Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF) ist unter anderem für die Flurneuordnungs- und Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und Landwirtschaftsanpassungsgesetz und andere Maßnahmen im ländlichen Raum zuständig. Innerhalb des Flurbereinigungsverfahrens Riestedt sind umfangreiche Maßnahmen zum Überflutungsschutz der Ortslage Riestedt der Stadt Sangerhausen erforderlich. Dazu zählt u. a. der Aus- und Neubau von Gräben sowie die Anlage von Hochwasserrückhaltebecken. Des Weiteren sind innerhalb der Planungsleistungen auch Baugrundgutachten (im Altbergbaugebiet und – betrieben bis ca. 1894) und Vermessungsarbeiten erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-12-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 611-46 MSH231
Kurze Beschreibung:
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF) ist unter anderem für die Flurneuordnungs- und Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und Landwirtschaftsanpassungsgesetz und andere Maßnahmen im ländlichen Raum zuständig. Innerhalb des Flurbereinigungsverfahrens Riestedt sind umfangreiche Maßnahmen zum Überflutungsschutz der Ortslage Riestedt der Stadt Sangerhausen erforderlich. Dazu zählt u. a. der Aus- und Neubau von Gräben sowie die Anlage von Hochwasserrückhaltebecken. Des Weiteren sind innerhalb der Planungsleistungen auch Baugrundgutachten (im Altbergbaugebiet und – betrieben bis ca. 1894) und Vermessungsarbeiten erforderlich.
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF) ist unter anderem für die Flurneuordnungs- und Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und Landwirtschaftsanpassungsgesetz und andere Maßnahmen im ländlichen Raum zuständig. Innerhalb des Flurbereinigungsverfahrens Riestedt sind umfangreiche Maßnahmen zum Überflutungsschutz der Ortslage Riestedt der Stadt Sangerhausen erforderlich. Dazu zählt u. a. der Aus- und Neubau von Gräben sowie die Anlage von Hochwasserrückhaltebecken. Des Weiteren sind innerhalb der Planungsleistungen auch Baugrundgutachten (im Altbergbaugebiet und – betrieben bis ca. 1894) und Vermessungsarbeiten erforderlich.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mansfeld-Südharz
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 2 610 800 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Zu erbringender Leistungsumfang:
a) Objektplanung Ingenieurbauwerk Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß Teil 3 Abschnitt 3 der HOAI 2013, Honorarzone 2 für Gräben, Durchlässe, Verteilerbauwerke; Leistungsphasen 1 und 2 nur teilweise, da bereits Unterlagen vorliegen.
b) Objektplanung Ingenieurbauwerk Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß Teil 3 Abschnitt 3 der HOAI 2013, Honorarzone 3 für Dammbauwerke; Leistungsphasen 1 und 2 nur teilweise, da bereits Unterlagen vorliegen.
c) besondere Leistung- Baugrunduntersuchungen/-gutachten:
— Beratungsleistungen nach Anlage 1 HOAI: Geotechnik gemäß HOAI Anlage 1 Punkt 1.3.3 (Leistungsbild Geotechnik), Teilleistungen a-c;
— Baugrunderkundung nach DIN 4020 und DIN 1054 mit Erhebung aller Werte für die Bewertung der Eignung des vorhandenen Materials nach DIN 19712 und DWA-M-507-1 für geotechnische Kategorie (GK) 3.
d) besondere Leistung- Ingenieurvermessung:
— Beratungsleistungen nach Anlage 1 HOAI: Ingenieurvermessung gemäß HOAI Anlage 1 Punkt 1.4.4 (planungsbegleitende Vermessung), LP1 bis 4.
— Diese Leistungen werden gemäß Anlage 1 zur HOAI als sogenannte Beratungsleistungen definiert. Die Honorare für die vermessungstechnischen Leistungen sind in der HOAI nicht verbindlich geregelt. Somit ist eine freie
Honorarvereinbarung möglich, wovon hier Gebrauch gemacht wird. Es gelten also keine zwingenden Mindest- und Höchstsätze.
— Für diese Vergabe gilt, dass die Grundleistungen der LP 1 bis 4 des Leistungsbildes „Planungsbegleitende Vermessung“ vollumfänglich zu erbringen sind.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 610 800 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Vertrages kann bei begründetem Nachweis der Notwendigkeit verlängert werden.
