeanträge sind einfach im Original sowie zusätzlich als Kopiervorlage und als Fassung auf einem handelsüblichen Datenträger (CD-Rom, DVD, USB-Stick) einzureichen. Die Kopiervorlage ist einseitig im DIN A4-Format, paginiert und ungebunden einzureichen. Im Fall von Abweichungen, Widerspüchen oder Unklarheiten zwischen Original und der Kopiervorlage oder der digitalen Version ist das Original maßgeblich.
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Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständiggkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, kann der Auftraggeber nach eigenem Ermessen die betreffenden Bewerber auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, wird der Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen bei den Regierungspräsidien Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151-126603 📞
Internetadresse: http://https://rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=67d994a92f94eb2b7d8ef0b9e455a1c9 🌏
Fax: +49 6151-125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- und Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprrüfungsantrages bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 071-124397 (2016-04-07)