Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost, Dialogpost, PZU und Einschreiben. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden entgegen der Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen. Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.5.2017. Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren. Die Herstellung und Verwendung eines Klischees ist ebenfalls anzubieten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-12-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Post- und Kurierdienste
Referenznummer: 0012
Kurze Beschreibung:
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost, Dialogpost, PZU und Einschreiben. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden entgegen der Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.5.2017.
Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren. Die Herstellung und Verwendung eines Klischees ist ebenfalls anzubieten.
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost, Dialogpost, PZU und Einschreiben. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden entgegen der Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.5.2017.
Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren. Die Herstellung und Verwendung eines Klischees ist ebenfalls anzubieten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Post- und Kurierdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Briefpostdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rosenheim, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Rosenheim
Postanschrift: Königstraße 24
Postleitzahl: 83022
Postort: Rosenheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.rosenheim.de🌏
E-Mail: vvs@rosenheim.de📧
URL der Dokumente: http://www.institut-beschaffung.de/downloads/🌏
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können unter folgendem Link abgerufen werden:0 http://www.institut-beschaffung.de/downloads/
Soweit Bieter über eingehende Bieterfragen/-antworten informiert werden möchten, ist es notwendig, dass sie sich unter der Angabe einer E-Mailadresse freiwillig bei vvs@rosenheim.de registrieren. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden können.
Bieterfragen können nur per E-Mail gestellt werden. Bieterfragen, die nach dem 9.1.2017, 12:00 Uhr eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer IV.2.2)), verschlossen und unterschrieben einzureichen. Der Angebotsumschlag ist deutlich mit dem übermittelten Aufkleber zu kennzeichnen.
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können unter folgendem Link abgerufen werden:0 http://www.institut-beschaffung.de/downloads/
Soweit Bieter über eingehende Bieterfragen/-antworten informiert werden möchten, ist es notwendig, dass sie sich unter der Angabe einer E-Mailadresse freiwillig bei vvs@rosenheim.de registrieren. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden können.
Bieterfragen können nur per E-Mail gestellt werden. Bieterfragen, die nach dem 9.1.2017, 12:00 Uhr eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer IV.2.2)), verschlossen und unterschrieben einzureichen. Der Angebotsumschlag ist deutlich mit dem übermittelten Aufkleber zu kennzeichnen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost, Dialogpost, PZU und Einschreiben. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden entgegen der Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen.
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost, Dialogpost, PZU und Einschreiben. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden entgegen der Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.5.2017.
Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren. Die Herstellung und Verwendung eines Klischees ist ebenfalls anzubieten.
Bezeichnung des Loses: Briefbeförderung PLZ 83
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Jährlich etwa (Los 1, PLZ 83):
Postkarte:
250;
Standardbrief bis 20 g:
121 534;
Kompaktbrief bis 50 g:
21 087;
Großbrief bis 500 g:
9 853;
Maxibrief bis 1 000 g:
1 445;
Maxibrief bis 2 000 g:
10;
Büchersendung bis 500 g:
160;
Büchersendung bis 1 000 g:
Warensendung bis 500 g:
Warensendung bis 1 000 g:
5;
Dialogpost Standard bis 20 g:
10 168;
Dialogpost Kompakt bis 50 g:
1 915;
Dialogpost Groß bis 500 g:
1 583.
Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit von 24 Monaten kann einmalig durch den Auftraggeber um weitere 24 Monate verlängert werden.
Bezeichnung des Loses: Briefbeförderung international und national ohne PLZ 83
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Jährlich etwa (Los 2, international und national ohne PLZ 83):
50;
21 447;
3 721;
1 739;
Maxibrief bis 1000 g:
255;
Maxibrief bis 2000 g:
260;
Postkarte international:
30;
Standardbrief international bis 20 g:
3 000;
Kompaktbrief international bis 50 g:
1 900;
Großbrief international bis 500 g:
1 500;
Maxibrief international bis 1 000 g:
100;
Maxibrief international bis 2 000 g:
5.
Bezeichnung des Loses: PZU und Einschreiben
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Jährlich etwa (Los 3: PZU und Einschreiben)
ePZU:
5 300;
Einschreiben Übergabe Standard bis 20 g national:
1 241;
Einschreiben Übergabe Kompakt bis 50 g national:
101;
Einschreiben Übergabe Groß bis 500 g national:
1 140;
Einschreiben Übergabe Maxi bis 1 000 g national:
51;
Einschreiben Übergabe Maxi bis 2 000 g national:
1;
Einschreiben Einwurf Standard bis 20 g national:
180;
Einschreiben Einwurf Kompakt bis 50 g national:
Einschreiben Einwurf Groß bis 500 g national:
Einschreiben Eigenhändig Standard bis 20 g national:
Einschreiben Eigenhändig Kompakt bis 50 g national:
Einschreiben Eigenhändig Groß bis 500 g national:
Einschreiben Rückschein Standard bis 20 g national:
693;
Einschreiben Rückschein Kompakt bis 50 g national:
88;
Einschreiben Rückschein Groß bis 500 g national:
16;
Einschreiben Rückschein Maxi bis 1 000 g national:
8;
Einschreiben Rückschein Maxi bis 2 000 g national:
Einschreiben Übergabe Standard bis 20 g international:
Einschreiben Übergabe Kompakt bis 50 g international:
13;
Einschreiben Übergabe Groß bis 500 g international:
Einschreiben Übergabe Maxi bis 1 000 g international:
Einschreiben Übergabe Maxi bis 2 000 g international:
Einschreiben Rückschein Standard bis 20 g international:
150;
Einschreiben Rückschein Kompakt bis 50 g international:
28;
Einschreiben Rückschein Groß bis 500 g international:
10.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rosenheim.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen.
