Planungsleistungen nach § 51 HOAI Tragwerksplanung, LPH. 1-6 für die Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Feuchtwangen-Land. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen
Der Schulverband Mittelschule Feuchtwangen-Land plant die Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Feuchtwangen-Land. Kurze Beschreibung zum vorh. Gebäude / Typ: — Zweibündige Raumanordnung mit zentraler Pausenhalle; — Dreigeschossige Stahlbeton-Skelettbauweise mit vorgehängten Beton-Fertigteilen in Hanglage; — Flachdach mit bituminöser Abdichtung; — Fernwärmeversorgung durch Hackschnitzel-Heizwerk; — Baujahr: 70er Jahre; — Bauliche Maßnahmen für Brandschutz- und Barrierefreiheit wurden in 2011 durchgeführt; — Vorhandene Sportstätten Turnhalle + Schwimmhalle (wird zur Zeit saniert) sind nicht Gegenstand der Planungsaufgabe. Kennzahlen Bestand: — Bestand: NGF ca. 4 800 m² (ca. 5 500 m² BGF und 20 600 m³ BRI); — Zuwendungsfähige NF ca. 3 300 m²; — Anzahl Schulklassen aktuell: 8 Grundschule und 16 Mittelschule. Schulische Schwerpunkte: — Musikalische Grundschule, Musik-Mittelschule, Mittlerer-Reife-Zug, Vorbereitungsklassen (sog. 9 + 2 Model). Es ist geplant, die Schule teilweise bzw. komplett auszulagern und am Stück zu sanieren. Es wird davon ausgegangen, dass das aktuelle Raumprogramm auch nach der Sanierung im bestehenden Schulgebäude untergebracht werden kann. Inwieweit auch Teilabbruch und Ersatzneubau bzw. Teilerweiterungen notwendig werden, ist abhängig von der noch zu erstellenden Planung. Der Gesamtkostenrahmen aller Maßnahmen wird derzeit mit ca. 10 000 000 EUR brutto (KGR 200 – 700 nach DIN 276, ohne Grundstückskosten) angenommen. Terminvorausschau (Annahme, abhängig von der späteren Planung): 2016: — Beginn Grundlagenermittlung. 2016: — Entwurfsplanung, — Bau- und Förderantrag. 2017 — Ausführungsplanung, — Ausschreibung / Vergabe. 2018 — Errichtung Ausweichschule, — Baubeginn 2018 – 2020, — Generalsanierung, Annahme: Dauer 2 Jahre.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-19.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Schulverband Mittelschule Feuchtwangen-Land, vertreten durch den Schulverbandsvorsitzenden Herrn Patrick Ruh
Postanschrift: Kirchplatz 2
Postleitzahl: 91555
Postort: Feuchtwangen
Kontakt
E-Mail: u.maier@bpm-gmbh.de📧
Telefon: +49 85619290990📞
Fax: +49 85619290999 📠
Bei Anforderung der Unterlagen ist zu beachten:
1. Für die geforderten Angaben sind Formblätter zu verwenden (erhältlich bei BPM, siehe Anhang A).
2. Die Formulare können unter www.bpm-gmbh.de (unter: Ausschreibungen / VOF) angefordert werden.
3. Eine inhaltliche oder formale Änderung der Formulare kann einen Ausschluss aus dem Wettbewerb nach sich
ziehen.
4. Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Formblatt mit Anlagen und den darin geforderten
Angaben und Nachweisen in die Wertung einbezogen.
5. Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Magazine, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind,
werden nicht berücksichtigt.
6. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
7. Die Bewerbungen sind im Original in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag einzureichen.
Verspätet eingehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt (Posteingang).
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ bzw. „Beratender Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ bzw. „Beratender Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: VOF.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Bewertung lt. veröffentlichten Kriterien und Bewertungsschema aus Ausschreibungsunterlagen. Sofern mehr als 3 Bewerber die Kriterien in gleichem Maße erfüllen, entscheidet bei Punktgleichheit das Los.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-04-13 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Frank Saibold
Name: BPM Bau- und Projektmanagement Hartl GmbH
Postanschrift: Schellberg 1
Postort: Pfarrkirchen
Postleitzahl: 84347
URL für weitere Informationen: http://www.bpm-gmbh.de🌏
URL der Dokumente: http://www.bpm-gmbh.de🌏
URL der Teilnahme: http://www.bpm-gmbh.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-05-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Bei Anforderung der Unterlagen ist zu beachten:
1. Für die geforderten Angaben sind Formblätter zu verwenden (erhältlich bei BPM, siehe Anhang A).
2. Die Formulare können unter www.bpm-gmbh.de (unter: Ausschreibungen / VOF) angefordert werden.
3. Eine inhaltliche oder formale Änderung der Formulare kann einen Ausschluss aus dem Wettbewerb nach sich
ziehen.
4. Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Formblatt mit Anlagen und den darin geforderten
Angaben und Nachweisen in die Wertung einbezogen.
5. Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Magazine, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind,
werden nicht berücksichtigt.
6. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
7. Die Bewerbungen sind im Original in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag einzureichen.
Verspätet eingehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt (Posteingang).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 98153277📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsangabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu