Die Haltestelle Landungsbrücken befindet sich im Zuge der Linie U3 der Hamburger Hochbahn AG und ist die südwestlichste Haltestelle der sogenannten Ringlinie. Sie wurde gemeinsam mit dem letzten Teilstück der Ringlinie 1912 in Betrieb genommen und hat im Laufe ihrer Historie mehrere, zum Teil umfangreiche Änderungen erhalten. Die Haltestelle Landungsbrücken besitzt eine herausragende städtebauliche Bedeutung und eine maßgebliche Funktion als Verkehrsknotenpunkt mit Übergängen zur S-Bahn, zu den Fähranlegern, zur Elbpromenade und zum Alten Elbpark. Die Haltestelle hat den Status eines geschützten Denkmals.
Die Haltestelle besteht aus mehreren Teilbauwerken, die sich grundsätzlich in Hallen, Bahnsteigüberdachung und Stützbauwerke gliedern.
Die Haltestelle ist der wesentliche Bestandteil und Namensgeber des Projektes Landungsbrücken, in dem mehrere örtlich und betrieblich zusammenhängende Maßnahmen gebündelt werden. Für das Gesamtprojekt steht eine mehrwöchige Betriebsunterbrechung im Sommer 2019 zur Verfügung.
Die Haltestelle soll barrierefrei ausgebaut und instand- bzw. grundinstandgesetzt werden. Der Instandsetzungsumfang ist abhängig vom Zustand der verschiedenen Teilbauwerke. Die geschätzten Baukosten betragen ca. 4 000 000 EUR für den barrierefreien Ausbau und ca. 6 000 000 EUR für die Instand- bzw. Grundinstandsetzung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-04.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Hamburger Hochbahn AG
Postanschrift: Steinstraße 20
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Götz Schumacher
E-Mail: goetz.schumacher@hochbahn.de📧
Fax: +49 4032882135 📠
Region: Hamburg🏙️
URL: http://www.hochbahn.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Planungsleistungen Haltestelle Landungsbrücken – Barrierefreier Ausbau und Grundinstandsetzung.
Haltestelle Landungsbrücken - Barrierefreier Ausbau und...”
Titel
Planungsleistungen Haltestelle Landungsbrücken – Barrierefreier Ausbau und Grundinstandsetzung.
Haltestelle Landungsbrücken - Barrierefreier Ausbau und Grundinstandsetzung
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Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦
Kurze Beschreibung:
“Die Haltestelle Landungsbrücken soll barrierefrei ausgebaut und instand- bzw. grundinstandgesetzt werden. Der Instandsetzungsumfang ist abhängig vom Zustand...”
Kurze Beschreibung
Die Haltestelle Landungsbrücken soll barrierefrei ausgebaut und instand- bzw. grundinstandgesetzt werden. Der Instandsetzungsumfang ist abhängig vom Zustand der verschiedenen Teilbauwerke. Im Zuge der hier vorliegenden Ausschreibung sollen die Planungsleistungen vergeben werden..
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Beschreibung der Beschaffung:
“Planungsleistungen Haltestelle Landungsbrücken – Barrierefreier Ausbau und Grundinstandsetzung.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 069-121241
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 900-45520576
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Planungsleistungen Haltestelle Landungsbrücken – Barrierefreier Ausbau und Grundinstandsetzung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-18 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042823-1816-1448📞
Fax: +49 4042823-2020 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
Postanschrift: Rue de Loi
Postort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien 🇧🇪
Telefon: +32 2991111📞
Fax: +32 2950138 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem
Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem
Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsverageb im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4
GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Rödingsmarkt 1
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042823-1816-1448📞
Fax: +49 4042823-2020 📠
Quelle: OJS 2016/S 207-375038 (2016-10-21)