Planungsleistungen für verrohrter Abfanggraben im FBV OU Schönebeck, 2. PA

Verband der Teilnehmergemeinschaften in Sachsen Anhalt (VTG)

Der Abfanggraben ist Bestandteil des Konzeptes zur Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Situation im Großraum Schönebeck/Elbe und der umliegenden Kommunen. Das genannte Konzept wurde im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens für die Ortsumgehung (OU) Bundesstraße B 246a von Schönebeck/Elbe erstellt.
Im Konzept wurden mehrere Varianten untersucht, wovon nunmehr die Vorzugsvariante (Variante 2) weiter zu planen ist.
Die Vorzugsvariante umfasst den Bau einer Rohrleitung (anstatt des Abfanggrabens) parallel zur Ortsumfahrung Schönebeck der Bundesstraße 246a. Dabei sollen jeweils Teilwassermengen des von südlicher Richtung zufließenden Solgrabens und des Randelgrabens aufgenommen und direkt zum Standgewässer Röthe abgeleitet werden. Die Röthe entwässert letztlich in Schönebeck linksseitig in die Elbe.
Die neue Rohrleitung (im Projekttitel „verrohrter Abfanggraben“ genannt) soll es ermöglichen, Oberflächenwasser aus dem Umland schneller abzuleiten und letztlich das Grabensystem der Stadt Schönebeck/Elbe zu entlasten.
Der verrohrte Abfanggraben ist lt. Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG auch „Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischen Begleitplan“ genannt in 2 Maßnahmen unterteilt G 01 und G 02 (G=Gewässer). Beide Maßnahmen sind im Zusammenhang zu planen und auszuführen und umfassen die Inhalte dieses Projektes. Der Wege und Gewässerplan mit landschaftspflegerischen Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) wurde von der Flurneuordnungsbehörde im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft aufgestellt. Er enthält alle geplanten Maßnahmen, die im Rahmen der Flurbereinigung hergestellt werden sollen. Der Plan wurde mit allen betroffenen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) bereits abgestimmt. Der Plan nach § 41 FlurbG wurde durch die Flurbereinigungsbehörde mit Datum zum 15.04.2015 genehmigt.
Maßnahme G 01
Verlauf von der Landesstraße L 65 (Schönebeck/E. – Calbe/S.) parallel zur Ortsumfahrung B 246a bis zur Landesstraße L 51 (Schönebeck/E. – Barby/E.)
— 6 184 m verrohrter Abfanggraben (RL), Freigefälleleitung
davon 1 923 m DN 800
4 083 m DN 1200
178 m Querungen anderer Anlagen, z. B. Straßen
— 2 Stück Abschlagbauwerke je am Solgraben und eines am Randelgraben (Gräben sind
Vorfluter aus dem südlichen Umland kommend und durch das
Stadtgebiet von Schönebeck verlaufend bis zur Elbe)
— 4 Stück Straßenquerungen L 65 Schönebeck – Calbe
K 1279 Schönebeck – Gnadau mit
Unterquerung Randelgraben
B 246a Richtung Felgeleben
L 51 Schönebeck – Barby
— 1 Stück Bahnquerung, Bahnlinie Magdeburg – Halle/Leipzig (Hauptstrecke)
— 1 Stück Querung Anrampung Feldwegbrücke
— 1 Stück Siel mit Schöpfwerk (am Kreisverkehr L51/ B246)
— 1 Stück Kreuzung einer Trinkwasserhauptleitung DN 600
— 1 Stück Auslaufbauwerk verrohrter Abfanggraben in die Röthe
(Röthe = vorhandener Vorfluter im unmittelbaren Vorland der Elbe, Standgewässer)
Maßnahme G 02
Verlauf von der Landesstraße L 51 (Schönebeck – Barby) bis zur Röthe im westlichen Vorland der Elbe. Die Röthe ist ein ca. 5 ha großes Standgewässer, in den das abgefangene Außengebietswasser des verrohrten Abfanggrabens eingeleitet werden soll.
— ca. 208 m Grabenausbau in einem Doppeltrapezprofil, 8 m breit
— ca. 38 m Bypassverrohrung DN 800 (an der Brücke im Zuge des Buschweg)
— ca. 377 m Grabenausbau in einem Doppeltrapezprofil, 9 breit
— 1 Stück Schöpfwerk am Röther Siel
Erforderliche Planungsleistungen sind:
Planungsleistungen nach HOAI 2013, Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke,
§ 43 HOAI, LP 3 bis 9, LP 3: unvollständig
sowie
Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1 Tragwerksplanung, § 51 HOAI, LP 1 bis 6,
und
Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, §55 HOAI. LP 3-9, LP 3: unvollständig.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-02.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-02 Auftragsbekanntmachung