Beschreibung der Optionen:
Auftragserweiterung auf die Leistungsphasen 5 bis 9 nach Plangenehmigung und Vorliegen der Zuwendungsvoraussetzungen.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: 611-46 MSH231.
Zusätzliche Informationen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland, Sachsen-Anhalt, Landkreis Mansfeld-Südharz, Riestedt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1. Angaben zum Bewerber bzw. sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, Firmenbezeichnung, Rechtsform, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Faxnummer und e-mail-Adresse, Zweigstellen, Niederlassungen,
Bestätigung der Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gemäß § 73 (3) VgV.
2. Im Falle der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der/die für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte/n Vertreter/in bezeichnet ist;
c) dass der/die bevollmächtigte/n Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
3. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern oder der Inanspruchnahme einer Eignungsleihe ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz zu Art und Umfang der Teilleistung anzugeben. Vor Auftragserteilung ist
eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber/Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
4. Vorlage eines Organigramms mit Darstellung der Bearbeitung des Projektes mit Angabe des vorgesehenen Personals und der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer.
5. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB.
6. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 124 GWB.
7. Erklärung über eine Selbsreinigung gemäß § 125 GWB.
8. Nachweis der Befähigung der Berufsausübung durch Eintragung in ein Handelsregister durch Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges oder durch Eigenerklärung, wenn kein Handelsregistereintrag vorliegt.
Hinweis: Zum Nachweis der persönlichen Lage (Mindestanforderungen) sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Bewerbungsformular sowie dessen Anlagen sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bewerbergemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizubringen.
Hinweis: Zum Nachweis der persönlichen Lage (Mindestanforderungen) sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Bewerbungsformular sowie dessen Anlagen sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bewerbergemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizubringen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe einer Erklärung, dass Mitglieder der BG gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der BG hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt aus dem Bewerbungsformular verwendet werden. Dieser Nachweis hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, die die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe einer Erklärung, dass Mitglieder der BG gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der BG hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt aus dem Bewerbungsformular verwendet werden. Dieser Nachweis hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, die die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung bekannten Nachweise und Erläuterungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt im zweistufigen Verfahren:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung bekannten Nachweise und Erläuterungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt im zweistufigen Verfahren:
1. Stufe- formale Prüfung: Teilnahmeanträge nachstehende Bedingungen (Ausschlusskriterien siehe Anlage 1 zum Bewerbungsformular) nicht erfüllen, werden formal ausgeschlossen:
1. Abgabefrist eingehalten.
2. Einreichen des Bewerbungsformulars per Post (kein(e) E-Mail oder Fax).
3. Einreichung im verschlossenem Umschlag.
4. bei Bewerbergemeinschaften: im Original unterzeichnete Erklärung zur Bewerbergemeinschaft.
5. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.
6. Bestätigung des Nichtvorliegens der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.
7. Mindestumsatz.
8. Berufshaftpflichtversicherung.
9. Ausbildungsnachweis Gesamtprojektleiter und Stellvertreter.
10. persönliche Referenz des Gesamtprojektleiters.
11. im Original unterschriebenes Bewerbungsformular mit Bestätigung der Richtigkeit der Angaben im Berwerbungsformular.
12. Vollständigkeit gemäß Punkt III.1.1).
13. fachlich richtige Bewerbung.
2. Stufe- Auswahl anhand festgelegter Auswahlkriterien. Weitere Auswahl erfolgt unter formal zulässigen Teilnahmeanträgen anhand einer Bewertungsmatrix (Auswahlkriterien). Vier verschiedene Referenzobjekte (Ref.) werden abgefragt:
Dammbauwerk (max. 2 Ref.) Objektplanung (LP 2-9) und technische Anforderungen
Graben, Neubau oder grundlegende Sanierung (max.2 Ref.) Objektplanung (LP 3-9) und technische Anforderungen
Geländevermessung: (max.1 Ref.)
Baugrundgutachten: (max.1 Ref.)
Mehr Ref. führen nicht zu einer Punkteerhöhung.