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der/die Bieter/Bietergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Soweit die Bieter/Bietergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Angebot mit Name und Anschrift benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Angebot vorzulegen.
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der/die Bieter/Bietergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Soweit die Bieter/Bietergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Angebot mit Name und Anschrift benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Angebot vorzulegen.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft (BG) zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bieter/BG in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft (BG) zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bieter/BG in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §150a GewO iVm. § 19 MiLoG beim Bundesamt für Justiz anfordern sowie unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 3.)(siehe nachfolgend) sowie einen Versicherungsnachweis nach III.1.2.) 2.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §150a GewO iVm. § 19 MiLoG beim Bundesamt für Justiz anfordern sowie unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 3.)(siehe nachfolgend) sowie einen Versicherungsnachweis nach III.1.2.) 2.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Hinweis zur Teilleistungserbringung im Rahmen der Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG: Teilleistungen, bei denen es sich um Briefbeförderungsdienstleistungen der Deutschen Post AG gemäß §11Abs. 1 iVm. § 28 Abs. I PostG handelt, die im Rahmen der Auftragsabwicklung erbracht werden, sind keine Nachunternehmerleistungen.
Hinweis zur Teilleistungserbringung im Rahmen der Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG: Teilleistungen, bei denen es sich um Briefbeförderungsdienstleistungen der Deutschen Post AG gemäß §11Abs. 1 iVm. § 28 Abs. I PostG handelt, die im Rahmen der Auftragsabwicklung erbracht werden, sind keine Nachunternehmerleistungen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bieter/Bietergemeinschaften einzureichen:
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/- ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters /jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein;
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/- ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters /jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein;
2) Erklärungen des Einzelbieters/der Bietergemeinschaft, dass das Unternehmen nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Vorschriften verurteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 4, 124 Abs. 1 GWB vorliegen;
3) Erklärung, dass kein Lizenzentziehungsverfahren bei der BNetzA eingeleitet ist;
4) Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung der Briefsendungen gemäß § 5 Postgesetz in Kopie;
5) Angabe der von der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs.l PostG auszuführenden Briefbeförderungsleistungen nach Leistungsart, -umfang und -gebiet;
6) ggf. Bietergemeinschaftserklärung;
7) ggf. Nachunternehmererklärung;
8) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
2) Nachweis über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR pro Versicherungsfall und einer Höchstleistung pro Versicherungsjahr von mindestens 2 000 000 EUR zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche der Auftraggeber.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Nachweis über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR pro Versicherungsfall und einer Höchstleistung pro Versicherungsjahr von mindestens 2 000 000 EUR zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche der Auftraggeber.
Der Abschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist den Auftraggebern unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/zuzusenden.
Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen.
Mindeststandards: Zu 2) mindestens die genannten Deckungssummen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Erklärung des Bieters/ der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten 3 Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind;
1) Erklärung des Bieters/ der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten 3 Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind;
2) Vergleichbare Referenzprojekte (die am ehesten der Größenordnung dieser Ausschreibung entsprechen) innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Angabe des Projektumfangs (eingesetztes Personal und Rechnungswert), Ausführungszeiten und Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer;
2) Vergleichbare Referenzprojekte (die am ehesten der Größenordnung dieser Ausschreibung entsprechen) innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Angabe des Projektumfangs (eingesetztes Personal und Rechnungswert), Ausführungszeiten und Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer;
3) Benennung des vorgesehenen Projektleiters und des vorgesehenen Stellvertreters mit Kurzlebenslauf.
Mindeststandards:
Zu 2) mindestens 3 Referenzprojekte mit vergleichbarer Größenordnung;
zu 3) Aus den Kurzlebensläufen für den vorgesehenen Projektleiter und den vorgesehenen Stellvertreter muss jeweils mindestens Folgendes hervorgehen: gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (bei Nicht-Muttersprachlem nachzuweisen durch deutschen Schulabschluss; wenn nicht vorhanden: Nachweis der Sprachkenntnis Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens;
zu 3) Aus den Kurzlebensläufen für den vorgesehenen Projektleiter und den vorgesehenen Stellvertreter muss jeweils mindestens Folgendes hervorgehen: gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (bei Nicht-Muttersprachlem nachzuweisen durch deutschen Schulabschluss; wenn nicht vorhanden: Nachweis der Sprachkenntnis Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens;
mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in dieser Funktion.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Fortsetzung zu III.1.1): Beim Einsatz von Nachunternehmer(n) müssen die Bieter/Bietergemeinschaften außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Fortsetzung zu III.1.1): Beim Einsatz von Nachunternehmer(n) müssen die Bieter/Bietergemeinschaften außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-03-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-01-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können unter folgendem Link abgerufen werden:0 http://www.institut-beschaffung.de/downloads/
Soweit Bieter über eingehende Bieterfragen/-antworten informiert werden möchten, ist es notwendig, dass sie sich unter der Angabe einer E-Mailadresse freiwillig bei vvs@rosenheim.de registrieren. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden können.
Soweit Bieter über eingehende Bieterfragen/-antworten informiert werden möchten, ist es notwendig, dass sie sich unter der Angabe einer E-Mailadresse freiwillig bei vvs@rosenheim.de registrieren. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden können.
Bieterfragen können nur per E-Mail gestellt werden. Bieterfragen, die nach dem 9.1.2017, 12:00 Uhr eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer IV.2.2)), verschlossen und unterschrieben einzureichen. Der Angebotsumschlag ist deutlich mit dem übermittelten Aufkleber zu kennzeichnen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-21762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@region.bayern.de📧
Fax: +49 89-21762847 📠
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 241-439397 (2016-12-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 748 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.