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§4(1) Benennung der Unternehmensform;
§4(2) Zusammenarbeit – Verknüpfung mit anderen Unternehmen;
§4(3) Berufliche Qualifikation: Namen und die berufliche Qualifikation der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen;
§4(4) Erklärung, ob eine Bietergemeinschaft vorliegt;
§4(5) Erklärung, dass keine Verstöße nach a- g vorliegen;
§4(6) Erklärung, dass keine Verstöße nach a-e vorliegen;
§5(5)c) Benennung der technischen Leitung und örtliche Präsenz;
§5(5)h) Erklärung, ob Unteraufträge vergeben werden und an wen;
§5(9) Bei der Prüfung der Eignung erkennen die Auftraggeber als Nachweis auch Bescheinigungen der zuständigen Berufskammer an.
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