1 Referenzen
1.1 Ref. des Bewerbers
a) Ref. Dammbauwerk (max.2 Ref.): Punkte: 39,6 Anteil: 8,90 %
3. Gesamteindruck der Bewerbung: Punkte: 40 Anteil: 8,99 %
Endsumme: Punkte: 445 Anteil: 100 %.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-02-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-07-31 📅
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über ein vorgegebenes Bewerbungsformular, dass um die in den Ziffern III.1) und III.2) geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen ist. Das Bewerbungsformular einschließlich aller Anlagen steht unter dem Link gemäß Punkt I.3) zur Verfügung. Weitere Informationen zum Verfahren und Teilnahmebedingungen können ebenfalls über diesen Link abgerufen werden. Das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular ist unter Verwendung des beigefügten Kennzettels für den Umschlag im Original und verschlossen (DIN A4 gebunden, Anlagen mit Registern getrennt) fristgerecht einzureichen. Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder per Fax eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber (AG) fordert gemäß VGV § 56 Abs. 2 keine Unterlagen nach. Bewerbungen, die nicht alle für die Bewertung erforderlichen Angaben, Nachweise und Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Das Bewerbungsformular ist rechtsverbindlich und im Original zu unterschreiben (Ausschlusskriterium). Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich schriftlich an die unter I.1) genannte Adresse zu richten. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassungn des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen im § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihre Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten. Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gemäß den Angaben im Teilnahmerantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte, Unterbeauftragung zulässig. Die örtliche Präsenz des Bewerbers in Weißenfels/Halle (Außenstelle ALFF Süd)/Riestedt ist während der Planungszeit in engen Intervallen gemäß Projekterfordernis sicherzustellen. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über ein vorgegebenes Bewerbungsformular, dass um die in den Ziffern III.1) und III.2) geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen ist. Das Bewerbungsformular einschließlich aller Anlagen steht unter dem Link gemäß Punkt I.3) zur Verfügung. Weitere Informationen zum Verfahren und Teilnahmebedingungen können ebenfalls über diesen Link abgerufen werden. Das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular ist unter Verwendung des beigefügten Kennzettels für den Umschlag im Original und verschlossen (DIN A4 gebunden, Anlagen mit Registern getrennt) fristgerecht einzureichen. Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder per Fax eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber (AG) fordert gemäß VGV § 56 Abs. 2 keine Unterlagen nach. Bewerbungen, die nicht alle für die Bewertung erforderlichen Angaben, Nachweise und Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Das Bewerbungsformular ist rechtsverbindlich und im Original zu unterschreiben (Ausschlusskriterium). Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich schriftlich an die unter I.1) genannte Adresse zu richten. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassungn des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen im § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihre Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten. Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gemäß den Angaben im Teilnahmerantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte, Unterbeauftragung zulässig. Die örtliche Präsenz des Bewerbers in Weißenfels/Halle (Außenstelle ALFF Süd)/Riestedt ist während der Planungszeit in engen Intervallen gemäß Projekterfordernis sicherzustellen. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. der Antragstellter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragstellter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 240-437486 (2016-12-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF) ist unter anderem für die Flurneuordnungs- und Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und Landwirtschaftsanpassungsgesetz und andere Maßnahmen im ländlichen Raum zuständig. Innerhalb des Flurbereinigungsverfahrens Riestedt sind umfangreiche Maßnahmen zum Überflutungsschutz der Ortslage Riestedt der Stadt Sangerhausen erforderlich. Dazu zählt u.a. der Aus- und Neubau von Gräben sowie die Anlage von Hochwasserrückhaltebecken. Des Weiteren sind innerhalb der Planungsleistungen auch Baugrundgutachten (im Altbergbaugebiet und – betrieben bis ca. 1894) und Vermessungsarbeiten erforderlich.
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF) ist unter anderem für die Flurneuordnungs- und Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und Landwirtschaftsanpassungsgesetz und andere Maßnahmen im ländlichen Raum zuständig. Innerhalb des Flurbereinigungsverfahrens Riestedt sind umfangreiche Maßnahmen zum Überflutungsschutz der Ortslage Riestedt der Stadt Sangerhausen erforderlich. Dazu zählt u.a. der Aus- und Neubau von Gräben sowie die Anlage von Hochwasserrückhaltebecken. Des Weiteren sind innerhalb der Planungsleistungen auch Baugrundgutachten (im Altbergbaugebiet und – betrieben bis ca. 1894) und Vermessungsarbeiten erforderlich.
