Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung von ca. 24 Wohnungseinheiten. Der Neubau soll auf der Grundlage der MietwohnungsbauförderungR des Landes Brandenburg (Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung vom 23.2.2016) realisiert werden. Es sind 2-, 3-, und 4-Zimmer-Wohnungen in Geschossbauweise, unter besonderer Berücksichtigung der Belange von Familien mit Kindern, Menschen mit Behinderungen sowie Senioren, geplant. Wert wird auf eine optimale energetische Wärmeversorgung und Anlagenausstattung sowie eine wirtschaftliche Unterhaltung des Wohngebäudes und der Freianlagen gelegt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: WGT-1497 H/1
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung von ca. 24 Wohnungseinheiten. Der Neubau soll auf der Grundlage der MietwohnungsbauförderungR des Landes Brandenburg (Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung vom 23.2.2016) realisiert werden. Es sind 2-, 3-, und 4-Zimmer-Wohnungen in Geschossbauweise, unter besonderer Berücksichtigung der Belange von Familien mit Kindern, Menschen mit Behinderungen sowie Senioren, geplant. Wert wird auf eine optimale energetische Wärmeversorgung und Anlagenausstattung sowie eine wirtschaftliche Unterhaltung des Wohngebäudes und der Freianlagen gelegt.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung von ca. 24 Wohnungseinheiten. Der Neubau soll auf der Grundlage der MietwohnungsbauförderungR des Landes Brandenburg (Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung vom 23.2.2016) realisiert werden. Es sind 2-, 3-, und 4-Zimmer-Wohnungen in Geschossbauweise, unter besonderer Berücksichtigung der Belange von Familien mit Kindern, Menschen mit Behinderungen sowie Senioren, geplant. Wert wird auf eine optimale energetische Wärmeversorgung und Anlagenausstattung sowie eine wirtschaftliche Unterhaltung des Wohngebäudes und der Freianlagen gelegt.
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-10-19 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-22 📅
Datum des Beginns: 2017-01-15 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 205-370973
ABl. S-Ausgabe: 205
Zusätzliche Informationen
— siehe unter den abrufbaren Vergabeunterlagen, dort Anlage „Ergänzende Verfahrenshinweise“ -
Bekanntmachungs-ID: CXP9YKKYX34.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung von ca. 24 Wohnungseinheiten. Der Neubau soll auf der Grundlage der MietwohnungsbauförderungR des Landes Brandenburg (Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung vom 23.2.2016) realisiert werden. Es sind 2-, 3-, und 4-Zimmer-Wohnungen in Geschossbauweise, unter besonderer Berücksichtigung der Belange von Familien mit Kindern, Menschen mit Behinderungen sowie Senioren, geplant. Wert wird auf eine optimale energetische Wärmeversorgung und Anlagenausstattung sowie eine wirtschaftliche Unterhaltung des Wohngebäudes und der Freianlagen gelegt. Für das zu errichtende Gebäude steht ein Grundstück des Auftraggebers in der Teltower Altstadt zur Verfügung, die voraussichtlich bis 31.12.2016 als förmliches Sanierungsgebiet ausgewiesen ist. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 42. Dieser Bebauungsplan hat jedoch noch keine Rechtskraft. Dem Auftraggeber wurde am 9.8.2016 ein positiver Vorbescheid nach § 75 BauO-Bbg erteilt. Hiernach ist die Errichtung eines viergeschossigen Wohnungsgebäudes mit Unterkellerung nach § 34 BauGB zulässig. Die Bestimmungen der MietwohnungsbauförderungR des Landes Brandenburg sowie ergänzende Hinweise und Bestimmungen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) sind zwingend einzuhalten. Der Planungsbeginn ist für das 1. Quartal 2017, die Baufertigstellung, die nicht Gegenstand dieses Auftrages ist, ist für das 4. Quartal 2018 vorgesehen.