Planungsleistungen für einen Brückenersatzneubau über die Unstrut bei Burgscheidungen

Burgenlandkreis, Rechts- und Ordnungsamt, Zentrale Vergabestelle

Der Burgenlandkreis beabsichtigt die Vergabe der Planung zum Ersatzneubau der Brücke über die Unstrut bei Burgscheidungen im Zuge der Kreisstraße K 2643.
Das vorhandene nichtsanierungsfähige Bauwerk hat eine Gesamtlänge von ca. 85 m. Das bestehende Bauwerk ist eine mehrfeldrige Bogenbrücke mit aufgelegter Betonfahrbahnplatte mit folgenden Einzelstützweiten: 2,30m + 27,95m + 16,50m + 14,60m + 14,60m = Gesamtstützweite 75,95m.
Die Breite zwischen den Geländern beträgt 7,55m und setzt sich aus einem Notgehweg mit 0,55m, einer Fahrbahn von 5,45m und einem Gehweg von 1,55m zusammen.
Für den Ersatz-Neubau des Bauwerkes wird gemäß RAL 2012 mit der Entwurfsklasse 4 ein Regelquerschnitt RQ 9 ausgeführt.
Es ist die Führung auf der Fahrbahn bei der Entwurfsklasse 4 gemäß RAL 2012 die Regellösung.
Die vorhandenen Gründungen sind bei der Neugestaltung der Zwischenstützungen zu berücksichtigen. Die Unstrut ist stützenfrei zu überbrücken. Die Straßenanschlüsse sollen auf möglichst kurzen Anrampungen erfolgen.
Mit der Planung der neuen Brücke soll eine technisch hochwertige und wirtschaftliche Ingenieurleistung umgesetzt werden. Die gestalterischen Anforderungen an das Bauwerk sollen der Bedeutung des naturnahen Ambientes des Standortes entsprechen.
Die Konstruktionsart ist unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte und dauerhafter, wartungsarmer Lösungen zu untersuchen und zu wählen.
Aus diesen Gründen ist es erforderlich, dass Fachplaner für Ingenieurbau, Fachplaner Verkehrsanlage Tragwerksplaner und Fachplaner Freianlagen interdisziplinär zusammenarbeiten.
Bei der Planung der neuen Brücke sind die hydraulischen Randbedingen zu berücksichtigen.
Der Flusslauf der Unstrut sowie der gewässerbegleitende Gehölzbestand sind als gesetzlich geschützter Biotop ausgewiesen und beim BLK registriert. Bei der Planung sind die Auswirkungen der Baumaßnahme auf den naturnahen Flussabschnitt der Unstrut sowie der angrenzenden Biotopstrukturen angemessen zu berücksichtigen.
Bei der Unstrut handelt es sich um ein Gewässer I. Ordnung. Beidseitig der Unstrut ist ein Überschwemmungsgebiet festgelegt. Prinzipiell darf der Hochwasserabfluss durch die Maßnahme nicht nachteilig verändert werden.
Bei der konstruktiven Bauwerksgestaltung sind Einwirkungen gemäß DIN EN 1991-2 zu berücksichtigen. Die Querschnittsgestaltung hat gemäß gültigen Regelwerken zu erfolgen.
Das Bauvorhaben stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, der grundsätzlich einer schriftlichen Genehmigung bedarf.
Sind die minimierten Beeinträchtigungen unvermeidbar so sind die entstandenen Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen.
Von der geplanten Baumaßnahme sind das FFH-Gebiet „Unstrutaue bei Burgscheidungen“, das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Unstrut-Triasland“ gemäß § 26 BNatSchG sowie gesetzlich geschützte Biotope entsprechend § 30 BNatSchG LSA betroffen.
Der Flusslauf der Unstrut sowie der gewässerbegleitende Gehölzbestand ist als gesetzlich geschützter Biotop ausgewiesen und beim BLK registriert. Bei der Planung sind die Auswirkungen der Baumaßnahme auf den naturnahen Flussabschnitt der Unstrut sowie der angrenzenden Biotopstrukturen angemessen zu berücksichtigen.
