Postdienstleistungen: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefpost und Einschreiben
Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefpost und Einschreiben. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden entgegen der Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.5.2016
Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren.
Die Herstellung und Verwendung eines Klischees ist ebenfalls anzubieten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-01-11
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Auftragsbekanntmachung
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2016-05-25
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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