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung von ca. 24 Wohnungseinheiten. Der Neubau soll auf der Grundlage der MietwohnungsbauförderungR des Landes Brandenburg (Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung vom 23.2.2016) realisiert werden. Es sind 2-, 3-, und 4-Zimmer-Wohnungen in Geschossbauweise, unter besonderer Berücksichtigung der Belange von Familien mit Kindern, Menschen mit Behinderungen sowie Senioren, geplant. Wert wird auf eine optimale energetische Wärmeversorgung und Anlagenausstattung sowie eine wirtschaftliche Unterhaltung des Wohngebäudes und der Freianlagen gelegt. Für das zu errichtende Gebäude steht ein Grundstück des Auftraggebers in der Teltower Altstadt zur Verfügung, die voraussichtlich bis 31.12.2016 als förmliches Sanierungsgebiet ausgewiesen ist. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 42. Dieser Bebauungsplan hat jedoch noch keine Rechtskraft. Dem Auftraggeber wurde am 9.8.2016 ein positiver Vorbescheid nach § 75 BauO-Bbg erteilt. Hiernach ist die Errichtung eines viergeschossigen Wohnungsgebäudes mit Unterkellerung nach § 34 BauGB zulässig. Die Bestimmungen der MietwohnungsbauförderungR des Landes Brandenburg sowie ergänzende Hinweise und Bestimmungen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) sind zwingend einzuhalten. Der Planungsbeginn ist für das 1. Quartal 2017, die Baufertigstellung, die nicht Gegenstand dieses Auftrages ist, ist für das 4. Quartal 2018 vorgesehen.
Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen der Objektplanung (Gebäude- und raumbildende Ausbauten), die Tragwerksplanung, die Planung der technischen Ausrüstung, und die Freianlagen-, Elektro-, Brandschutz- und Schallschutzplanung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise in Anlehnung an die Leistungsbilder und Leistungsphasen der HOAI im Sinne der Leistungsphasen (Lph) 1 bis 9 nach den § 33, 38, 49 und 58 HOAI.
Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen der Objektplanung (Gebäude- und raumbildende Ausbauten), die Tragwerksplanung, die Planung der technischen Ausrüstung, und die Freianlagen-, Elektro-, Brandschutz- und Schallschutzplanung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise in Anlehnung an die Leistungsbilder und Leistungsphasen der HOAI im Sinne der Leistungsphasen (Lph) 1 bis 9 nach den § 33, 38, 49 und 58 HOAI.
Der Bauvoranfrage lag eine Konzeptstudie des Entwurfs- und Planungsbüros Kirsch Architektur und Ingenieurgesellschaft mbH/Berlin zugrunde.
Hinweis: Bei der unter II.2.7) angegebenen Vertragslaufzeit handelt es sich um einen Schätzwert und keinesfalls um eine verbindliche Angabe.
Beschreibung der Optionen:
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Planungs- und sonstigen Dienstleistungen im Sinne von §§ 33, 38, 49 und 53 HOAI, in den Leistungsphasen 1 bis 2 (1. Stufe), Leistungsphasen 3 bis 4 (2. Stufe), Leistungsphase 5 bis 7 (3. Stufe), Leistungsphase 8 (4. Stufe) und Leistungsphase 9 (5. Stufe) vorgesehen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Planungs- und sonstigen Dienstleistungen im Sinne von §§ 33, 38, 49 und 53 HOAI, in den Leistungsphasen 1 bis 2 (1. Stufe), Leistungsphasen 3 bis 4 (2. Stufe), Leistungsphase 5 bis 7 (3. Stufe), Leistungsphase 8 (4. Stufe) und Leistungsphase 9 (5. Stufe) vorgesehen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— siehe unter den abrufbaren Vergabeunterlagen, dort Anlage „Ergänzende Verfahrenshinweise“ -.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
— siehe unter den abrufbaren Vergabeunterlagen, dort Anlage „Ergänzende Verfahrenshinweise“ -.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— siehe unter den abrufbaren Vergabeunterlagen, dort Anlage „Ergänzende Verfahrenshinweise“ -.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— siehe unter den abrufbaren Vergabeunterlagen, dort Anlage „Ergänzende Verfahrenshinweise“ -.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
— siehe unter den abrufbaren Vergabeunterlagen, dort Anlage „Ergänzende Verfahrenshinweise“ -
Bekanntmachungs-ID: CXP9YKKYX34.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 205-370973 (2016-10-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 370973-2016-DE
Gesamtwert des Auftrags: 209 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
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