Gegenstände der Ausschreibung sind:
— Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke (HOAI §43, LP 1-9)
— Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen (HOAI § 47, LP 1-9)
— Leistungen der Tragwerksplanung (HOAI § 51, LP 2-6)
— Umweltverträglichkeitsstudie (HOAI Anlage 1, Abs. 1.1, LP 1-4
— Leistungen der Flächenplanung Landschaftspflegerischer Begleitplan (HOAI § 26, LP 1-4), zzgl. Besondere Leistungen (HOAI Anlage 9, Abs. 6g
— Leistungen der Objektplanung Freianlagen (HOAI § 39, LP 5-9)
— Besondere Leistungen: Erarbeitung Aufgabenstellung für Planungsbegleitende Vermessung, Baugrundbeurteilung / Gründungsberatung mit Aufschlüssen / Labor / LAGA-Untersuchungen/Sonstiges und Koordinierung
— Besondere Leistung: Bauüberwachung
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen für Brücken
Menge oder Umfang:
— Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke (HOAI §43, LP 1-2, Optional LP 3-9)— Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen (HOAI § 47, LP 1-2, Optional LP 3-9)— Leistungen der Tragwerksplanung (HOAI § 51, LP 2, Optional LP 3-6)— Optional: Besondere Leistung: Örtliche Bauüberwachung— Umweltverträglichkeitsstudie (HOAI Anlage 1, Abs. 1.1, LP 1-4)— Optional: Leistungen der Flächenplanung Landschaftspflegerischer Begleitplan (HOAI § 26, LP 1-4), einschl. Besondere Leistungen (HOAI Anlage 9, Abs. 6g— Optional Leistungen der Objektplanung Freianlagen (HOAI § 39, LP 5-9)— Optional Besondere Leistungen: Erarbeitung Aufgabenstellung für Planungsbegleitende Vermessung, Baugrundbeurteilung / Gründungsberatung mit Aufschlüssen / Labor / LAGA-Untersuchungen/Sonstiges, Auswertung und KoordinierungEin Rechtsanspruch auf die Übertragung optionaler Leistungen besteht nicht!
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen für Brücken 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Burgenlandkreis, Rechts- und Ordnungsamt, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Schönburger Straße 41
Postleitzahl: 06618
Postort: Naumburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.burgenlandkreis.de 🌏
E-Mail: frenzel.thomas@blk.de 📧
Telefon: +49 3445731757 📞
Fax: +49 3445731755 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 077-137107
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie, dass der Teinahmeantrag für jedes Los einzeln mittels ausgefüllten VOF-Bewerbungsbogen zu stellen ist. Der Bewerbungsbogen kann oder per Telefax bei der v.g. Kontaktstelle abgefordert werden. Sollte im Zeitraum der Erstellung der Bewerbungsunterlagen eine Aktualisierung der Bewerbungsunterlagen durch den Auftraggeber nötig werden, so erfolgt durch den Auftraggeber der Neuversand an die Bewerber ausschließlich an die von dem Bewerber angegebenen Kontaktdaten. Der Teilnahmeantrag ist in Papierform einzureichen (Bewerbungsmappe mit Register). Der Teilnahmeantrag ist verschlossen und mit dem Angebotsaufkleber gem. Anlagen zum VOF-Bewerbungsbogen einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück gesandt. Mehrfachbewerbungen – auch durch wirtschaftlich verbundene Unternehmen – führen zum Ausschluß der betroffenen Bewerbungen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Burgenlandkreis beabsichtigt die Vergabe der Planung zum Ersatzneubau der Brücke über die Unstrut bei Burgscheidungen im Zuge der Kreisstraße K 2643.
Das vorhandene nichtsanierungsfähige Bauwerk hat eine Gesamtlänge von ca. 85 m. Das bestehende Bauwerk ist eine mehrfeldrige Bogenbrücke mit aufgelegter Betonfahrbahnplatte mit folgenden Einzelstützweiten: 2,30m + 27,95m + 16,50m + 14,60m + 14,60m = Gesamtstützweite 75,95m.
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Die Breite zwischen den Geländern beträgt 7,55m und setzt sich aus einem Notgehweg mit 0,55m, einer Fahrbahn von 5,45m und einem Gehweg von 1,55m zusammen.
Für den Ersatz-Neubau des Bauwerkes wird gemäß RAL 2012 mit der Entwurfsklasse 4 ein Regelquerschnitt RQ 9 ausgeführt.
Es ist die Führung auf der Fahrbahn bei der Entwurfsklasse 4 gemäß RAL 2012 die Regellösung.
Die vorhandenen Gründungen sind bei der Neugestaltung der Zwischenstützungen zu berücksichtigen. Die Unstrut ist stützenfrei zu überbrücken. Die Straßenanschlüsse sollen auf möglichst kurzen Anrampungen erfolgen.
