In der Bekanntmachung unter IV.2.2 ist der 18.9.2016, 12:00 Uhr, als Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge genannt. Wir weisen darauf hin, dass nach § 193 BGB die einschlägige Regelung lautet: „Ist an einem bestimmten Tag (...) eine Willenserklärung abzugeben (...) und fällt der bestimmte Tag auf einen Sonntag (...), so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.“ Die Teilnahmeanträge können entsprechend auch am Montag den 19.9.2016 bis 12:00 Uhr im Büro Händel Junghans Architekten GmbH, Rückertstraße 5, 80336 München, abgegeben werden. Am Samstag den 17.9.2016 und am Sonntag den 18.9.2016 ist das Büro nicht besetzt, eine persönliche Entgegennahme der Teilnahmeanträge ist an diesen beiden Tagen nicht möglich.