Gesamtwert des Auftrags: 2 610 800 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
a) Objektplanung Ingenieurbauwerk Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß Teil 3 Abschnitt 3 der HOAI 2013, Honorarzone 2 für Gräben, Durchlässe, Verteilerbauwerke; Leistungsphasen 1 und 2 nur teilweise, da bereits Unterlagen vorliegen;
b) Objektplanung Ingenieurbauwerk Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß Teil 3 Abschnitt 3 der HOAI 2013, Honorarzone 3 für Dammbauwerke; Leistungsphasen 1 und 2 nur teilweise, da bereits Unterlagen vorliegen;
— Baugrunderkundung nach DIN 4020 und DIN 1054 mit Erhebung aller Werte für die Bewertung der Eignung des vorhandenen Materials nach DIN 19712 und DWA-M-507-1 für geotechnische Kategorie (GK) 3;
— Beratungsleistungen nach Anlage 1 HOAI: Ingenieurvermessung gemäß HOAI Anlage 1 Punkt 1.4.4 (planungsbegleitende Vermessung), LP1 bis 4;
Honorarvereinbarung möglich, wovon hier Gebrauch gemacht wird. Es gelten also keine zwingenden Mindest- und Höchstsätze;
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-19 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über ein vorgegebenes Bewerbungsformular, dass um die in den Ziffern III.1) und III.2) geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen ist. Das Bewerbungsformular einschließlich aller Anlagen steht unter dem Link gemäß Punkt I.3) zur Verfügung. Weitere Informationen zum Verfahren und Teilnahmebedingungen können ebenfalls über diesen Link abgerufen werden. Das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular ist unter Verwendung des beigefügten Kennzettels für den Umschlag im Original und verschlossen (DIN A4 gebunden, Anlagen mit Registern getrennt) fristgerecht einzureichen. Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder per Fax eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber (AG) fordert gemäß VGV § 56 Abs. 2 keine Unterlagen nach. Bewerbungen, die nicht alle für die Bewertung erforderlichen Angaben, Nachweise und Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Das Bewerbungsformular ist rechtsverbindlich und im Original zu unterschreiben (Ausschlusskriterium). Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich schriftlich an die unter I.1) genannte Adresse zu richten. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen im § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihre Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten. Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gemäß den Angaben im Teilnahmerantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte, Unterbeauftragung zulässig. Die örtliche Präsenz des Bewerbers in Weißenfels/Halle (Außenstelle ALFF Süd)/Riestedt ist während der Planungszeit in engen Intervallen gemäß Projekterfordernis sicherzustellen. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über ein vorgegebenes Bewerbungsformular, dass um die in den Ziffern III.1) und III.2) geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen ist. Das Bewerbungsformular einschließlich aller Anlagen steht unter dem Link gemäß Punkt I.3) zur Verfügung. Weitere Informationen zum Verfahren und Teilnahmebedingungen können ebenfalls über diesen Link abgerufen werden. Das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular ist unter Verwendung des beigefügten Kennzettels für den Umschlag im Original und verschlossen (DIN A4 gebunden, Anlagen mit Registern getrennt) fristgerecht einzureichen. Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder per Fax eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber (AG) fordert gemäß VGV § 56 Abs. 2 keine Unterlagen nach. Bewerbungen, die nicht alle für die Bewertung erforderlichen Angaben, Nachweise und Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Das Bewerbungsformular ist rechtsverbindlich und im Original zu unterschreiben (Ausschlusskriterium). Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich schriftlich an die unter I.1) genannte Adresse zu richten. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen im § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihre Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten. Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gemäß den Angaben im Teilnahmerantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte, Unterbeauftragung zulässig. Die örtliche Präsenz des Bewerbers in Weißenfels/Halle (Außenstelle ALFF Süd)/Riestedt ist während der Planungszeit in engen Intervallen gemäß Projekterfordernis sicherzustellen. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;