Mit der Planung der neuen Brücke soll eine technisch hochwertige und wirtschaftliche Ingenieurleistung umgesetzt werden. Die gestalterischen Anforderungen an das Bauwerk sollen der Bedeutung des naturnahen Ambientes des Standortes entsprechen.
Die Konstruktionsart ist unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte und dauerhafter, wartungsarmer Lösungen zu untersuchen und zu wählen.
Aus diesen Gründen ist es erforderlich, dass Fachplaner für Ingenieurbau, Fachplaner Verkehrsanlage Tragwerksplaner und Fachplaner Freianlagen interdisziplinär zusammenarbeiten.
Bei der Planung der neuen Brücke sind die hydraulischen Randbedingen zu berücksichtigen.
Der Flusslauf der Unstrut sowie der gewässerbegleitende Gehölzbestand sind als gesetzlich geschützter Biotop ausgewiesen und beim BLK registriert. Bei der Planung sind die Auswirkungen der Baumaßnahme auf den naturnahen Flussabschnitt der Unstrut sowie der angrenzenden Biotopstrukturen angemessen zu berücksichtigen.
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Bei der Unstrut handelt es sich um ein Gewässer I. Ordnung. Beidseitig der Unstrut ist ein Überschwemmungsgebiet festgelegt. Prinzipiell darf der Hochwasserabfluss durch die Maßnahme nicht nachteilig verändert werden.
Bei der konstruktiven Bauwerksgestaltung sind Einwirkungen gemäß DIN EN 1991-2 zu berücksichtigen. Die Querschnittsgestaltung hat gemäß gültigen Regelwerken zu erfolgen.
Das Bauvorhaben stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, der grundsätzlich einer schriftlichen Genehmigung bedarf.
Sind die minimierten Beeinträchtigungen unvermeidbar so sind die entstandenen Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen.
Von der geplanten Baumaßnahme sind das FFH-Gebiet „Unstrutaue bei Burgscheidungen“, das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Unstrut-Triasland“ gemäß § 26 BNatSchG sowie gesetzlich geschützte Biotope entsprechend § 30 BNatSchG LSA betroffen.
Der Flusslauf der Unstrut sowie der gewässerbegleitende Gehölzbestand ist als gesetzlich geschützter Biotop ausgewiesen und beim BLK registriert. Bei der Planung sind die Auswirkungen der Baumaßnahme auf den naturnahen Flussabschnitt der Unstrut sowie der angrenzenden Biotopstrukturen angemessen zu berücksichtigen.
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Gegenstände der Ausschreibung sind:
— Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke (HOAI §43, LP 1-9)
— Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen (HOAI § 47, LP 1-9)
— Leistungen der Tragwerksplanung (HOAI § 51, LP 2-6)
— Umweltverträglichkeitsstudie (HOAI Anlage 1, Abs. 1.1, LP 1-4
— Leistungen der Flächenplanung Landschaftspflegerischer Begleitplan (HOAI § 26, LP 1-4), zzgl. Besondere Leistungen (HOAI Anlage 9, Abs. 6g
— Leistungen der Objektplanung Freianlagen (HOAI § 39, LP 5-9)
— Besondere Leistungen: Erarbeitung Aufgabenstellung für Planungsbegleitende Vermessung, Baugrundbeurteilung / Gründungsberatung mit Aufschlüssen / Labor / LAGA-Untersuchungen/Sonstiges und Koordinierung
— Besondere Leistung: Bauüberwachung
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Objektplanung Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung
Kurze Beschreibung:
— Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke (HOAI §43, LP 1-2, Optional LP
3-9)— Optional: Örtliche Bauüberwachung— Optional: Erarbeitung Aufgabenstellung für Planungsbegleitende Vermessung, Baugrundbeurteilung / Gründungsberatung mit Aufschlüsse / Labor / LAGA-Untersuchungen / Sonstiges, Auswertung und Koordination— Leistungen der Objektplanung für Verkehrsanlagen (HOAI §47, LP 1-2, Optional LP 3-9)— Leistungen der Tragwerksplanung (HOAI §51, LP 2, Optional LP 3-6).
3-9)
— Optional: Örtliche Bauüberwachung
— Optional: Erarbeitung Aufgabenstellung für Planungsbegleitende Vermessung, Baugrundbeurteilung / Gründungsberatung mit Aufschlüsse / Labor / LAGA-Untersuchungen / Sonstiges, Auswertung und Koordination
— Leistungen der Objektplanung für Verkehrsanlagen (HOAI §47, LP 1-2, Optional LP 3-9)
— Leistungen der Tragwerksplanung (HOAI §51, LP 2, Optional LP 3-6).
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Leistungszeitraum für alle Leistungen (incl. Optionen – ohne LP 9) 36 Monate.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Freianlagen
Kurze Beschreibung:
— Umweltverträglichkeitsstudie (HOAI Anlage 1, Abs. 1.1, LP
1-4)— Optional: Leistungen der Flächenplanung Landschaftspflegerischer Begleitplan (HOAI §24, LP1-4), einschl. Besondere Leistungen (HOAI Anlage 9, Abs. 6g)— Optional: Leistungen der Objektplanung Freianlagen (HOAI §39, LP 5-9).
1-4)
— Optional: Leistungen der Flächenplanung Landschaftspflegerischer Begleitplan (HOAI §24, LP1-4), einschl. Besondere Leistungen (HOAI Anlage 9, Abs. 6g)
— Optional: Leistungen der Objektplanung Freianlagen (HOAI §39, LP 5-9).
Menge oder Umfang:
— Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke (HOAI §43, LP 1-2, Optional LP 3-9)
— Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen (HOAI § 47, LP 1-2, Optional LP 3-9)
— Leistungen der Tragwerksplanung (HOAI § 51, LP 2, Optional LP 3-6)
— Optional: Besondere Leistung: Örtliche Bauüberwachung
— Umweltverträglichkeitsstudie (HOAI Anlage 1, Abs. 1.1, LP 1-4)
— Optional: Leistungen der Flächenplanung Landschaftspflegerischer Begleitplan (HOAI § 26, LP 1-4), einschl. Besondere Leistungen (HOAI Anlage 9, Abs. 6g
— Optional Leistungen der Objektplanung Freianlagen (HOAI § 39, LP 5-9)
— Optional Besondere Leistungen: Erarbeitung Aufgabenstellung für Planungsbegleitende Vermessung, Baugrundbeurteilung / Gründungsberatung mit Aufschlüssen / Labor / LAGA-Untersuchungen/Sonstiges, Auswertung und Koordinierung
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung optionaler Leistungen besteht nicht!
Beschreibung der Optionen:
— Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke HOAI §43, LP 3-9, 3 weitere Stufen (Stufe 2: LP 3; Stufe 3: LP 4-7; Stufe 4: LP 8-9)
— Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen (HOAI § 47, LP 3-9, 3 weitere Stufen (Stufe 2: LP 3; Stufe 3: LP 4-7; Stufe 4: LP 8-9)
— Leistungen der Tragwerksplanung (HOAI § 51, LP 3-6, 2 weitere Stufen (Stufe 2: LP 3; Stufe 3: LP 4-6)
— Besondere Leistung: Örtliche Bauüberwachung
— Leistungen der Flächenplanung Landschaftspflegerischer Begleitplan (HOAI § 26, LP 1-4), einschließlich Besondere Leistungen (HOAI Anlage 9, Abs. 6g)
— Leistungen der Objektplanung Freianlagen (HOAI § 39, LP 5-9)
— Besondere Leistungen: Erarbeitung Aufgabenstellung für Planungsbegleitende Vermessung, Baugrundbeurteilung / Gründungsberatung mit Aufschlüssen / Labor / LAGA-Untersuchungen/Sonstiges, Auswertung und Koordinierung
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung optionaler Leistungen besteht nicht!
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: F 60 / 08 / 2016 (F)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Sachsen-Anhalt, Burgenlandkreis, bei Burgscheidungen, K 2643, Brücke über die Unstrut.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung zu § 4 Abs. (2) VOF
— Eigenerklärung zu § 4 Abs. (3) VOF für die jeweils nachfolgend aufgeführten Leistungen:
— Los 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Objektplanung Verkehrsanlagen
— Los 2: Umweltverträglichkeitsstudie, Leistungen Flächenplanung
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlußgründe nach § 4 Abs.
6) a)-g) VOF
9) a)-e) VOF
Vorstehende Eigenerklärungen / Auskünfte sind bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis nach § 5 Abs. (4) a) VOF
Die Mindestforderungen zur Deckungshöhe liegen bei 3.000.000,00 EUR für Personenschäden und 2.500.000,00 EUR für sonstige Schäden. Die Summen gelten pro Jahr 2-fach. D.h. die Versicherung muss bestätigen, dass im Fall des Auftretens mehrerer Versicherungsfälle in einem Jahr (z.B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindesten dem Zweifachen der v.g. Versicherungssumme liegt.
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Sollte die aktuelle Berufshaftpflichtversicherung nicht die zuvor genannten Mindestkriterien erfüllen, so ist zusätzlich eine verbindliche Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit den v.g. Mindestkriterien abgeschlossen wird und es ist eine Bestätigung durch eine Versicherung vorzulegen, dass im Auftragsfall eine Versicherungspolice auf die o.g. Mindestkriterien erhöht wird.
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Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied in voller Höhe bestehen.
— Erklärung nach § 5 Abs. (4) c) VOF
Anzugeben ist der Umsatz im Bereich der fachspezifischen Leistungen des beworbenen Loses!
Wichtung 20 %
5 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 1 500 000 EUR/a
4 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 1 300 000 EUR/a
3 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 900 000 EUR/a
2 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 7000 000 EUR/a
1 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 500 000 EUR/a
0 Punkte: fachspezifischer Umsatz < 400 000 EUR/a
Werden für die jeweiligen Jahre unterschiedliche Punktezahlen ermittelt, wird der Mittelwert gebildet.
Die geforderten Nachweise sind für jedes Los getrennt abzugeben.
Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird je Geschäftsjahr die Summe der Jahresumsätze der Mitglieder gewertet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis nach § 5 Abs. (5) b) VOF
Es werden Referenzen zugelassen, welche innerhalb der letzten 5 Jahre bearbeitet wurden. Gewertet werden nur die Referenzen, welche vergleichbar mit der fachspezifischen Leistung des beworbenen Loses sind.
Das sind nur Referenzen von mehrfeldrigen Spannbeton- bzw. Verbundbrücken von
Straßenüberführungen über Gewässer (gilt nur für Los 1 für die Planungsleistungen nach HOAI § 43 und § 51).
In der Summe aller Referenzen müssen alle Planungsleistungen (Los 1 gemäß HOAI §§ 43, 45 und 51) (Los 2 gem. HOAI § 24 und § 39) bearbeitet worden sein, sonst erfolgt keine Wertung.
Mit den eingereichten Referenzen muss nachgewiesen werden, dass alle Leistungsphasen (LP 1-9) bearbeitet wurden, wobei der Nachweis nicht auf ein einzelnes Referenzobjekt beschränkt ist. Bei dem Fehlen einer bearbeiteten Leistungsphase erfolgt keine Wertung.
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Wichtung 40 %
5 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte > 5 Stück
4 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte > 4 Stück
3 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte > 3 Stück
2 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte > 2 Stück
1 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 2 Stück
0 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte < 2 Stück
Die geforderten Nachweise sind für jedes Los getrennt abzugeben.
Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Referenzen der Mitglieder gewertet.
Für die eingereichten Referenzobjekte sind Referenzbestätigungsschreiben, ausgestellt durch den Auftraggeber mit Angaben zur Termin- und Kostentreue, einzureichen. Werden durch den Auftraggeber Referenzschreiben nicht ausgestellt, ist ein Bestätigungsersatz durch aussagekräftige und überprüfbare Eigenerklärungen mit Angaben zur Termin- und Kostentreue und der Benennung eines zuständigen Ansprechpartners des Auftraggebers zulässig. Zusätzlich oder abweichend eingereichte Unterlagen und Referenzobjekte werden nicht berücksichtigt
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Wichtung 10 %
5 Punkte: Referenzbestätigung > 5 Stück
4 Punkte: Referenzbestätigung > 4 Stück
3 Punkte: Referenzbestätigung > 3 Stück
2 Punkte: Referenzbestätigung > 2 Stück
1 Punkte: Referenzbestätigung = 2 Stück
0 Punkte: Referenzbestätigung < 2 Stück
Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Referenzbestätigungen der Mitglieder gewertet.
— Nachweis nach § 5 Abs. (5) d)
Erklärung zur Anzahl der Fachingenieure des Unternehmens, welche die fachspezifischen Leistungen des beworbenen Loses erbringen können. Der Nachweis ist durch die Vorlage einer Kopie der entsprechenden Qualifikation zu erbringen.
In Summe der Nachweise zur Anzahl der Fachingenieure müssen alle Fachbereiche (Los 1 gemäß HOAI §§ 43, 45 und 51) (Los 2 gem. HOAI § 24 und § 39) nachgewiesen werden, sonst erfolgt keine Wertung.
5 Punkte: Fachingenieure > 6
4 Punkte: Fachingenieure > 5
3 Punkte: Fachingenieure > 4
2 Punkte: Fachingenieure > 3
1 Punkte: Fachingenieure = 3
0 Punkte: Fachingenieure < 3
Werden für die jeweiligen Jahre unterschiedliche Punktezahlen ermittelt, wird der Mittelwert gebildet.
Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird je Geschäftsjahr die Summe der
Gesamtbeschäftigten der Mitglieder gewertet.
— Erklärung nach § 5 Abs. (5) f)
Es sind die Nachweise für entsprechende fachspezifische Qualifikationen zu erbringen.
Diese Nachweise betreffen ausschließlich den Projektleiter, dessen Stellvertreter und die jeweilig einzusetzenden verantwortlichen Fachplaner Fachbereiche (Los 1 gemäß HOAI §§ 43, 45 und 51) (Los 2 gem. HOAI § 24 und § 39). Die Nachweise sind für die vergangenen 3 Geschäftsjahre zu erbringen.
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5 Punkte: Fachspezifische Weiterbildungen > 8 Stück/a
4 Punkte: Fachspezifische Weiterbildungen > 7 Stück/a
3 Punkte: Fachspezifische Weiterbildungen > 6 Stück/a
2 Punkte: Fachspezifische Weiterbildungen > 5 Stück/a
1 Punkte: Fachspezifische Weiterbildungen > 4 Stück/a
0 Punkte: Fachspezifische Weiterbildungen < 4 Stück/a
Fachspezifischen Weiterbildungen der Mitglieder gewertet.
— Nachweis nach § 5 Abs. (5) h)
5 Punkte: Nachunternehmen < 1 NU
4 Punkte: Nachunternehmen = 1 NU
3 Punkte: Nachunternehmen = 2 NU
2 Punkte: Nachunternehmen = 3 NU
1 Punkte: Nachunternehmen = 4 NU
0 Punkte: Nachunternehmen > 4 NU
Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Nachunternehmen der Mitglieder gewertet.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vertrag, HOAI und BGB (in vorstehender Rang- und Reihenfolge).
Abschlagsrechnungen für nachgewiesene und abgenommene Leistungen erfolgen gemäß Vertragsentwurf.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Mit den Bewerbungsunterlagen ist eine verbindliche Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter, die Leistungsaufteilung und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder einzureichen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Juristische Personen, welche sich bewerben, haben mit dem Bewerberantrag einen aktuellen gültigen Handelsregisterauszug beizufügen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: VOF, § 19, (2), (3).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Nach III.2.1), nach III.2.2) und III.2.3).
Bei objektiver Gleichheit erfolgt die Auswahl nach § 10 Abs. (3) VOF.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-06-07 📅
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-06-23 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Thomas Frenzel
Internetadresse: www.burgenlandkreis.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: F 60 / 08 / 2016 (F)
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie, dass der Teinahmeantrag für jedes Los einzeln mittels ausgefüllten VOF-Bewerbungsbogen zu stellen ist. Der Bewerbungsbogen kann oder per Telefax bei der v.g. Kontaktstelle abgefordert werden.
Sollte im Zeitraum der Erstellung der Bewerbungsunterlagen eine Aktualisierung der Bewerbungsunterlagen durch den Auftraggeber nötig werden, so erfolgt durch den Auftraggeber der Neuversand an die Bewerber ausschließlich an die von dem Bewerber angegebenen Kontaktdaten.
Mehr anzeigen
Der Teilnahmeantrag ist in Papierform einzureichen (Bewerbungsmappe mit Register).
Der Teilnahmeantrag ist verschlossen und mit dem Angebotsaufkleber gem. Anlagen zum VOF-Bewerbungsbogen einzureichen.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück gesandt.
Mehrfachbewerbungen – auch durch wirtschaftlich verbundene Unternehmen – führen zum Ausschluß der betroffenen Bewerbungen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen des § 107 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggbere gerügt werden
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Burgenlandkreis, Rechts- und Ordnungsamt / Nachprüfstelle
Postanschrift: Schönburger Straße 41
Postort: Naumburg
Postleitzahl: 06618
Telefon: +49 3445731756 📞
Fax: +49 3445731755 📠
Quelle: OJS 2016/S 077-137107 (2016-04-15)